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    Die USA auf dem Weg zu einer Militärdiktatur? Begleitthread - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.03.03 14:05:42 von
    neuester Beitrag 06.03.03 14:37:08 von
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      schrieb am 06.03.03 14:05:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      US-GESETZESENTWURF

      Vom "Land of the free" zum Überwachungsstaat

      Von Lutz Kleveman in New York

      In den USA wächst der öffentliche Widerstand gegen den "Patriot Act", mit dem die Bush-Regierung seit Herbst 2001 ihre Bürger massiv überwacht und ausspioniert. Derweil strickt das US-Justizministerium unbeeindruckt an einem neuen, weitaus schärferen Gesetz, mit dem terrorverdächtige Amerikaner nun sogar heimlich verhaftet und ausgebürgert werden können.




      Bürgerrechtler Jaffer: "Die Regierung ist besessen vom Drang nach Geheimhaltung"


      Tiefschwarze Balken bedecken fast jede Seite, die Jameel Jaffer in dem Aktenordner vor sich aufschlägt. "Alle wichtigen Absätze haben sie unleserlich gemacht", sagt der Bürgerrechtler entgeistert. "Das ist eigentlich nur in Fragen der nationalen Sicherheit erlaubt, aber diese Regierung ist besessen vom Drang nach Geheimhaltung." Erst vor ein paar Tagen traf der Ordner im Hauptquartier der angesehenen Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) im Zentrum von Manhattan ein. Absender: das US-Justizministerium.
      "Ende letzten Jahres haben wir das Ministerium vor einem Bundesgericht verklagt, damit es uns Auskunft darüber gibt, wie viele US-Bürger es unter Terrorverdacht überwachen lässt und verhaftet hat", erklärt Jaffer und blickt aus seinem Bürofenster über den Hudson River, bis zur Freiheitsstatue. Nach ernstem Zureden des Richters lenkten die Anwälte des Ministeriums damals scheinbar ein. "Und jetzt haben sie uns das hier geschickt! Die Justizorgane können vom Volk nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden. Gleichzeitig ist diese Regierung aggressiver an Informationen über ihre Bürger interessiert als jede andere in der Geschichte der USA."

      Der 32-Jährige und Dutzende weitere Aktivisten in der ACLU haben den Kampf aufgenommen gegen den "Patriot Act". Mit dem wenige Wochen nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 hastig verabschiedeten Gesetz weitete der US-Kongress radikal die Befugnisse von Sicherheitsorganen aus, US-Bürger und Amerika-Besucher zu überwachen und auszuspionieren.

      Schon arbeitet das Justizministerium allerdings an einem Gesetz für den "Patriot Act II", dessen 83-seitigen Entwurf das "Center for Public Integrity" Anfang Februar im Internet veröffentlichte. Darin drohen Amerikanern, die eine von der Regierung als terroristisch bezeichnete Gruppe unterstützen, der Entzug der Staatsbürgerschaft und die Abschiebung ins Ausland. Außerdem sollen US-Bürger erstmals heimlich festgenommen und in Haft gehalten werden können - ohne dass der Staat jemals Angehörige informieren muss. Auch eine nationale DNS-Datenbank für Terrorverdächtige gehört zu den Plänen der Beamten von Justizminister John Ashcroft.

      Terrorkampf gegen Amerikaner

      "Schon der erste Patriot Act ging viel zu weit und hat die demokratischen Kontrollmechanismen in unserem Land völlig ausgehebelt", empört sich Jaffer. "Der zweite Patriot Act soll uns nun noch mehr Bürgerrechte nehmen, ohne uns wirksam gegen Terroristen zu schützen. Das ist verfassungswidrig." Die ACLU will die Regierungspläne durchkreuzen: Vergangene Woche schaltete sie ganzseitige Anzeigen in der "New York Times", die die Leser zum Widerstand aufriefen. "Keep America safe and free" ist das Motto der 3,5 Millionen Dollar teuren Kampagne, die Bushs Kurs in Richtung Überwachungsstaat mit den antikommunistischen Verfolgungen unter Senator Joseph McCarthy in den fünfziger Jahren vergleicht.

      Tatsächlich spiegelt die wachsende Opposition gegen den "Patriot Act II" die Angst vieler Amerikaner wider, dass sich die Heimatfront im "Krieg gegen den Terror" bald gegen sie selbst richten könnte. So heißt es in Absatz 501 des geplanten Gesetzes, dass einem Amerikaner die Staatsbürgerschaft entzogen werden kann, "wenn er, mit der Absicht, seine Staatsangehörigkeit aufzugeben, einer Gruppe beitritt oder ihr konkrete Unterstützung bietet, die die Vereinigten Staaten als eine `terroristische Organisation` bezeichnet hat". Das gelte auch, wenn der Bürger von den vermeintlich terroristischen Aktivitäten der Gruppe nichts gewusst und selbst nur legal gehandelt hat.

