Eilantrag vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt / Wer stoppt den gesundheitspolitischen Unsinn? / G - 500 Beiträge pro Seite | Diskussion im Forum
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Stuttgart (ots) - Die Ablehnung des Eilantrags auf einstweilige
Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht hat die GEHE Pharma
Handel GmbH mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen und
angekündigt, weiter gegen das Gesetz zu kämpfen. Der Stuttgarter
Pharmagroßhandel, ein Tochterunternehmen der GEHE AG, hatte den
Antrag zur Jahreswende gestellt und gleichzeitig
Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes, ein für die Regierung und die
Sozialkassen vordergründig wichtiges Gesetz nicht zu stoppen, sei
zwar verständlich, ändere an dessen gravierenden Folgen aber leider
nichts. Mehrere Tausend Arbeitsplätze blieben nun akut gefährdet.
Dies wird schlussendlich auch zu Lasten der Patienten und ihrer
Versorgung mit Arzneimitteln gehen, hieß es bei GEHE.
"Wir bedauern die Ablehnung unseres Antrages. Bis zur Entscheidung
über unsere Verfassungsbeschwerde bleibt nun ein Gesetz in Kraft,
dass im Schnellverfahren durch den Gesetzgebungsprozess gepeitscht
wurde. Wer kann diesen patientenfeindlichen Versuch, die Strukturen
umzustürzen, die die hohe Qualität der Arzneimittelversorgung
sichern, noch stoppen? Wir jedenfalls kämpfen weiter: Für die
inhabergeführte Apotheke in Deutschland und den Erhalt der
vorbildlichen Arzneimittelversorgung in Deutschland", kommentierte
Wolfgang Mähr, Vorsitzender der Geschäftsführung der GEHE Pharma
Handel GmbH, die Entscheidung. Wichtig ist für GEHE vor allem, dass
das Gericht die Belastungen des Pharmagroßhandels durch das Gesetz
nur deshalb für tragbar hält, weil es davon ausgeht, dass der
Großhandel den Zwangsrabatt mit den Rabatten verrechnet, die er den
Apotheken bislang schon freiwillig gibt. Das Gericht meint auch, der
Großhandel könne Gewinneinbußen dadurch vermeiden, dass er seine
Rabatte an die Apotheken nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten
staffelt.
GEHE sieht immer noch gute Erfolgschancen für die
Verfassungsbeschwerde, die in Karlsruhe weiterhin anhängig ist. Das
Bundesverfassungsgericht hat in seiner Begründung ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass die von GEHE aufgeworfenen verfassungsrechtlichen
Fragen der Klärung im Hauptsacheverfahren bedürfen. Wann darüber
entschieden wird, ist aber noch offen.
GEHE will sich jetzt ganz auf die in diesem Jahr anstehende Reform
des Gesundheitswesens konzentrieren. "Es sieht so aus, als wolle man
Apotheken und Pharmagroßhandel schon wieder ein Eilgesetz vorsetzen.
Der mehr als straffe Zeitplan lässt leider nichts Gutes ahnen.
Dennoch gibt es aus den Reihen der Rürup-Kommission vernünftige
Ansätze. Wir bieten unsere Mitarbeit und unser Know-How an." sagte
Mähr.
ots Originaltext: GEHE Pharma Handel GmbH
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Pressekontakt:
Michael Brinkert,
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
GEHE Pharma Handel GmbH,
Neckartalstraße 155,
70376 Stuttgart,
Tel. 0711-5001-573,
Fax: 0711-5001-632,
Email: michael.brinkert@gehe.de
Autor: news aktuell (© news aktuell),11:50 22.01.2003
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