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    MLP - Leben AG: Depotverbindlichkeiten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.03.05 09:22:26 von
    neuester Beitrag 04.03.05 08:31:34 von
    Beiträge: 9
    ID: 960.311
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    MLP
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      Avatar
      schrieb am 02.03.05 09:22:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      An alle:

      Auf Seite 13 des Geschäftsberichts MLP-Leben 2003 finde ich:

      E. Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft

      2002: 515.146.082,27 Euro
      2003: 689.569.652,48 Euro

      Fragen:

      1. Handelt es sich um Verbindlichkeiten, welche von MLP-Leben irgendwann wieder an die Rückversicherer zu zahlen sind (in welcher Form auch immer)? Ist es ein "Darlehen"?

      2. Oder sind "nur" die Erträge aus dem Depotbestand von z.B. 689.569.652,48 Euro verkauft?

      3. Wurden neben den festen Erträgen auch Verwaltungskostenerträge bzw. Bestandsprovisionen "verkauft"?

      Ich freue mich auf eine rege Teilnahme.

      interna
      Avatar
      schrieb am 02.03.05 10:19:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das ist wohl die spannendste Frage überhaupt. Es gibt dazu wohl unterschiedliche Meinungen.

      Ich bin mir zu unsicher, tendiere aber eher zu Variante 2!

      MLPler, was sagt ihr?
      Avatar
      schrieb am 02.03.05 10:22:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      MLP_Boardneuling,

      ich auch! Doch woher kommen dann die hohen Depotzinsen von über 20 Mio. für 2003?
      Avatar
      schrieb am 03.03.05 11:37:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Dieses Thema ist hochgradig spannend, aber leider auch sehr komplex.

      Es hängt ganz maßgeblich mit dem negativen Rückversicherungsergebnis der MLP Lebensversicherung AG zusammen. Seltsamerweise hat MLP mit Beginn des Geschäftsjahres 2004 die Berichterstattung über das negative Rückversicherungsergebnis in den Quartalsberichten sowie im Konzernabschluss eingestellt. Jedoch hat der MLP-Vorstand auf Nachfrage wenigstens mitgeteilt, dass man für 2004 mit einem negativen Ergebnis aus der Rückversicherung in Höhe von rd. € -36 Mio. rechne. Im Vorjahr (2003) lag es bereits bei rd. € -36 Mio., im Jahre 2002 bei rd. € -30 Mio. Dass das negative Rückversicherungsergebnis im Jahre 2004 nicht noch weiter angestiegen ist, dürfte an dem Umstand liegen, dass MLP bereits wieder Rückversicherungsprovisionen erhält, m.a.W. wieder Geschäft rückversichert wird.

      Das negative Rückversicherungsergebnis macht sich natürlich in der Ergebnisrechnung der MLP Lebensversicherung AG deutlich bemerkbar, sieht man ja allein schon an der unterschiedlichen Entwicklung von Neugeschäft und Ergebnis.

      Zu den Depotverbindlichkeiten und den Depotzinsen hat der bekannte Anlegerschutz-Rechtsanwalt Dr. Götz in Baden Baden auf seiner Website einiges geschrieben. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob der Verweis in diesem Board gestattet ist. Ist aber auch keine klassische Werbung. Also liebe Moderatoren, der Verweis dient ausschließlich zum Zwecke der weiteren Information: www.aktionaere-wehrt-euch.de.

      Wer das, was dort geschrieben ist, nach dem ersten Durchlesen verstanden hat, bekommt von mir nen Leuchtkeks. Ich hätte keinen bekommen... :D

      Grüße
      crude_facts
      Avatar
      schrieb am 03.03.05 14:22:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      Habe mir bis auf MLP-Leben GB 2003 alles durchgelesen (wo bekommt man den?), und muß sagen, ist schon was zum durchkauen.

      Aber ich verstehe es so, daß die Depotverbindlichkeiten bereits inkl. sind in den "Versicherungstechnische Rückstellungen der fondsgebundenen Lebensversicherung", wie es im MLP GB, S.75 heß: "inkl. Rückversicherungsanteile und Depotverbindlichkeiten".

      Richtig ist, daß sowohl der Anlagestock (Aktiva) als auch die entsprechenden Rückstellungen (Passiva) nicht zum Vermögen der MLP zu rechnen ist, da es das in Fonds angelegte Geld der Versicherten ist (somit Sondervermögen)

      Mit anderen Worten:
      Das in Rückdeckung gegebene Geschäft bedeutet, daß die Rückversicherer Verträge mit MLP-Kunden bekommen, und dadurch auch natürlich Anteile am Kapitalstock und den korrespondierenden Verbindlichkeiten.