      Entzug der Staatsbürgerschaft



      Während ein US-Bürger einen Verzicht auf die Staatsbürgerschaft bisher offiziell erklären muss, soll dies nunmehr aus seinem "Verhalten rückgeschlossen" werden. Über die Ausbürgerung von Amerikanern hätte in Zukunft allein der US-Präsident zu entscheiden - unanfechtbar. Zu diesem in der US-Geschichte unerhörten Schritt wird das Justizministerium der Fall des Kaliforniers John Walker Lindh motiviert haben, der sich den afghanischen Taliban anschloss und während "Enduring Freedom" gegen US-Streitkräfte kämpfte. Dafür wurde der 21-Jährige inzwischen zu zwanzig Jahren Haft verurteilt, doch der vermeintliche Landesverrat und die Debatte über Lindhs religiöse Gründe dafür waren für US-Regierung hochpeinlich. Das könnte sie sich in Zukunft ersparen, indem sie "unamerikanische" Mitglieder der Gesellschaft schlicht desavouiert und ausbürgert - so wie es Saudi-Arabien mit Osama Bin Laden getan hat.

      Einmal ihrer Staatsbürgerschaft beraubt, könnten US-Bürger als Staatenlose ins Ausland deportiert werden. Kurzfristig würde der Schritt allerdings wohl eher dem Entzug der Bürgerrechte dienen, damit Terrorverdächtige ohne rechtsstaatlichen Schutz behandelt werden können. Schon jetzt verlegen die CIA und das FBI eingestandenermaßen Verhöre vermeintlicher Mitglieder von Osama Bin Ladens Terrornetz al-Qaida in rechtsfreie Räume wie den US-Militärstützpunkt Guantanamo Bay auf Kuba oder in verbündete Staaten wie Ägypten, in denen regelmäßig angewandte Foltermethoden bessere "Ergebnisse" versprechen. Dass den jüngst in Pakistan verhafteten Top-Terroristen Chalid Scheich Mohammed genau dieses Schicksal erwarte, äußern dieser Tage ehemalige Regierungsbeamte offen in US-Fernsehsendern.
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      schrieb am 06.03.03 14:07:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Vom "Land of the free" zum Überwachungsstaat (2)

      Was "Patriot Act II" in den Augen von Rechtsexperten besonders fragwürdig macht, ist die äußerst unklare Definition dessen, was eine terroristische Organisation ist. Darunter könnten, je nach Belieben der Regierung, auch militante Tierschutzgruppen fallen. Ihre Mitglieder könnten - so sieht es der Gesetzesvorschlag vor - schnell von der ebenfalls geplanten Ausweitung der Todesstrafe betroffen sein: Sollte etwa auf einem Protestmarsch ein unbeteiligter Passant gewaltsam ums Leben kommen, wäre die Todesstrafe auf Demonstranten anwendbar.

      Das US-Justizministerium war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Nachdem der Gesetzesvorschlag durchsickerte, versicherten Ministeriumssprecher jedoch, bei dem Dokument habe es sich lediglich um einen ersten Entwurf gehandelt. Sie bemühten sich um politische Schadensbegrenzung: weder Minister Ashcroft noch das Weiße Haus hätten bisher Kenntnis von den Plänen erhalten.


      Derweil regt sich auch im Kongress erster Widerstand gegen "Patriot Act II". "Wir täten der Nation keinen Dienst, wenn wir dieses Gesetz so verabschieden würden", sagte der demokratische Senator Patrick Leahy vergangene Woche. "Alle suchen nach einer schnellen Lösung, um uns sicherer zu machen, aber dieses Gesetz macht uns nicht sicherer." Gleichzeitig legten Leahy und sein republikanischer Kollege Arlen Specter, beide Mitglied des Justiz-Ausschusses, einen Bericht vor, der erstmalig Machtmissbrauch und ungesetzliches Vorgehen des FBI unter dem "Patriot Act" kritisiert und mehr parlamentarische Kontrolle einfordert. "Leider haben es das Justizministerium und das FBI mitunter abgelehnt, auf völlig legitime Fragen der Aufsicht zu antworten", heißt es in dem Bericht. Beide Senatoren unterstützen ein neues Gesetzesvorhaben, das die Justizorgane zwingen soll, wieder wie früher Rechenschaft über ihr Handeln abzulegen.

