Privathaftpflicht bei Zweitwohnung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.03.05 17:34:07 von
neuester Beitrag 14.03.05 23:43:34 von
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Hallo,
kann mir jemand sagen, wie es mit der Privathaftpflichtversicherung aussieht, wenn z.B. ein Mietsachschaden in der gemieteten Zweitwohnung eintritt oder der Schlüssel verloren geht?
Muß die der Zweitwohnsitz bei Versicherungsabschluß (z.B. bei HUK24) angegeben werden?
Vielen Dank
Selter
kann mir jemand sagen, wie es mit der Privathaftpflichtversicherung aussieht, wenn z.B. ein Mietsachschaden in der gemieteten Zweitwohnung eintritt oder der Schlüssel verloren geht?
Muß die der Zweitwohnsitz bei Versicherungsabschluß (z.B. bei HUK24) angegeben werden?
Vielen Dank
Selter
m.W sind nur Mietsachschäden an einem Risikoort versichert. Dieser ist normalerweise immder der Hauptwohnsitz und die Rechnungsschrift.
Wenn du eine Anschriftenänderung machst, dann kann es klappen ;-))
Wenn du eine Anschriftenänderung machst, dann kann es klappen ;-))
# 1 Selter
Bin selbst bei der HUK24 privathaftpflichtversichert. In den Bedingungen steht:
V. Eingeschlossen ist [...] die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und [...].
Also sind meines Erachtens auch Mietsachschäden in einer Zweitwohnung versichert.
Desweiteren:
XIII. Mitversichert ist [...] die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von zu privaten Zwecken überlassenen fremden Schlüsseln [...]
Also sind meines Erachtens auch Schäden aufgrund Schlüsselverlustes einer Zweitwohnung versichert.
Gruß
wassermann1978
Bin selbst bei der HUK24 privathaftpflichtversichert. In den Bedingungen steht:
V. Eingeschlossen ist [...] die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und [...].
Also sind meines Erachtens auch Mietsachschäden in einer Zweitwohnung versichert.
Desweiteren:
XIII. Mitversichert ist [...] die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von zu privaten Zwecken überlassenen fremden Schlüsseln [...]
Also sind meines Erachtens auch Schäden aufgrund Schlüsselverlustes einer Zweitwohnung versichert.
Gruß
wassermann1978
Vielen Dank für die Hinweise...
Dürfte also lt. Vertragsbedingungen eingeschlossen sein.
Dürfte also lt. Vertragsbedingungen eingeschlossen sein.
# 4 Selter:
Richtig. Aber schau doch einfach nochmal selbst in Deine Bedingungen...
Könnte ja z.B. sein, daß wir nicht die gleichen Bedingungen haben: Habe meine Police in 2003 abgeschlossen, also liegen meiner Police die damals gültigen Bedingungen zugrunde. Vielleicht sind Deine Bedingungen aber älter/neuer und daher anders. Prüfe das auf jeden Fall, indem Du selbst nochmal nachliest oder ggf. per eMail eine Anfrage an die HUK24 schickst. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
Richtig. Aber schau doch einfach nochmal selbst in Deine Bedingungen...
Könnte ja z.B. sein, daß wir nicht die gleichen Bedingungen haben: Habe meine Police in 2003 abgeschlossen, also liegen meiner Police die damals gültigen Bedingungen zugrunde. Vielleicht sind Deine Bedingungen aber älter/neuer und daher anders. Prüfe das auf jeden Fall, indem Du selbst nochmal nachliest oder ggf. per eMail eine Anfrage an die HUK24 schickst. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
Hallo,
leider kann man als "NochNichtKunde" keine Anfragen an die HUK24 stellen
Gibt es auch eine PHV, bei welcher der Verlust von Schlüssel zum Büro in der Firma versichert ist?
"Der Verlust fremder Privatschlüssel mit einer Höchstersatzleistung von 15.000 Euro (mit 250 Euro Selbstbeteiligung im Schadenfall). "
Viele Grüße
Selter
leider kann man als "NochNichtKunde" keine Anfragen an die HUK24 stellen
Gibt es auch eine PHV, bei welcher der Verlust von Schlüssel zum Büro in der Firma versichert ist?
"Der Verlust fremder Privatschlüssel mit einer Höchstersatzleistung von 15.000 Euro (mit 250 Euro Selbstbeteiligung im Schadenfall). "
Viele Grüße
Selter
... so, habe jetzt mal meine Anfrage an die HUK-Coburg gemailt. Der PHV sind offenbar identisch
Für die Beschädigung von
Wohnräumen und sonstigen zu
privaten Zwecken gemieteten Räumen
in Gebäuden:
Mitversichert ist - abweichend von
§ 4 Ziff. I 6 a) AHB - im Rahmen der im
Versicherungsschein genannten
Deckungssummen die gesetzliche
Haftpflicht aus der Beschädigung von
Wohnräumen und sonstigen zu privaten
Zwecken gemieteten Räumen in
Gebäuden und alle sich daraus
ergebenden Vermögensschäden (bis zu 5 Mio €)
Schäden an beweglichen Miet- Sachen bis 5000€ !!!
