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    Steuerliche Behandlung eines "dienstlichen" Verkehrsunfalls mit Totalschaden - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.06.03 11:08:05 von
    neuester Beitrag 05.06.03 13:04:35 von
    Beiträge: 11
    ID: 738.379
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      schrieb am 02.06.03 11:08:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo allseits,

      mir ist während einer Dienstreise ein Unfall passiert. Da das Auto recht alt ist, übersteigen die Reparaturkosten voraussichtlich den Zeitwert. Da der Unfallgegener unerkannt weg ist, bleibe ich wohl auf den Kosten sitzen. Zum Glück war es eine Dienstreise, so kann ich wenigstens die Kosten geltend machen. Und hierzu gleich meine Frage an die Experten:

      Welche Kosten mache ich geltend?

      Wenn ich das Auto verschrotten muß, welchen Wert mache ich dann steuerlich geltend? Den Zeitwert? Und genügt dazu ein Auszug aus der Schwackeliste oder muß nochmal ein Gutachter den augenblicklichen Wert (der natürlich aufgrund der Unfallschäden deutlich unter dem Schwacke-Wert läge) ermitteln?

      Ein bißchen stehe ich auch unter Zeitdruck, da der ADAC wissen will, was nun wird.

      Eine dumme Situation, zu der ich auch sonst gern noch ein paar Tips von Euch gebrauchen kann.

      Gruß jazzter
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 11:39:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Du kannst den Zeitwert lt. Schwacke-Liste ansetzen. Vielleicht noch die Bestätigung der Werkstatt, dass die Reparaturkosten den Zeitwert überschreiten würden. Und den Polizeibericht braucht man glaub ich auch.
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 12:11:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zu #1: Die steuerliche Geltendmachung des Schadens erfolgt in der ESt-Erklärung für das Jahr 2003, also im Jahr 2004. Bis dahin ist noch viel Zeit, ein Zeitdruck besteht nicht.
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 13:28:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Nataly,

      der Zeitdruck besteht für mich dahin, zu unterscheiden, ob ich das Auto verschrotten lasse oder einen Reparaturversuch wage mit der Absicht es hinterher zu verkaufen. Da sich beides steurlich wohl unterscheidet, muß ich das jetzt innerhalb weniger Tage entscheiden.

      Je länger ich darüber nachdenke, kommt es mir so vor, daß es wohl ein Glücksfall ist, daß mir das ganze auf einer Dienstreise passiert ist und somit steuerlich geltend gemacht werden kann. Stimmst Du dem zu?

      nochmal zur praktischen Abwicklung der Zeitwertbestimmung lt. Schwacke: Wie mache ich das? Ich habe keine Schwackeliste.
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 13:36:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      Aber Du hast doch Internet ... ?? ;)

      Ne, im ernst, auf autobild.de oder adac.de kannst Du Deinen Gebrauchtwagen bewerten lassen. Dann hast Du auf jeden Fall eine Zahl, mit der Du in Deiner Est.-Erklärung rechnen könntest.

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      schrieb am 02.06.03 20:12:34
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich denke, der Arbeitgeber muss für den Schaden aufkommen bzw.
      dessen Versicherung.

      Steuerlich wäre dann eigentlich nichts drin.

      kroko
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 20:50:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ # 6

      Nein, das glaube ich nicht. Vielleicht wenn es ein Dienstwagen wäre, dann ja. Ist aber mein Privatauto (gewesen)
      Avatar
      schrieb am 03.06.03 09:40:12
      Beitrag Nr. 8 ()
      Frage mal nach - ich hatte mal einen kleinen selbstverschuldeten Unfall
      bei einer "Dienstreise" - der Arbeitgeber (bzw. dessen Versicherung) hat
      den Schaden bezahlt!

      kroko
      Avatar
      schrieb am 03.06.03 12:32:45
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zu #7: Stimme kroko zu. Immerhin hast du dein "Privatauto" für deinen Arbeitgeber eingesetzt. Ist also keine reine "Privatsache".
      Avatar
      schrieb am 03.06.03 18:45:51
      Beitrag Nr. 10 ()
      Gut, dann werde ich morgen mal bei meinem Arbeitgeber anrufen. Der müßte mir dann allerdings einen Mietwagen sponsorn, da mein Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden ist....
      Ob er das macht?
      Avatar
      schrieb am 05.06.03 13:04:35
      Beitrag Nr. 11 ()
      danke an Kroko , #6 und #8 und an NATALY. Es sieht tatsächlich so aus, als ob sich mein Arbeitgeber an den Mietwagenkosten beteiligt. Alles weitere muß ich noch klären.

      Gruß jazzter


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