      Demokratie wird abgegraben

      Bislang können die Behörden unter dem "Patriot Act" alle polizeilichen Maßnahmen geheim halten. Er wendet nämlich kurzerhand ein Gesetz aus dem Jahre 1978 an, das damals der Abwehr ausländischer Spionage galt. Ein seinerzeit geschaffenes streng geheimes Gremium erteilt dem FBI heute problemlos Tausende Durchsuchungsbefehle, auch wenn die Zielobjekte schon lange keine sowjetischen Agenten mehr sind - sondern amerikanische Bürger selbst. Längst nutzt die Polizei diese einfache Methode auch nicht mehr nur bei Terrorverdacht, sondern in ganz regulären Strafverfahren. Das hat für Staatsanwälte den großen Vorteil, dass heimlich erlangte Beweise vor Gericht verwandt werden dürfen, ohne die Quelle preisgeben und die Stichhaltigkeit prüfen lassen zu müssen.

      Selbst Verhaftungen an sich sollen in Zukunft geheim zu halten sein, geht es nach den Autoren des "Patriot Act II". Wie in südamerikanischen Militärdiktaturen in den siebziger Jahren würden FBI-Agenten dann US-Bürger auf bloßen Verdacht hin nachts aus ihren Wohnungen oder von der Arbeit abholen und auf unbestimmte Zeit einsperren dürfen. Weder ihre Familien noch Anwälte hätten ein Recht darauf, von ihrem Verbleib zu erfahren. Menschen würden einfach verschwinden. So wie die vermutlich etwa 900 Einwanderer aus muslimischen Ländern, die die US-Polizei nach dem 11. September 2001 landesweit in wochenlange Untersuchungshaft steckte - ohne konkrete Anklage und zum Teil ohne Rechtsbeistand. Fast alle wurden inzwischen entlassen, weil sich der Terror-Verdacht nicht erhärtete.

      Bürgerrechtler hoffen, dass ausreichend Opposition den neuen "Patriot Act" noch stoppen kann. Am Dienstag gab es vor dem Justizausschuss des Senats eine Anhörung von Justizminister Ashcroft, in der er Aufklärung über Einzelheiten des durchgesickerten Entwurf des "Patriot Act II" erklären sollte. Er lehnte das ab, weil der Entwurf "noch nicht endgültig ausgearbeitet" sei. Die Senatoren Patrick Leahy und Russ Feingold waren sichtlich verärgert darüber. Feingold ist der einzige Senator, der damals gegen den ersten "Patriot Act" gestimmt hat. "Sie wollen den habeas corpus aufheben, das ist seit dem Bürgerkrieg nicht geschehen", schimpft Feingold, und Leahy urteilt: "Dieser Patriot Act ist nicht sehr patriotisch, wenn er heimlich ausgearbeitet wird."

      Immerhin sind bereits zwei Regierungsprogramme an öffentlicher Empörung gescheitert: das Total Information Awareness, mit dem das Internet kontrolliert werden sollte, und das so genannte TIPS, mit dem die Regierung im Stasi-Stil Tausende Spitzel rekrutieren wollte, um Nachbarn und Verwandte auszuspionieren. Für Bürgerrechtler Jaffer ist die Sache eindeutig: "Die Bush-Regierung nutzt die Terrorgefahr, um den Menschen Angst zu machen. Die Demokratie wird Stück um Stück abgegraben, bis keine Demokratie mehr da ist."
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      schrieb am 06.03.03 14:28:46
      Beitrag Nr. 3 ()
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      schrieb am 06.03.03 14:37:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      Amnesty International


      Jahresbericht 2002
      Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2001

      VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA


      Amtliche Bezeichnung: Vereinigte Staaten von Amerika
      Staats- und Regierungschef: George Walker Bush (löste im Januar William Jefferson Clinton ab)
      Hauptstadt: Washington D. C.
      Einwohner: 285,9 Millionen
      Amtssprache: Englisch
      Todesstrafe: nicht abgeschafft



