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    ebay; was sind negative Bewertungen genau ?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.02.04 05:32:40 von
    neuester Beitrag 14.02.04 14:12:47 von
    Beiträge: 13
    ID: 819.234
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      Avatar
      schrieb am 11.02.04 05:32:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      So Leute,

      jeder kennt ja wohl negative Bewertungen von ebay.

      Was stellt denn eine ungerechtfertigte negative Bewertung bei ebay rechtlich dar?

      Leider kann mir darüber niemand Auskunft geben. Es schwirren immer wieder Schlagworte wie "Verleumdung" und "üble Nachrede" umher, jedoch halte ich das für sehr abwegig.

      Anzeigen werden wohl sicher meistens auch im Sand verlaufen, trotz Nachweis, oder sehe ich da etwas falsch ?

      Wäre nett, wenn mal jemand konkrete allgemeine Hinweise zu dem Bewertungssystem udn den daraus resultierenden Folgen nennen kann,

      murcielago
      Avatar
      schrieb am 11.02.04 06:35:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      schau mal im GG (Grundgesetz) nach:

      schon mal was von Meinungsfreiheit gehört ???

      = eins der höchsten Güter unserer Gesellschaft, für das viele unserer Kameraden in Russland gefallen sind
      Avatar
      schrieb am 11.02.04 07:44:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      In Russland???
      Das war also Meinungsfreiheit. Achso.
      Sehr bedenkliche Äußerung.
      Avatar
      schrieb am 11.02.04 07:49:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      # 1

      Ungerechtfertigte negative Bewertungen kannst Du löschen lassen. Ist zwar langwierig und kompliziert.
      ebay ist ja der Meinung, daß alle Menschen gut seien und schützt eher die Täter vor dem Opfer.
      Aber mit Nachruck geht das. Ich habe das schon mal erfolgreich durchgezogen.

      # 2

      Leg Dich wieder hin und schlaf Deinen Rausch aus und pass demnächst in Geschichte auf. - Es sei denn, Du bist ein großer Satiriker. Dann sind Deine Auftritte fehl am Platz.
      Avatar
      schrieb am 11.02.04 08:02:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      #2


      Die Deutschen haben damals gekämpft um anderen ihre
      Meinung aufzudrücken.
      Unsere Kameraden ?

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      schrieb am 11.02.04 08:03:45
      !
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      Avatar
      schrieb am 11.02.04 08:12:23
      Beitrag Nr. 7 ()
      #6
      Sehr fundierte Antwort auf die Frage !!! :)
      Avatar
      schrieb am 11.02.04 09:49:40
      Beitrag Nr. 8 ()
      broker2204

      Der zweite Weltkrieg ist übrigens vorbei !!
      Du kannst dein U-Boot gefahrlos verlassen...

      :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.02.04 10:49:49
      Beitrag Nr. 9 ()
      Negative Bewertungen bei Ebay können ganz schön nervig und ungerecht sein. Neulich, Mittwochsnachmittag, klick, schon wieder so`ne üble Nachrede. Nur weil die ersten 30 Seiten im Buch fehlten. Ich wollte dem Menschen nur vor der gähnenden Langeweile der ersten Lesestunde bewahren. Anstatt mir zu danken, eine Mißfallenskundgebung. Und neulich, letzt Woche, ich hab ein Fahrrat versteigert. Nach dem die Kohle eingegangen ist, habe ich ihm die Mail mit dem gut gemeinten Fahrrat zugeschickt: "Fahr immer rechts und schnall Dich an." Dann sagt der Typ doch: "Wat soll dat, wo ist mein Fahrrad!" Nur Mißverständnisse. Dabei lege ich so einen großen Wert auf ein gutes Image und auf meiner Ebayshop-Seite "Dortmunder-Muellkippe" biete ich sogar Sportartikel an, echt, in schwarz-gelb. :D :D
      Avatar
      schrieb am 11.02.04 12:18:51
      Beitrag Nr. 10 ()
      #7
      hast rech t- das hilft uns wirklich weiter !!!
      #6
      Und du meinst wirklich, das interessiert unsere Kameraden, die in Russland für die Meinungsfreiheit kämpfen ??
      ;)
      Avatar
      schrieb am 11.02.04 13:00:16
      Beitrag Nr. 11 ()
      hmm... und was stellt eine ungerechtfertigte negative Bewertung juristisch genau dar?

      Meinungsfreiheit kanns ja wohl nicht sein, wenn sie wissentlich ungerechtfertigt abgegeben wird und dadurch das Vertrauen des Bewerteten zu Unrecht getrübt wird.

      Habe nämlich eine 16er DVD Box ersteigert.
      Verkäufer nennt 20 Titel und sagt man bekommt 16 Stück davon, natürlich nicht mit allen Top Titeln.
      Weiterhin steht "keine doppelten, da Privatkauf". Zwar eine seltsame Argumentation, aber ich schließe daraus, dass keien doppelten DVDs gemeint sind.

      Ich hatte einige Tage vergessen zu zahlen, holte das aber schnellstmöglich nach. Betrag müsste ungefähr zeitgleich mit der Erinnerungsemail überwiesen worden sein.
      Das Tolle... Die Erinnerungsemail kam auf französisch, was soll ich damit ?

      Hatte einmal nachgefragt, wie weiter vorzugehen ist, da eine DVD doppelt war. Danach eine Frist von 8 Tagen gesetzt, in dieser der Verkäufer sich melden soll, keine Reaktion. Danach noch 1 Woche gewartet und negativ bewertet.

      Nun heißts in meiner neg. Bewertung (Retourkutsche):
      "Zahlt erst nicht und kann nicht richtig lesen" oder so ähnlich.

      Das ist ungeheuerlich.

      Werde jetzt erstmal vom Vertrag zurücktreten, nachdem der Verkäufer nicht "nacherfüllt" hat.
      Stellt er sich weiterhin quer und nimmt das Paket nicht zurück werde ich wohl Antrag auf ERlass eines Mahnbescheids stellen.

      Nur mein einziges Problem bleibt die negative Bewertung.

      WIe kann ich die denn wegbekommen ?

      Habe ebay schon informiert, nur steht dort ja überall, dass ebay nicht das Zustandekommen der neg. Bewertung rekonstruiert...

      Wäre über Tips dankbar,

      murcielago
      Avatar
      schrieb am 14.02.04 09:16:07
      !
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      Avatar
      schrieb am 14.02.04 14:12:47
      Beitrag Nr. 13 ()


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