E-Ü-R Formular vom Tisch für 2004 - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.10.04 22:57:57 von
neuester Beitrag 12.10.04 23:06:05 von
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Hat jemand einen aktuellen Stand, was die Verwendung dieses neuen Formulars E-Ü-R betrifft. Es gab doch eine PM aus Bayern, die besagte, es werde jetzt erst 2005 eingeführt zumindest für Kleinunternehmen..
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen
30.09.2004 Pressemitteilung 231/2004
Finanzministerkonferenz/Steuerformular zur Gewinnermittlung von Kleinunternehmen. Faltlhauser: Bürokratisches Schreckgespenst ist vertrieben
Die Finanzministerkonferenz hat heute beschlossen, dass umstrittene Steuerformular zur Gewinnermittlung von Kleinunternehmen für das Jahr 2004 nicht anzuwenden und für das Jahr 2005 ein völlig neues Formular zu erarbeiten, das der Zielvorgabe der Vereinfachung auch tatsächlich gerecht wird. „Dieses bürokratische Schreckgespenst ist damit vertrieben“, freute sich Finanzminister Kurt Faltlhauser nach der Finanzministerkonferenz am Donnerstag (30.09.) in Berlin.
Das Formular war mit dem Mitte 2003 verabschiedeten „Kleinunternehmerfördergesetz“ beschlossen worden. Ziel des Gesetzes war der Bürokratieabbau für den Mittelstand. Dazu wurde unter anderem die Buchführungspflichtgrenze angehoben. Sie greift nunmehr erst ab Umsätzen von 350.000 Euro (vorher 260.000 Euro) oder Gewinnen ab 30.000 Euro (vorher 25.000 Euro). Im Gegenzug wurde die bislang formlose Einnahmenüberschussrechnung standardisiert.
„Erfreulich ist, dass nunmehr auch die Bundesregierung eingesehen hat, dass es besser ist, für das Jahr 2004 auf die Anwendung dieses unverständlichen Formulars völlig zu verzichten“, erklärte Faltlhauser.
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen
30.09.2004 Pressemitteilung 231/2004
Finanzministerkonferenz/Steuerformular zur Gewinnermittlung von Kleinunternehmen. Faltlhauser: Bürokratisches Schreckgespenst ist vertrieben
Die Finanzministerkonferenz hat heute beschlossen, dass umstrittene Steuerformular zur Gewinnermittlung von Kleinunternehmen für das Jahr 2004 nicht anzuwenden und für das Jahr 2005 ein völlig neues Formular zu erarbeiten, das der Zielvorgabe der Vereinfachung auch tatsächlich gerecht wird. „Dieses bürokratische Schreckgespenst ist damit vertrieben“, freute sich Finanzminister Kurt Faltlhauser nach der Finanzministerkonferenz am Donnerstag (30.09.) in Berlin.
Das Formular war mit dem Mitte 2003 verabschiedeten „Kleinunternehmerfördergesetz“ beschlossen worden. Ziel des Gesetzes war der Bürokratieabbau für den Mittelstand. Dazu wurde unter anderem die Buchführungspflichtgrenze angehoben. Sie greift nunmehr erst ab Umsätzen von 350.000 Euro (vorher 260.000 Euro) oder Gewinnen ab 30.000 Euro (vorher 25.000 Euro). Im Gegenzug wurde die bislang formlose Einnahmenüberschussrechnung standardisiert.
„Erfreulich ist, dass nunmehr auch die Bundesregierung eingesehen hat, dass es besser ist, für das Jahr 2004 auf die Anwendung dieses unverständlichen Formulars völlig zu verzichten“, erklärte Faltlhauser.
bravo!!! und jetzt noch weg mit weiterem bürokratischem unsinn wie die neuen vorschriften für rechnungen...wer sich auskennt, weiss, was ich meine...
invest2002
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