      Im Berichtsjahr 2001 wurde die Todesstrafe in den USA nach wie vor in großem Maßstab angewandt. Zudem erhielt amnesty international von Meldungen über Polizeibrutalität, ungerechtfertigten Schusswaffengebrauch und Misshandlungen in Gefängnissen und Untersuchungshaftanstalten Kenntnis. Menschenrechtsorganisationen und andere Gruppierungen äußerten sich besorgt darüber, dass die Öffentlichkeit nicht in transparenter Weise über die Umstände informiert wurde, unter denen über 1200 Menschen – vor allem ausländische Staatsbürger – während der gegen sie laufenden Ermittlungen im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September auf das Pentagon und das World Trade Center inhaftiert waren. Einigen Gefangenen wurde in der Anfangszeit der Haft der Kontakt zur Außenwelt verwehrt. Der US-Kongress verabschiedete umfassende »Anti-Terrorismus«-Gesetze, von denen einige Aspekte bei amnesty international und anderen Menschenrechtsorganisationen auf Kritik stießen. Im November erließ Präsident Bush eine Verfügung, der zufolge Ausländer, die verdächtigt werden, Verbindungen zum »internationalen Terrorismus« zu unterhalten, sich vor eigens eingerichteten Militärkommissionen verantworten müssen, deren Verfahren internationalen Grundsätzen der Fairness wohl kaum gerecht werden dürften. amnesty international forderte Untersuchungen mehrerer Vorfälle, bei denen Zivilisten im Zuge von Militäroperationen der USA und ihrer alliierten Streitkräfte in Afghanistan ums Leben gekommen waren. Des Weiteren setzte sich amnesty international für die Aufklärung der Tötung von Hunderten von Gefangenen in der Festung Qala-i-Jhangi ein, die nach einer Häftlingsrevolte umgekommen waren.


      Hintergrundinformationen

      Nach den Anschlägen in den USA auf das Pentagon und das World Trade Center vom 11. September, bei denen Flugzeuge entführt und mindestens 3000 Menschen ermordet worden waren, kündigte die US-Regierung einen »Krieg gegen den Terrorismus« an, der sowohl rechtliche Maßnahmen als auch andere Schritte einschließe. amnesty international verurteilte die Anschläge vom 11. September und forderte, dass die dafür Verantwortlichen in Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsstandards vor Gericht gestellt werden. Am 7. Oktober begannen die USA und ihre Verbündeten eine Militäroperation in Afghanistan, die unter anderem großflächige Luftschläge gegen verschiedene Ziele wie die Trainingslager von Osama Bin Laden und dem al-Qaida-Netzwerk umfasste. Osama Bin Laden war von den USA als »Hauptverdächtiger« für die Anschläge vom 11. September bezeichnet worden.


      Maßnahmen nach den Anschlägen vom 11. September

      Gesetzgebung

      Im Oktober verabschiedete der Kongress ein Gesetz zur Terrorismusbekämpfung, dessen Kurzform Patriot Act für »Provide Appropriate Tools Required to Intercept and Obstruct Terrorism« steht. Die Bestimmungen dieses Gesetzes räumten der Regierung neue Vollmachten ein, ausländische Staatsbürger, die im Verdacht stehen, an »Terrorakten« und anderen Taten beteiligt zu sein, die die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten gefährden, für bis zu sieben Tage ohne Anklageerhebung in Haft zu nehmen. Das Gesetz bevollmächtigte zudem den Justizminister, ausländische Staatsbürger, denen Verstöße gegen die Einwanderungsbestimmungen zur Last gelegt werden, mit dem Hinweis auf nationale Sicherheitsinteressen auf unbefristete Zeit zu inhaftieren, wenn mit ihrer Ausweisung oder Abschiebung nicht in absehbarer Zeit zu rechnen ist. Bürgerrechtsorganisationen kritisierten diese sowie andere Bestimmungen des Gesetzes, einschließlich der weit gefassten Definition »terroristischer Aktivitäten«, auf deren Grundlage ausländische Staatsangehörige ausgewiesen oder inhaftiert werden konnten.


      Festnahmen

      Über 1200 Menschen, vor allem Bürger aus Staaten Südasiens und des Nahen und Mittleren Ostens, wurden während der Ermittlungen zu den Anschlägen vom 11. September in Haft genommen. Bürgerrechtler kritisierten, dass in bisher nicht gekannter Weise Informationen über Festnahmen von den Behörden geheim gehalten wurden. Sie zeigten sich außerdem angesichts von Berichten besorgt, denen zufolge man einigen Gefangenen in der Anfangszeit der Haft den umgehenden Kontakt zu einem Rechtsbeistand und ihren Familienangehörigen verweigert hatte. Moslemische Gefangene sollen in lokalen Hafteinrichtungen von Angehörigen des Wachpersonals oder von Mithäftlingen tätlich angegriffen und beschimpft worden sein. Berichten zufolge waren sie grausamen Haftbedingungen ausgesetzt, einschließlich langer Einzelhaft und nicht ausreichender körperlicher Betätigung. Zudem waren Gefangene sogar bei Besuchen, bei denen Häftling und Besucher sich nur sehen, aber nicht berühren konnten, mit Ketten gefesselt.

