Biotest .... Turnaround des Jahres 2004 (Seite 22)
eröffnet am 15.03.04 16:48:45 von
neuester Beitrag 01.11.23 15:00:59 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 59.214.571 von valuedeal am 14.11.18 18:09:15
Der Sinn eine SO ist es die Aktionär loszubekommen um zukünftige Erträge nicht mehr mit denen teilen zu müssen.
Der Sinn eines BGAV ist die zukünftigen Gewinnbeteiligungen der Restaktionäre zu limitieren. Am Wachstum ist dann der Restaktionär nicht beteiligt und bekommt dafür aber auch die Dividende wenn es schlechter läuft, außer der Vertrag wird aufgelöst.
Dein Vorschlag sorgt nur dafür, dass in der deutschen GmbH der Chinesen dann 100% anstatt 50% der Biotest-Aktien liegen und dafür gehört ihnen nur noch 50% anstatt 100% ihrer GmbH. Vermutlich würden dann die VZ sogar noch zu Stammaktien und sie hätten 50% anstatt 90% der Stimmrechte.
Ich würde auf Kursdrücken tippen, was man ja mit der ewigen Ungewissheit hat. Und dann ein Angebot, dass attraktiv zum Kurs ist und etwas höher als das erste Angebot. Event. auch VZ zum ST-Preis. Stämme brauchen sie ja eigentlich keine mehr.
Zitat von valuedeal:Zitat von cd-kunde: ...
Nein. Man braucht dafür 90% der Aktien. Sie haben aber nur ca. 50% ALLER Biotest-Aktien.
Denkbar wäre aber nach einem Jahr ein weiteres Übernahmeangebot. Dann müssten sie bei einer Erhöhung den bereits angedienten des 1. Angebots nichts nachzahlen. Mich würde nicht wundern, wenn sowas kommt und der Kurs bis dahin <20 ist. 25 für die VZ und 30 für die ST würden dann wohl einige annehmen. Das wäre ein Gewinn zum Kurs und ein Aufschlag auf das alte Angebot.
Es gäbe noch eine weitere (theoretische) Möglichkeit: Verschmelzung
Hier reichen wie beim BGAV 75% der Stimmrechte (Stammaktien).
Die jetztigen Biotest Aktionäre würden dann Anteilseigner der neuen Gesellschaft werden.
Inwieweit das eine realistische Option kann ich aber nicht beurteilen
valuedeal
Der Sinn eine SO ist es die Aktionär loszubekommen um zukünftige Erträge nicht mehr mit denen teilen zu müssen.
Der Sinn eines BGAV ist die zukünftigen Gewinnbeteiligungen der Restaktionäre zu limitieren. Am Wachstum ist dann der Restaktionär nicht beteiligt und bekommt dafür aber auch die Dividende wenn es schlechter läuft, außer der Vertrag wird aufgelöst.
Dein Vorschlag sorgt nur dafür, dass in der deutschen GmbH der Chinesen dann 100% anstatt 50% der Biotest-Aktien liegen und dafür gehört ihnen nur noch 50% anstatt 100% ihrer GmbH. Vermutlich würden dann die VZ sogar noch zu Stammaktien und sie hätten 50% anstatt 90% der Stimmrechte.
Ich würde auf Kursdrücken tippen, was man ja mit der ewigen Ungewissheit hat. Und dann ein Angebot, dass attraktiv zum Kurs ist und etwas höher als das erste Angebot. Event. auch VZ zum ST-Preis. Stämme brauchen sie ja eigentlich keine mehr.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.209.684 von cd-kunde am 14.11.18 10:16:39
Es gäbe noch eine weitere (theoretische) Möglichkeit: Verschmelzung
Hier reichen wie beim BGAV 75% der Stimmrechte (Stammaktien).
Die jetztigen Biotest Aktionäre würden dann Anteilseigner der neuen Gesellschaft werden.
Inwieweit das eine realistische Option kann ich aber nicht beurteilen
valuedeal
Zitat von cd-kunde:Zitat von sparfuchs123: Theoretisch wäre ja unabhängig vom BGAV auch ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze Out denkbar.
Nein. Man braucht dafür 90% der Aktien. Sie haben aber nur ca. 50% ALLER Biotest-Aktien.
