Paion "buy" (Seite 1909)
eröffnet am 12.07.05 19:39:23 von
neuester Beitrag 12.04.24 13:32:35 von
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der kurs steht, könnte heute oder morgen vielleicht die zulassung für eu. kommen. oder doch erst im märz.
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.174.323 von DieZwei am 24.02.21 11:40:02Soviel ich weiß, gilt die Vollmacht nur an/bis zur HV:
"Hauptversammlungsvollmacht (§ 34 Abs. 3 WpHG)
Wird der Bevollmächtigte nur für eine Hauptversammlung zur Ausübung von Stimmrechten nach eigenem Ermessen ohne besondere Weisungen des Aktionärs bevollmächtigt, müsste er zweimal melden: Einmal bei der Bevollmächtigung vor der Hauptversammlung, wenn dabei durch die Stimmrechtszurechnung eine oder mehrere Schwelle(n) überschritten werden, und einmal nach der Hauptversammlung, wenn die Vollmacht oder sein Ausübungsermessen erlöschen und dabei wiederum eine oder mehrere Schwelle(n) unterschritten werden. Die Vorschrift regelt eine Ausnahme vom Erfordernis einer zweiten Stimmrechtsmitteilung; es muss nur eine Mitteilung, und zwar bei Vollmachtserteilung, abgegeben werden. In dieser Mitteilung müssen jedoch die von § 34 Abs. 3 Satz 2 WpHG geforderten zusätzlichen Angaben enthalten sein. Der Meldepflichtige muss angeben, wann die Hauptversammlung stattfindet und wie hoch sein Stimmrechtsanteil nach Erlöschen der Vollmacht oder des Ausübungsermessens sein wird.
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/Emittentenle…
"Hauptversammlungsvollmacht (§ 34 Abs. 3 WpHG)
Wird der Bevollmächtigte nur für eine Hauptversammlung zur Ausübung von Stimmrechten nach eigenem Ermessen ohne besondere Weisungen des Aktionärs bevollmächtigt, müsste er zweimal melden: Einmal bei der Bevollmächtigung vor der Hauptversammlung, wenn dabei durch die Stimmrechtszurechnung eine oder mehrere Schwelle(n) überschritten werden, und einmal nach der Hauptversammlung, wenn die Vollmacht oder sein Ausübungsermessen erlöschen und dabei wiederum eine oder mehrere Schwelle(n) unterschritten werden. Die Vorschrift regelt eine Ausnahme vom Erfordernis einer zweiten Stimmrechtsmitteilung; es muss nur eine Mitteilung, und zwar bei Vollmachtserteilung, abgegeben werden. In dieser Mitteilung müssen jedoch die von § 34 Abs. 3 Satz 2 WpHG geforderten zusätzlichen Angaben enthalten sein. Der Meldepflichtige muss angeben, wann die Hauptversammlung stattfindet und wie hoch sein Stimmrechtsanteil nach Erlöschen der Vollmacht oder des Ausübungsermessens sein wird.
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/Emittentenle…
Da würde ich mir erst mal keine sorgen drum machen. Natürlich würde auch ich meine Stimmen nicht abtreten, wenn ich dann nicht mehr verkaufen kann. Denkbar ist ggf. eine zeitlich beschränkte Vertretung. Ebenso wäre denkbar, dass die Aktionäre sich einfach abstimmen, wie sie abstimmen werden. Aktuell geht es ja nur darum zu sehen, ob überhaut genug Stimmen zusammengetragen werden können. Wenn ja, dann kann man weiter schauen und du kannst immer noch sagen, du machst nicht mit.
was ist dran das man wenn man die stimmrechte längerfristig übergiebt darf man sie dann auch noch seine aktien verkaufen wenn man möchte. bei ariva schreibt man geht nicht so einfach. stimmt da, kennt sich jemand damit aus. man möchte ja keine fehler machen.
Der Streubesitz bei Paion muss sich organisieren und 100% der Stimmrechte auch wahrnehmen, ggf. mit Stellung von Ergänzungsverlangen zur TOP der HV.
Hier dürften ja schon bei W-O genug Stimmen versammelt sein.
Echte Aktionärsdemokratie wird leider in Deutschland kaum gelebt.......aus Faulheit, Dummheit?
Dies würde Paion voranbringen und weitere Neuaktionäre gewinnen können oder Wiedereinsteiger wie mich.
Hier dürften ja schon bei W-O genug Stimmen versammelt sein.
Echte Aktionärsdemokratie wird leider in Deutschland kaum gelebt.......aus Faulheit, Dummheit?
Dies würde Paion voranbringen und weitere Neuaktionäre gewinnen können oder Wiedereinsteiger wie mich.
BM ist gesendet
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.163.820 von InvestorXYZ am 23.02.21 18:55:22
Danke für die Sparing Session! Ich habe das auf dem Radar. Ich werde dir, sowie allen Paionären einen Plan vorschlagen.
Zunächst steht der Meilenstein zur Sammlung der Tagesordnungspunkte, sowie die % Ermittlung der Stimmrechte
Zitat von InvestorXYZ: WICHTIG !!!!!
Hab dir soeben mehrere BM geschickt, unbedingt alle lesen !
Danke für die Sparing Session! Ich habe das auf dem Radar. Ich werde dir, sowie allen Paionären einen Plan vorschlagen.
Zunächst steht der Meilenstein zur Sammlung der Tagesordnungspunkte, sowie die % Ermittlung der Stimmrechte
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.155.792 von Daizz9 am 23.02.21 12:45:25WICHTIG !!!!!
Hab dir soeben mehrere BM geschickt, unbedingt alle lesen !
Hab dir soeben mehrere BM geschickt, unbedingt alle lesen !
Die können hier ruhig mitlesen. Man soll das Ding ruhig voll durchziehen und die Schlafmützen mal wach rütteln.
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.155.792 von Daizz9 am 23.02.21 12:45:25@Daizz9
Mein BM sollte schon vorliegen.
Viel Glück
Mein BM sollte schon vorliegen.
Viel Glück
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