$$$ HORRORNEWS: INSOLVENZRISIKO bei JENOPTIk$$$ - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.03.05 07:45:00 von
neuester Beitrag 21.03.05 10:57:36 von
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Jenoptik: Das war schon mal gut, aber eine Hürde steht noch ausAnzeige |
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das Gerichtsurteil ist ja schon eine Weile bekannt, jedoch ergeben sich eine Menge Neuerungen aus dem 2-seitigen Artikel im heutigen Spiegel:
- sogar der Anwalt von JEN sieht ein Insolvenzrisiko
- man hat KEINE Rückstellungen gebildet (obwohl vor dem OLG verloren hat)
- das Prozessrisiko beträgt 140 Mio (das 5-fache EBITDA!)
- man will EFF Aktien üb den Markt erwerben (nachteilig für JEN da EFF nach den letzten Geschäftszahlen unter 2 Euro auggehoben ist!)
Magazin - Auf Jenoptik könnte Zahlung von 140 Mio Euro zukommen
20.03.05 17:23
Frankfurt, 20. Mär (Reuters) - Auf den Technologiekonzern
Jenoptik<JENG.DE> könnten einem Magazinbericht zufolge
Aktionärs-Abfindungen in dreistelliger Millionenhöhe zukommen.
Anteilseigner der Jenoptik-Tochter Deutsche Effecten und
Wechsel-Beteiligungsgesellschaft (DEWB)<EFFG.DE> könnten bei
einem entsprechenden Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bis zu
140 Millionen Euro plus Zinsen von Jenoptik fordern, berichtet
das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" am Sonntag.
Das Oberlandesgericht (OLG) Thüringen verurteilte dem
"Spiegel" zufolge Jenoptik im Dezember 2004 in zweiter Instanz,
einem klagenden Aktionär 26,51 Euro Abfindung je Aktie zu
zahlen. Dabei habe das Gericht die Beweispflicht umgedreht,
womit nicht der Aktionär durch Kontoauszüge oder Kaufverträge
nachweisen müsse, dass er zu den ehemals zu dem einem Prozent
der freien DEWB-Aktionäre gehöre, sondern Jenoptik müsse
nachweisen, dass dies nicht so ist. Jenoptik hat gegen das
Urteil Revision vor dem BGH eingelegt.
Jenoptik hatte den Angaben zufolge 1997 die DEWB von der
Industriellenfamilie Voith erworben, die 99 Prozent der
DEWB-Anteile hielt. Ein Prozent war im Besitz freier Aktionäre.
Da Voith mit der DEWB einen Beherrschungsvertrag geschlossen
hatte, verfügen die freien Aktionäre seitdem über einen Anspruch
von 26,51 Euro Abfindung je Aktie. 1999 kündigte Jenoptik den
Beherrschungsvertrag und weitete den Streubesitz auf inzwischen
knapp 35 Prozent beziehungsweise etwa 5,22 Millionen Aktien aus.
Es sei aber unterlassen worden, eigene Aktien von jenen
unterscheidbar zu machen, die abfindungsberechtigt sind. Alle
Aktien hätten die Wertpapierkennnummer 804100.
An der Börse würden seit dem OLG-Urteil Aktien der DEWB in
der Hoffnung gekauft, der BGH bestätige das Urteil, berichtete
das Magazin. Dann wäre Jenoptik verpflichtet, jedem Aktionär aus
dem Streubesitz pro Anteilsschein 26,51 Euro Abfindung plus
Zinsen zu zahlen, wenn sich dieser auf das BGH-Urteil berufe.
Der DEWB-Aktienkurs habe sich nach dem Urteil von seinem Tief
von 1,80 Euro fast verdoppelt. Am Freitag gingen die Papiere mit
3,39 Euro aus dem Handel. Als Jahrestief weist die Kurstafel
1,65 Euro vom 4. Februar 2005 aus.
Im Börsentext der Jenoptik heiße es zaghaft, ein negativer
Ausgang des Verfahrens könne "die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Jenoptik nachhaltig beeinflussen", berichtet das
Magazin. Jenoptik-Anwalt Andreas Meyer-Landrut sehe im
schlimmsten Fall die Insolvenz heraufziehen. Dazu wolle es
Jenoptik-Chef Alexander von Witzleben aber nicht kommen lassen.
Er würde versuchen, selbst so viele DEWB-Aktien wie möglich vom
Markt zurückzukaufen und zudem hoffen, dass nicht allzu viel
Aktionäre klagen würden und stattdessen Moral und Anstand walten
ließen. Zudem gebe es noch die Möglichkeit eines Vergleichs.
Witzleben könne sich zwar nicht vorstellen, dass Jenoptik
vor dem BGH unterliege, berichtete das Magazin. "Sollte dies
wider Erwarten doch eintreten", rechne der Jenoptik-Chef
lediglich "mit etwa 20 Millionen Euro", die ihn "dieser ganze
Quatsch" kosten könnte. Genau könne man diesen Betrag aber nicht
beziffern. Eine Jenoptik-Sprecherin sagte am Sonntag, das
Unternehmen habe bislang keine Rückstellungen gebildet.
mit/rbo
- sogar der Anwalt von JEN sieht ein Insolvenzrisiko
- man hat KEINE Rückstellungen gebildet (obwohl vor dem OLG verloren hat)
- das Prozessrisiko beträgt 140 Mio (das 5-fache EBITDA!)
