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    Diskussion zum Thema Silber (Seite 13559)

    eröffnet am 23.04.05 14:56:42 von
    neuester Beitrag 26.04.24 17:02:06 von
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      Avatar
      schrieb am 26.02.13 12:05:58
      Beitrag Nr. 40.151 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.186.925 von Biohero am 26.02.13 11:20:06Mit dem Anmelden und Posten in diesem Forum hier hast du dir vermutlich deine ganze Anonymität in den Sand gesetzt, sollte es hart auf hart kommen. :yawn:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.02.13 12:01:33
      Beitrag Nr. 40.150 ()
      Zitat von borazon:
      Zitat von silverfreaky: Sie können Quarz von Silber nicht unterscheiden.Sind wohl Quarzköpfe.

      So, jetzt sag ich es nochmal: mein Kommentar ist beim Editieren in das Zitat reingerutscht.

      Jetzt zerfleischen sich die Silberfreunde schon gegenseitig. :D
      Wie ein wildes Löwenrudel. Wehe, einer denkt da was falsches - und sei es nur Ironie. :D:D:D

      Zitat von Biohero: Überlass das denken den Pferden die haben einen größeren Kopf :laugh:

      :laugh:
      Ich liebe diesen Thread.
      Avatar
      schrieb am 26.02.13 11:58:52
      Beitrag Nr. 40.149 ()
      Ob anonym oder nicht. Ich entscheide was ich damit mache und nicht der Staat. Wer sagt das man an eine Bank verkaufen muss oder das man EM zu Hause hortet?
      Wenn es soweit kommt das der Staat über normale Bürger herzieht ist es eh vorbei mit der staatlichen Ordnung. Dann bin ich sicher nicht der letzte der darauf wartet geschlachtet zu werden.
      Avatar
      schrieb am 26.02.13 11:37:43
      Beitrag Nr. 40.148 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.186.945 von Ljubana am 26.02.13 11:24:15Drogen sind auch verboten und trotzdem kriegst du es an jeder ecke . Mit solchen Müll kannste vielleicht die ängstigen die vor ihren eignen schatten angst haben :laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.02.13 11:24:15
      Beitrag Nr. 40.147 ()
      Silberverbot

      Da hier immer wieder behauptet wird, es war in Deutschland noch nie Silber verboten.
      Das wollte ich ja noch einstellen, bezüglich des Silberverbots in Deutschland.
      Das hier hat ein User eingestellt, ich habs mal kopiert :

      Verbot in der Weimarer Republik
      Reichspräsident Friedrich Ebert verbot 1923 den Privatbesitz von Gold, Silber und Platin.

      Auf dem Höhepunkt der deutschen Inflation von 1914 bis 1923 erließ die Reichsregierung eine ganze Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die in erster Linie eine Unterbindung der Spekulation mit Valuten und eine (zwangsweise) Erfassung sowie Einziehung von Edelmetallen und Devisen im Inland sowie von Vermögenswerten im Ausland zum Ziel hatte. Unter der Regierung von Reichskanzler Wilhelm Cuno (parteilos) ergingen unter dem Eindruck des katastrophalen Währungsverfalls eine Reihe von Verordnungen, die den Handel mit Gold und Devisen beschränkten. Zuwiderhandlungen wurden bestraft, die inkriminierten ausländischen Zahlungsmittel konnten eingezogen werden.

      Die Verordnung auf Grund des Notgesetzes (Maßnahmen gegen die Valutaspekulation) vom 8. Mai 1923 erlaubte der Reichsbank Edelmetalle (Gold, Silber, Platin, Platinmetalle) und ausländische Währungen aus Privatbesitz für das Deutsche Reich zu proklamieren.[17]

      Durch die Verordnung über Termingeschäfte und den Handel mit Dollarschatzanweisungen zum Einheitskurs vom 3. Juli 1923 wurden Termingeschäfte in Zahlungsmitteln oder Forderungen in ausländischer Währung, in Edelmetallen sowie in inländischen und ausländischen Effekten gegen Reichsmark oder Wertpapiere, die auf Reichsmark lauteten, verboten. Geschäfte, die gegen dieses Verbot verstießen, waren nichtig.[18]

      Zunächst fortgesetzt wurde der auf Art. 48 II WRV gestützte Erlass der Devisenverordnungen unter dem ersten Kabinett Stresemann. Mit der Verordnung über die Ablieferung ausländischer Vermögensgegenstände des Reichspräsidenten Friedrich Ebert (SPD) vom 25. August 1923 wurde eine bereits bestehende gesetzliche Zwangsanleihe zur Verhinderung der Hortung von Edelmetallen und Devisen durch eine Herausgabepflicht von Gold, Silber und Devisen aus Privatbesitz ergänzt. Die Ablieferung hatte innerhalb von drei Wochen zu erfolgen. Die Frist wurde später noch mehrmals verlängert. Die Ablieferungspflicht bestand nicht, sofern der abzuliefernde Betrag 10 Goldmark nicht überstieg. Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen drohten Freiheits-, Geld- und Ordnungsstrafen.[19]

