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    T-Online Keine Vorteile !!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.03.00 22:09:51 von
    neuester Beitrag 16.03.00 23:16:50 von
    Beiträge: 4
    ID: 96.528
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      Avatar
      schrieb am 16.03.00 22:09:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Auch auf die Gefahr das ich mich jetzt widerhole
      bzw. das das ein alter Schuh ist.
      Alle die bei der von T-Online angebotenen Befragung mit-
      machen erhalten keine(keine) Vorteile.
      Da gabs heut ein Urteil vom Landgericht HH.
      Wer mehr weiss kann ja nen Satz Schreiben.
      eure w.
      Avatar
      schrieb am 16.03.00 22:35:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hier ist der " Satz "



      Einstweilige Verfügung
      Landgericht: T-Online darf Kunden bei Aktienvergabe nicht bevorzugen



      HANDELSBLATT, Donnerstag, 16. März 2000


      dpa HAMBURG. Die Telekom-Tochter T-Online darf bei ihrem Börsengang im April nicht Aktien bevorzugt an Kunden vergeben, die an einer Kundenbefragung teilnehmen. Das hat das Landgericht Hamburg in einer Einstweiligen Verfügung am Donnerstag entschieden. Den Verantwortlichen bei der Deutschen Telekom AG (Bonn) und der T-Online International AG (Weiterstadt) wird bei Androhung einer Haft von sechs Monaten oder einem Ordnungsgeld von maximal 500 000 DM verboten, Kunden "eine Bevorzugung bei der Zuteilung der T-Online- Aktien zu versprechen, dafür zu werben und/oder Teilnehmern an einer solchen Kundenbefragung solche Vorteile zu gewähren". Das geht aus einer Abschrift der Verfügung hervor, die der dpa vorliegt.

      Das Vorzugsprogramm für T-Online-Kunden hatte in der Branche für großes Aufsehen gesorgt. Nach Beschwerden hatte allerdings das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel in Frankfurt/Main die Offerte als "legitim" bezeichnet. "Das ist ein Fall der normalen Kundenpflege", sagte Amtssprecher Udo Fenchel der Finanzagentur dpa- AFX am Donnerstag in Frankfurt.

      T-Online hatte angekündigt, vom 9. März bis zum 31. März seinen 4,3 Mill. Kunden die Teilnahme an einer Befragung zu ihren Erfahrungen und Interessen anzubieten. Damit versuche das Unternehmen, das Produkt- und Serviceangebot zu verbessern. Im Gegenzug verspricht T-Online, die Befragten bei der Zuteilung im Rahmen der bevorstehenden Aktienemission bevorzugt zu behandeln. Details zu Art und Umfang des Vorteils würden jedoch erst am Ende der Zeichnungsfrist ab dem 12. April gemacht.

      Die Einstweilige Verfügung der Kammer 6 für Handelsfragen am Landgericht Hamburg war von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. Franfurt am Main beantragt worden. Die Deutsche Telekom AG wollte zu der Einstweiligen Verfügung auf Anfrage keine Stellungnahme abgeben, da der Beschluss noch nicht offiziell zugestellt worden sei.
      Avatar
      schrieb am 16.03.00 22:46:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Andere machen doch ein APN Programm und bei der Telekom wird alles immer abgewürgt - ist schon zum Kotzen.
      Avatar
      schrieb am 16.03.00 23:16:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      Thanks M. für den Satz.
      Gibs ja doch noch Leute die die Qulität von WO hochhalten.
      MfG w.


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