Wer darf Fonds auflegen - Rechtsform eines Aktienfonds? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.02.04 09:34:59 von
neuester Beitrag 17.02.04 19:03:19 von
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Habe an die Experten hier im Forum mal ein paar Fragen, die mir das Netz bisher nicht beantworten konnte:
Wer darf einen Fonds (Aktienfond oder Beteiligungsfond) eigentlich auflegen?
Welche Rechtsform hat ein Fond und welchen eine Fondgesellschaft?
Können „Privatleute“, soll heißen z.B. ein Aktienclub einen Fonds auflegen, oder dürfen das nur Banken?
Vielen Dank im voraus
Roland
Wer darf einen Fonds (Aktienfond oder Beteiligungsfond) eigentlich auflegen?
Welche Rechtsform hat ein Fond und welchen eine Fondgesellschaft?
Können „Privatleute“, soll heißen z.B. ein Aktienclub einen Fonds auflegen, oder dürfen das nur Banken?
Vielen Dank im voraus
Roland
a schreibt man Fonds immer mit s, auch in der Einzahl
b kann nur eine KAG Fonds auflegen (Kapital Anlagegesellschaft)
Dritte können als Fondsberater auftreten
b kann nur eine KAG Fonds auflegen (Kapital Anlagegesellschaft)
Dritte können als Fondsberater auftreten
Hallo Rolandhb,
Fonds auflegen darf nur eine KAG.
Du kannst dich aber an Banken wenden die eventuell für euch einen Fonds auflegen. Wichtig ist das ihr einen Vertrieb habt und das Anfangskapital Euro 5 Mio. beträgt.
Fonds auflegen darf nur eine KAG.
Du kannst dich aber an Banken wenden die eventuell für euch einen Fonds auflegen. Wichtig ist das ihr einen Vertrieb habt und das Anfangskapital Euro 5 Mio. beträgt.
weitere Infos: KAGG
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kagg/htmltree.html
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kagg/htmltree.html
Hallo...
Fonds auflegen bzw. verwalten können nur Verwaltungsgesellschaften. Es gibt sogenannte Private Label Fonds - Gesellschaften, die für Vermögensverwalter, Privatbanken, usw. solche Fonds auflegen.
http://www.ipconcept.lu
Fonds auflegen bzw. verwalten können nur Verwaltungsgesellschaften. Es gibt sogenannte Private Label Fonds - Gesellschaften, die für Vermögensverwalter, Privatbanken, usw. solche Fonds auflegen.
http://www.ipconcept.lu
ja nur Kapitalanlagegesellschaften können Fonds auflegen. Das mit den 5 Mio. ist die Vorschrift für das Mindesteigenkapital von denen. Zwar kann man in der Tat an eine Fondsgesellschaft gehen und fragen, ob sie für eine Gruppe (nicht eine Einzelperson, das ist unzulässig) einen Fónds auflegt. Aber die wird dann da sicher ein Mindestvolumen von sagen wir mal 30 Mio. eingezahlt haben, sonst lohnt sich das ganze nicht.
Die Rechtsform eines Fonds ist immer "Sondervermögen". D.h. die KAG verwaltet es, aber es haftet nicht für Schulden der KAG. Es gehört jedem Anleger mit seinem jeweiligen Anteil. Er kann aber nicht über das Sondervermögen verfügen, sondern nur per Anteilskauf oder -verkauf ein- und aussteigen.
Die Rechtsform eines Fonds ist immer "Sondervermögen". D.h. die KAG verwaltet es, aber es haftet nicht für Schulden der KAG. Es gehört jedem Anleger mit seinem jeweiligen Anteil. Er kann aber nicht über das Sondervermögen verfügen, sondern nur per Anteilskauf oder -verkauf ein- und aussteigen.
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