Foris - neue Phantasien, BGH stärkt Kleinanlegern den Rücken - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.05.05 12:14:13 von
neuester Beitrag 11.05.05 16:32:51 von
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Der BGH verwies Urteil gegen Kleinanleger zu Gunsten von EM.TV und Haffa-Brüdern zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück an das OLG München.
Da kommen EM.TV und die Haffa-Brüder wieder kräftig unter Beschuß.
Über 2.000 geschaedigte Aktionaere hatte die FORIS AG vertraglich an sich gebunden, und Klagen gegen EM.TV eingereicht. Jetzt wird es interessant, wie es weitergehen wird.
Die Perspektiven für die Kleinanleger haben sich nach dem BGH Urteil grundsätzlich kräftig verbessert. Dies dürfte auch für Foris Gültigkeit haben.
Da kommen EM.TV und die Haffa-Brüder wieder kräftig unter Beschuß.
Über 2.000 geschaedigte Aktionaere hatte die FORIS AG vertraglich an sich gebunden, und Klagen gegen EM.TV eingereicht. Jetzt wird es interessant, wie es weitergehen wird.
Die Perspektiven für die Kleinanleger haben sich nach dem BGH Urteil grundsätzlich kräftig verbessert. Dies dürfte auch für Foris Gültigkeit haben.
Handelt es sich denn bei dem vom BGH entschiedenen Fall um eine der beiden FORIS-"Sammelklagen" (vgl. FORIS-Pressemitteilung vom 25.05.2001)?
offensichtlich nein, es wird ans OLG München zurück verwiesen.
Wieso "offensichtlich" nein? Der damaligen FORIS-Pressemitteilung kann ich jedenfalls nicht entnehmen, wo die Klagen anhängig gemacht wurden. Und da sich die örtliche Zuständigkeit des Gerichts nach dem Sitz des Beklagten richtet, kommt München doch für sämtliche EM.TV-Klagen in Betracht, oder?
Wenn es sich tatsächlich nicht um eine von FORIS finanzierte Klage handelt, stellt sich aber die Frage, was aus den FORIS-Klagen geworden ist. Hier könnte Rollmann ruhig mal Auskunft geben, schließlich greift sein immer wieder verwendeter Hinweis auf die Konkurrenz hier nicht, weil FORIS seinerzeit selbst mit diesen Klagen an die Öffentlichkeit gegangen ist.
Außerdem braucht es in diesem Fall tatsächlich ein gehöriges Maß an Fantasie, wollte man aus der BGH-Entscheidung etwas unmittelbar Positives für FORIS ableiten.
Wenn es sich tatsächlich nicht um eine von FORIS finanzierte Klage handelt, stellt sich aber die Frage, was aus den FORIS-Klagen geworden ist. Hier könnte Rollmann ruhig mal Auskunft geben, schließlich greift sein immer wieder verwendeter Hinweis auf die Konkurrenz hier nicht, weil FORIS seinerzeit selbst mit diesen Klagen an die Öffentlichkeit gegangen ist.
Außerdem braucht es in diesem Fall tatsächlich ein gehöriges Maß an Fantasie, wollte man aus der BGH-Entscheidung etwas unmittelbar Positives für FORIS ableiten.
Das sind ja eher schlechte Nachrichten!
Kommen hier womöglich weitere Prozesskosten auf Frois zu,
die mit hoher Wahrscheinlichkeit Kosten bleiben und keinen Gewinn erzeugen??
Gruß Brausser
Kommen hier womöglich weitere Prozesskosten auf Frois zu,
die mit hoher Wahrscheinlichkeit Kosten bleiben und keinen Gewinn erzeugen??
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