Gericht verbietet T-Online Versprechungen bei Börsengang - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.03.00 22:33:30 von
neuester Beitrag 17.03.00 07:40:07 von
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Gericht verbietet T-Online Versprechungen bei Börsengang
2000-03-16 um 18:59:32
Düsseldorf (vwd) - Die Deutsche Telekom AG, Bonn, darf auf Beschluss des Landgerichtes Hamburg ihren Onlinekunden bei einer laufenden Befragung keine bevorzugte Aktienzuteilung bei dem für April geplanten Börsengang der Tochter T-Online versprechen oder gewähren. Wie vwd am Donnerstag erfuhr, entsprach die 6. Kammer für Handelssachen mit einer entsprechenden einstweiligen Verfügung einem Antrag der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs e.V. aus Frankfurt am Main.
Der Dringlichkeit wegen entschied das Gericht ohne mündliche Verhandlung. Sollte sich die Telekom nicht an den Beschluss halten, drohen ein Ordnungsgeld oder Vorständen des Konzerns bis zu sechs Monate Haft.
(AZ 405 O 69/00)
(mehr/vwd/stm/sa)
mfg
DARVAS
2000-03-16 um 18:59:32
Düsseldorf (vwd) - Die Deutsche Telekom AG, Bonn, darf auf Beschluss des Landgerichtes Hamburg ihren Onlinekunden bei einer laufenden Befragung keine bevorzugte Aktienzuteilung bei dem für April geplanten Börsengang der Tochter T-Online versprechen oder gewähren. Wie vwd am Donnerstag erfuhr, entsprach die 6. Kammer für Handelssachen mit einer entsprechenden einstweiligen Verfügung einem Antrag der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs e.V. aus Frankfurt am Main.
Der Dringlichkeit wegen entschied das Gericht ohne mündliche Verhandlung. Sollte sich die Telekom nicht an den Beschluss halten, drohen ein Ordnungsgeld oder Vorständen des Konzerns bis zu sechs Monate Haft.
(AZ 405 O 69/00)
(mehr/vwd/stm/sa)
mfg
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..cool bleiben,andere bieten auch Affinitys an, denen wird nicht
an die Karre gepinkelt,hab meine Nummer und bleibe entspannt,wird
sich schon zu unseren Gunsten regeln.....
Sid
an die Karre gepinkelt,hab meine Nummer und bleibe entspannt,wird
sich schon zu unseren Gunsten regeln.....
Sid
Das Gerichtsurteil gegen T-Online kann ich nur als absoluten
Witz betrachten.
Es ist doch schließlich bei Neuemissionen gang und gäbe, daß
- Fonds nach Gutdünken des Emittenten mit riesigen Stückzahlen
zuerst bedient werden
- ein Teil der Emission für die eigenen Mitarbeiter reserviert wird
- die Banken das ihnen zugeteilte Kontingent bevorzugt an ihre
"Vermögenskunden" verteilen, obwohl sie offiziell behaupten,
die Stücke "ausgelost" zu haben
Wohlgemerkt - ich halte alle diese Praktiken für eine großangelegte
Verarschung aller Kleinanleger und kann sie deshalb keineswegs
gutheißen (die bisher einzige fair abgewickelte Neuemission war die von
Trius unter Anwendung des Auktionsverfahrens, alle anderen Emissionen
waren ein Riesen-Beschiß).
Aber: Man kann doch nicht mit zweierlei Maß messen. Entweder man
schreibt die Anwendung eines fairen Emissionsverfahrens für alle
Emissionen vor, oder man läßt alles wie es ist.
Ich kann mir daher nicht vorstellen, daß das abenteuerliche Urteil
gegen T-Online Bestand haben kann. (Hoffentlich sitzen beim
Oberlandesgericht, das die allfällige Revision zu bearbeiten hat,
weniger Wirrköpfe als beim Landgericht Hamburg).
Gruß, Kanzler
Witz betrachten.
Es ist doch schließlich bei Neuemissionen gang und gäbe, daß
- Fonds nach Gutdünken des Emittenten mit riesigen Stückzahlen
zuerst bedient werden
- ein Teil der Emission für die eigenen Mitarbeiter reserviert wird
- die Banken das ihnen zugeteilte Kontingent bevorzugt an ihre
"Vermögenskunden" verteilen, obwohl sie offiziell behaupten,
die Stücke "ausgelost" zu haben
Wohlgemerkt - ich halte alle diese Praktiken für eine großangelegte
Verarschung aller Kleinanleger und kann sie deshalb keineswegs
gutheißen (die bisher einzige fair abgewickelte Neuemission war die von
Trius unter Anwendung des Auktionsverfahrens, alle anderen Emissionen
waren ein Riesen-Beschiß).
Aber: Man kann doch nicht mit zweierlei Maß messen. Entweder man
schreibt die Anwendung eines fairen Emissionsverfahrens für alle
Emissionen vor, oder man läßt alles wie es ist.
Ich kann mir daher nicht vorstellen, daß das abenteuerliche Urteil
gegen T-Online Bestand haben kann. (Hoffentlich sitzen beim
Oberlandesgericht, das die allfällige Revision zu bearbeiten hat,
weniger Wirrköpfe als beim Landgericht Hamburg).
Gruß, Kanzler
Werden wir eigentlich nur noch betrogen, belogen und über den Tisch gezogen ? Da haben sicher schon Tausende die Kundenbefragung mitgemacht, Neukunden geworben ect. und nun das. Das Telekommanagment sollte mal besser seine Hausaufgaben machen und sowas vorher abklären. Der Vertrauensverlust in Aktien durch den Schlag gegen die gerade aufkeimende Aktienkultur bei uns wird durch so eine Verarsche und das Infineondesaster riesig sein. Schade eigentlich ....
Gruss ein (saurer) Manne
Gruss ein (saurer) Manne
Hallo,
ist das LG Hamburg nicht auch die Instanz, die die Aktionäre des
Effektenspiegel wegen der Ansprüche gegen die Commerzbank durch
Verschleppung der Entscheidung schon so lange hängen läßt ?
Wie wärs dort mit einem Kurs über Rechtsprechung ?
ist das LG Hamburg nicht auch die Instanz, die die Aktionäre des
Effektenspiegel wegen der Ansprüche gegen die Commerzbank durch
Verschleppung der Entscheidung schon so lange hängen läßt ?
Wie wärs dort mit einem Kurs über Rechtsprechung ?
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