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    Frage an die Experten für Recht... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.05.04 20:05:42 von
    neuester Beitrag 11.05.04 08:07:21 von
    Beiträge: 9
    ID: 857.835
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      schrieb am 10.05.04 20:05:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ein Kunde von mir(selbst.) hat vor einer Woche ein Kto. bei einer dt. Bank eröffnet. Ohne Dispo, ohne das er Einkommensnachweise vorgelegt hat.

      Er hat auch ein Depot eröffnet.
      Jetzt kommt der Hammer: Er hat für ca. 80.000€ in diesem Depot geordert.

      Jetzt hat ihn die Bank angerufen und ihn gezwungen innerhalb eines Tages alles zu verkaufen, ansonsten hätte man alles billigst auf den Markt geworfen.

      Sein Verlust beträgt ca. 14.000€.
      Kann er irgend etwas dagegen machen?

      Habe ihm gesagt das es wohl schlecht aussieht für ihn...

      Richtig dämlich ist natürlich noch das er die 14.000€ gar nicht ausgleichen kann.

      Ich hätte ihn am liebsten gefragt ob er sie noch alle hat.
      Aber ist ja mein Kunde:laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.05.04 20:10:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Auch fahrlässig von der Bank.
      Würde die Bank verklagen wegen Vorschubleistung zum Bankrott.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.05.04 20:11:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Habe auch gedacht ich höre nicht richtig.

      Wie kann das denn überhaupt sein, das er für soviel ordern darf?
      Avatar
      schrieb am 10.05.04 20:34:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      was´n das für ne bank? etwa die, die auch kreditkarten an haustiere rausgibt? :laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.05.04 20:50:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich meine es wäre die Commerzbank gewesen.

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      schrieb am 10.05.04 21:07:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      "Wie kann das denn überhaupt sein, das er für soviel ordern darf?"

      Wie kommt denn der Kunde auf die Idee, er könne auf Kosten der Bank Wertpapiere kaufen? Ist er nicht ganz richtig im Kopf?
      Avatar
      schrieb am 10.05.04 21:36:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo!

      Dein Kunde sollte versuchen, einen Darlehnsvertrag in Abrede zu stellen.

      ... anschließend die Entreicherungseinrede

      Viele Grüße
      Charlotte
      Avatar
      schrieb am 10.05.04 21:45:27
      Beitrag Nr. 8 ()
      Kannst Du das mal kurz erklären?

      Vielen Dank!
      Avatar
      schrieb am 11.05.04 08:07:21
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zu #7 und #8: Turbo meint, der Kunde soll behaupten, er habe das Geld für die Aktienkäufe ohne vertragliche Grundlage erhalten, das Geld (bzw. die Aktien) stelle eine "ungerechtfertigte Bereicherung" dar (§ 812 BGB). Er sei jedoch nun nicht mehr bereichert (§ 818 Abs. 3 BGB).


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