Kremlin AG eine alternative zum Rußlandfond (Seite 4)
eröffnet am 03.04.05 21:21:21 von
neuester Beitrag 19.01.24 06:32:10 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 61.872.927 von Hanspeterdergrosse am 08.11.19 13:58:11
und Gauner Zugriffe auf das Vermögen nahmen und der verbliebene Restwert miserabel bis annähernd
Null zugrundeverwaltet worden ist. Ein Schandmal für den deutschen Aktienmarkt!
Ja, so ist das...
Die einst mit großen Erwartungen in den Raum gestellte Kremlin-Aktie hat sich für vertrauensvolle ehrliche Anleger in mehrfacher Hinsicht als katastrophaler Fehlgriff erwiesen, weil schon bald Betrügerund Gauner Zugriffe auf das Vermögen nahmen und der verbliebene Restwert miserabel bis annähernd
Null zugrundeverwaltet worden ist. Ein Schandmal für den deutschen Aktienmarkt!
Ja so ist es.....
ändert aber nichts daran, dass der Vorstand seinen aktienrechtlich vorgeschriebenen Pflichten nachkommen muss. Sonst drohen weitere Sanktionen.
ändert aber nichts daran, dass der Vorstand seinen aktienrechtlich vorgeschriebenen Pflichten nachkommen muss. Sonst drohen weitere Sanktionen.
Dazu gab es doch eine Meldung:
https://www.pressetext.com/news/20190930037
Vielleicht wäre sogar etwas Substanz da, wenn man die Rückstellungen (war wohl wegen BAFIN?) auflösen könnte. Aber dass da noch etwas gerettet werden kann, kann ich mir nicht vorstellen.
Das Delisting ist ja offensichtlich beantragt, jedenfalls zwischen Hauptaktionär und Gesellschaft vereinbart.
Der Makler schreibt scheinbar schon gar keine Kurstaxen mehr an, da war seit Tagen nichts zu sehen außer einmal am Tag 0,07 gestrichen Taxe.
Und wie soll man sich das vorstellen, den Mantel in seriöse Hände legen. Da müsste erstmal jemand darauf vertrauen, dass keine versteckten Lasten da sind und selbst dann hat man einen Mantel, der erstmal hohe Kosten verursacht durch die streng regulierte Verwaltung im regulierten Markt. Und vor allem angesichts des problematischen Hauptaktionärs, wird da wohl niemand interessiert sein.
https://www.pressetext.com/news/20190930037
Vielleicht wäre sogar etwas Substanz da, wenn man die Rückstellungen (war wohl wegen BAFIN?) auflösen könnte. Aber dass da noch etwas gerettet werden kann, kann ich mir nicht vorstellen.
Das Delisting ist ja offensichtlich beantragt, jedenfalls zwischen Hauptaktionär und Gesellschaft vereinbart.
Der Makler schreibt scheinbar schon gar keine Kurstaxen mehr an, da war seit Tagen nichts zu sehen außer einmal am Tag 0,07 gestrichen Taxe.
Und wie soll man sich das vorstellen, den Mantel in seriöse Hände legen. Da müsste erstmal jemand darauf vertrauen, dass keine versteckten Lasten da sind und selbst dann hat man einen Mantel, der erstmal hohe Kosten verursacht durch die streng regulierte Verwaltung im regulierten Markt. Und vor allem angesichts des problematischen Hauptaktionärs, wird da wohl niemand interessiert sein.
Nö Vermögen ist vermutlich keines vorhanden..... Das ist sicherlich schon alles verschoben worden.
Entbindet den Vorstand aber nicht von seiner gesetzlichen Pflicht, eine ordentliche Hauptversammlung einzuberufen.
Entbindet den Vorstand aber nicht von seiner gesetzlichen Pflicht, eine ordentliche Hauptversammlung einzuberufen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.789.456 von Hanspeterdergrosse am 29.10.19 13:47:41
Vermögen da? Kann man den Mantel nicht mehr in seriöse Hände legen?
Alles futsch?
Was ist aus dem verkündeten dubiosen Ausverkauf bei Kremlin geworden? Ist noch still oder offenVermögen da? Kann man den Mantel nicht mehr in seriöse Hände legen?
Einfach keine ordentliche Hauptversammlung abhalten zu wollen, dürften die Probleme für Wolfi nur vergrößern.
Wolfi bestätigt mal wieder seinen üblen Ruf.
Wolfi bestätigt mal wieder seinen üblen Ruf.
Die ordentliche Hauptversammlung ist nun mehr als überfällig....
Dem Delistingvorhaben insgesamt steht das wohl nicht im Weg, es wird dann aber nicht einfacher.
§5 Absatz 4 WPÜG Angebotsverordnung sagt:
https://www.gesetze-im-internet.de/wp_gangebv/__5.html
(4) Sind für die Aktien der Zielgesellschaft während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 oder § 35 Abs. 1 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes an weniger als einem Drittel der Börsentage Börsenkurse festgestellt worden und weichen mehrere nacheinander festgestellte Börsenkurse um mehr als 5 Prozent voneinander ab, so hat die Höhe der Gegenleistung dem anhand einer Bewertung der Zielgesellschaft ermittelten Wert des Unternehmens zu entsprechen.
§5 Absatz 4 WPÜG Angebotsverordnung sagt:
https://www.gesetze-im-internet.de/wp_gangebv/__5.html
(4) Sind für die Aktien der Zielgesellschaft während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 oder § 35 Abs. 1 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes an weniger als einem Drittel der Börsentage Börsenkurse festgestellt worden und weichen mehrere nacheinander festgestellte Börsenkurse um mehr als 5 Prozent voneinander ab, so hat die Höhe der Gegenleistung dem anhand einer Bewertung der Zielgesellschaft ermittelten Wert des Unternehmens zu entsprechen.
Geht erstmal weiter wie bisher.....
Hat es denn schon eine ordentliche Hauptversammlung gegeben?
Hat es denn schon eine ordentliche Hauptversammlung gegeben?
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.651.995 von honigbaer am 08.10.19 23:12:27
Getreidemühle
Und was bedeutet das jetzt? Delisting oder kein Delisting?