      Ende November gab der Justizminister begrenzte Informationen über die Festnahmen bekannt und erklärte, dass 104 Personen wegen verschiedener Straftaten, darunter viele geringfügige Delikte und keine, die im direkten Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September standen, unter Anklage gestellt worden seien. Von den Angeklagten verblieben 52 in Haft. Weitere 548 nicht namentlich bekannte Personen wurden wegen Verstößen gegen Einwanderungsbestimmungen festgehalten. Die Behörden veröffentlichten jedoch weder Informationen über den Haftort der Gefangenen, noch gaben sie bekannt, ob die Personen, denen wegen Verstößen gegen Einwanderungsgesetze die Ausweisung drohte, darunter auch Asylbewerber, angemessenen Zugang zu rechtlichem Beistand hatten.

      Im Zusammenhang mit den nach den Anschlägen vom 11. September ergriffenen Maßnahmen reagierte amnesty international mit Besorgnis auf Berichte, dass Gefangene ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert waren und misshandelt wurden und die Regierung Befugnisse erhielt, ausländische Staatsbürger auf der Grundlage des bloßen Verdachts der Verwicklung in den »Terrorismus« für unbestimmte Zeit festzuhalten sowie den Kontakt zwischen Anwälten und ihren unter Berufung auf Belange der nationalen Sicherheit inhaftierten Mandanten verstärkt zu überwachen. Auch die mögliche Nutzung von Geheimdienstinformationen stieß auf Bedenken.


      Militärkommissionen

      Im November unterzeichnete Präsident Bush eine Militärverordnung, die vorsah, dass ausländische Staatsbürger, die unter Verdacht stehen, in den »internationalen Terrorismus« verwickelt zu sein, vor Militärkommissionen gestellt werden, die ausdrücklich nicht den geltenden Regeln der Beweisführung und Schutzmechanismen des Strafjustizwesens der USA folgen müssen. Auf der Grundlage der Verordnung können die Verfahren vor den Militärkommissionen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Zudem sah die Verordnung vor, dass die Militärkommissionen Todesurteile verhängen können und gegen ihre Entscheidungen keine Rechtsmittel vor einem höherinstanzlichen Gericht zulässig sind. Die Verfahren vor derartigen Gerichten würden gegen das Prinzip der Gleichbehandlung sowie gegen internationale Grundsätze der Fairness verstoßen.


      Mögliche Verstöße der US-Streitkräfte gegen das humanitäre Völkerrecht in Afghanistan

      Wie viele afghanische Zivilisten bei den am 7. Oktober begonnenen und bis Ende des Berichtsjahres fortdauernden Luftangriffen der USA und ihrer Verbündeten getötet oder verletzt worden sind beziehungsweise ihr Haus oder ihren Besitz verloren haben, ist nicht bekannt. amnesty international wandte sich bezüglich bestimmter Angriffe, bei denen Zivilisten getötet und zivile Ziele zerstört worden waren, an die US-Behörden und forderte Untersuchungen wegen möglichen Verstoßes gegen das humanitäre Völkerrecht sowie ein Moratorium für den Einsatz von Streubomben. Im November appellierte amnesty international an die USA sowie die meist als Nordallianz bezeichnete Nationale Islamische Vereinigte Front zur Rettung Afghanistans und Großbritannien, eine Untersuchung zur Aufklärung des Todes von Hunderten von Taliban-Kämpfern und anderen Gefangenen in der Festung Qala-i-Jhangi durchzuführen. Die Gefangenen waren getötet worden, nachdem eine Revolte mehrerer gefangen genommener Taliban-Angehöriger mit US-Luftangriffen und Artilleriebeschuss durch die Nordallianz niedergeschlagen worden war.


      Polizeibrutalität

      amnesty international erhielt im Berichtsjahr weiterhin von Meldungen über Polizeibrutalität und polizeilichen Schusswaffengebrauch unter umstrittenen Umständen Kenntnis. Unter den Opfern waren viele Angehörige ethnischer Minderheiten. Das Justizministerium führte in einigen Polizeidienststellen Untersuchungen wegen eines behaupteten Musters von Verstößen gegen Bürgerrechte durch. Dabei handelte es sich auch um Vorwürfe über Rassismus und exzessiven Einsatz von Gewalt. Mehrere Polizisten wurden im Zusammenhang mit Todesfällen und tätlichen Übergriffen in der Haft vor Gericht gestellt.

      Im April lösten in Cincinnati die tödlichen Schüsse der Polizei auf einen unbewaffneten Afro-Amerikaner dreitägige Bürgerunruhen aus. Der 19-jährige Timothy Thomas war erschossen worden, als er vor einem weißen Polizisten floh. Er war innerhalb von fünf Monaten bereits der vierte Schwarze, der von der Polizei von Cincinnati getötet wurde. Nachdem ein Richter den ohnehin nur eines geringfügigen Delikts angeklagten Polizisten freigesprochen hatte, brachen im September erneut Unruhen aus. Das Justizministerium veröffentlichte im Oktober einen Voruntersuchungsbericht über die Polizeidienststelle von Cincinnati, der einschneidende Reformen der Regelungen für den Einsatz von Gewalt sowie Verbesserungen bei der Ermittlung von Beschwerden empfahl.

