checkAd

    Aixtron - Die Perle im Technologiebereich (Seite 562)

    eröffnet am 14.07.04 15:26:35 von
    neuester Beitrag 03.05.24 16:59:25 von
    Beiträge: 50.765
    ID: 880.385
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 4.165.641
    Aktive User: 0

    ISIN: DE000A0WMPJ6 · WKN: A0WMPJ
    21,960
     
    EUR
    +1,48 %
    +0,320 EUR
    Letzter Kurs 03.05.24 Lang & Schwarz

    Werte aus der Branche Halbleiter

    WertpapierKursPerf. %
    2,5000+119,30
    7,8100+31,70
    26,28+17,74
    5,8300+15,45
    8,8100+12,95
    WertpapierKursPerf. %
    21,140-10,00
    8,7000-12,12
    0,6348-12,21
    6,5500-15,48
    3.750,00-25,15

    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 562
    • 5077

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 02.11.16 16:55:42
      Beitrag Nr. 45.155 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.605.746 von Benx am 02.11.16 15:37:12
      Zitat von Benx: Aixtron-Gründer Holger Jürgensen kritisiert die Überprüfung der geplanten Aixtron-Übernahme durch ein chinesisches Unternehmen scharf. Es handele sich um einen "Dolchstoß gegen Schlüsseltechnologien" und einen "sehr drastischen Eingriff in den Kapitalmarkt", schrieb Jürgensen in einem offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD).


      und weiter:
      "Jürgensen wies Befürchtungen zurück, Aixtron-Produkte könnten auch militärisch genutzt werden. Entsprechende Informationen der US-Geheimdienste seien vom Wirtschaftsministerium ungeprüft übernommen worden."

      Sowas ist nicht akzeptierbare Schlamperei in einer Behörde und fehlender Kontrolle und Aufsicht durch den Minister.
      Avatar
      schrieb am 02.11.16 15:37:12
      Beitrag Nr. 45.154 ()
      Aixtron-Gründer Holger Jürgensen kritisiert die Überprüfung der geplanten Aixtron-Übernahme durch ein chinesisches Unternehmen scharf. Es handele sich um einen "Dolchstoß gegen Schlüsseltechnologien" und einen "sehr drastischen Eingriff in den Kapitalmarkt", schrieb Jürgensen in einem offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD).

      / Quelle: Guidants News

      http://news.guidants.com
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 01.11.16 12:36:22
      Beitrag Nr. 45.153 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.588.178 von MONOTONI am 31.10.16 13:11:30
      Zitat von MONOTONI: Damit besteht die Tradingchance, die eingereichten Aktien zu kaufen und die nicht eingereichten Aktien zu verkaufen!


      Auch die Chinesen könnten nun bereits eingereichte Aktien direkt aufkaufen, dann sparen sie sich die versprochenen 6 Euro für die Altaktionäre und zahlen halt nur die 4,x an der Börse

      Schaut mal unten die die Nachrichtenleiste, die Chinesen machen ganz schön Druck dass der Deal dann doch noch zustande kommt und lassen Gabriel "im Regen stehen"
      Avatar
      schrieb am 01.11.16 12:09:08
      Beitrag Nr. 45.152 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.574.273 von WAlexandro am 28.10.16 14:04:33
      Zitat von WAlexandro: Es wird also immer deutlicher, dass mit der zunächst erteilten Unbedenklichkeitsbescheinung sehr leichtfertig umgegangen worden ist.
      Mal sehen, was sich noch alle so herausstellen wird.



      Hätten wir schon TTIP in Kraft, könnte man Schadensersatz von diesem leichtfertigen Minister und seiner Regierung verlangen.
      Avatar
      schrieb am 31.10.16 16:24:39
      Beitrag Nr. 45.151 ()
      Theorie war hier bisher, sich eindeckende Leerverkäufer halten den Kurs der nicht eingereichten Aktien hoch.

      Ansonsten macht ein Kursunterschied aber nur im Szenario einer doch noch erfolgenden Genehmigung der Übernahme Sinn. Andernfalls würden beide Aktienkategorien wieder gleichgestellt.

      (Exotisch und unwahrscheinlich sind vor aktueller Nachrichtenlage wohl Überlegungen dahingehend, dass sich ein anderer Bieter positionieren will oder Hedgefonds auf einen Beherrschungsvertrag nach doch noch erteilter Genehmigung spekulieren oder dass sich die Chinesen mit einem Anteil unter 30% zufrieden geben.)

