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    Frage an Mietrechtsexperten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.07.04 15:20:22 von
    neuester Beitrag 01.07.04 16:02:10 von
    Beiträge: 3
    ID: 876.083
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      Avatar
      schrieb am 01.07.04 15:20:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      heute haben ich meine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.07.2002 - 30.06.2003 erhalten!

      Die Nebenkostenabrechnung ist offensichtlich falsch. Beispielsweise wurde Grundsteuer und Gebäudeversicherung berechnet, was nach dem Mietvertrag unzulässig ist.

      Außerdem fehlt die Abrechnung der Heizkosten.

      Der Verwalter teilte mir mit, dass ich (irgendwann einmal) noch eine korrierte Fassung erhalte.

      Die neue Abrechnung wäre dann ja verspätet gem. § 556 Abs.3 (neu) BGB, weil die Zwölfmonatsfrist verstrichen wäre.

      Demzufoge wären Nachforderungen des Vermieters ausgeschlossen.

      Muss ich gegen die falsche Abrechnung Einspruch oder Widerspruch einlegen? Oder muss ich sonst irgendetwas tun?

      Vielen Dank für kompetente Antworten

      CK
      Avatar
      schrieb am 01.07.04 15:58:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      du solltest auf jeden fall sicherheitshalber widerspruch einlegen !
      (und am besten auch gleich eine kopie mit den korrekturen mitschicken)
      Avatar
      schrieb am 01.07.04 16:02:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi bic_mac

      habe gerade noch ein bisschen gegoogelt :D
      Da mich die Abrechnung erst heute (01.07.04)erreicht hat, müsste sie eigentlich eh verspätet sein. Denn die Abrechnung hätte spätestens gestern (30.06.04) Bei mir sein müssen!

      Die Schreiben wurden gestern in Erfurt abgestempelt. Somit können Sie wohl kaum noch am selben Tag in Essen/Ruhr sein!

      CK


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