Denkbar wäre aber nach einem Jahr ein weiteres Übernahmeangebot. Dann müssten sie bei einer Erhöhung den bereits angedienten des 1. Angebots nichts nachzahlen. Mich würde nicht wundern, wenn sowas kommt und der Kurs bis dahin <20 ist. 25 für die VZ und 30 für die ST würden dann wohl einige annehmen. Das wäre ein Gewinn zum Kurs und ein Aufschlag auf das alte Angebot.
Es gäbe noch eine weitere (theoretische) Möglichkeit: Verschmelzung
Hier reichen wie beim BGAV 75% der Stimmrechte (Stammaktien).
Die jetztigen Biotest Aktionäre würden dann Anteilseigner der neuen Gesellschaft werden.
Inwieweit das eine realistische Option kann ich aber nicht beurteilen
valuedeal
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.207.542 von sparfuchs123 am 13.11.18 22:44:25
Nein. Man braucht dafür 90% der Aktien. Sie haben aber nur ca. 50% ALLER Biotest-Aktien.
Denkbar wäre aber nach einem Jahr ein weiteres Übernahmeangebot. Dann müssten sie bei einer Erhöhung den bereits angedienten des 1. Angebots nichts nachzahlen. Mich würde nicht wundern, wenn sowas kommt und der Kurs bis dahin <20 ist. 25 für die VZ und 30 für die ST würden dann wohl einige annehmen. Das wäre ein Gewinn zum Kurs und ein Aufschlag auf das alte Angebot.
Zitat von sparfuchs123: Theoretisch wäre ja unabhängig vom BGAV auch ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze Out denkbar.
Nein. Man braucht dafür 90% der Aktien. Sie haben aber nur ca. 50% ALLER Biotest-Aktien.
Denkbar wäre aber nach einem Jahr ein weiteres Übernahmeangebot. Dann müssten sie bei einer Erhöhung den bereits angedienten des 1. Angebots nichts nachzahlen. Mich würde nicht wundern, wenn sowas kommt und der Kurs bis dahin <20 ist. 25 für die VZ und 30 für die ST würden dann wohl einige annehmen. Das wäre ein Gewinn zum Kurs und ein Aufschlag auf das alte Angebot.
Ich habe heute meine Position aufgestockt.
Habe den Eindruck, dass der Kurs möglichst niedrig gepflegt wird. Theoretisch wäre ja unabhängig vom BGAV auch ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze Out denkbar.
Möglich ist auch, dass sich Gutachter und Prüfer nicht auf einen Betrag der angemessenen Barabfindung einigen können.
Habe den Eindruck, dass der Kurs möglichst niedrig gepflegt wird. Theoretisch wäre ja unabhängig vom BGAV auch ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze Out denkbar.
Möglich ist auch, dass sich Gutachter und Prüfer nicht auf einen Betrag der angemessenen Barabfindung einigen können.
Hallo, wie ich sehe erodiert der Preis speziell bei den Stammaktien immer weiter. Trotzdem müsste doch, aufgrund der Übernahme, irgendwann eine Barabfindung bezahlt werden. Würde es sich da nicht anbieten langsam zumindest wieder in die Stämme zu investieren?
Es dauert mal wieder länger, die üblichen 5-7 Monate für eine Unternehmensbewertung hat man schon überschritten. Im Halbjahrsbericht hieß es, Tiancheng "evaluiere" noch. Ich glaube aber nicht, dass damit gemeint war, der Sinn des Gesamtvorhabens werde nochmal evaluiert.
Komisch, dass es zum BGAV keine neuen Nachrichten gibt. Erinnert mich irgendwie an Data Modul, wo nach der Ankündigung auch viel Zeit verging und letztlich vom BGAV Abstand genommen wurde.
Biotest AG: Cytotect(R) CP verhindert bei Schwangeren mit Cytomegalievirus (CMV) Primärinfektion die Übertragung von CMV auf das ungeborene Kind
http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/biotest-cytotectr-ver…
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Biotest AG: Biotest hat den Verkauf aller Plasma-Sammelzentren in den USA an Grifols abgeschlossen
http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/biotest-biotest-hat-d…
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Biotest AG: Phase IIa Studie zeigt gute Sicherheit und Verträglichkeit für Biotests monoklonalen Antikörper BT-063 bei der Behandlung von Systemischem Lupus Erythematodes (SLE)
http://dgap.de/dgap/News/corporate/biotest-phase-iia-studie-…
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