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    Kilometerpauschale in 2005? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.01.05 15:58:47 von
    neuester Beitrag 14.01.05 18:38:38 von
    Beiträge: 6
    ID: 943.848
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      Avatar
      schrieb am 14.01.05 15:58:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      wie hoch ist die Kilometerpauschale in 2005 für

      a) Fahrten zur Arbeit

      b) Fahrten zu Fortbildungsveranstaltungen?

      Hat jemand von Euch eine Idee?

      Grüße

      Jo123
      Avatar
      schrieb am 14.01.05 17:15:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      a):


      Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Höhe der verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale. Die Entfernungspauschale beträgt für jeden Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte 0,30 Euro; berücksichtigt werden nur volle Kilometer. Eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann zugrunde gelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig benutzt wird. Für die Wege, für die kein eigener oder zur Nutzung überlassener Kraftwagen benutzt wird, ist die Entfernungspauschale auf insgesamt 4.500 Euro begrenzt. Die Entfernungspauschale gilt nicht für Flugstrecken und bei steuerfreier Sammelbeförderung. Steuerfreie oder pauschal versteuerte Aufwendungszuschüsse bzw. Sachleistungen des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind auf die Entfernungspauschale anzurechnen,
      Avatar
      schrieb am 14.01.05 17:21:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      BFH
      2003-09-11
      VI B 101/03
      Rechtsbereich/Normen: § 9 EstG, Art. 3 GG
      Einstellung in die Datenbank: 2003-11-20
      Bearbeitet von: Katharina Irmen
      http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl04448.html
      Entfernungspauschale bei mehreren Fahrten zum Arbeitsplatz an einem Tag
      Die Entfernungspauschale für die Fahrt zum Arbeitsplatz beinhaltet auch die Fahrten, die durch einen zusätzlichen Arbeitseinsatz außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit oder durch eine Arbeitszeitunterbrechung von mindestens vier Stunden zustande kommen.

      Dies gilt beispielsweise für einen Opernsänger, der an einem Tag nicht nur zu den Proben sondern auch zu der Vorstellung zur Oper fahren muss.
      Für jeden Arbeitstag, an dem zur Arbeitstätte gefahren wird, ist also im Rahmen der Entfernungspauschale der Betrag anzusetzen, der sich aus der Entfernung der Wohnung zur Arbeitstätte ergibt. Dabei ist unerheblich, wie oft die Strecke je Arbeitstag zurück gelegt wird.
      Avatar
      schrieb am 14.01.05 18:11:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke für die Hinweise! Wie sieht es denn mit Fahrten zu Seminaren etc. aus, die ich selbst buche und bezahle?
      Avatar
      schrieb am 14.01.05 18:18:54
      Beitrag Nr. 5 ()
      Sie sind in jedem Fall bei der EK - Steuer zur Gewltung zu bringen. Den hierbei ansetzbaren Betrag für zurückgelegte Fahrstrecken sagt dir dein FA.

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      Avatar
      schrieb am 14.01.05 18:38:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      30 Cent pro gefahrenem km.


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