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    Gericht verbietet T-Online Versprechungen bei Börsengang - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.03.00 22:33:30 von
    neuester Beitrag 17.03.00 07:40:07 von
    Beiträge: 6
    ID: 96.547
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      schrieb am 16.03.00 22:33:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Gericht verbietet T-Online Versprechungen bei Börsengang
      2000-03-16 um 18:59:32


      Düsseldorf (vwd) - Die Deutsche Telekom AG, Bonn, darf auf Beschluss des Landgerichtes Hamburg ihren Onlinekunden bei einer laufenden Befragung keine bevorzugte Aktienzuteilung bei dem für April geplanten Börsengang der Tochter T-Online versprechen oder gewähren. Wie vwd am Donnerstag erfuhr, entsprach die 6. Kammer für Handelssachen mit einer entsprechenden einstweiligen Verfügung einem Antrag der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs e.V. aus Frankfurt am Main.


      Der Dringlichkeit wegen entschied das Gericht ohne mündliche Verhandlung. Sollte sich die Telekom nicht an den Beschluss halten, drohen ein Ordnungsgeld oder Vorständen des Konzerns bis zu sechs Monate Haft.

      (AZ 405 O 69/00)

      (mehr/vwd/stm/sa)

      mfg
      DARVAS
      Avatar
      schrieb am 16.03.00 22:43:44
      !
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      Avatar
      schrieb am 16.03.00 22:51:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      ..cool bleiben,andere bieten auch Affinitys an, denen wird nicht
      an die Karre gepinkelt,hab meine Nummer und bleibe entspannt,wird
      sich schon zu unseren Gunsten regeln.....

      Sid
      Avatar
      schrieb am 16.03.00 23:34:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das Gerichtsurteil gegen T-Online kann ich nur als absoluten
      Witz betrachten.

      Es ist doch schließlich bei Neuemissionen gang und gäbe, daß

      - Fonds nach Gutdünken des Emittenten mit riesigen Stückzahlen
      zuerst bedient werden
      - ein Teil der Emission für die eigenen Mitarbeiter reserviert wird
      - die Banken das ihnen zugeteilte Kontingent bevorzugt an ihre
      "Vermögenskunden" verteilen, obwohl sie offiziell behaupten,
      die Stücke "ausgelost" zu haben

      Wohlgemerkt - ich halte alle diese Praktiken für eine großangelegte
      Verarschung aller Kleinanleger und kann sie deshalb keineswegs
      gutheißen (die bisher einzige fair abgewickelte Neuemission war die von
      Trius unter Anwendung des Auktionsverfahrens, alle anderen Emissionen
      waren ein Riesen-Beschiß).

      Aber: Man kann doch nicht mit zweierlei Maß messen. Entweder man
      schreibt die Anwendung eines fairen Emissionsverfahrens für alle
      Emissionen vor, oder man läßt alles wie es ist.

      Ich kann mir daher nicht vorstellen, daß das abenteuerliche Urteil
      gegen T-Online Bestand haben kann. (Hoffentlich sitzen beim
      Oberlandesgericht, das die allfällige Revision zu bearbeiten hat,
      weniger Wirrköpfe als beim Landgericht Hamburg).

      Gruß, Kanzler
      Avatar
      schrieb am 17.03.00 07:27:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Werden wir eigentlich nur noch betrogen, belogen und über den Tisch gezogen ? Da haben sicher schon Tausende die Kundenbefragung mitgemacht, Neukunden geworben ect. und nun das. Das Telekommanagment sollte mal besser seine Hausaufgaben machen und sowas vorher abklären. Der Vertrauensverlust in Aktien durch den Schlag gegen die gerade aufkeimende Aktienkultur bei uns wird durch so eine Verarsche und das Infineondesaster riesig sein. Schade eigentlich ....

      Gruss ein (saurer) Manne

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      Avatar
      schrieb am 17.03.00 07:40:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,
      ist das LG Hamburg nicht auch die Instanz, die die Aktionäre des
      Effektenspiegel wegen der Ansprüche gegen die Commerzbank durch
      Verschleppung der Entscheidung schon so lange hängen läßt ?
      Wie wärs dort mit einem Kurs über Rechtsprechung ?


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