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    Beleihungswert - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.08.03 19:27:04 von
    neuester Beitrag 19.08.03 20:03:11 von
    Beiträge: 5
    ID: 765.885
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      Avatar
      schrieb am 18.08.03 19:27:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Servus,

      mal ne Frage an die Spezies
      Hat jemand ne Bank die aus Erfahrung bei der Bewertung von Immos gut ansetzt ??
      Die meisten Banken gehen ja bei Anlageobjekten mit dem Ertragswert ran. Kenne nur die HVB die einen "tatsächlichen" Marktwert annimmt. Kennt sonst noch jemand eine Bank die nicht über den Ertragswert bewertet ??
      Servus
      Avatar
      schrieb am 18.08.03 20:53:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      schlier,

      bei Anlageobjekten ist der Ertragswert der Marktwert.

      Was du zu meinen scheinst nennt man Liebhaberwert.
      Avatar
      schrieb am 18.08.03 20:59:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hypobanken haben ihre Vorschriften. Aber ich kann mir vorstellen, daß besonders die Hausbank des Kunden bei ausgezeichneter Bonität auch zu Zugeständnissen bei der Feststellung des Beleihungswertes bereit ist.
      Kommt 1. ganz darauf an, welche Miete die Bank (bzw. deren Gutachter) als nachhaltig erzielbar annnimmtund 2. ob der Kunde in der Lage ist den Entscheider (nicht den Sachbearbeiter) mit Sachlichkeit und Persönlichkeit von der Seriosität seines Vorhabens zu überzeugen.

      Ob der "tatsächliche Marktwert" über dem Ertragswert liegt, möchte ich bezweifeln.
      Avatar
      schrieb am 19.08.03 16:17:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      Marktwert = Ertragswert ??? In welcher Welt habt ihr denn Immos. Ertragswert wird momentan mit ca dem 14 fachen der Jahreskaltmiete errechnet. Also wenn ihr so billige immos findet dann schlagt zu.
      servus
      Avatar
      schrieb am 19.08.03 20:03:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      so wird schon lange - überschlägig, z.B. von Maklern - gerechnet. Ist auch o.k. so, wenn man die Jahresnettokaltmiete als Grundlage nimmt. (Jetzt könnte man noch ausdiskutieren, was das ist JahresNETTOkaltmiete).:confused:

      Zugreifen kann man aber erst dann, wenn auch die Bank den so ermittelten Ertragswert als Bleihungsgrundlage akzeptiert.
      Ich habe die Erfahrung gemacht, daß zur Zeit einige Banker aufgrund ihrer vorhandenen oder zu erwartenden Ausfälle ganz schön vorsichtig geworden sind und sogar nur noch etwa das 10fache der Jahrenettokaltmiete als Beleihungswert annehmen - und davon am liebsten auch nur noch 50% finanzieren möchten.:(


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