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    Kann die VBG Verwaltungsberufsgenossenschaft rückwirkend Beiträge fordern? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.11.02 15:05:52 von
    neuester Beitrag 12.11.02 17:56:12 von
    Beiträge: 2
    ID: 658.950
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      Avatar
      schrieb am 12.11.02 15:05:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Also auch noch für 1997???????

      Und wie berechnet sich der Quatsch eigentlich? Gefahrenklasse x Gehälter x ????? geteilt durch 100 oder so?

      g4
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 17:56:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die dürfen alles.Hinter die Berechnungsgrundlage bin ich mit Mühe gekommen.Die VBG ist eine der größten ABM Maßnahmen
      oder soll ich sagen Faultierfarmen die jeden Existenzgründer in den ersten Jahren in den Ruin treiben.


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