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1865EUR 0,00 %
      Einer von wenigen in einer elitären Gruppe!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 31.10.16 13:11:30
      Beitrag Nr. 45.150 ()
      0,30 EURKursdifferenz zwischen den eingereichten (4,30 EUR) und den nicht eingereichten Aktien (4,60 EUR) ist nicht logisch (wann ist Börse schon logisch?)

      Oder hat jemand eine Erklärung dafür???

      Damit besteht die Tradingchance, die eingereichten Aktien zu kaufen und die nicht eingereichten Aktien zu verkaufen!
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.10.16 17:10:23
      Beitrag Nr. 45.149 ()
      Also den Artikel aus der Welt kann man wohl so und so lesen.

      Was war jetzt das handfeste militärische Produkt?
      Die "Kombioptik aus Galliumarsenid und Silicon"?
      Aus Silikon macht man Dichtungen für Fliesenfugen oder Brustimplantate.
      Gemeint ist Silicium. Und Galliumarsenid und dotiertes Silicium sind nunmal die Grundbausteine der Halbleiterindustrie. Ob nun Personal Computer oder Solarzelle.

      Force8 hat das auch gleich richtig erkannt: Wenn man das alles als militärisch wichtiges Geheimknowhow einstufen will, bleibt am Schluss nichts unbedenkliches mehr übrig.

      Dass in der Beschichtungstechnik ein gewisses Spezialknow-how steckt, ist sowieso klar.
      Wenn ich aber heute im Handelsblatt lese, dass in in zig Jahren von der US Behörde gerade mal eine handvoll Übernahmen blockiert wurde, und der Philips-Chef bis heute nicht versteht, wieso ausgerechnet sein Verkauf der LED Sparte untersagt wurde, obwohl LEDs doch "reife" Technologie sind. Wenn es so ist, dass generell LED-Zeugs nicht verkauft werden soll, ohne weitere Begründung, dann muss man sich wohl damit abfinden. Dass Galliumsraenid und Silicium der Grund sein sollen, scheint mir jedenfalls mehr als fraglich.

      Leider schreibt das Handelsblatt heute auch, dass der US Präsident immer ein Vetorecht hätte, also Notfalls die Übernahme allein verhindern könnte, wenn davon auch fast nie Gebrauch gemacht wird. Die Frage stand ja gestern im Raum.

      Weiter meint ein Jurist im Handelsblatt, Schadensersatz könne Aixtron oder auch ein Aktionär fordern, der auf die ursprüngliche Bewilligung vertraute. Bei einem endgültigen Scheitern der Übernahme zahlen die Chinesen an Aixtron 25 Mio "Break-up-fee".

      Letztlich ist es meines Erachtens weiterhin eine politische Entscheidung.
      Avatar
      schrieb am 28.10.16 14:35:48
      Beitrag Nr. 45.148 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.573.847 von santakl am 28.10.16 13:17:54
      Wenn man das so liest
      bekommt man den Eindruck, dass Aixtron noch über Heckler und Koch angesiedelt werden muss sicherheitstechnisch.
      Und die Aussage in dem Bericht:

      " Tatsächlich streitet die Bundesrepublik nicht das erste Mal mit US-Behörden über Aixtron. Zudem stehen Anlagen wie die von Aixtron gebauten auf der Liste der militärisch nutzbaren Güter, deren Ausfuhr streng reguliert ist. "

      ..bedeutet ja, dass Aixtron gar nicht auf "Mengen / Großaufträge" kommen kann,- zumindest bei den Maschinen, die diese "Sicherheitsrelevanz " haben. Wie soll Aixtron da Umsätze generieren und mit welchem Ländern, wenn CHINA Hauptabnehmer ist / war !?

      Insofern muss das gesamte Geschäfts- und Vertriebskonzept neu ausgerichtet werden, da gerade jetzt und dadurch, Aixtron nat. noch mehr unter Kontrolle und Regulierung steht und das eh schon schwache Geschäft noch mehr eingeschränkt wird.

      Womit und wodurch sollen bitte die Umsätze her kommen zukünftig ?

