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    moninger/sinner/hofbräu (Seite 5)

    eröffnet am 02.09.04 16:34:25 von
    neuester Beitrag 12.04.24 18:16:24 von
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      Avatar
      schrieb am 20.08.19 12:04:38
      Beitrag Nr. 249 ()
      Gestern im Bundesanzeiger ein Kaufangebot Moninger Holding für 200000 Stück zu 2,10 Euro.

      Ebenfalls gestern ein Übernahmeangebot von Li Ka Shing für die britische Kneipenkette Greene King, die auch bei Lidl eigenes Bier anbieten. Ob da ein Zusammenhang besteht:rolleyes::D

      https://www.bloomberg.com/opinion/articles/2019-08-19/li-ka-…
      Avatar
      schrieb am 20.08.19 11:38:17
      Beitrag Nr. 248 ()
      Du verstehst das meines Erachtens nicht richtig mit den Berufsklägern.
      Scheinbar wurde Dir das so erklärt, dass die Berufskläger auf der Hauptversammlung dumme Fragen stellen, um dann möglichst viel Geld herauszuschlagen mit einer Klage. Glaubst Du denn wirklich, dass sie sich den Weg zu Moninger überhaupt machen würden, wenn es nur darum ginge? Im Jahr finden 1.000 HVs statt und bei 90% davon wäre mehr zu holen bei wirtschaftlich stärkeren Gesellschaften, wenn es nur darum ginge.

      Man darf die Kläger nicht isoliert betrachten, sie erfüllen einen wichtigen Zweck, indem sie dafür Sorgen, dass die Kleinanleger nicht schutzlos der Willkür der Hauptaktionäre ausgeliefert sind. Da gibt es einen juristischen Rahmen, nur in diesem kann man sich überhaupt wehren und wenn es nicht darauf "spezialisierte" Akteure gäbe, wären die Hauptaktionäre dabei schon mit ihren Anwälten und ihrem Geld jederzeit in der Lage, alles abzuwehren, was da anrennt und zu seinem Recht kommen will. Welcher Aktionär hat denn das know-how überhaupt vor Gericht angemessen zu argumentieren?

      Letztlich läuft das darauf hinaus, dass dem Hauptaktionär die Grenzen aufgezeigt werden, ob bestimmte angestrebte Maßnahmen durchgeführt werden können oder nicht.
      Wie der Hauptaktionär dann mit den anderen Aktionären weiter umspringt, steht auf den ersten Blick auf einem anderen Blatt. In gewisser Weise aber auch auf dem gleichen. Grundsätzlich müssen nämlich alle Aktionäre gleich behandelt werden!

      Ich würde übrigens den Valorakurs dahingehend interpretieren, dass man den Kleinanlegern nicht einfach mit einem HV Beschluss den Nennwert ihrer Aktien zusammenstreichen kann, mal eben so und mit der Stimmenmehrheit des Hauptaktionärs. Nur ohne die Berufskläger kommen die Aktionäre da gar nicht zu ihrem Recht.
      Avatar
      schrieb am 20.08.19 10:57:46
      Beitrag Nr. 247 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.297.324 von honigbaer am 20.08.19 10:16:44Hallo honigbär,

      mit "Berufsklägern" muss man aufpassen - es gibt auch die Sorte, die Klage einreicht, diese jedoch gegen Zahlung eines "gewissen" Betrages dann zurückzieht.

      D. h. für den restlichen Streubesitz ist nicht drin.

      Von der Aktionärsstruktur hat sich mir die HV so dargestellt:

      Vertreten rd. 89%.

      - SBS 80%
      - Kleinaktionäre 9%

      Die größten Posten den ich im Teilnehmerverzeichnis (außer SBS) gefunden habe, waren rd. 25.000 Stk.., mal 20.000 Stk., aber ansonsten viele mit 10/20/5 Stk.

      Da vor der Einstellung des Handels an den Börsen noch eine größere Stk.-Zahl umgegangen ist, gehe ich davon aus, das Lauser-Erben einen Teil verkauft hatten. Ich schätze derzeit, dass Sie noch im Besitz von 5% sind. 5% waren somit nicht vertreten.