      Im Dezember wurde eine Polizistin der Polizeidienststelle von Prince George County im Bundesstaat Maryland zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt, nachdem man sie für schuldig befunden hatte, gegen die Bürgerrechte eines Mannes verstoßen zu haben, indem sie ihren Hund auf ihn losließ. Die Polizistin wurde gegen Kaution bis zur Entscheidung über ihre Berufung auf freien Fuß gesetzt. Wegen seiner Beteiligung an dem Vorfall wurde im September ein Polizist zu 15 Monaten Freiheitsentzug verurteilt. Dies war nur einer von mehreren Fällen, in denen Polizisten in Prince George County ihre Hunde auf Straftatverdächtige losließen, die ethnischen Minderheiten angehörten. Im Juli finanzierte amnesty international eines von drei Treffen, bei denen mutmaßliche Opfer von Polizeibrutalität in Prince George County vor Ermittlern des Justizministeriums aussagten, die eine Untersuchung bezüglich »eines systematischen Musters« von Bürgerrechtsverletzungen in der Polizeidienststelle durchführten.


      Folterungen und Misshandlungen in Gefängnissen und Untersuchungshaftanstalten

      Aus verschiedenen Haftanstalten sowohl für Erwachsene als auch für Jugendliche wurden Verstöße, darunter der exzessive Einsatz von Gewalt, der Missbrauch von Elektroschockwaffen und chemischen Sprays sowie der Einsatz von Zwangsmaßnahmen gemeldet. Mindestens drei Personen starben, nachdem man sie in so genannten »Sicherungsstühlen« festgeschnallt hatte. Über 20 000 Häftlinge waren nach wie vor in so genannten »Supermaximum-Sicherheits«-Gefängnissen unter extremen Isolationsbedingungen inhaftiert.

      Im Juli starb Kevin Coleman im Gefängnis Wade Correctional Center in Louisiana, nachdem er drei Tage lang in einem »Sicherungsstuhl« festgeschnallt gewesen war. Er litt an Verhaltensstörungen, und ein fünfköpfiges Einsatzkommando des Aufsichtspersonals hatte ihn mehrmals gegen seinen Willen aus seiner Zelle gezerrt, wenn er sich weigerte, diese zu verlassen. Bevor er im »Sicherungsstuhl« angeschnallt wurde, hatte man Pfefferspray und ein Elektroschockgerät gegen ihn zum Einsatz gebracht.

      Im Februar reichten die amerikanische Gefangenenhilfsorganisation National Prison Project und die amerikanische Bürgerrechtsvereinigung American Civil Liberties Union (ACLU) des US-Bundesstaates Connecticut eine Klage ein, in der sie vorbrachten, dass Häftlinge aus Connecticut, die im »Supermaximum-Sicherheits«-Gefängnis Wallens Ridge (WRSP) im Bundesstaat Virginia untergebracht waren, »grausamer und ungewöhnlicher Bestrafung« ausgesetzt seien, indem man sie über längere Zeiträume mit mechanischen Zwangsmitteln, die über fünf Anschnallpunkte verfügen, fesselt. In der Klage hieß es weiter, dass gegen Gefängnisinsassen wegen geringer Vergehen Elektroschockwaffen und Gummigeschosse eingesetzt worden seien. Im Juli gab die Justizvollzugsbehörde von Connecticut bekannt, sie werde alle 133 aus dem Bundesstaat stammenden Häftlinge aus dem WRSP in andere Einrichtungen verlegen. Die Justizvollzugsbehörde von Virginia setzte im Mai die Anwendung der Elektroschockwaffe Ultron 11 aus, nachdem eine Obduktion zu dem Ergebnis gekommen war, dass der Tod von Lawrence Frazier, einem aus Connecticut stammenden Häftling im WRSP, mit dem Einsatz dieser Waffe in Zusammenhang stehen könne. Der Häftling war im Jahr 2000 gestorben, nachdem wiederholt eine Elektroschockwaffe gegen ihn eingesetzt und Zwangsmittel angewandt worden waren.

