Spekulationsfrist - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 03.10.03 23:34:56 von
neuester Beitrag 04.10.03 13:38:15 von
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Ich habe zwei Fragen:
Beispielszenario:
Kauf von drei Aktienwerten im April 2003. Veräußerung von 2 Aktienwerten im Oktober 2003. Der Verkaufsgewinn abzüglich Kauf- und Verkaufsgebühr beträgt 450 Euro.
Frage 1)
Wenn der dritte Aktienwert vor Ende April 2004 verkauft wird, ist das Jahr bis zum Ende der Spekulationsfrist noch nicht erreicht. Ist dieser Gewinn dann auf die 450 Euro aus dem Jahr 2003 draufzurechnen oder zählt dieser Gewinn dann für die Steuererklärung 2004? (dann wäre der Gewinn der anderen beiden Aktien ja steuerfrei, da noch im Jahr 2003)
Frage 2)
Wird auch bei dem erzielten Kursgewinn das Halbeinkünfteverfahren wie bei der Dividende angewendet?
D.H. also, wenn ich real mit zwei Aktien z.B. insgesamt 900 Euro Kursgewinne erziele, müsste ich für 2003 trotzdem keine Steuern auf den Gewinn zahlen, da die 512 Euro Freibetrag ja quasi als 1024 Euro anzusehen sind durch das Halbeinkünfteverfahren?
Danke schonmal für Antworten :-)
Beispielszenario:
Kauf von drei Aktienwerten im April 2003. Veräußerung von 2 Aktienwerten im Oktober 2003. Der Verkaufsgewinn abzüglich Kauf- und Verkaufsgebühr beträgt 450 Euro.
Frage 1)
Wenn der dritte Aktienwert vor Ende April 2004 verkauft wird, ist das Jahr bis zum Ende der Spekulationsfrist noch nicht erreicht. Ist dieser Gewinn dann auf die 450 Euro aus dem Jahr 2003 draufzurechnen oder zählt dieser Gewinn dann für die Steuererklärung 2004? (dann wäre der Gewinn der anderen beiden Aktien ja steuerfrei, da noch im Jahr 2003)
Frage 2)
Wird auch bei dem erzielten Kursgewinn das Halbeinkünfteverfahren wie bei der Dividende angewendet?
D.H. also, wenn ich real mit zwei Aktien z.B. insgesamt 900 Euro Kursgewinne erziele, müsste ich für 2003 trotzdem keine Steuern auf den Gewinn zahlen, da die 512 Euro Freibetrag ja quasi als 1024 Euro anzusehen sind durch das Halbeinkünfteverfahren?
Danke schonmal für Antworten :-)
Hallo Brot1,
1. Für die Versteuerung ist immer der Verkaufszeitpunkt bzw. -jahr ausschlaggebend.
Wenn Du also die 3.Position erst in 2004 (aber noch vor April 2004) verkaufst, dann ist sie auch erst in 2004 steuerpflichtig.
Wenn Du also ausser dem bisherigen Gewinn von 450 Euro keinen weiteren "Spekulationsgewinne" mehr in 2003 hast oder hattest, sind diese steuerfrei.
Liegt ein steuerpflichtiger Gewinn im nächsten Jahr dann ebenfalls unter der 512 Euro-Grenze, dann ist auch dieser steuerfrei.
2. Korrekt! Voraussetzung ist allerdings, es sind wirklich Aktien und keine Fonds oder Optionsscheine (die ja nicht dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen)!
Rene
1. Für die Versteuerung ist immer der Verkaufszeitpunkt bzw. -jahr ausschlaggebend.
Wenn Du also die 3.Position erst in 2004 (aber noch vor April 2004) verkaufst, dann ist sie auch erst in 2004 steuerpflichtig.
Wenn Du also ausser dem bisherigen Gewinn von 450 Euro keinen weiteren "Spekulationsgewinne" mehr in 2003 hast oder hattest, sind diese steuerfrei.
Liegt ein steuerpflichtiger Gewinn im nächsten Jahr dann ebenfalls unter der 512 Euro-Grenze, dann ist auch dieser steuerfrei.
2. Korrekt! Voraussetzung ist allerdings, es sind wirklich Aktien und keine Fonds oder Optionsscheine (die ja nicht dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen)!
Rene
Rene,
schön erklärt. Man sollte aber „Liegt ein steuerpflichtiger Gewinn .....“ ersetzen durch „Liegt der Spekugewinn .....“.
schön erklärt. Man sollte aber „Liegt ein steuerpflichtiger Gewinn .....“ ersetzen durch „Liegt der Spekugewinn .....“.
Danke für die schnellen, super erklärte Antworten!!!
Hallo alzwo,
Hast Recht - Danke!
Rene
Hast Recht - Danke!
Rene
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