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    Privathaftpflicht bei Zweitwohnung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.03.05 17:34:07 von
    neuester Beitrag 14.03.05 23:43:34 von
    Beiträge: 10
    ID: 964.617
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      Avatar
      schrieb am 12.03.05 17:34:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      kann mir jemand sagen, wie es mit der Privathaftpflichtversicherung aussieht, wenn z.B. ein Mietsachschaden in der gemieteten Zweitwohnung eintritt oder der Schlüssel verloren geht?

      Muß die der Zweitwohnsitz bei Versicherungsabschluß (z.B. bei HUK24) angegeben werden?

      Vielen Dank
      Selter
      Avatar
      schrieb am 12.03.05 19:11:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      m.W sind nur Mietsachschäden an einem Risikoort versichert. Dieser ist normalerweise immder der Hauptwohnsitz und die Rechnungsschrift.

      Wenn du eine Anschriftenänderung machst, dann kann es klappen ;-))
      Avatar
      schrieb am 12.03.05 20:40:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      # 1 Selter

      Bin selbst bei der HUK24 privathaftpflichtversichert. In den Bedingungen steht:

      V. Eingeschlossen ist [...] die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und [...].

      Also sind meines Erachtens auch Mietsachschäden in einer Zweitwohnung versichert.

      Desweiteren:

      XIII. Mitversichert ist [...] die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von zu privaten Zwecken überlassenen fremden Schlüsseln [...]

      Also sind meines Erachtens auch Schäden aufgrund Schlüsselverlustes einer Zweitwohnung versichert.

      Gruß
      wassermann1978
      Avatar
      schrieb am 12.03.05 23:32:14
      Beitrag Nr. 4 ()
      Vielen Dank für die Hinweise...

      Dürfte also lt. Vertragsbedingungen eingeschlossen sein.
      Avatar
      schrieb am 13.03.05 00:14:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      # 4 Selter:

      Richtig. Aber schau doch einfach nochmal selbst in Deine Bedingungen... ;)

      Könnte ja z.B. sein, daß wir nicht die gleichen Bedingungen haben: Habe meine Police in 2003 abgeschlossen, also liegen meiner Police die damals gültigen Bedingungen zugrunde. Vielleicht sind Deine Bedingungen aber älter/neuer und daher anders. Prüfe das auf jeden Fall, indem Du selbst nochmal nachliest oder ggf. per eMail eine Anfrage an die HUK24 schickst. Dann bist Du auf der sicheren Seite.

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      Avatar
      schrieb am 13.03.05 13:57:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,

      leider kann man als "NochNichtKunde" keine Anfragen an die HUK24 stellen :(

      Gibt es auch eine PHV, bei welcher der Verlust von Schlüssel zum Büro in der Firma versichert ist?

      "Der Verlust fremder Privatschlüssel mit einer Höchstersatzleistung von 15.000 Euro (mit 250 Euro Selbstbeteiligung im Schadenfall). "

      Viele Grüße
      Selter
      Avatar
      schrieb am 13.03.05 14:16:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      ... so, habe jetzt mal meine Anfrage an die HUK-Coburg gemailt. Der PHV sind offenbar identisch :lick:
      Avatar
      schrieb am 14.03.05 12:32:44
      Beitrag Nr. 8 ()
      Für die Beschädigung von
      Wohnräumen und sonstigen zu
      privaten Zwecken gemieteten Räumen
      in Gebäuden:
      Mitversichert ist - abweichend von
      § 4 Ziff. I 6 a) AHB - im Rahmen der im
      Versicherungsschein genannten
      Deckungssummen die gesetzliche
      Haftpflicht aus der Beschädigung von
      Wohnräumen und sonstigen zu privaten
      Zwecken gemieteten Räumen in
      Gebäuden und alle sich daraus
      ergebenden Vermögensschäden (bis zu 5 Mio €)
      Schäden an beweglichen Miet- Sachen bis 5000€ !!!

      Für die Mitversicherung des
      Schlüsselverlustrisikos
      1. Eingeschlossen ist
      in Ergänzung von
      § 1 Ziff. 3 AHB und abweichend von
      § 4 Ziff I 6 a AHB die gesetzliche
      Haftpflicht aus dem Abhandenkommen
      von fremden Schlüsseln z. B. Verlust des
      Schlüssels einer gemieteten Wohnung
      oder eines Hotelzimmers, (auch General-
      /Hauptschlüssel für eine zentrale
      Schließanlage), die sich rechtmäßig im
      Gewahrsam des Versicherten befunden
      haben. Codekarten werden Schlüsseln
      gleichgesetzt. Mitversichert ist auch der
      Verlust von im Rahmen einer beruflichen
      Tätigkeit erhaltenen Schlüsseln.

      Schlüsselrisiko für
      - fremde private Wohnungsschlüssel (500,- Höchstersatz)
      - Abhandenkommen von Schlüsseln der Zentral-Schließanlage der Haus-/Wohnungstür des VN für die EGW im Mehrfamilienhaus
      - Fremde private Wohnungsschlüssel (bis 30.000,- Höchstersatz)
      - Fremde berufliche Schlüssel (bis 30.000,- Höchstersatz)
      ohne SB !

      natürlich mit Ausfalldeckung, Deliktunfähigkeitsklausel, Gefälligkeitshandlungen, Bauherrenrisiko für private Bauvorhaben bis 200000€...
      Interessant?
      Avatar
      schrieb am 14.03.05 21:07:45
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Versman

      Danke für die ausführliche Antwort - ist der Auszug aus den Bedingungen der HUK24 oder HUK Coburg??
      Avatar
      schrieb am 14.03.05 23:43:34
      Beitrag Nr. 10 ()
      weder noch.
      Sind die Bedingungen vom besten Haftpflichtversicherer, der Haftpflichtkasse Darmstadt. Durch einen Maklerpool noch aufgewertet (beispielsweise Leistung über Ausfalldeckung statt ab 5000€ schon ab 1500€ usw.


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