      Im Oktober ordnete ein Bezirksrichter an, dass alle Gefängnisinsassen, die an schweren psychischen Erkrankungen leiden, aus dem »Supermaximum-Sicherheits«-Gefängnis von Boscobel im Bundesstaat Wisconsin verlegt werden sollten. In seiner Begründung gab der Richter an, die extreme Isolierung der Häftlinge dort könne zu einer Verschlechterung ihres Gesundheitszustands beitragen. Die Entscheidung erfolgte im Zusammenhang mit einer umfassenden Klage, in der die Haftbedingungen in dem Gefängnis kritisiert worden waren. Im September unterzeichnete der Gouverneur des Bundesstaates ein Gesetz, das ein Verbot für die Unterbringung von Minderjährigen in der Hafteinrichtung von Boscobel vorsah. Dies war eines der Anliegen, die amnesty international bei einem Besuch in Wisconsin im Juni vorgebracht hatte.


      Jugendliche in Haft

      Während des Berichtsjahres erhielt amnesty international von Meldungen Kenntnis, denen zufolge in der Jugendhaftanstalt Pine Hills School Youth Correctional Facility, in der Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren einsaßen, Kinder aus indigenen Volksgruppen häufig vom Aufsichtspersonal mit Pfefferspray besprüht worden sind. Bei Gerichtsverfahren im Februar konnte dokumentiert werden, dass einige der jugendlichen Häftlinge bis zu 15-mal angesprüht worden waren.

      Ferner wurden Vorwürfe erhoben, dass in Chalkville Campus, einer Einrichtung für Mädchen, die den Jugendbehörden von Alabama untersteht, Jugendliche misshandelt und gefoltert worden sind. Zu den erhobenen Anschuldigungen gehörten Vergewaltigungen, die mindestens in zwei Fällen zu Schwangerschaften führten, Abtreibungszwang, sexueller Missbrauch und tätliche Übergriffe, Isolationshaft als Strafmaßnahme sowie mangelnde medizinische Versorgung.

      Die USA verstießen auch im Berichtsjahr gegen internationale Rechtsnormen, indem sie weiterhin gegen Minderjährige lebenslange Freiheitsstrafen ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Haftentlassung verhängten.

      So wurde im März der 14-jährige Schwarze Lionel Tate des Mordes an seiner sechs Jahre alten Spielkameradin Tiffany Eunick für schuldig befunden und zu lebenslangem Freiheitsentzug ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Begnadigung verurteilt. Lionel Tate hatte das Verbrechen im Alter von zwölf Jahren begangen.


      Todesstrafe

      Im Berichtsjahr wurden 63 Männer und drei Frauen hingerichtet, womit sich die Zahl der seit 1976 nach der Aufhebung des Hinrichtungsmoratoriums durch den Obersten Gerichtshof in den USA vollstreckten Todesurteile auf 749 erhöhte. Nach wie vor verstießen die USA gegen internationale Standards, indem sie die Todesstrafe unter anderem weiterhin gegen psychisch Kranke, zur Tatzeit Minderjährige und Angeklagte, die ungenügenden rechtlichen Beistand hatten, verhängten.

      Das Hinrichtungsmoratorium in Illinois, das der dortige Gouverneur im Januar 2000 verfügt hatte, blieb in Kraft. In anderen Bundesstaaten wurden jedoch weiterhin Todesurteile vollstreckt. In Oklahoma fanden 18 Hinrichtungen statt – die höchste Zahl innerhalb eines Jahres seit 1915. In New Mexiko wurden zum ersten Mal seit 1960 wieder Exekutionen vorgenommen. Die Behörden von Georgia vollstreckten im Berichtsjahr erstmals seit 1998 wieder Todesurteile. Nachdem das Oberste Gericht von Georgia im Oktober Hinrichtungen auf dem elektrischen Stuhl für verfassungswidrig erklärt hatte, führte der Bundesstaat Exekutionen durch die Injektion eines tödlichen Giftes ein. Nach den Anschlägen vom 11. September in New York und Washington sprachen sich Politiker in mehreren Bundesstaaten für die Wiedereinführung der Todesstrafe beziehungsweise die Ausweitung ihres Anwendungsbereichs aus.

      Bevor Präsident Clinton am 20. Januar aus dem Amt schied, war eine seiner letzten Amtshandlungen die Umwandlung des gegen David Ronald Chandler auf Bundesebene verhängten Todesurteils. Als Begründung für seine Entscheidung gab Präsident Clinton Zweifel an der Schuld des Verurteilten an. In den ersten sechs Monaten der neuen US-Regierung unter Präsident Bush wurden zwei auf der Grundlage der Todesstrafengesetzgebung auf Bundesebene zum Tode verurteilte Gefangene, Timothy McVeigh und Juan Raul Garza, hingerichtet. Dies waren die ersten Exekutionen auf Bundesebene seit 1963. Im Fall von Juan Garza hatte die Inter-Amerikanische Menschenrechtskommission die Umwandlung des Todesurteils gefordert, da dem Angeklagten kein faires Gerichtsverfahren gewährt worden sei. In der Phase des Gerichtsverfahrens, in der die Geschworenen über das Strafmaß entscheiden mussten, hatte die US-Regierung zur Stützung der Forderung nach der Todesstrafe Beweise über nicht aufgeklärte Straftaten in Mexiko vorgelegt, die aber nie zur strafrechtlichen Verfolgung oder Anklageerhebung gegen Juan Garza geführt hatten.

