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    Fondsbasierte Rentenversicherung ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.11.02 23:55:34 von
    neuester Beitrag 23.11.02 14:41:16 von
    Beiträge: 10
    ID: 661.800
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      schrieb am 18.11.02 23:55:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Sind die Versicherungen von der Steuer ausgenommen?
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 00:26:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      bei den Verlusten brauchen sich Fondsbesitzer zum Glück keine Sorgen machen.

      Steuern beachten, Ausgabeausschlag beachten und dabei einen miesen Fonds erwischen.
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 00:44:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Verluste? Über 12 Jahre? möglich ja... aber dann: selber schuld! ;)
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 10:41:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      nach jetzigem Stand sind fondsbasierte Lebensversicherungen und entsprechende Rentenversicherungen steuerfrei, wenn sie über 12 Jahre laufen, mindestens 5 Jahre eingezahlt wird. Wie lange das aber noch so bleibt ist eine andere Frage. Denn eigentlich müsste man Lebensversicherungen ja auch mit 15 besteuern, meint ihr nicht?
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 10:54:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      wird schon noch kommenen ....



      ---

      wie ich damals schon schrieb man wird der Einfachheit halber Pauschal bei jeder VS Prämie (zB 4% wie in Österreich) einheben.

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      schrieb am 19.11.02 12:58:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Jetzt noch einmal zu der Frage:

      Ist es richtig. dass fondsbasierte Lebensversicherungen und entsprechende Rentenversicherungen steuerfrei sind, wenn sie über 12 Jahre laufen, und mindestens 5 Jahre eingezahlt wird?

      Bitte Antworten.
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 13:50:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      vorerst ja !:kiss:
      Avatar
      schrieb am 23.11.02 11:26:49
      Beitrag Nr. 8 ()
      Steuerfrei allerdings nur bei Wahl der Kapitalabfindung. Bei Verrentung wird ein Ertragssteueranteil angesetzt, der mit dem persönlichen EK-St Satz versteuert wird. Der Ertragssteueranteil nimmt mit zunehmenden Alter ab. Solltest Du die Fondsanteile übertragen lassen nach der Laufzeit, mußt Du fortan mit der aktuell diskutierten Versteuerung rechnen, d.h. es hängt vom Fondstyp (Rente, Immo, Aktien, gemischt) und vom Auflageland ab.

      Das Problem ist somit, dass eine Auskehrung der Anteile steuerschädlich sein kann, wogegen die stichtagsbezogene Kapitalabfindung nicht optimal unter Renditeaspekten ist.

      Verrentung ist dann gut, wenn Du im Rentenalter bist, weil a) der Ertragssteuersatz niedrig ist und b) Dein EK-Steuer Satz niedriger als heute oder in t+12 sein dürfte.

      Ciao

      Art
      Avatar
      schrieb am 23.11.02 14:30:20
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ist es bei fondsgebundenen Rentenversicherungen nicht so, daß es bei Tod des Versicherungsnehmers nur die eingezahlten Beiträge zurück gibt und die Gewinne aus Fonds beim Versicherer verbleiben ?
      Avatar
      schrieb am 23.11.02 14:41:16
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ Anleger

      bei mir stirbt erstmal keiner - hier wird nur von der warmen Hand kassiert...

      Ciao

      Art


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