      Ich denke jetzt wurde erst ein Stein ins Rollen gebracht, was das Geschäft insgesamt nicht gerade fördert von Aixtron... Es sei denn, sie generieren einen neuen Geschäftsbereich " Rüstungsindustrie " ;):eek:
      Avatar
      schrieb am 28.10.16 14:04:33
      Beitrag Nr. 45.147 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.573.847 von santakl am 28.10.16 13:17:54Es wird also immer deutlicher, dass mit der zunächst erteilten Unbedenklichkeitsbescheinung sehr leichtfertig umgegangen worden ist.
      Mal sehen, was sich noch alle so herausstellen wird.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.10.16 13:17:54
      Beitrag Nr. 45.146 ()
      Warum der Aixtron-Deal nie hätte zustande kommen dürfen
      ls das Bundeswirtschaftsministerium Ende vergangener Woche abrupt seine Genehmigung für den Verkauf von Halbleitermaschinenbauer Aixtron an die chinesische Fujian-Gruppe zurückzog, sorgte das für Verwunderung bei Aixtron, seinen Investoren und Aktionären.

      Doch ein genauerer Blick auf Aixtrons Produktpalette zeigt: Dass das zuständige Ministerium den Deal Anfang September zunächst genehmigte, ist mindestens ebenso verwunderlich – denn die Technologie der Firma aus Herzogenrath bei Aachen ist nicht nur weltweit fast einmalig, sie ist auch militärisch höchst relevant.

      Laut Medienberichten sorgte erst ein Hinweis von US-Sicherheitsbehörden für ein Umdenken im Bundesministerium. In einem Statement des Bundeswirtschaftsministeriums gegenüber der „Welt“ kommentierte ein Sprecher: „Die Bundesregierung hat bis dahin nicht bekannte sicherheitsrelevante Informationen erhalten, die das BMWI zusammen mit anderen Ressorts geprüft hat, und im Einvernehmen entschieden, die Unbedenklichkeitsbescheinigung zurückzunehmen.“

      Bundesrepublik streitet nicht zum ersten Mal über Aixtron

      Die späte Einsicht verwundert. Nach Recherchen der „Welt“ hätte ein Blick in öffentlich frei verfügbare Dokumente genügt, um herauszufinden, welch wichtige Zuliefererfunktion das Hightechunternehmen aus NRW für Rüstungsprojekte hat.

      Tatsächlich streitet die Bundesrepublik nicht das erste Mal mit US-Behörden über Aixtron. Zudem stehen Anlagen wie die von Aixtron gebauten auf der Liste der militärisch nutzbaren Güter, deren Ausfuhr streng reguliert ist.

      Aus Sicht von Experten hätte das Ministerium den Einstieg der Chinesen demnach nicht einmal in Betracht ziehen dürfen. Andere Länder seien da vorsichtiger, sagt ein Wissenschaftler von einem renommierten deutschen Physiklehrstuhl. „Wäre Aixtron französisch, der Verkauf wäre nicht einmal in Erwägung gezogen worden.“

      Ministerium hätte hellhörig werden müssen

      Der Spezialmaschinenbauer ist nur eines von drei Unternehmen weltweit, die ein spezielles Verfahren zur Herstellung von Halbleitern aus mehreren Materialien perfektioniert haben: „Die Chips aus diesen Halbleitermaterialien werden in vielen zivilen Anwendungen eingesetzt, etwa als LEDs oder in Lichtwellenleiteroptiken“, sagt Michael Jetter vom Institut für Halbleiteroptik der Universität Stuttgart. Doch auch für militärische Laser oder für Infrarotsuchköpfe in Raketen würden sie verwendet. Angesichts dieser Erkenntnis hätte das zuständige Ministerium hellhörig werden müssen.

      Eine einfache Suche in europäischen Patentdatenbanken fördert de facto eine Vielzahl hoch aktueller Patente für Militärtechnik zutage, bei denen der von Aixtron verwandte Materialmix eine Rolle spielt: Im Patent Nummer EP 2792991 etwa erklärt der deutsche Raketenhersteller Diehl BGT Defense im Jahr 2014, wie eine Kombi-Optik aus Galliumarsenid und Silicon den Bau hochpräziser Sucher für Luftabwehrlenkwaffen ermöglicht.

