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    Wer darf Fonds auflegen - Rechtsform eines Aktienfonds? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.02.04 09:34:59 von
    neuester Beitrag 17.02.04 19:03:19 von
    Beiträge: 6
    ID: 821.742
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      Avatar
      schrieb am 16.02.04 09:34:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe an die Experten hier im Forum mal ein paar Fragen, die mir das Netz bisher nicht beantworten konnte:

      Wer darf einen Fonds (Aktienfond oder Beteiligungsfond) eigentlich auflegen?
      Welche Rechtsform hat ein Fond und welchen eine Fondgesellschaft?
      Können „Privatleute“, soll heißen z.B. ein Aktienclub einen Fonds auflegen, oder dürfen das nur Banken?

      Vielen Dank im voraus

      Roland
      Avatar
      schrieb am 16.02.04 09:53:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      a schreibt man Fonds immer mit s, auch in der Einzahl
      b kann nur eine KAG Fonds auflegen (Kapital Anlagegesellschaft)
      Dritte können als Fondsberater auftreten
      Avatar
      schrieb am 16.02.04 11:25:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Rolandhb,

      Fonds auflegen darf nur eine KAG.
      Du kannst dich aber an Banken wenden die eventuell für euch einen Fonds auflegen. Wichtig ist das ihr einen Vertrieb habt und das Anfangskapital Euro 5 Mio. beträgt. :)
      Avatar
      schrieb am 16.02.04 15:21:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      Avatar
      schrieb am 16.02.04 16:15:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo...
      Fonds auflegen bzw. verwalten können nur Verwaltungsgesellschaften. Es gibt sogenannte Private Label Fonds - Gesellschaften, die für Vermögensverwalter, Privatbanken, usw. solche Fonds auflegen.

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      Avatar
      schrieb am 17.02.04 19:03:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      ja nur Kapitalanlagegesellschaften können Fonds auflegen. Das mit den 5 Mio. ist die Vorschrift für das Mindesteigenkapital von denen. Zwar kann man in der Tat an eine Fondsgesellschaft gehen und fragen, ob sie für eine Gruppe (nicht eine Einzelperson, das ist unzulässig) einen Fónds auflegt. Aber die wird dann da sicher ein Mindestvolumen von sagen wir mal 30 Mio. eingezahlt haben, sonst lohnt sich das ganze nicht.

      Die Rechtsform eines Fonds ist immer "Sondervermögen". D.h. die KAG verwaltet es, aber es haftet nicht für Schulden der KAG. Es gehört jedem Anleger mit seinem jeweiligen Anteil. Er kann aber nicht über das Sondervermögen verfügen, sondern nur per Anteilskauf oder -verkauf ein- und aussteigen.


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