CPU Softwarehouse AG-bald kein Penny Stock mehr!!!!! (Seite 2)
eröffnet am 10.09.04 08:29:34 von
neuester Beitrag 29.04.24 17:45:12 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 74.766.434 von HMIC am 08.11.23 12:38:58Delisting oder Downlisting ist im Fall von CPU praktisch das Gleiche. Es handelt sich um einen Börsenrückzug / Beendigung der Börsennotiz (Delisting) des qualifizierten Freiverkehrs.
Wenn man sich natürlich streng nach dem AktG richtet, dann gibt es nur den regulierten / organisierten Handel (börsennotiert im Sinne des AktG) oder halt keinen regulierten / organisierten Handel. In dem Fall wäre es kein Delisting, da die Aktie zuvor gar nicht börsennotiert im Sinne des AktG war. Aber wenn man diese AktG-Brille aufsetzt, dann handelt es sich genauso wenig um ein Downlisting, weil es diese Unterteilung dann ebenfalls gar nicht gibt.
Wenn man sich natürlich streng nach dem AktG richtet, dann gibt es nur den regulierten / organisierten Handel (börsennotiert im Sinne des AktG) oder halt keinen regulierten / organisierten Handel. In dem Fall wäre es kein Delisting, da die Aktie zuvor gar nicht börsennotiert im Sinne des AktG war. Aber wenn man diese AktG-Brille aufsetzt, dann handelt es sich genauso wenig um ein Downlisting, weil es diese Unterteilung dann ebenfalls gar nicht gibt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.766.266 von catocencoris am 08.11.23 12:18:19
Meinst Du wirklich Delisting oder Downlisting? Das sind schon unterschiedliche Begriffe mit unterschiedlichen Konsequenzen.
Zitat von catocencoris: Man muss leider resümieren, seit dem Ausscheiden von Roger Heinz 2021 geht es hier nur noch bergab. Weitgehende Restrukturierung, nun auch noch das Delisting. Die Frage ist natürlich, wie viel davon hatte Heinz bereits eingebrockt und wie viel wurde erst nach seinem Ausscheiden verursacht. So oder so, keine schöne Situation derzeit.
https://www.eqs-news.com/de/news/adhoc/cpu-softwarehouse-ag-…
Meinst Du wirklich Delisting oder Downlisting? Das sind schon unterschiedliche Begriffe mit unterschiedlichen Konsequenzen.
Man muss leider resümieren, seit dem Ausscheiden von Roger Heinz 2021 geht es hier nur noch bergab. Weitgehende Restrukturierung, nun auch noch das Delisting. Die Frage ist natürlich, wie viel davon hatte Heinz bereits eingebrockt und wie viel wurde erst nach seinem Ausscheiden verursacht. So oder so, keine schöne Situation derzeit.
https://www.eqs-news.com/de/news/adhoc/cpu-softwarehouse-ag-…
https://www.eqs-news.com/de/news/adhoc/cpu-softwarehouse-ag-…
Genauso ist es !
Vielleicht ist das aber nicht der reguläre Bezug, sondern die Zeichnung bei der Privatplatzierung?
Wobei die DD Meldung des Vorstands den 29.08.2023 als Stichtag nennt, Herr Günther aber den 01.09.2023.
Nicht stimmberechtigte Aktien gab es bei der Vorstandsentlastung scheinbar fast keine, bei der Entlastung des Aufsichtsrats 2022 etwa 542.000 und 2023 etwa 310.000.
Wenn man unterstellt, dass die Aufsichtsräte alle Aktien angemeldet haben, wären unter 10% des Aktienkapitals im Besitz der Aufsichtsräte, aber sie müssen natürlich nicht alle Aktien zur HV anmelden. Den Erwerb der Bezugsrechte hatten die Direktoren nicht gemeldet.
Heute meldet Herr Delling den Erwerb von 13.410 Aktien am 04.09.2023.
http://ww.dgap.de/dgap/News/directors_dealings/cpu-softwareh…
OK, dann sind es vermutlich doch die regulären Zeichnungen und 13.410 + 14.328 Aktien bei den beiden Aufsichtsräten passt ja zu den etwa 310.000 nicht stimmberechtigten Aktien bei der Entlastung des Aufsichtsrats.
Bei nur 30% HV Präsenz bleibt insgesamt umklar, wo die Aktien liegen.
