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    Vermögensverwaltung/beratung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.10.04 20:49:58 von
    neuester Beitrag 01.11.04 22:57:38 von
    Beiträge: 8
    ID: 919.468
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      Avatar
      schrieb am 28.10.04 20:49:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      werde in letzter Zeit immer häufiger von Freunden, Bekannten gefragt, ob ich nicht ihr Wertpapierdepot verwalten könnte. Habe mich eigentlich immer dagegen gesträubt (gerade bei Freunden), aber reizen würde es mich schon!

      Nur die "technische" Umsetzung bereitet mir Probleme. Macht oder kennt sich jemand von Euch damit aus? Wie sieht es mit der Vergütung aus (Prozentsatz vom hoffentlich entstehenden Gewinn? Fixbetrag?). Welche Vorraussetzung benötigt man um sich Vermögensverwalter schimpfen zu dürfen? Unter welcher Rechtsform macht man dies am besten (GmbH)?

      Fragen sind etwas wirr, aber vielleicht gibts trotzdem Antworten. Danke im voraus!
      Avatar
      schrieb am 28.10.04 21:14:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      also wenn cargolifter deine topempfehlung war, würd ichs sein lassen ...
      bringt nur ärger ...
      Avatar
      schrieb am 28.10.04 21:20:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      :laugh::laugh: du scheinst ja mit cargolifter richtig auf die schnauze gefallen zu sein!!! ja, mit cargolifter hätten meine kunden richtig gewinn gemacht, aber du weißt ja, an der börse wird kein neues geld gedruckt, die einen verlieren damit andere gewinnen können!! danke nochmal!!
      Avatar
      schrieb am 28.10.04 22:06:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Frank Dachs,

      für die Vermögensverwaltung (Finanzportfolioverwaltung mit eigenem Ermessensspielraum) benötigst du die Erlaubnis gemäß § 32 Abs.1 KWG.

      Das Merkblatt zur Erteilung dieser Erlaubnis findest du unter:

      http://www.bundesbank.de/download/bankenaufsicht/pdf/f_mb99_…

      Die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen zum Betrieb einer Vermögensverwaltung findest du auf der Seite des Verbandes der unabhängigen Vermögensverwalter:

      http://www.vuv.de/vorraussetzung.html

      Das Hauptproblem wird wahrscheinlich die "fachliche Eignung" sein. Denn, ein profitables Handelssystem dient nicht zum Nachweis der "fachlichen Eignung" - dies ist der Bafin nicht wichtig.

      Die fachliche Eignung wird angenommen, wenn eine dreijährige leitende Tätigkeit bei einem Institut von vergleichbarer Größe und Geschäftsart nachgewiesen wird. Aus diesem Grund muß jemand Vermögensverwalter sein, bevor er sich als Vermögensverwalter selbständig macht, denn in der Regel bringen insbesondere leitende Angestellte aus dem Bereich Vermögensverwaltung in Kreditinstituten die geforderten Voraussetzungen mit.

      Das heißt also, daß derjenige, der seit Jahren mit seinem eigenen Kapital profitabel tradet, der Bafin keine "fachliche Eignung" nachweisen kann. Hier fehlt dann die dreijährige Tätigkeit als leitender Angestellter im Kreditinstitut.

      Ob du in dieser Zeit die Depots der Kunden erfolgreich verwaltet hast oder ob du das Kapital der Kunden verbrannt hast, ist für die Beurteilung der "fachlichen Eignung" also ohne Bedeutung.

      Vorab kannst du mit der Bafin eigentlich nichts klären. Es wird erst entschieden, wenn die kompletten Bewerbungsunterlagen vorliegen. Diese Prüfung ist natürlich nicht kostenfrei.

      Erlaubnisfrei ist meines Wissens (laut mündlicher Aussage eines Bafin - Mitarbeiters) momentan nur die unentgeltliche Verwaltung von max. 3 Depots bis 500.000 EUR


      Gruß

      Loup
      Avatar
      schrieb am 29.10.04 00:32:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Loup03
      Wie sieht es mit einer Beteiligungsgesellschaft / Holding aus ?
      GmbH , AG oder gegebenenfalls sogar als Ltd.
      Da wirkt man doch nicht als Vermögensverwalter sondern als Unternehmer.
      Die Provision schimpft sich Geschäftsführergehalt. Die Gewinne werden ausgeschüttet oder verbleiben.

