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    Auftraggeber will nicht bezahlen...Honorarklage ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.09.04 11:38:18 von
    neuester Beitrag 22.09.04 11:49:20 von
    Beiträge: 4
    ID: 906.204
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      schrieb am 21.09.04 11:38:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Honorarrechtsexperten:),

      bin in meiner Nebentätigkeit als Bausachverständiger nun zum wiederholten Male auf einen unwilligen Zahler gestoßen.
      Im vorliegenden Fall handelt es sich um fortlaufende bauphysikalische Untersuchungsmaßnahmen an einem elendig verpfuschten Bauwerk...
      Mein Werkvertrag basiert auf Stundenhonorar nach Aufwand. Die Abschlagsrechnungen wurden anfänglich sehr zügig bezahlt.
      Nun verweigert der Auftraggeber plötzlich die Begleichung einer Teilrechnung (offenbar passen einige Meßergebnisse nicht in sein Konzept).

      Die offene Teilrechnung liegt dem AG bereits 4 Monate vor – ohne jegliche Beanstandung seinerseits. Er lies mich weiterarbeiten und versprach nach mehrmaligem Mahnen, den offenen Betrag sofort zu überweisen.
      Nun ist wieder ein Monat vergangen und noch kein Geld da. Jetzt habe ich meine Arbeiten eingestellt und mit gerichtlichem Mahnverfahren gedroht. Diese Androhung nahm er seinerseits zum Anlass, mir wegen Vertrauensverlust den Auftrag zu kündigen. Geld soll ich keins mehr bekommen, weil die Rechnung total überhöht wäre...

      Meine Frage:
      Kann der Auftraggeber die Begleichung der Honorarrechnung verweigern, nachdem diese 5 Monate unbeanstandet bei ihm vorlag und er die „sofortige Bezahlung“ nach massivem Drängen (sogar schriftlich) angekündigt hatte?
      Das sieht nach Vorsatz aus! Honorarklage?

      Wie ist eure Meinung?

      Karl Stülpner- der nun eine Schlussrechnung schreibt.:look:
      Avatar
      schrieb am 21.09.04 14:35:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      nimm Dir nen Anwalt und schau Dir seine überhöhten Rechnungen an.
      Avatar
      schrieb am 21.09.04 22:53:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      :eek::rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 22.09.04 11:49:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Karl

      ...die „sofortige Bezahlung“ nach massivem Drängen (sogar schriftlich) angekündigt hatte?

      Diese Zahlungsankündigung nach mindestens 2 Monaten Prüfmöglichkeit beinhaltet m. E. nach die volle Anekennung deiner Rechnung. Nimm dir einen Anwalt! Die Sache dürfte auch ohne Gericht zügig zu deinen Gunsten geklärt werden.

      Viel Glück
      CC:)


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