      Dem schloss sich am 7. September 1923 eine Verordnung zur Erfassung von Devisen an, die einen von der Reichsregierung zu ernennenden Kommissar zur Anforderung von Auskünften, Vorladungen, Einziehung von Vermögensgegenständen und zur Festsetzung von drakonischen Strafen ermächtigte. Das Amt des Kommissars für Devisenerfassung wurde Hermann Fellinger (1884–1957), Ministerialrat im preußischen Handels- und Gewerbeministerium, übertragen. Die von der Verordnung erfassten Verfügungsberechtigten wurden im Rahmen wirtschaftlicher Vertretbarkeit zur Herausgabe sämtlicher ausländischer Zahlungsmittel, Forderungen und Edelmetalle an das Reich verpflichtet. Bei Zuwiderhandlungen drohten Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren Zuchthaus, Geldstrafen in unbeschränkter Höhe, Beschlagnahme des gesamten Vermögens und Ordnungsstrafen bis zu 10.000 Goldmark. Neben der Strafe konnte angeordnet werden, dass die Verurteilung auf Kosten des Schuldigen öffentlich bekannt gemacht wird.[20]
      Auswirkungen und Aufhebung
      Das Reichsgerichtsgebäude in Leipzig

      Die Verordnung vom 7. September 1923 setzte die in der Weimarer Verfassung festgeschriebenen Grundrechte der Art. 115 WRV (Unverletzlichkeit der Wohnung), Art. 117 WRV (Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis) und Art. 153 WRV (Eigentumsgewährleistung) außer Kraft. Es kam zu Razzien der Polizei in Cafés und Restaurants, wobei die Besucher gezwungen wurden, ihre Geldbeutel zu öffnen. Ausländische Währungen wurden hierbei sofort beschlagnahmt.

      Am 18. September 1923 unternahm die Berliner Polizei auf Ersuchen des Kommissars für Devisenerfassung eine großangelegte Durchsuchung in Restaurants und Cafes der Friedrichstadt und des Berliner Westens. Das Berliner Tageblatt schrieb einen Tag später: „Im allgemeinen hat sich die Razzia glatt abgewickelt. Verhaftungen sind nicht vorgekommen, da von den überraschten Devisenbesitzern auch ein – übrigens zweckloser – Widerstand gar nicht versucht worden ist… Es wurden neben Dollars und britischen Pfunden Geldsorten fast aller europaischen Staaten beschlagnahmt.“[21]

      Diese Razzien mussten nicht nur in Berlin, sondern in allen deutschen Großstädten veranstaltet werden. Hans Ostwald schrieb 1931 in „Sittengeschichte der Inflation“: „Ständig kamen Nachrichten über Razzien aus der deutschen Provinz. Sehr ertragreich war z. B. eine Razzia in Leipzig am 23. September 1923. Auch sie brachte allerlei Ausländer, Devisenschieber und Leute ohne Ausweis ans Tageslicht und ins Polizeipräsidium.“[22]

      Täglich zog die Polizei über die Märkte deutscher Städte, um Spekulanten zu stellen – meistens jedoch ohne Erfolg. Auch das Publikum von Banken und Sparkassen wurde nach Gold und Devisen durchsucht. Zu flächendeckenden Hausdurchsuchungen ist es aufgrund der Instabilität der Weimarer Republik in dieser Zeit nicht gekommen. Viele Privatpersonen deklarierten ihre Sorten- und Edelmetallbestände nicht oder lieferten sie auch nicht ab. Für Vermögensbesitzer gab es Mittel und Wege, um Kapital zu verstecken oder im Ausland unterzubringen.[23][24] Die Verordnung zur Erfassung von Devisen vom 7. September 1923 blieb bis zum 31. Oktober 1924 in Kraft.[25]

      Am 25. März 1925 erklärte das Reichsgericht in seinem Urteil[26], dass die Ablieferungspflicht von Gold, Silber und Devisen vom 25. August 1923 einer Enteignung begrifflich sehr nahe komme. Deshalb sei diese Pflicht einer Enteignung gleichzusetzen und demgemäß finde Art. 153 Abs. 2 WRV Anwendung. Abs. 2 enthält eine Vermögensgarantie, denn er gewährleistet dem Bürger für den Fall der Enteignung durch Landeshoheitsakt eine angemessene Entschädigung.[27]

      Gegen Ende des Jahres 1924 wurden die meisten Devisennotverordnungen der Inflationszeit aufgehoben und eine ganz neue Devisenverordnung geschaffen. Diese Devisenverordnung vom 8. November 1924 enthielt noch wesentliche Einschränkungen, die den Zweck haben sollten, die deutsche Währung zu schützen.[25] Am 1. Mai 1926 wurde das Devisenhandelsverbot vom 3. Juli 1923 (in der Fassung vom 8. November 1924) außer Kraft gesetzt.[28] Am 6. März 1931 hob Reichspräsident Paul von Hindenburg (parteilos) auch die Verordnung über die Ablieferung ausländischer Vermögensgegenstände vom 25. August 1923 auf.[29] Damit war nach acht Jahren Unterbrechung wieder der Privatbesitz von Gold und Silber erlaubt.

