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    Strafanzeige gegen G.W. Busch und Blair (Formular) ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.03.03 15:36:13 von
    neuester Beitrag 30.03.03 11:26:57 von
    Beiträge: 13
    ID: 714.402
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      Avatar
      schrieb am 29.03.03 15:36:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hab da was gefunden ......

      Strafanzeige gegen den Präsidenten der USA - Mr. George Walker Bush jun. und gegen den Premierminister von Grossbritannien - Toni Blair (Formular siehe Link)

      http://www.die-denker.de/straf.htm

      Weiss nicht, soll ich nun lachen oder weinen :( :D :confused:
      Avatar
      schrieb am 29.03.03 15:39:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      Gesperrter Thread

      Dieser Thread wurde gesperrt !











      :D
      Avatar
      schrieb am 29.03.03 15:53:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      :D :D :D :confused: :confused: :confused:
      Avatar
      schrieb am 29.03.03 15:55:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      Gesperrt - da lachen ja die Hühner ........

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 29.03.03 16:01:09
      Beitrag Nr. 5 ()

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      schrieb am 29.03.03 16:07:03
      Beitrag Nr. 6 ()
      Mir wurde Heute auch einer gesperrt....der Erste...:( :( :(
      Avatar
      schrieb am 29.03.03 16:08:14
      Beitrag Nr. 7 ()
      The IRAQ BODY COUNT Database

      http://www.iraqbodycount.net/bodycount.htm
      Avatar
      schrieb am 29.03.03 16:59:50
      Beitrag Nr. 8 ()
      dabei wäre es doch so einfach/2 sniper würden ausreichen den krieg zu beenden :mad:
      Avatar
      schrieb am 29.03.03 20:40:25
      Beitrag Nr. 9 ()
      #1

      okay , mach ich gerne :


      http://www.die-denker.de/straf.htm

      ;)
      Avatar
      schrieb am 29.03.03 21:58:37
      Beitrag Nr. 10 ()
      ;)
      Avatar
      schrieb am 29.03.03 22:39:00
      Beitrag Nr. 11 ()
      I´m glad

      ;)

      :mad: :mad: :mad: :mad:
      Avatar
      schrieb am 30.03.03 10:52:35
      Beitrag Nr. 12 ()
      :O
      Avatar
      schrieb am 30.03.03 11:26:57
      Beitrag Nr. 13 ()
      <!--
      Der Antrag auf Strafverfolgung stellt eine verantwortungsvolle und schwerwiegende Handlung dar. Jeder Absender einer Strafanzeige darf also mit einem Echo der Exekutive rechnen.
      -->

      An die Polizeidienststelle / Staatsanwaltschaft
      oder

      An den Generalbundesanwalt
      Brauerstr. 30
      76135 Karlsruhe


      ..............................................................................
      Ort, Datum


      Strafanzeige

      Gegen den Präsidenten der USA - Mr. George Walker Bush jun.
      und gegen den Premierminister von Grossbritannien - Toni Blair


      Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen den amtierenden Präsidenten der USA, Mr. George Walker Bush jun. und gegen den amtierenden Premierminister von Grossbritannien - Mr. Toni Blair, und stelle Strafantrag, in beiden Fällen wegen Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges gegen den souveränen Staat Iraq, nach § 80 StGB.



      Begründung:

      1._Die USA und Grossbritannien führen gegenwärtig einen Krieg gegen den Iraq. Sie können dabei nicht das Recht auf Selbstverteidigung geltend machen, da sie nicht angegriffen werden. Die USA und Grossbritannien behaupten auch selber gar nicht, dass sie angegriffen werden, sondern rechtfertigen ihren Krieg mit dem Wunsch, einen Regimewechsel im Iraq herbeizuführen. Auch der von beiden Regierungsführenden in dem Zusammenhang genannte Kampf gegen den Terror kann die Kriegsvorbereitung nicht rechtfertigen, da bisher jegliche Beweise fehlen, dass der Iraq internationale Terrornetzwerke unterstützt.

      2._Die USA und Grossbritannien können sich bei ihrer Kriegsvorbereitung auch nicht auf das Recht auf präventive (vorbeugende) Selbstverteidigung - zum Beispiel gegen Massenvernichtungswaffen des Iraq, deren Existenz jedoch nie zweifelsfrei nachgewiesen wurde - stützen. Ein solches Recht ist von der Völkerrechtslehre nicht anerkannt. Die USA sind vielmehr wegen ihrer Luftangriffe auf Tripolis ebenso von der UNO verurteilt worden wie zuvor Israel wegen seiner Zerstörung des Iraqischen Atomreaktors (Tamuz I).

      3._Die Resolutionen des UN-Sicherheitsrates - zuletzt UN-Resolution 1441 - liefern ebenfalls keine rechtliche Grundlage für eine militärische Intervention gegen den Iraq. Resolutionen des UN-Sicherheitsrates nach Art. 42 UN-Charta müssen unmissverständlich, eindeutig und bedingungslos den Einsatz militärischer Gewalt anordnen oder zulassen. Da sie über Leben und Tod entscheiden, dürfen sie nicht so gefasst sein, dass sie nur bei missbräuchlicher Auslegung den Einsatz militärischer Gewalt gestatten.

      4._Die Kriegsvorbereitungen und die derzeitigen kriegerischen Handlungen der USA und Grossbritannien gegen den souveränen Staat Iraq stellen daher einen Verstoß gegen Art. 2 Ziff. 4 UN-Charta dar. Es handelt sich um die völkerrechtswidrige Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges.

      5._Die Strafbarkeit des Präsidenten der USA und des Premierministers von Grossbritannien folgt aus § 80 StGB i.V.m. § 5 Ziff. 1 StGB., vor allem, da die Regierung der Bundesrepublik Deutschland den Staaten USA und Grossbritannien die Nutzung des deutschen Hoheitsgebiets zur Vorbereitung von völkerrechtswidrigen Handlungen gegen den Iraq erlaubt.

      10._Der Präsident der USA und der Premierminister von Grossbritannien handelt völkerrechtswidrig. Der Kriegshandlungen der USA und Grossbritannien steht keine völkerrechtliche Rechtfertigung zur Seite. Weder der NATO-Vertrag noch die Zusatzvereinbarungen oder bilaterale Abkommen oder etwa gar zwischenstaatliches Völkergewohnheitsrecht können eine völkerrechtswidrige Aggression rechtfertigen. Der NATO-Vertrag bezieht sich in Art. 1 ausdrücklich auf die UN-Charta. In Art. 5 wird klargestellt, dass der Bündnisfall nur insoweit gilt, als ein Mitgliedsstaat sich auf das Recht auf Selbstverteidigung nach Art. 51 UN-Charta berufen kann. Da dies offenkundig nicht der Fall ist, ist kann sich die Bundesregierung nicht auf den Bündnisfall berufen.

      12._Demnach haben sich der Präsident der USA und der Premierminister von Grossbritannien als Täter des Verbrechens der Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges schuldig gemacht.

      Ich bitte darum, mir die Tagebuch-Nr. mitzuteilen sowie das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft, sobald es vergeben worden ist.

      Mit freundlichen Grüssen,

      Name, Vorname
      Unterschrift


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