      Bei den „Schnitzel“-Aktionären, handelt es sich um ehemalige Mitarbeiter, die nur eine geringe Aktienzahl besitzen, meist nur wenige Stk.

      In der Vergangenheit waren diese nur daran interessiert, ob Ihre Pensionen pünktlich kommen, große Probleme bereiten Sie der SBS allerdings nicht. Ich schätze, dass es sich noch so um rd. 60 – 70 ehemalige Mitarbeiter im Alter von 80+ handelt. Allerdings begünstigt sich die Pensionszusage in Höhe von teilweise einem halben Monatsgehalt auch die Witwen.

      Und da liegt ja auch ein Problem:

      Diese Aktionärsgruppe per „Sqeeze-Out“ aus dem Unternehmen zu drängen, dürfte bei einer regional-orientierten Brauerei gewisses Medieninteresse auslösen („Scheidtweiler schmeisst Rentner-Opa`s aus der Firma….“) - so was bekommt einer Marke nicht gut.

      Von daher die beste Lösung:

      1. Freiwilliges (großzügiges) Rückkaufangebot an die wirtschaftlich interessierten Aktionäre
      2. „Schnitzel“-Aktionäre drin lassen, tun ja nicht weh, waren ja mal Teil der Firma, sehr eng noch damit verbunden („Ihre Brauerei“)
      3. Berufskläger kommen lassen………………..(Sie hätten ja zu einem sehr guten Preis aussteigen können…).

      Gruß

      Gugelhupf
      Avatar
      schrieb am 20.08.19 10:50:23
      Beitrag Nr. 246 ()
      Moninger Holding Kurs bei Valora nun 2,50 Geld (3.000 Stück) und 2,78 T Brief (ohne Volumen).
      Sinner Kurs bei Valora 8,10 Geld (500 Stück) 9,00 T (Briefseite) (ohne Volumen)
      Avatar
      schrieb am 20.08.19 10:16:44
      Beitrag Nr. 245 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.296.613 von Gugelhupf70 am 20.08.19 09:22:01
      Zitat von Gugelhupf70: ...
      Genau genommen gibt es bei Moninger drei Arten von Aktionären:

      1. Berufskläger (wenige bis keine Aktien (Stimmrechtsvollmachten))
      2. Aktionäre mit wirtschaftlichem Interesse an der Firma (1.000 – 50.000 Aktien, ohne Lauser-Erben, geschätzt noch 5%).
      3. Aktionäre mit wirtschaftlichem Interesse an Pensionszahlungen + Mittagsschnitzel

      Sinnvoll wäre es aus Sicht der SBS sowie der Firma, die Aktionäre nach Pkt. 2 mittels (großzügigem) freiwilligem Kaufangebot „rauszukaufen“, dies würde auch die Rechtsposition bei voraussehbaren Rechtsstreitigkeiten mit Aktionäre nach Pkt. 1 „verbessern“. Aktionäre nach Pkt. 3 tun der SBS nicht weh. Letztere gruppe löst sich demografisch auf. .....


      Der Gedanke ist nicht ganz verkehrt, ich sehe allerdings die Gruppe der Aktionäre mit wirtschaftlichem Interesse größer ein. "Berufskläger" meinetwegen nenn das so, aber ich sehe das eher so, dass hier eben ohne Anfechtungsklagen der Hauptaktionär machen würde, was er will. Anfechtungsklagen sind ja keineswegs risikolos für den Kläger und letztlich geht es dabei eben um die Sicherung der Rechte ALLER Streubesitzaktionäre. Wieso soll man den Schnitzelberechtigten ein wirtschaftliches Interesse in Abrede stellen?

      Leider sind die Abstimmungsergebnisse noch nicht veröffentlicht, aber soweit ich gehört habe, gibt es doch Paketaktionäre in der Größenordnung von mindestens 5%, vermutlich in Summe sogar über 10%, so dass ein umwandlungsrechtlicher Squeeze-out ohne Kapitalmaßnahmen jedenfalls, die wiederum einen HV Beschluss erfordern würden, nicht möglich ist. Schon von den Stimmrechten her, von den Voraussetzungen (Hauptaktionär = AG usw noch abgesehen).

