Paion "buy" (Seite 25)
eröffnet am 12.07.05 19:39:23 von
neuester Beitrag 12.04.24 13:32:35 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 74.828.114 von Force8 am 18.11.23 18:38:54Dann nenn mir doch mal eine Aktie wo dein Szenario eintreten ist.
"Was den Kurs um ... 50% ..." das wären 6 Cent. Bei dem Einbruch völlig unerheblich. Nur zur Erinnerung: der Kurs war nach dem Resplitt ca 50 mal zu hoch.
Das Ding ist gelaufen. Nur mal an den Kredit denken, welcher mehr als 20-fache der MK ist.
"Was den Kurs um ... 50% ..." das wären 6 Cent. Bei dem Einbruch völlig unerheblich. Nur zur Erinnerung: der Kurs war nach dem Resplitt ca 50 mal zu hoch.
Das Ding ist gelaufen. Nur mal an den Kredit denken, welcher mehr als 20-fache der MK ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.827.424 von Reinkarnations-Ghost am 18.11.23 14:33:02
Was ist, wenn Aktionäre das wirklich wörtlich nehmen und sich dadurch beeinflussen lassen und verkaufen alles.... und 1 Monat später kommt der Insolvenzverwalter mit einem Investor um die Ecke, was den Kurs z.B. um 50% wieder steigen lässt oder sowas ind er Art.
Insofern absolut unverantwortlich was du hier vom Stapel lässt und gehört eigentlich sofort an Wzum Löschen gemeldet.
Mit der Behauptung
wäre ist sehr vorsichtig. Du vermutest nicht, sondern behauptest das hier Ende ist.Was ist, wenn Aktionäre das wirklich wörtlich nehmen und sich dadurch beeinflussen lassen und verkaufen alles.... und 1 Monat später kommt der Insolvenzverwalter mit einem Investor um die Ecke, was den Kurs z.B. um 50% wieder steigen lässt oder sowas ind er Art.
Insofern absolut unverantwortlich was du hier vom Stapel lässt und gehört eigentlich sofort an Wzum Löschen gemeldet.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.827.424 von Reinkarnations-Ghost am 18.11.23 14:33:02...."Oh Herr, schmeiß Hirn vom Himmel.......wir leiden Not auf der Erde......" auch bei Paion
Hilfe , bleibt nur zu hoffen, dass es alle vertanden haben. HIER IST ENDE. Auch wenn ich da wandere im finsteren Tal, so fürchten wir doch den Totalverlust, denn du bist nicht mehr bei uns , Oh Herr Wolfgang Söhngen. PSALM 23 nach W.S
Wenn überhaupt, findet sich ein Käufer für das Kerngeschäft und die Aktie wird zu 0,00 € abgewickelt. Selbst die paar hundert Euro, die man als Zocker jetzt noch investiert, werden wertlos sein. Gibt genug Beispiele. Geht lieber einmal schön mit der Freundin essen, als hier Geld in den Gully zu schmeißen.
Und wenn’s doch weiter gehen sollte…wie auch immer, muss man den Zeitpunkt dann abpassen, denn jetzt kann man nicht mehr kaufen
Nur noch verkaufen
Dann gehts von 0,09 Cent hoch auf 1€ …..das wärs doch ….aber das abzupassen !?..
Man kann doch ein wenig träumen ……would it be possible ?.
Nur noch verkaufen
Dann gehts von 0,09 Cent hoch auf 1€ …..das wärs doch ….aber das abzupassen !?..
Man kann doch ein wenig träumen ……would it be possible ?.
Hallo, eine Ausbuchung der Aktien zu Null ist nicht möglich, solange diese an der Börse gehandelt wird und einen Kurswert ausweist.
