checkAd

    Arbeitszeugnis: Wie viel Zeit darf sich der AG nehmen ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.01.03 10:35:50 von
    neuester Beitrag 21.01.03 16:56:46 von
    Beiträge: 8
    ID: 684.951
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.928
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 20.01.03 10:35:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe langsam ein dringliches Problem: Ich bin zum 31. Dezember 2002 per Aufhebungsvertrag aus meinem Betrieb ausgeschieden. Diesen hatte ich bereits im September unterschrieben.

      Bereits im Dezember habe ich in der PA das Zeugnis angefordert: einmal mündlich und ein weiteres mal dann schriftlich. Hatte am Freitag ein Gespräch mit der PA bezüglich des Zeignisses. Dazu folgende Aussage: "wenn Sie Glück haben, schaffen wir es im Februar". ---> :eek: :mad: Da ich dort mehrere Jahre beschäftigt war, macht sich das für die Bewerbungen schlecht.

      Jetzt meine Frage: Gibt es eine gesetzliche Frist, in der der AG nach Ausscheiden aus dem Betrieb das Zeugnis erstellen muss ??? Und wenn ja, wie sieht diese aus ???

      Danke für jeden Tipp und Hinweis.

      Viele Grüsse
      Avatar
      schrieb am 20.01.03 10:43:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Gerichtsurteile gibt es dazu:

      Der Arbeitgeber hat binnen 4 Tagen das Arbeitszeugnis zu erstellen.

      Sag Ihnen Bescheid, dass du, wenn das Zeugnis nicht nächste Woche bei dir zu Hause ist, du Klage auf Erteilung des Zeugnisses erheben wirst.

      Gruss
      Eustach :D
      (der das auch schonmal so gemacht hat)
      Avatar
      schrieb am 20.01.03 10:45:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      also verlange mit einer frist von 5 tagen ein zwischenzeugnis, die kann und darf dann nicht mehr vom endzeugnis abweichen. das recht auf zw. zeugnis und endzeugnis kannst notfalls einklagen- bedenke, dass du bei der arbeitsplatzsuche benachteiligt bist ( schadensersatz) deiner alten firma
      Avatar
      schrieb am 20.01.03 11:33:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Eustach1 & hero01

      danke, genau solche Urteile suche ich. Hast Du dazu Quellen verfügbar, in denen ich recherchieren kann ?

      Nochmals Danke & Grüsse,

      Basti
      Avatar
      schrieb am 20.01.03 11:40:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      @bastifantasti,

      wenn Du mit juristischen Drohungen ein schnelles Zeugnis erzwingst, dürfte dieses kaum besonders positiv ausfallen.
      Davon würde ich also abraten.

      Versuch lieber der PA mit freundlchen Worten verständlich zu machen, warum Du das Zeugnis kurzfristig brauchst.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1890EUR -1,82 %
      InnoCan Pharma: Q1 2024 Monster-Zahlen “ante portas”?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 21.01.03 11:47:17
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich würde sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht um Rat fragen. Das Untenehmen macht sich gegebenenfalls Schadensersatzpflichtig, wenn sie Dir das Zeugnis nicht bis zum ausscheiden aus dem Betrieb fertigstellen.
      Ein negatives Zeugnis braucht Du Dir auch nicht gefallen lassen und kannst dagegen klagen. Eine Rechtsschutzversicherung, welche Arbeitsrecht einschließt, ist hier natürlich von Vorteil. Falls Du Juristisch gegen Deine alte Firma vorgehst, ist auch anzuraten Das Zeugnis von einem Sachverständigen (z.B. Fachanwalt) auf versteckte negative Formulierungen überprüfen zu lassen.
      Avatar
      schrieb am 21.01.03 12:54:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      So hab nochmal gesucht, kann dir aber kein Urteil liefern.

      Kannst aber auch zu deinem zuständigen Arbeitsgericht gehen und dort von den Rechtspflegern Rat (kostenlos) einholen.

      Gegebenenfalls nehmen die deine Klageschrift auch sofort auf.

      Gruss
      Eustach :D
      (der weiss, dass manche Personalabteilungen nur auf Druck reagieren)
      Avatar
      schrieb am 21.01.03 16:56:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      Schreib doch Dein Zeugnis selbst und leg es der PA vor.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Arbeitszeugnis: Wie viel Zeit darf sich der AG nehmen ?