      Eine sinnvolle Einigung mit möglichen Anfechtungsklägern müsste eben auch eine akzeptable Lösung für die anderen Aktionäre beinhalten oder vorsehen. Und der Hauptaktionär wird (dabei) eben einen hohen Stimmrechtsanteil anstreben, um ggfs die Handlungsmöglichkeiten für einen Squeeze-out zu erreichen.

      Man müsste da viel mehr auf Ausgleich bedacht sein. Pflichtangebot zum Schnäppchenpreis und so ein kaltes Freiverkehrsdelisting konnte man rechtlich schon machen, aber dass die Mitaktionäre, ob nun Schnitzelfraktion oder nicht, dann auf die Barrikaden gehen, ist ja nicht überraschend.
      1 Antwort

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      schrieb am 20.08.19 09:26:35
      Beitrag Nr. 244 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.296.613 von Gugelhupf70 am 20.08.19 09:22:01Für einen übernahmerechtlichen Squeeze Out würden doch gar nicht die Voraussetzungen vorliegen. Kann es ein, dass Du da etwas verwechselst?
      Avatar
      schrieb am 20.08.19 09:22:01
      Beitrag Nr. 243 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.290.472 von honigbaer am 19.08.19 13:47:50Hallo honigbär,

      ja eine Sanierung wird erfolgen, die Frage ist nur:

      1. Wie?
      2. bzw. wer ist von den „Altaktionären“ dann noch an Bord?

      Ausgangssituation:

      SBS hat lt. eigenen Aussagen auf der HV rd. 7Mio.€ für Sinner/Moniger bezahlt. Auf Basis des Schlusskurses bei Veröffentlichung am 26.08.2018 hatte der erworbene Anteil an beiden Gesellschaften folgende Bewertung:

      - Sinner AG (75,14%) 12,028 Mio.€
      - Moninger (79,91%) 1,278 Mio.€

      also insgesamt wurden für den Börsenwert beider Gesellschaften von 13,31 Mio.€ lediglich 7 Mio.€ bezahlt.

      Was macht die Situation also so interessant?

      Eigentlich handelt es sich bei beiden rechtlich selbständigen Gesellschaften um eine Firma:

      1. Sinner AG = „Besitzgesellschaft“ (Grundstücke)
      2. Moninger Holding = „Betriebsgesellschaft“ (Brauanlagen, Markenrechte, Leergut, Kundenstamm)

      „Der Eine kann nicht ohne den Anderen und umgekehrt“.

      SBS wird nun versuchen, die alleinige Kontrolle über beide Gesellschaften zu erlangen, aber:

      1. „Squeeze-Out“

      Ein „übernahmerechtlicher“ Squeeze-Out hätte funktioniert, wurde jedoch von den Scheidtweilers ausgeschlossen. („Erfragt auf der HV“), alles andere setzt einen Anteilsbesitz von 95% voraus.

      2. KE/bzw. unter Ausschluss des BR

      Dito, ist auf Nachfrage auch nicht vorgesehen.

      3. Gewährung von Gesellschafterdarlehen + Umwandlung in EK

      analog Pkt. 2

      Bleibt also nur noch eine „normale“ Verschmelzung der der Gesellschaften (Verschmelzung durch Neugründung oder Aufnahme) mittels erforderlichem Verschmelzungsgutachten.

      Genau genommen gibt es bei Moninger drei Arten von Aktionären:

      1. Berufskläger (wenige bis keine Aktien (Stimmrechtsvollmachten))
      2. Aktionäre mit wirtschaftlichem Interesse an der Firma (1.000 – 50.000 Aktien, ohne Lauser-Erben, geschätzt noch 5%).
      3. Aktionäre mit wirtschaftlichem Interesse an Pensionszahlungen + Mittagsschnitzel

      Sinnvoll wäre es aus Sicht der SBS sowie der Firma, die Aktionäre nach Pkt. 2 mittels (großzügigem) freiwilligem Kaufangebot „rauszukaufen“, dies würde auch die Rechtsposition bei voraussehbaren Rechtsstreitigkeiten mit Aktionäre nach Pkt. 1 „verbessern“. Aktionäre nach Pkt. 3 tun der SBS nicht weh. Letztere gruppe löst sich demografisch auf.