      Am 27. Juni gab der Internationale Gerichtshof im Fall der deutschen Brüder Karl und Walter LaGrand, die 1999 in Arizona hingerichtet worden waren, einer Klage Deutschlands statt. Das Gericht befand, dass die US-Behör-

      den »ihrer Verpflichtung gegenüber Deutschland und den Brüdern LaGrand im Rahmen der Wiener Konsularrechtskonvention nicht nachgekommen« seien, weil sie die Brüder nach ihrer Festnahme nicht umgehend über ihr Recht in Kenntnis gesetzt hatten, die konsularische Vertretung ihres Heimatlandes zu kontaktieren. Ende des Jahres 2001 saßen immer noch mehr als 100 ausländische Staatsbürger in den Todeszellen der USA ein, von denen die meisten nicht über ihr Recht auf konsularischen Beistand informiert worden waren. Während des Berichtsjahres wurden ein Iraker und ein südafrikanischer Staatsbürger hingerichtet.

      Gerald Mitchell wurde im Oktober in Texas wegen eines Mordes exekutiert, den er im Alter von 17 Jahren begangen hatte. Bei zwei weiteren zur Tatzeit Minderjährigen – Napoleon Beazley in Texas und Antonio Richardson in Missouri – verfügten Gerichte vier Stunden vor der angesetzten Vollstreckung der Todesurteile einen Hinrichtungsstopp. Die Staatsanwaltschaften beantragten weiterhin die Todesstrafe gegen Angeklagte, die zum Zeitpunkt des ihnen angelasteten Verbrechens noch nicht das Alter von 18 Jahren erreicht hatten. Ende des Jahres saßen in den Todestrakten der USA über 80 zur Tatzeit Minderjährige ein.

      Jay Scott wurde im Juni in Ohio hingerichtet, obwohl bei ihm in den Vorjahren schwere psychische Erkrankungen zutage getreten waren und eine Schizophrenie diagnostiziert worden war. Das Todesurteil wurde vollstreckt, nachdem innerhalb von zwei Monaten drei Hinrichtungstermine für ihn angesetzt worden waren. Bei den vorherigen angesetzten Exekutionsterminen hatten Gerichte jeweils knapp eine Stunde vor dem Vollstreckungszeitpunkt eine Aufschiebung verfügt. Beim zweiten Hinrichtungstermin hatten die Katheter für die Injektion des tödlichen Giftes bereits in seinem Arm gesteckt, als die Hinrichtung gestoppt wurde.


      Updates

      Im Mai hob das neunte Bundesberufungsgericht eine einstweilige Verfügung für das Verbot von Elektroschockgürteln im County Los Angeles auf. Die Verfügung war erwirkt worden, nachdem im Fall von Ronnie Hawkins, bei dem der Elektroschockgürtel aktiviert worden war, weil er ein Gerichtsverfahren durch mündliche Einwürfe gestört hatte, Klage eingereicht worden war. Das Bundesberufungsgericht entschied, der Einsatz des Elektroschockgürtels bei mündlichen Störungen im Gerichtssaal stelle zwar einen Verstoß gegen die Verfassung dar, der Gürtel könne aber weiterhin als Sicherungsmittel eingesetzt werden.

      Der moslemische Geistliche Mazen Al-Najjar wurde im November erneut in Haft genommen, nachdem ihm eine endgültige Ausweisungsanordnung ausgestellt worden war, weil er sein Studentenvisum überzogen hatte. Er wurde in einem Hochsicherheitsgefängnis in Einzelhaft festgehalten und durfte nur eingeschränkt Besuche seiner Familie empfangen. Mazen Al-Najjar war bereits zuvor auf der Grundlage von Geheimdienstinformationen über dreieinhalb Jahre inhaftiert gewesen, während er gegen seine Ausweisung Einspruch eingelegt hatte. Im Dezember 2001 entschied ein Richter, dass »keine schlüssigen Beweise vorliegen, die belegen, dass er eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellt«. Als staatenloser Palästinenser ohne Rückkehrmöglichkeit war Mazen Al-Najjar in Gefahr, auf der Grundlage des Gesetzes Patriot Act auf unbefristete Zeit inhaftiert zu werden (siehe oben).


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