      Ich bin mit versicherungstechnischen Bilanzierungsvorschriften nicht vertraut, es muß wohl so sein, daß auch das in Rückdeckung gegebene Geschäft bei MLP bilanziert werden muß, und MLP das in einer Gesamtsumme macht, und bei den Passiva eben inkl. des Anteils am Depot, der eigentlich den Rückversicherern zufällt, bei den Aktiva demgemäß analog beim Kapitalanlagestock.

      Dies hat erst einmal gar nichts mit dem Betriebsergebnis aus Rückversicherungsgeschäften zu tun, das lediglich ausweist, welche Provisionen MLP vom Rückversicherer bekommt (= MLP-Umsatz) und welche Aufwendungen für die Erzielung dieser Provisionen nötig sind (=MLP-Kosten)

      Der Herr Anwalt, der ja massiv Werbung für sich selber macht (ich bin mir da gar nicht sicher, ob das schon das Werbeverbot für Rechtsanwälte tangiert, oder gibts das nicht mehr?), unterschlägt da auch mMn sehr schön die Aktiva der Rückversicherer am Kapitalanlagestock.
      Wie oben schon gesagt, ich habe leider den MLP-Leben GB 2003 nicht.

      Auch bei Außenvorlassung aller bilanztechnischer Kenntnisse, stellt sich mir folgende Frage:
      Wie um alles in der Welt sollte MLP eine Summe von 689 Millionen Euro "durchbringen" ohne das dem ein entsprechender Gegenwert auf der Aktivseite gegenübersteht?

      Die Antwort läßt sich mit GMV (=gesunder Menschenverstand) geben:
      Gar nicht! Wofür auch? Das würde einige Neuer Markt Mauscheleien als dumme-Jungen-Streiche abstempeln.
      Die Depotverbindlichkeiten sind also nicht, wie der Herr Anwalt behauptet, Verbindlichkeiten der MLP Leben, sondern Teile der Rückstellungen für das Vermögen der Kunden, deren Verträge den Rückversicherern zugerechnet werden müssen.
      Er schreibt zwar: "Formal verschleiert wird die bittere Wahrheit im Jahresabschluss 2003 dadurch, dass die Versicherungstechnischen Rückstellungen, die den Kapitalanlagen für fremde Rechnung gegenüber stehen, um einen Anteil von 676.515 T€ für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft gekürzt sind. In diesem Umfang werden jetzt zu den in vollem Umfang mit 1.183.754 T€ ausgewiesenen Kapitalanlagen für fremde Rechnung statt Rückstellungen Verbindlichkeiten ausgewiesen."

      Ja, es werden statt Rückstellungen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Warum MLP Leben das macht, weiß ich nicht (mag eine versicherungstechnische Bilanzvorschrift bei in Rückdeckung gegebenen Geschäften sein), es sieht so nur wirklich so aus, als würde sich das Unternehmen schlechter stellen, aber da dieses Geld den Versicherten MLP-Kunden gehört ist es für MLP irrelevant, ob es als Verbindlichkeit oder Rückstellung ausgewiesen wird

      Und ganz sicher rechnet der Herr Anwalt falsch, wenn er von der Summe der Aktiva 2003 (1.410 Mio) erst mal den Aktivposten Kapitalanlagestock (1.183 Mio) und danach noch zusätzlich die Depotverbindlichkeiten (689 Mio.) abzieht.
      Dies ist "doppelt gemoppelt" und nicht korrekt.
      Selbst wenn er recht hätte, hätte er bei seiner netten "Überschuldungstheorie" noch zumindest die Versicherungstechnischen Rückstellungen addieren müssen.
      Deren Höhe erwähnt er gar nicht, aus den Angaben (Zitat des Anwalts oben) errechnen diese sich aber mit 507 Mio.
      Alleine dadurch wird das Nettovermögen positiv, und bei korrekter Zurechnung der Depotverbindlichkeiten gibt es gar keine Probleme mehr.
      Und ich kann eine solche "Argumentation" einfach nicht mehr Ernst nehmen, wenn man nur noch das hernimmt, was einem in den Kram paßt, und den Rest geflissentlich ignoriert.

      Nochmal:
      MLP bekommt bei in Rückdeckung gegebenen Geschäften den Barwert der in Zukunft von den Kunden erwarteten Provisionen und verkauft keinesfalls Anteile am Fondsvermögen (da dieses MLP nicht gehört).

      Und ganz sicher würden 2 WP-Gesellschaften dies nicht jahrelang absegnen, geschweige denn, daß Prof. Küting (der sicher nicht von MLP abhängig ist) in einem Gutachten sein Renomee aufs Spiel setzt, um eine korrekte Bilanzierung zu bestätigen.