Für die Mitversicherung des
Schlüsselverlustrisikos
1. Eingeschlossen ist
in Ergänzung von
§ 1 Ziff. 3 AHB und abweichend von
§ 4 Ziff I 6 a AHB die gesetzliche
Haftpflicht aus dem Abhandenkommen
von fremden Schlüsseln z. B. Verlust des
Schlüssels einer gemieteten Wohnung
oder eines Hotelzimmers, (auch General-
/Hauptschlüssel für eine zentrale
Schließanlage), die sich rechtmäßig im
Gewahrsam des Versicherten befunden
haben. Codekarten werden Schlüsseln
gleichgesetzt. Mitversichert ist auch der
Verlust von im Rahmen einer beruflichen
Tätigkeit erhaltenen Schlüsseln.
Schlüsselrisiko für
- fremde private Wohnungsschlüssel (500,- Höchstersatz)
- Abhandenkommen von Schlüsseln der Zentral-Schließanlage der Haus-/Wohnungstür des VN für die EGW im Mehrfamilienhaus
- Fremde private Wohnungsschlüssel (bis 30.000,- Höchstersatz)
- Fremde berufliche Schlüssel (bis 30.000,- Höchstersatz)
ohne SB !
natürlich mit Ausfalldeckung, Deliktunfähigkeitsklausel, Gefälligkeitshandlungen, Bauherrenrisiko für private Bauvorhaben bis 200000€...
Interessant?
Wohnräumen und sonstigen zu
privaten Zwecken gemieteten Räumen
in Gebäuden:
Mitversichert ist - abweichend von
§ 4 Ziff. I 6 a) AHB - im Rahmen der im
Versicherungsschein genannten
Deckungssummen die gesetzliche
Haftpflicht aus der Beschädigung von
Wohnräumen und sonstigen zu privaten
Zwecken gemieteten Räumen in
Gebäuden und alle sich daraus
ergebenden Vermögensschäden (bis zu 5 Mio €)
Schäden an beweglichen Miet- Sachen bis 5000€ !!!
Für die Mitversicherung des
Schlüsselverlustrisikos
1. Eingeschlossen ist
in Ergänzung von
§ 1 Ziff. 3 AHB und abweichend von
§ 4 Ziff I 6 a AHB die gesetzliche
Haftpflicht aus dem Abhandenkommen
von fremden Schlüsseln z. B. Verlust des
Schlüssels einer gemieteten Wohnung
oder eines Hotelzimmers, (auch General-
/Hauptschlüssel für eine zentrale
Schließanlage), die sich rechtmäßig im
Gewahrsam des Versicherten befunden
haben. Codekarten werden Schlüsseln
gleichgesetzt. Mitversichert ist auch der
Verlust von im Rahmen einer beruflichen
Tätigkeit erhaltenen Schlüsseln.
Schlüsselrisiko für
- fremde private Wohnungsschlüssel (500,- Höchstersatz)
- Abhandenkommen von Schlüsseln der Zentral-Schließanlage der Haus-/Wohnungstür des VN für die EGW im Mehrfamilienhaus
- Fremde private Wohnungsschlüssel (bis 30.000,- Höchstersatz)
- Fremde berufliche Schlüssel (bis 30.000,- Höchstersatz)
ohne SB !
natürlich mit Ausfalldeckung, Deliktunfähigkeitsklausel, Gefälligkeitshandlungen, Bauherrenrisiko für private Bauvorhaben bis 200000€...
Interessant?
@Versman
Danke für die ausführliche Antwort - ist der Auszug aus den Bedingungen der HUK24 oder HUK Coburg??
Danke für die ausführliche Antwort - ist der Auszug aus den Bedingungen der HUK24 oder HUK Coburg??
weder noch.
Sind die Bedingungen vom besten Haftpflichtversicherer, der Haftpflichtkasse Darmstadt. Durch einen Maklerpool noch aufgewertet (beispielsweise Leistung über Ausfalldeckung statt ab 5000€ schon ab 1500€ usw.
Sind die Bedingungen vom besten Haftpflichtversicherer, der Haftpflichtkasse Darmstadt. Durch einen Maklerpool noch aufgewertet (beispielsweise Leistung über Ausfalldeckung statt ab 5000€ schon ab 1500€ usw.
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