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    eröffnet am 11.05.05 09:50:44 von
    neuester Beitrag 07.07.23 16:28:05 von
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      Avatar
      schrieb am 02.07.14 21:12:39
      Beitrag Nr. 1.213 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.246.750 von Kalchas am 02.07.14 13:16:48Stimmt das was Shortguy schreibt?
      Avatar
      schrieb am 02.07.14 15:40:00
      Beitrag Nr. 1.212 ()
      Die Evergreen IV Vermögensanlagen GbR hatte doch laut Angebotsunterlage bereits eine unwiderrufliche Verpflichtungserklärung zur Andienung ihrer Anteile ggü. Amadeus abgegeben. Die Stimmrechtsmitteilung ist erst jetzt (am 23.06) fällig geworden, weil das Angebot erst mit Ablauf der Frist und Eintritt der Bedingungen vollzogen und die Anteile übertragen worden sind. Die gut 5% von Evergreen sind also bereits in den 69% enthalten die Amadeus bekommen hat und kommen nicht noch obendrauf.

      Auszug Angebotsunterlage:
      Louis Arnitz (Vorstandsvorsitzender der i:FAO) 2.361.673 44,58 %
      BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbH 435.300 8,22 %
      Evergreen-IV Vermögensanlagen GbR 284.304 5,37 %
      i:FAO Aktiengesellschaft (eigene Aktien) 249.551 4,71 %
      Ennismore Smaller Companies PLC 219.683 4,15 %
      Ennismore European Smaller Companies Master Hedge Fund 46.706 0,88 %
      Katrin und Joachim Riebartsch 31.952 0,60 %
      Gesamt 3.629.169 68,50 %
      Avatar
      schrieb am 02.07.14 13:16:48
      Beitrag Nr. 1.211 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.246.452 von Skartrak am 02.07.14 12:40:03Damit allein sollten Amadeus noch unter 75 % sein. Dann kommt erst mal gar keine Meldung.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.07.14 12:40:03
      Beitrag Nr. 1.210 ()
      Nach Über- oder Unterschreitung der Meldeschwellen (3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 und 75 %),muß "unverzüglich", oder spätestens innerhalb von 4 Handelstagen die Mitteilung veröffentlicht werden.
      Also wenn Amadeus die Anteile sich angeeignet haben sollte, und damit die 75 % geknackt hätte, müßten sie in spätestens 3 Tagen eine Meldung machen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.07.14 12:16:47
      Beitrag Nr. 1.209 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.246.140 von straßenköter am 02.07.14 12:01:29Eigentlich nichts. Die Frage ist allerdings, wie man einen höheren Preis beweisen soll. In der Meldung steht ja nichts dazu.

      Die müssen auch nicht an Amadeus verkauft haben. Wer soll aber so einfach über 5 % kaufen? Dann müsste dieser Käufer dann auch melden. Für einen Verkauf über die Börse waren die Umsätze zu niedrig.

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      schrieb am 02.07.14 12:08:25
      Beitrag Nr. 1.208 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.246.140 von straßenköter am 02.07.14 12:01:29Hab ich mir auch schon gedacht aber nicht getraut zu schreiben:(Überlasse das lieber den Profis will mich ja nicht blamieren
      Avatar
      schrieb am 02.07.14 12:01:29
      Beitrag Nr. 1.207 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.245.892 von Kalchas am 02.07.14 11:31:26Die Mitteilung kann ich nicht einordnen. Die Nachfrist lief ja am 17.06.2014 ab. Somit dürfte die Abgabe mit der Nachfrist nicht Verbindung stehen, zumal ja auch in der nachfrist kaum was angedient wurde. Darf Amadeus außerbörslich über 15 Euro kaufen ohne eine Nachbesserung auszulösen? Bin mir nicht sicher, ob bei Zukäufen, die eine Nachbesserung auslösen, zwischen börslichen und außerbörslich Käufen differenziert wird.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.07.14 11:31:26
      Beitrag Nr. 1.206 ()
      Könnte jetzt doch gegen 75 % gehen.



      DGAP-Stimmrechte i:FAO Aktiengesellschaft (deutsch) Nachrichtenagentur: dpa-AFX | 02.07.2014, 11:08
      i:FAO Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung


      i:FAO Aktiengesellschaft



      02.07.2014 11:08


      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


      ---------------------------------------------------------------------------


      Die Evergreen IV Vermögensanlagen GbR, München, Deutschland hat uns gemäß §

      21 Abs. 1 WpHG am 30.06.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der

      i:FAO Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland am 23.06.2014 die

      Schwelle von 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag

      0% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.




      02.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de


      ---------------------------------------------------------------------------


      Sprache: Deutsch

      Unternehmen: i:FAO Aktiengesellschaft

      Clemensstr. 9

      60487 Frankfurt am Main

      Deutschland

      Internet: www.ifao.net


      Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.06.14 13:16:05
      Beitrag Nr. 1.205 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.218.322 von Straßenkoeter am 27.06.14 06:22:50Jeder Aktionär der jetzt noch dabei ist, sollte eine mögliche Dividendenkürzungsstrategie mit einkalkuliert haben!
      Wobei natürlich bei einer Kürzung der Dividende der Wert von I:fao nicht kleiner wird. Aber wie schon geschrieben muss man solch eine Strategie durchstehen können. Ansonsten wäre es vermutlich sinnvoller jetzt zu verkaufen.
      Gruß F.
      Avatar
      schrieb am 27.06.14 06:22:50
      Beitrag Nr. 1.204 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.214.130 von Fridolin2 am 26.06.14 13:37:10Oder einen Schritt voraus sein. Was passiert wenn Amadeus IT eine heftige Dividendenkürzung anordnen? Wie tief fällt dann der Kurs?
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