- man will EFF Aktien üb den Markt erwerben (nachteilig für JEN da EFF nach den letzten Geschäftszahlen unter 2 Euro auggehoben ist!)
Magazin - Auf Jenoptik könnte Zahlung von 140 Mio Euro zukommen
20.03.05 17:23
Frankfurt, 20. Mär (Reuters) - Auf den Technologiekonzern
Jenoptik<JENG.DE> könnten einem Magazinbericht zufolge
Aktionärs-Abfindungen in dreistelliger Millionenhöhe zukommen.
Anteilseigner der Jenoptik-Tochter Deutsche Effecten und
Wechsel-Beteiligungsgesellschaft (DEWB)<EFFG.DE> könnten bei
einem entsprechenden Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bis zu
140 Millionen Euro plus Zinsen von Jenoptik fordern, berichtet
das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" am Sonntag.
Das Oberlandesgericht (OLG) Thüringen verurteilte dem
"Spiegel" zufolge Jenoptik im Dezember 2004 in zweiter Instanz,
einem klagenden Aktionär 26,51 Euro Abfindung je Aktie zu
zahlen. Dabei habe das Gericht die Beweispflicht umgedreht,
womit nicht der Aktionär durch Kontoauszüge oder Kaufverträge
nachweisen müsse, dass er zu den ehemals zu dem einem Prozent
der freien DEWB-Aktionäre gehöre, sondern Jenoptik müsse
nachweisen, dass dies nicht so ist. Jenoptik hat gegen das
Urteil Revision vor dem BGH eingelegt.
Jenoptik hatte den Angaben zufolge 1997 die DEWB von der
Industriellenfamilie Voith erworben, die 99 Prozent der
DEWB-Anteile hielt. Ein Prozent war im Besitz freier Aktionäre.
Da Voith mit der DEWB einen Beherrschungsvertrag geschlossen
hatte, verfügen die freien Aktionäre seitdem über einen Anspruch
von 26,51 Euro Abfindung je Aktie. 1999 kündigte Jenoptik den
Beherrschungsvertrag und weitete den Streubesitz auf inzwischen
knapp 35 Prozent beziehungsweise etwa 5,22 Millionen Aktien aus.
Es sei aber unterlassen worden, eigene Aktien von jenen
unterscheidbar zu machen, die abfindungsberechtigt sind. Alle
Aktien hätten die Wertpapierkennnummer 804100.
An der Börse würden seit dem OLG-Urteil Aktien der DEWB in
der Hoffnung gekauft, der BGH bestätige das Urteil, berichtete
das Magazin. Dann wäre Jenoptik verpflichtet, jedem Aktionär aus
dem Streubesitz pro Anteilsschein 26,51 Euro Abfindung plus
Zinsen zu zahlen, wenn sich dieser auf das BGH-Urteil berufe.
Der DEWB-Aktienkurs habe sich nach dem Urteil von seinem Tief
von 1,80 Euro fast verdoppelt. Am Freitag gingen die Papiere mit
3,39 Euro aus dem Handel. Als Jahrestief weist die Kurstafel
1,65 Euro vom 4. Februar 2005 aus.
Im Börsentext der Jenoptik heiße es zaghaft, ein negativer
Ausgang des Verfahrens könne "die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Jenoptik nachhaltig beeinflussen", berichtet das
Magazin. Jenoptik-Anwalt Andreas Meyer-Landrut sehe im
schlimmsten Fall die Insolvenz heraufziehen. Dazu wolle es
Jenoptik-Chef Alexander von Witzleben aber nicht kommen lassen.
Er würde versuchen, selbst so viele DEWB-Aktien wie möglich vom
Markt zurückzukaufen und zudem hoffen, dass nicht allzu viel
Aktionäre klagen würden und stattdessen Moral und Anstand walten
ließen. Zudem gebe es noch die Möglichkeit eines Vergleichs.
Witzleben könne sich zwar nicht vorstellen, dass Jenoptik
vor dem BGH unterliege, berichtete das Magazin. "Sollte dies
wider Erwarten doch eintreten", rechne der Jenoptik-Chef
lediglich "mit etwa 20 Millionen Euro", die ihn "dieser ganze
Quatsch" kosten könnte. Genau könne man diesen Betrag aber nicht
beziffern. Eine Jenoptik-Sprecherin sagte am Sonntag, das
Unternehmen habe bislang keine Rückstellungen gebildet.
mit/rbo
hoffen, dass nicht allzu viel Aktionäre klagen würden und stattdessen Moral und Anstand walten ließen
von Witzleben. Der Mann ist doch wirklich ein Witz
Ein echter BRÜLLER.
Was haben Moral und Anstand an der Börse verloren???spätestens seit dem Jahr 2000 muss man diese doch an der Garderobe abgeben.
Ich persönlich freue mich natürlich über weitere Kursgewinne mit meinen EFFs
hier its ne menge fleisch dran
8,80
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Jenoptik -10%
Jenoptik -10%
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