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    Ist die Kündigung wirksam????? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.02.03 13:31:46 von
    neuester Beitrag 24.02.03 14:42:46 von
    Beiträge: 14
    ID: 700.487
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      Avatar
      schrieb am 24.02.03 13:31:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe letzte Woche meine Kündigung erhalten. Nun meine Frage: Im Kündigungsschreiben ist kein Kündigungsgrund angegeben. Ist die Kündigung trotzdem wirksam???
      Wäre furchtbar nett wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.
      Vielen Dank.
      Avatar
      schrieb am 24.02.03 13:38:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich würde sie auf jeden Fall einen Anwalt zeigen. Deine alte Firma scheint ziemlich schlampig zu sein.
      Avatar
      schrieb am 24.02.03 13:38:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Kündigung ohne Grund geht nicht!!!!
      Avatar
      schrieb am 24.02.03 13:38:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      eine fristgemässe kündigung muss nicht begründet werden.
      wenn du dich dagegen wehren willst musst du innerhalb von 3 wochen nach zugang der kündigung beim zuständigen arbeitsgericht kündigungschutzklage einreichen, sonst ist die kündigung ( sie muss schriftlich ausgesprochen werden) wirksam, es sei denn sie ist sittenwidrig.

      wenn du rechtschutz hast der das arbeitsverhältnis mit umfasst, würde ich zu einem anwalt gehen, der dich berät!!

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 24.02.03 13:39:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ein bisschen mehr Einzelheiten werden schon gebraucht.

      Wurde die Kündigungsfrist eingehalten?
      Hast Du Dir etwas zu Schulden kommen lassen ( Diebstahl, häufiges zu Spät kommen etc. )

      MfG

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      Avatar
      schrieb am 24.02.03 13:39:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      ES BESTEHT LAUT BGB KEIN ANSPRUCH AUF EIN NENNEN DER GRÜNDE FÜR DIE KÜNDIGUNG,ZUMINDEST KANN ICH KEINEN PARAGRAPHEN DAFÜR FINDEN.WIE LANGE WARST DU BESCHÄFTIGT?

      NEWMAX
      Avatar
      schrieb am 24.02.03 13:42:32
      Beitrag Nr. 7 ()
      Jau, dat iss natürlich wichtig: Hast Du dir etwas zu schulden kann der AG Dir fristlos kündigen, dann aber unter der Angabe von Gründen. Er muss beweisen, dass es ihm "unzumutbar" ist... (BGB §626 )

      NewMax
      Avatar
      schrieb am 24.02.03 13:43:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      es muss heißen "zu Schulden kommen lassen", sorry.
      Avatar
      schrieb am 24.02.03 13:55:27
      Beitrag Nr. 9 ()
      Also die Frist wurde schon eingehalten und ich habe mir auch nichts zu Schulden kommen lassen. Ich bin/war bei der Firma über ein Jahr beschäftigt.

      Können die die Kündigung auch einfach zurückziehen???? Weil es handelt sich um eine Zeitarbeitsfirma und die vermitteln mich trotz Ausspruch der Kündigung weiter.

      Weil ich hab mich jetzt nebenbei schon wieder andersweitig beworben.
      Avatar
      schrieb am 24.02.03 14:02:22
      Beitrag Nr. 10 ()
      Die Kündigung wird wirksam, wenn du nichts dagegen unternimmst.
      Es gibt drei Klassen von Kündigungsgründen, die betrieblichen, die personenbezogenen und die verhaltensbedingten Kündigungsgründe.

      Wenn dir aus betrieblichen Gründen gekündigt wurde (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) braucht nichts weiter angegeben zu werden.

      Wenn dir aus personenbezogenen oder verhaltensbedingten Gründen gekündigt wurde, reicht es, wenn dir mündlich erleutert wurde, wo die Begründung zur Kündigung liegt.

      Etwas anderes ist es, wenn ein Betriebsrat vorhanden ist.

      Diesem muss Gelegenheit zur Anhörung gegeben worden sein.
      Ihm müssen auch sämtliche Kündigungsgründe erläutert werden.
      Wenn der Betriebsrat seine Entscheidung einer Kündigung zuzustimmen nämlich unter falschen Voraussetzungen (d.h. nicht alle Kündigungsgründe sind bekannt) trifft, kann die Kündigung unwirksam werden.

      Trotzdem solltest du in jedem Fall Kündigungsschutzklage erheben (es sei denn, du warst noch in der Probezeit, bzw bist noch kein halbes Jahr im Unternehmen) denn dann winkt immer eine Abfindung in Höhe eines halben Monatsgehaltes je Betriebsjahr.

      Kündigungsschutzklage kannst du ohne Anwalt beim zuständigen Arbeitsgericht zur Niederschrift erklären. Die dortigen Rechtspfleger helfen immer.

      Mit Gruss ;)
      Avatar
      schrieb am 24.02.03 14:21:34
      Beitrag Nr. 11 ()
      #9 Alice

      also ich verstehe das nicht ganz :


      Du schreibst :
      `weil es handelt sich um eine Zeitarbeitsfirma und die vermitteln mich trotz Ausspruch der Kündigung weiter`

      Bedeutet das, Du stehst bei einer Zeitarbeitsfirma unter Vertrag - die haben Dir jetzt gekündigt und wollen Dir jetzt einen neuen Job vermitteln ??? .
      Oder bedeutet das, die Zeitarbeitsfirma hat Dir gekündigt und vermittelt Dich jetzt schwarz weiter ???
      Avatar
      schrieb am 24.02.03 14:23:14
      Beitrag Nr. 12 ()
      wenn die dich loswerden wollen, dann schaffen sie das auch irgendwann.

      es sei denn, du hast eine so dicke haut, dass dich schikanen, mobbing und sonstige gemeinheiten völlig kalt lassen.
      Avatar
      schrieb am 24.02.03 14:23:53
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ja die haben mir die Kündigung zum 15.03. geschickt und vermitteln mich jetzt trotzdem weiter und falls sie eine neue Arbeitsstelle finden wird die Kündigung zurückgezogen.
      Avatar
      schrieb am 24.02.03 14:42:46
      Beitrag Nr. 14 ()
      #13 alice

      Ist jetzt klar.
      Ich würde an Deiner Stelle, so wie auch #10 roterDrachen
      schreibt, erst mal mit dem Betriebsrat dieser Leiharbeitsfirma sprechen (falls die einen haben) und anschliessend direkt zum Arbeitsgericht gehen um dort Einspruch gegen diese Kündigung einzulegen. Das würde ich schnellstens machen, damit der Termin nicht verstreicht.
      Die Sache mit dem `eventuell wieder einstellen` ist bestimmt eine krumme Tour dieser Leiharbeitsfirma um Dich ruhig zu stellen.

      Ich drück` Dir die Daumen !

      P.S. die beim Arbeitsgericht helfen Dir beim Erstellen des Einspruchs kostenlos.


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