Eine 25% Stimmrechtsmeldung, die im Fall der Existenz eines entsprechenden Pakets im Freiverkehr erforderlich wäre, liegt nicht vor, oder täusche ich mich?
Wobei die DD Meldung des Vorstands den 29.08.2023 als Stichtag nennt, Herr Günther aber den 01.09.2023.
Nicht stimmberechtigte Aktien gab es bei der Vorstandsentlastung scheinbar fast keine, bei der Entlastung des Aufsichtsrats 2022 etwa 542.000 und 2023 etwa 310.000.
Wenn man unterstellt, dass die Aufsichtsräte alle Aktien angemeldet haben, wären unter 10% des Aktienkapitals im Besitz der Aufsichtsräte, aber sie müssen natürlich nicht alle Aktien zur HV anmelden. Den Erwerb der Bezugsrechte hatten die Direktoren nicht gemeldet.
Heute meldet Herr Delling den Erwerb von 13.410 Aktien am 04.09.2023.
http://ww.dgap.de/dgap/News/directors_dealings/cpu-softwareh…
OK, dann sind es vermutlich doch die regulären Zeichnungen und 13.410 + 14.328 Aktien bei den beiden Aufsichtsräten passt ja zu den etwa 310.000 nicht stimmberechtigten Aktien bei der Entlastung des Aufsichtsrats.
Bei nur 30% HV Präsenz bleibt insgesamt umklar, wo die Aktien liegen.
Eine 25% Stimmrechtsmeldung, die im Fall der Existenz eines entsprechenden Pakets im Freiverkehr erforderlich wäre, liegt nicht vor, oder täusche ich mich?
Schön das man bei einer 10% KEH jetzt so einfach Rückschlüsse auf den Anteilsbesitz schließen kann.ich hätte gedacht das Herr Günter mehr Aktien hält
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.423.996 von Murmel23Mc am 03.09.23 10:48:51DD Meldung Bernd Günther, Erwerb von 14.328 Aktien.
http://ww.dgap.de/dgap/News/directors_dealings/kauf-guenther…
http://ww.dgap.de/dgap/News/directors_dealings/kauf-guenther…
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.423.996 von Murmel23Mc am 03.09.23 10:48:51Auf nichts Besonderes.
Ich meine nur, der Eindruck, die Aktien würden vom Vorstand wegen niedriger Bewertung oder guter Geschäftsperpektiven gekauft, muss nicht richtig sein, denn die Aktien mussten ja platziert werden, weil die Streubesitzaktionäre nicht alle Aktien gezeichnet haben. Und deshalb zeichneten vermutlich Vorstand und bisherige Paketaktionäre "gezwungenermaßen", wobei letztere aber nicht meldepflichtig sind. Also ohne zu wissen, wieviele Aktien denn nun gezeichnet wurden und wieviele in der Privatplatzierung verteilt wurden, hat die Meldung des Kaufs des Vorstands wenig Informationsgehalt.
Ich meine nur, der Eindruck, die Aktien würden vom Vorstand wegen niedriger Bewertung oder guter Geschäftsperpektiven gekauft, muss nicht richtig sein, denn die Aktien mussten ja platziert werden, weil die Streubesitzaktionäre nicht alle Aktien gezeichnet haben. Und deshalb zeichneten vermutlich Vorstand und bisherige Paketaktionäre "gezwungenermaßen", wobei letztere aber nicht meldepflichtig sind. Also ohne zu wissen, wieviele Aktien denn nun gezeichnet wurden und wieviele in der Privatplatzierung verteilt wurden, hat die Meldung des Kaufs des Vorstands wenig Informationsgehalt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.409.302 von honigbaer am 31.08.23 10:23:18
Vermutlich nicht, frühere Käufe wären ja ebenfalls AdHoc-pflichtig gewesen.
Worauf willst Du hinaus?
Zitat von honigbaer: Hatte er vorher schon Aktien?
Vermutlich nicht, frühere Käufe wären ja ebenfalls AdHoc-pflichtig gewesen.
Worauf willst Du hinaus?
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.408.768 von Murmel23Mc am 31.08.23 09:25:37Hatte er vorher schon Aktien?
Andernfalls, was ich annehme, stammen die Aktien aus der Privatplatzierung von Aktien, die von Aktionären nicht gezeichnet wurden.
Andernfalls, was ich annehme, stammen die Aktien aus der Privatplatzierung von Aktien, die von Aktionären nicht gezeichnet wurden.
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