      Quelle : Wikip.
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      schrieb am 26.02.13 11:20:06
      Beitrag Nr. 40.146 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.186.773 von Ljubana am 26.02.13 10:58:27Der Staat kann Edelmetalle zwar nicht drucken, aber bei einem Verbot einsammeln.
      Was letztlich noch schlimmer ist.


      Immer diese alte leier das zieht nicht mehr..Wer seine Edelmetalle anonym gekauft hat ist auf der sicheren Seite
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.02.13 11:16:56
      Beitrag Nr. 40.145 ()
      Zitat von ernestokg: Lieber Lju,

      und du hast die Abgeltungs-Steuer auf dein Tages-Geld vergessen !


      Nun, das Problem läßt sich aber sehr einfach umgehen. Man kann z.b. seine Familie, auch Kinder miteinbeziehen, denn die haben alle einen Freibetrag. Das ist völlig legal.
      Zudem soll man sein Vermögen breit streuen, so das der Freibetrag eigentlich locker ausreichen sollte.

      Einige gehen ja immer davon aus, Papiergeld könnte demnächst wertlos werden, bzw eine Reform anstehen. Also ich gehe nicht davon aus, aber möglich wäre das natürlich.
      Andererseits halte ich Gold und Silber ebenfalls nicht für sicher. Drohende Verbote ( Edelmetallverbot, also auch Silberverbot wie in Deutschland von 1923-31 ), können ebenfalls nie ausgeschloßen werden.
      Und wer sagt denn das ihr eure Silber und Goldmünzern in 10 oder 20 Jahren auch wirklich steuerfrei verkaufen könnt ? Sollte kein Verbot kommen, kann es ähnlich wie eine Abgeltungssteuer behandelt werden und das
      rückwirkend !!!
      Bestandsschutz kann man getrost vergessen.

      Gerade jetzt aktuell greifen Altmaier und Rösler wieder in bestehende Verträge ( EEG ) ein. Dies sei nötig um den Strompreis unter Kontrolle zu halten. Deshalb werden mal eben auf 20 Jahre abgeschloßene Verträge nun von der Regierung gebrochen und die Vergütung gekappt. Kann mir als Stromkunde nur recht sein, aber das ist schon kriminell sich als Regierung nicht an bestehende Verträge zu halten :
      http://m.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/energ…

      Deshalb wäre ich mir längst nicht sicher, ob das Gold und Silber auch eines Tages steuerfrei verkauft werden kann, Imho wohl eher nein, da die Regierung bei Bestandsschutz, Verträge oder ähnlichem nur müde lächelt.
      Avatar
      schrieb am 26.02.13 11:06:39
      Beitrag Nr. 40.144 ()
      Zitat von borazon: Nein, die Benutzung von "Si" für Silber stammt von MIRU.
      Da ist mir beim Editieren noch mehr durcheinandergeraten.
      War auch nicht böse gg. MIRU gemeint.


      um es vorsichtig zu sagen; ich bin mit MIRU tendenziell selten einer meinung.
      dennoch möchte ich das vernichtende urteil von @silverfreaky gegenüber dem "autor" dieses fehlers nicht teilen:
      "Sie können Quarz von Silber nicht unterscheiden.Sind wohl Quarzköpfe.Silizium ist bekanntermaßen ein Halbleiter.Vielleicht ists in deren Köpfen genauso?"

      ist nichts ehrenrühriges dabei, sich mal in der bezeichnung eines chemischen elements zu vertun.
      Avatar
      schrieb am 26.02.13 10:59:20
      Beitrag Nr. 40.143 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.186.671 von fubu79 am 26.02.13 10:41:03Nein, die Benutzung von "Si" für Silber stammt von MIRU.
      Da ist mir beim Editieren noch mehr durcheinandergeraten.
      War auch nicht böse gg. MIRU gemeint.

      Aber danke,
      und dadurch sieht man wenigstens, welche User Ironie kapieren und welche nicht.
      Avatar
      schrieb am 26.02.13 10:58:27
      Beitrag Nr. 40.142 ()
      Zitat von chriroe: Gold und Silber kann man nicht drucken,


      Der Staat kann Edelmetalle zwar nicht drucken, aber bei einem Verbot einsammeln.
      Was letztlich noch schlimmer ist.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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