      Nebenbei:
      Es spricht für sich selbst, daß der Herr Anwalt in einem Punkt mehrere vollkommen unabhängige Bereiche vermengt, und plötzlich auf die Entwicklung der LV-Beitragssummen kommt, obwohl das mit dem Rückstellungsthema nichts zu tun hat.
      Und weiterhin spricht für sich, daß er als Vergleichszahl die Werte von 1999 herangezogen hat, wo das doch das Jahr war, wo alle Versicherungsunternehmen eine Sonderkonjunktur hatten, weil damals die Angst vor einer Besteuerung von LVs drohte.
      Soviel zum Thema "sachliche Vergleiche"

      Ich hoffe, ich habe nicht irgendeinen wesentlichen Punkt übersehen, dann bitte ich um Hinweis.

      Anmerkung:
      Ich bin als Ex-MLP-Berater ganz sicher kein Freund des Unternehmens, aber ich bin ein Freund von sachbezogener Argumentation und nicht des "alles von MLP prophylaktisch schlechtmachens"

      Gruß
      BigT1000

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      Avatar
      schrieb am 03.03.05 14:51:32
      Beitrag Nr. 6 ()
      @bigT,

      Danke für Deine Meinung.

      Ich teile sie größtenteils.

      Allerdings stellt sich mir einfach die Frage, wie wird das "Vermögen" der Kunden in "Rückdeckung" gegeben, da es sich nicht wie bei einer klassischen oder Risikoabsicherung um die Erbringung einer Rendite (durch den Rückversicherer) und eine "Rückversicherung des Risikos" geht, welche dann wieder an den Kunden weiter fliesst.
      Bei einer fondsgebundenen Verishcerung handelt es sich um Vermögen, bei dem der der Versicherte das Risiko trägt. Aber MLP hat über das ganze Vermögen der Kunden das "Verwaltungsrecht/Anlagerecht". Was also ist "rückversichert"?

      Weiterhin sind in den 36 Mio negativem Rückversicherungsergebnis 20 Mio "Depotzinsen" enthalten! Wie kann es zu Zinsschulden kommen, wenn es keine Schuld gibt? Bei einem Zinssatz von 8% würde dies ungefähr einer Schuld von 250 Mio entsprechen. Dies passt auch nicht zu den fast 700 Mio Depotverbindlichkeit.

      Ich verstehe diese Fragen/Thematiken ehrlich gesagt (noch) nicht. Was passiert also in dieser Thematik Depotverbindlichkeit, Rückversicherung,...?!
      Avatar
      schrieb am 03.03.05 20:29:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ Neuling

      Ein kleiner Tip: Rechne mal mit der Garantieverzinsung für Kapitallebensversicherungen (rd. 3% im Schnitt) auf die Gesamthöhe Depotverbindlichkeiten. Denn ein Rückversicherer wird sich in Bezug auf die an ihn nicht abgeführten Monatsbeiträge seines Rückversicherungsanteils an dieser Größe orientieren. Und? Merkste was...? ;)


      @bigt1000

      Die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Tochtergesellschaften und der Enkelgesellschaften kannst Du leider nirgendwo bei MLP auf der Homepage herunterziehen. Ich habe mir - soweit möglich - alles im elektronischen Bundesanzeiger organisiert (Offenlegungs-Exemplare). Die Auslandsgesellschaften sind allerdings ein großes Problem (Töchter der MLP Finanzdienstleistungen AG), ebenso das Datum, ab wann die Abschlüsse endlich im Bundesanzeiger verfügbar sind.


      Ich stimme zu 80% den Einwänden zu.
      Rest folgt morgen, muss noch ein bisschen frickeln...

      Grüße
      crude_facts
      Avatar
      schrieb am 03.03.05 22:40:27
      Beitrag Nr. 8 ()
      @crude_facts,

      warum sollte sich ein Rückversicherer mit dem "Garantiezins" zufrieden geben und nicht einen wesentlich höheren Zins fordern?
      Avatar
      schrieb am 04.03.05 08:31:34
      Beitrag Nr. 9 ()
      @crude_facts #7:

      Ein Beispiel, ob ich das verstanden habe:

      2003: 50 Mio. an Beiträgen werden nicht abgeführt (und zum ersten Mal rückversichert). Darauf gibt es 3% Zinsen 1.5 Mio.
      2004: Weiter 50 Mio. werden nicht abgeführt => Jetzt sind es 100 Mio. Die Zinsen betragen jetzt 3 Mio.

      Dagegen laufen (exemplarisch) 25% der Beiträge als Kosten:

      2003: 12,5 Mio. Geldanlage für MLP x 6% = 0,9 Mio.
      2004: 12,5 Mio. Geldanlage für MLP x 6% = 1,8 Mio.

      Fazit: Wir laufen erst mal ins Minus!


      Stimmt das exemplarisch? Falls nicht bitte ich um ein Gegenbeispiel. Herzlichen Dank!


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