T-Online Keine Vorteile !!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.03.00 22:09:51 von
neuester Beitrag 16.03.00 23:16:50 von
neuester Beitrag 16.03.00 23:16:50 von
Beiträge: 4
ID: 96.528
ID: 96.528
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 470
Gesamt: 470
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
02.05.24, 18:44 | 206 | |
gestern 23:25 | 119 | |
gestern 23:15 | 108 | |
gestern 19:47 | 108 | |
gestern 23:04 | 99 | |
gestern 23:19 | 94 | |
01.05.24, 18:36 | 93 | |
gestern 22:36 | 63 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.207,00 | +0,83 | 261 | |||
2. | 2. | 10,580 | +9,07 | 80 | |||
3. | 4. | 1,2800 | +46,29 | 70 | |||
4. | 3. | 184,44 | +1,79 | 69 | |||
5. | 5. | 93,25 | +0,57 | 37 | |||
6. | 6. | 6,9200 | +0,64 | 34 | |||
7. | 8. | 6,7980 | +1,93 | 27 | |||
8. | 7. | 20,640 | +17,81 | 26 |
Auch auf die Gefahr das ich mich jetzt widerhole
bzw. das das ein alter Schuh ist.
Alle die bei der von T-Online angebotenen Befragung mit-
machen erhalten keine(keine) Vorteile.
Da gabs heut ein Urteil vom Landgericht HH.
Wer mehr weiss kann ja nen Satz Schreiben.
eure w.
bzw. das das ein alter Schuh ist.
Alle die bei der von T-Online angebotenen Befragung mit-
machen erhalten keine(keine) Vorteile.
Da gabs heut ein Urteil vom Landgericht HH.
Wer mehr weiss kann ja nen Satz Schreiben.
eure w.
Hier ist der " Satz "
Einstweilige Verfügung
Landgericht: T-Online darf Kunden bei Aktienvergabe nicht bevorzugen
HANDELSBLATT, Donnerstag, 16. März 2000
dpa HAMBURG. Die Telekom-Tochter T-Online darf bei ihrem Börsengang im April nicht Aktien bevorzugt an Kunden vergeben, die an einer Kundenbefragung teilnehmen. Das hat das Landgericht Hamburg in einer Einstweiligen Verfügung am Donnerstag entschieden. Den Verantwortlichen bei der Deutschen Telekom AG (Bonn) und der T-Online International AG (Weiterstadt) wird bei Androhung einer Haft von sechs Monaten oder einem Ordnungsgeld von maximal 500 000 DM verboten, Kunden "eine Bevorzugung bei der Zuteilung der T-Online- Aktien zu versprechen, dafür zu werben und/oder Teilnehmern an einer solchen Kundenbefragung solche Vorteile zu gewähren". Das geht aus einer Abschrift der Verfügung hervor, die der dpa vorliegt.
Das Vorzugsprogramm für T-Online-Kunden hatte in der Branche für großes Aufsehen gesorgt. Nach Beschwerden hatte allerdings das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel in Frankfurt/Main die Offerte als "legitim" bezeichnet. "Das ist ein Fall der normalen Kundenpflege", sagte Amtssprecher Udo Fenchel der Finanzagentur dpa- AFX am Donnerstag in Frankfurt.
T-Online hatte angekündigt, vom 9. März bis zum 31. März seinen 4,3 Mill. Kunden die Teilnahme an einer Befragung zu ihren Erfahrungen und Interessen anzubieten. Damit versuche das Unternehmen, das Produkt- und Serviceangebot zu verbessern. Im Gegenzug verspricht T-Online, die Befragten bei der Zuteilung im Rahmen der bevorstehenden Aktienemission bevorzugt zu behandeln. Details zu Art und Umfang des Vorteils würden jedoch erst am Ende der Zeichnungsfrist ab dem 12. April gemacht.
Die Einstweilige Verfügung der Kammer 6 für Handelsfragen am Landgericht Hamburg war von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. Franfurt am Main beantragt worden. Die Deutsche Telekom AG wollte zu der Einstweiligen Verfügung auf Anfrage keine Stellungnahme abgeben, da der Beschluss noch nicht offiziell zugestellt worden sei.
Einstweilige Verfügung
Landgericht: T-Online darf Kunden bei Aktienvergabe nicht bevorzugen
HANDELSBLATT, Donnerstag, 16. März 2000
dpa HAMBURG. Die Telekom-Tochter T-Online darf bei ihrem Börsengang im April nicht Aktien bevorzugt an Kunden vergeben, die an einer Kundenbefragung teilnehmen. Das hat das Landgericht Hamburg in einer Einstweiligen Verfügung am Donnerstag entschieden. Den Verantwortlichen bei der Deutschen Telekom AG (Bonn) und der T-Online International AG (Weiterstadt) wird bei Androhung einer Haft von sechs Monaten oder einem Ordnungsgeld von maximal 500 000 DM verboten, Kunden "eine Bevorzugung bei der Zuteilung der T-Online- Aktien zu versprechen, dafür zu werben und/oder Teilnehmern an einer solchen Kundenbefragung solche Vorteile zu gewähren". Das geht aus einer Abschrift der Verfügung hervor, die der dpa vorliegt.
Das Vorzugsprogramm für T-Online-Kunden hatte in der Branche für großes Aufsehen gesorgt. Nach Beschwerden hatte allerdings das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel in Frankfurt/Main die Offerte als "legitim" bezeichnet. "Das ist ein Fall der normalen Kundenpflege", sagte Amtssprecher Udo Fenchel der Finanzagentur dpa- AFX am Donnerstag in Frankfurt.
T-Online hatte angekündigt, vom 9. März bis zum 31. März seinen 4,3 Mill. Kunden die Teilnahme an einer Befragung zu ihren Erfahrungen und Interessen anzubieten. Damit versuche das Unternehmen, das Produkt- und Serviceangebot zu verbessern. Im Gegenzug verspricht T-Online, die Befragten bei der Zuteilung im Rahmen der bevorstehenden Aktienemission bevorzugt zu behandeln. Details zu Art und Umfang des Vorteils würden jedoch erst am Ende der Zeichnungsfrist ab dem 12. April gemacht.
Die Einstweilige Verfügung der Kammer 6 für Handelsfragen am Landgericht Hamburg war von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. Franfurt am Main beantragt worden. Die Deutsche Telekom AG wollte zu der Einstweiligen Verfügung auf Anfrage keine Stellungnahme abgeben, da der Beschluss noch nicht offiziell zugestellt worden sei.
Andere machen doch ein APN Programm und bei der Telekom wird alles immer abgewürgt - ist schon zum Kotzen.
Thanks M. für den Satz.
Gibs ja doch noch Leute die die Qulität von WO hochhalten.
MfG w.
Gibs ja doch noch Leute die die Qulität von WO hochhalten.
MfG w.
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
261 | ||
80 | ||
70 | ||
69 | ||
37 | ||
34 | ||
27 | ||
26 | ||
23 | ||
22 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
22 | ||
20 | ||
20 | ||
20 | ||
17 | ||
17 | ||
17 | ||
17 | ||
14 | ||
13 |