      Ich kann die SBS verstehen, die völlige Kontrolle über die Gesellschaften übernehmen zu wollen. Rechtsstreitigkeiten kosten nur unnötig Geld (insbesonders für eine Gesellschaft mit 60MA!) und schaden nur der Gesellschaft im Hinblick auf den Markengedanken bzw. dem Umstand, Marken neu aufleben zu lassen bzw. wieder zu stärken (Regionalität).

      P.S.: Kursbucher: „Du hast Recht, war eine falsche Darstellung von mir, es sind 2 Gesellschaften, nicht Mutter/Tochter“.

      Gruß

      Gugelhupf
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.08.19 13:47:50
      Beitrag Nr. 242 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.286.239 von Felsenschwalbe am 18.08.19 19:41:56
      Zitat von Felsenschwalbe: ...
      Bei Moninger wir nach dieser HV Herr Scheidtweiler so rasch wie möglich den Sack zu machen, auch wenn das ursprünglich vielleicht nicht so geplant war. Schade für die Altaktionäre, die dann die AG verlassen müssen bevor die Sanierung greift.


      Leichter gesagt, als getan!
      Soweit ich gehört habe, waren bei Moninger jedenfalls größere Aktienpakete anwesend, die 7% und mehr der Stimmrechte ausmachen und weitere 10% der Aktien waren gar nicht vertreten.

      Und ja natürlich, bisher ist SBS Familienstiftung Hauptaktionär beider AGs, Sinner und Moninger.

      Aber eine der beiden "fallen lassen" zum Vorteil der anderen, geht auch in so einer Konstellation bestimmt nicht so einfach. Riesiger Interessenkonflikt und was würde man überhaupt damit gewinnen? Dass der Moninger Mietvertrag vorzeitig gekündigt wird und ie Pensionäre leer ausgehen, damit man schnellstmöglich was anderes bauen kann auf dem Grundstück? Also so viel Vertrauen habe ich schon, dass die Absicht einer Sanierung und nicht einer Abwicklung verfolgt wird.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.08.19 19:53:24
      Beitrag Nr. 241 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.285.969 von Gugelhupf70 am 18.08.19 18:20:51
      Zitat von Gugelhupf70: Hallo honigbär,

      Insofern stelle ich mir schon die Frage, weshalb Sinner nicht schon vor geraumer Zeit die Moninger Holding vor dem Hintergrund der immensen Pensionsverpflichtungen hat fallen lassen.

      (...)

      2.ist der „Going-Concern“ der Sinner AG „höherwertiger“, insofern kann dieser der Moninger Holding (Tochter) gleichfalls erteilt werden.

      Wie dies im Rahmen eines Verschmelzungsgutachtens zu bewerten ist, bleibt spannend (… und dürfte Anlass für div. Rechtssteitigkeiten geben - "Die große Unbekannte"). Eigentlich haftet die Mutter (Sinner) schon immer für die Tochter (Moninger). Also eine Frage des Umtauschverhältnisses.


      Ich weiß nicht, ob es hier eine wichtige Rolle spielt, aber ist Sinner denn überhaupt Muttergesellschaft von Moninger? Ist es nicht (mehr) so, dass sowohl Moninger als auch Sinner direkt mehrheitlich der SBS Familien - Verwaltungs AG gehören? Dann wäre jedenfalls eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger erforderlich, und die hat es nicht gegeben.
      Avatar
      schrieb am 18.08.19 19:41:56
      Beitrag Nr. 240 ()
      War bei der Moninger HV. Wie lange hat die Sinner HV gedauert? War sie vor Mitternacht zu Ende?

      Bei Moninger wir nach dieser HV Herr Scheidtweiler so rasch wie möglich den Sack zu machen, auch wenn das ursprünglich vielleicht nicht so geplant war. Schade für die Altaktionäre, die dann die AG verlassen müssen bevor die Sanierung greift.
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