Steuerliche Behandlung eines "dienstlichen" Verkehrsunfalls mit Totalschaden - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.06.03 11:08:05 von
neuester Beitrag 05.06.03 13:04:35 von
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Hallo allseits,
mir ist während einer Dienstreise ein Unfall passiert. Da das Auto recht alt ist, übersteigen die Reparaturkosten voraussichtlich den Zeitwert. Da der Unfallgegener unerkannt weg ist, bleibe ich wohl auf den Kosten sitzen. Zum Glück war es eine Dienstreise, so kann ich wenigstens die Kosten geltend machen. Und hierzu gleich meine Frage an die Experten:
Welche Kosten mache ich geltend?
Wenn ich das Auto verschrotten muß, welchen Wert mache ich dann steuerlich geltend? Den Zeitwert? Und genügt dazu ein Auszug aus der Schwackeliste oder muß nochmal ein Gutachter den augenblicklichen Wert (der natürlich aufgrund der Unfallschäden deutlich unter dem Schwacke-Wert läge) ermitteln?
Ein bißchen stehe ich auch unter Zeitdruck, da der ADAC wissen will, was nun wird.
Eine dumme Situation, zu der ich auch sonst gern noch ein paar Tips von Euch gebrauchen kann.
Gruß jazzter
mir ist während einer Dienstreise ein Unfall passiert. Da das Auto recht alt ist, übersteigen die Reparaturkosten voraussichtlich den Zeitwert. Da der Unfallgegener unerkannt weg ist, bleibe ich wohl auf den Kosten sitzen. Zum Glück war es eine Dienstreise, so kann ich wenigstens die Kosten geltend machen. Und hierzu gleich meine Frage an die Experten:
Welche Kosten mache ich geltend?
Wenn ich das Auto verschrotten muß, welchen Wert mache ich dann steuerlich geltend? Den Zeitwert? Und genügt dazu ein Auszug aus der Schwackeliste oder muß nochmal ein Gutachter den augenblicklichen Wert (der natürlich aufgrund der Unfallschäden deutlich unter dem Schwacke-Wert läge) ermitteln?
Ein bißchen stehe ich auch unter Zeitdruck, da der ADAC wissen will, was nun wird.
Eine dumme Situation, zu der ich auch sonst gern noch ein paar Tips von Euch gebrauchen kann.
Gruß jazzter
Du kannst den Zeitwert lt. Schwacke-Liste ansetzen. Vielleicht noch die Bestätigung der Werkstatt, dass die Reparaturkosten den Zeitwert überschreiten würden. Und den Polizeibericht braucht man glaub ich auch.
Zu #1: Die steuerliche Geltendmachung des Schadens erfolgt in der ESt-Erklärung für das Jahr 2003, also im Jahr 2004. Bis dahin ist noch viel Zeit, ein Zeitdruck besteht nicht.
Hallo Nataly,
der Zeitdruck besteht für mich dahin, zu unterscheiden, ob ich das Auto verschrotten lasse oder einen Reparaturversuch wage mit der Absicht es hinterher zu verkaufen. Da sich beides steurlich wohl unterscheidet, muß ich das jetzt innerhalb weniger Tage entscheiden.
Je länger ich darüber nachdenke, kommt es mir so vor, daß es wohl ein Glücksfall ist, daß mir das ganze auf einer Dienstreise passiert ist und somit steuerlich geltend gemacht werden kann. Stimmst Du dem zu?
nochmal zur praktischen Abwicklung der Zeitwertbestimmung lt. Schwacke: Wie mache ich das? Ich habe keine Schwackeliste.
der Zeitdruck besteht für mich dahin, zu unterscheiden, ob ich das Auto verschrotten lasse oder einen Reparaturversuch wage mit der Absicht es hinterher zu verkaufen. Da sich beides steurlich wohl unterscheidet, muß ich das jetzt innerhalb weniger Tage entscheiden.
Je länger ich darüber nachdenke, kommt es mir so vor, daß es wohl ein Glücksfall ist, daß mir das ganze auf einer Dienstreise passiert ist und somit steuerlich geltend gemacht werden kann. Stimmst Du dem zu?
nochmal zur praktischen Abwicklung der Zeitwertbestimmung lt. Schwacke: Wie mache ich das? Ich habe keine Schwackeliste.
Aber Du hast doch Internet ... ??
Ne, im ernst, auf autobild.de oder adac.de kannst Du Deinen Gebrauchtwagen bewerten lassen. Dann hast Du auf jeden Fall eine Zahl, mit der Du in Deiner Est.-Erklärung rechnen könntest.
Ne, im ernst, auf autobild.de oder adac.de kannst Du Deinen Gebrauchtwagen bewerten lassen. Dann hast Du auf jeden Fall eine Zahl, mit der Du in Deiner Est.-Erklärung rechnen könntest.
Ich denke, der Arbeitgeber muss für den Schaden aufkommen bzw.
dessen Versicherung.
Steuerlich wäre dann eigentlich nichts drin.
kroko
dessen Versicherung.
Steuerlich wäre dann eigentlich nichts drin.
kroko
@ # 6
Nein, das glaube ich nicht. Vielleicht wenn es ein Dienstwagen wäre, dann ja. Ist aber mein Privatauto (gewesen)
Nein, das glaube ich nicht. Vielleicht wenn es ein Dienstwagen wäre, dann ja. Ist aber mein Privatauto (gewesen)
Frage mal nach - ich hatte mal einen kleinen selbstverschuldeten Unfall
bei einer "Dienstreise" - der Arbeitgeber (bzw. dessen Versicherung) hat
den Schaden bezahlt!
kroko
bei einer "Dienstreise" - der Arbeitgeber (bzw. dessen Versicherung) hat
den Schaden bezahlt!
kroko
Zu #7: Stimme kroko zu. Immerhin hast du dein "Privatauto" für deinen Arbeitgeber eingesetzt. Ist also keine reine "Privatsache".
Gut, dann werde ich morgen mal bei meinem Arbeitgeber anrufen. Der müßte mir dann allerdings einen Mietwagen sponsorn, da mein Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden ist....
Ob er das macht?
Ob er das macht?
danke an Kroko , #6 und #8 und an NATALY. Es sieht tatsächlich so aus, als ob sich mein Arbeitgeber an den Mietwagenkosten beteiligt. Alles weitere muß ich noch klären.
Gruß jazzter
Gruß jazzter
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