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      Avatar
      schrieb am 29.10.04 19:46:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo Goldhamster,

      hast du Erfahrungen mit einer dieser Konstruktionen?
      Wie hoch ist der einmalige/laufende Verwaltungsaufwand?
      Mit welchen einmaligen/laufenden Kosten ist zu kalkulieren?

      Gibt es hier keine Probleme mit der Bafin?

      Zu dieser Thematik habe ich folgenden Text auf der Homepage von cash-online.de gefunden:



      21.10.2004

      32 Fonds im Visier der BaFin

      Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bonn, prüft derzeit in „zirka 32 Fällen“, ob geschlossene Fonds unerlaubte Finanzkommissionsgeschäfte betreiben. Das geht aus der Antwort der BaFin auf einen Fragenkatalog von Cash. hervor. Es sind somit noch mehr Fonds von einem Verbot und der Rückabwicklung bedroht, als die von Cash. und DFI-Gerlach-Report bislang recherchierten 20 Angebote mit einem Investitionsvolumen von zusammen rund 700 Millionen Euro.

      Hintergrund: Wer in eigenem Namen für fremde Rechnung in Finanzinstrumente (Wertpapiere, Aktien und ähnliches) investiert, betreibt ein Finanzkommissionsgeschäft und benötigt die Erlaubnis der BaFin, die nur bestimmten Institutionen erteilt wird. Wenn die Erlaubnis nicht vorliegt, kann die BaFin das Geschäft untersagen und die sofortige Abwicklung des Fonds anordnen. Zuletzt hatte die BaFin auch Fonds in der üblichen Rechtsform der GmbH & Co. KG untersagt, die formal auf eigene Rechnung investieren und damit erhebliche Unruhe in der Branche ausgelöst.

      Entwarnung gibt es nur für „Schiff-, Film oder Immobilienfonds“, die „überschüssige Liquidität als Zwischenanlage in Geldmarktfonds oder anderen kurzfristigen Wertpapieren parken“, so die schriftliche Antwort von BaFin-Sprecherin Sabine Lautenschläger. Dies sei nicht zu beanstanden. „Demgegenüber betreiben Fonds, die in Ihrer Geschäftsausrichtung auch die Anlage in Finanzinstrumenten vorsehen, das Finanzkommissionsgeschäft“, teilt Lautenschläger weiter mit.

      Damit sind grundsätzlich alle geschlossenen Fonds im Visier der BaFin, bei denen die Investition zum Beispiel in Wertpapiere oder Investmentfonds konzeptioneller Bestandteil ist. Um welche Fonds es sich bei den „zirka 32 Fällen“ handelt und ob darunter auch bereits platzierte Angebote sind, geht aus dem Schreiben nicht hervor.




      Gruß

      Loup
      Avatar
      schrieb am 30.10.04 09:44:54
      Beitrag Nr. 7 ()
      Vergiss es. Die Bafin wird ja von den großen Geschäftsbanken bezahlt. Da liegt es auf der Hand, dass die Markteintrittsbarrieren bewußt hoch gelegt wurden. Genehmigungen werden mittlerweile sehr restriktiv gehandelt. Man kann es zwar ohne Bafin-Genehmigung machen, aber WENN die davon etwas mitbekommen, wird der Laden DIREKT dicht gemacht.

      Zudem muss man berücksichtigen, dass selbst bei kleinsten Vermögensverwaltungen jährliche Fixkosten (Wirtschaftsprüfer et cetera, alles PFLICHT!) von ca. 30.000€ anfallen, die erstmal verdient sein wollen...

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 01.11.04 22:57:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      ok, mein abgeschlossenes bwl studium reicht nicht als voraussetzung zum vermögensverwalter. wie sieht es in anderen ländern aus? vor allem in luxemburg? sind die regeln dort auch so strikt? hat jemand erfahrung?


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