      Weltweit sind nur drei Maschinenbauer in der Lage, die passenden Maschinen für den Materialmix herzustellen. „Neben Aixtron sind das nur noch ein großer US-Konkurrent namens Veeco und ein japanischer Hersteller“, kommentiert Jetter. „Dass man diese Technologie nicht einfach verkaufen sollte – egal wohin –, liegt eigentlich auf der Hand.“

      Europäische Richtlinie regelt Ausführbeschränkungen

      Ähnlich äußert sich Andrei Vescan von der RWTH Aachen, ein Physiker, der oft mit der 1983 von Wissenschaftlern der RWTH gegründeten Firma zusammenarbeitet. „Diese Maschinen lassen sich nicht einfach kopieren. Da stecken dreißig Jahre Know-how drin.“ Diese Materialmixe herzustellen, sei keineswegs trivial. „Wer diese Materialien – oder die Maschinen für ihre Herstellung – zur Chipherstellung exportieren möchte, benötigt eine Ausfuhrgenehmigung.“

      Der Wissenschaftler hat recht: Die europäische Richtlinie Nummer 428/2009 regelt Ausfuhrbeschränkungen für sogenannte Dual-Use-Güter. Also Produkte, die sowohl für militärische als auch für zivile Zwecke eingesetzt werden können.

      Ein Blick in die Liste aller Güter im Anhang des Dokuments zeigt: Unter Punkt Nummer 3B 001 a. 2. regulieren die EU-Behörden aus gutem Grund den Export von Maschinen, die metallorganische Materialmixe zur Chipproduktion herstellen können. Das deutsche Ministerium hätte mit einem Blick auf diese Liste also bereits sehen können, wie militärisch relevant Aixtrons Know-how ist. Auf die Anfrage der „Welt“, inwieweit dem Wirtschaftsministerium bekannt war, dass Aixtrons Maschinen auf dieser Liste stehen, antwortete das Ministerium bislang nicht.

      Zugriff auf Aixtron-Pläne ließe sich kaum verhindern

      „Die Beteiligung an einer europäischen Firma, die Dual-Use-Güter herstellt, ist weniger genau reguliert als ein Export dieser Güter“, sagt Michael Neupert, Experte für öffentliches Recht der Wirtschaftskanzlei Kümmerlein aus Essen. „Auch wenn der Export eingeschränkt ist, kann sich ein Investor Anteile kaufen.“

      Zwar unterliegt eine deutsche Firma weiterhin den Exportbeschränkungen, auch wenn sie mehrheitlich ausländischen Anteilseignern gehört. Faktisch aber gilt: Sobald ein ausländischer Investor Mehrheitseigner ist, hat er natürlich auch Zugriff auf das Know-how dieser Firma. Selbst wenn der Export des Know-hows verboten sein sollte, ließe sich der elektronische Zugriff auf die Aixtron-Pläne durch die chinesischen Käufer kaum verhindern.

      Wie kritisch Aixtrons Know-how ist, muss sich die Bundesregierung nicht zum ersten Mal von der US-Regierung anhören. Laut einem Bericht der damaligen US-Kontrollbehörde General Accounting Office (GAO) an den US-Senat aus dem Jahr 2002 über aus Sicht der USA beunruhigende Fortschritte der chinesischen Halbleiterindustrie kam es bereits 1998 erstmals zum Streit zwischen Deutschland und den USA über Aixtrons Know-how.

      Aixtron-Technologie sollte nicht nach China gelangen

      Damals hatten US-Behörden dem US-Hersteller Emcore verboten, eine einzige Maschine für die Herstellung der Materialmixe an das chinesische Forschungsinstitut Hebei Semiconductor Research Institute zu verkaufen. Die Chinesen kauften stattdessen bei Aixtron, die US-Regierung intervenierte – vergebens.

      Anzeige
      Laut dem US-Bericht müssten in den Archiven der Bundesregierung diverse offizielle diplomatische Demarchen – eine scharfe Form des internationalen Protestes – der Amerikaner schlummern. In diesen hatten die US-Behörden schon damals genau erklärt, warum die Aixtron-Technologie keinesfalls in die Hände der Chinesen gelangen sollte.

      „Die Maschinen können für die Herstellung von Halbleitern genutzt werden, die fortschrittliche militärische Systeme wie Raketen und Satelliten steuern“, schrieb das GAO damals. Daran hat sich bis heute nichts geändert.


      quelle

      https://www.welt.de/wirtschaft/article159101391/Warum-der-Ai…
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      • 1
      • 562
      • 5077
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      Investoren beobachten auch:

      WertpapierPerf. %
      -1,06
      +0,67
      +6,20
      +0,96
      +0,26
      +0,05
      +2,24
      +3,39
      +1,29
      -0,79

      Meistdiskutiert

      WertpapierBeiträge
      240
      87
      75
      69
      52
      47
      38
      36
      32
      31
      Aixtron - Die Perle im Technologiebereich