Anders ist der Fall gelagert, wenn die Order-Gebühren den Erlös übersteigen, so dass ein negativer Ertrag entsteht. Damit wird das Wertpapier wertlos und der Verlust nicht in den Verlusttopf eingestellt. Die Bank muss den Verlust separat ausweisen und die Aktie als wertlos deklarieren. In diesem Fall kann der Verlust im Rahmen der Veranlagung in der Anlage KAP Gegen alle Kapitalerträge gerechnet werden. D.h. auch gegen Zins und Dividenden Erträge.
Grüße
Anders ist der Fall gelagert, wenn die Order-Gebühren den Erlös übersteigen, so dass ein negativer Ertrag entsteht. Damit wird das Wertpapier wertlos und der Verlust nicht in den Verlusttopf eingestellt. Die Bank muss den Verlust separat ausweisen und die Aktie als wertlos deklarieren. In diesem Fall kann der Verlust im Rahmen der Veranlagung in der Anlage KAP Gegen alle Kapitalerträge gerechnet werden. D.h. auch gegen Zins und Dividenden Erträge.
Grüße
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.822.246 von Fragl82 am 17.11.23 12:11:52
"Dabei gibt es noch eine Besonderheit. Grundsätzlich gilt nämlich bei Verlusten aus Aktien-Veräußerungen eine Verlustverrechnungsbeschränkung, und zwar derart, dass diese nicht mit anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen, sondern nur mit Gewinnen, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden dürfen (§ 20 Abs. 6 Satz 4 EStG). Diese Beschränkung der Verlustverrechnung auf Aktiengewinne gilt bei der Ausbuchung oder Veräußerung wertlos gewordener Aktien aber nicht."
Das stimmt nicht ganz
Verluste aus wertlosen Ausbuchungen von Aktien lassen sich auch nur mit positiven Kapitalerträgen aus Aktien verrechnen und nicht aus sämtlichen Kapitalerträgen , wie du schreibst."Dabei gibt es noch eine Besonderheit. Grundsätzlich gilt nämlich bei Verlusten aus Aktien-Veräußerungen eine Verlustverrechnungsbeschränkung, und zwar derart, dass diese nicht mit anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen, sondern nur mit Gewinnen, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden dürfen (§ 20 Abs. 6 Satz 4 EStG). Diese Beschränkung der Verlustverrechnung auf Aktiengewinne gilt bei der Ausbuchung oder Veräußerung wertlos gewordener Aktien aber nicht."
Aktueller Artikel und Rechtssprechung
https://www.finanzen.net/nachricht/private-finanzen/steuerli…
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.821.796 von Force8 am 17.11.23 11:25:17
So kenn ich das auch👍
Zitat von Force8:Zitat von Ahwas: ...
Wenn der Handel der Aktien von heut auf morgen eingestellt wird, dann fehlt dir aber der Verlustvortrag.
Ich hatte das Thema mal bei Thomas Coock….da hatte man keine Chance mehr die Verluste zu realisieren um sie mit Gewinnen zu verrechnen.
Wenn ihr die Teile unbedingt im Portfolio haben wollt, dann könnt ihr doch verkaufen und dann gleich wieder kaufen.
und aus eigener Erfahrung, dass man auch im Nachgang den / einen Verlust beim FA geltend machen kann, wenn er nicht im Verlusttopf gelandet / ausgewiesen ist.
Man muss die Aktie ( einfach ) wertlos ausbuchen lassen, wenn es keine Chance mehr gibt. Man erhält von der Bank darüber eine entsprechenden Bescheinigung über die Höhe der Ausbuchung, - sprich Verlust in €. Das FA erkennt dann pro Jahr bis 20.000,- €, was mit Gewinneinbehaltungen dann verrechnet wird. Hat man mehr wie 20.000,- € Verlust, dann wird der (Rest)-Betrag des Verlustes auf das nächste Jahr übertragen usw. .
Insofern muss man hier nicht zusätzlich noch in "Panik " geraten, dass man nichts mehr in den Verlusttopf schieben kann zur Verrechnung mit Gewinnen, wenn man nicht rechtzeitig verkauft , bevor es ggf. nicht mehr geht.
So kenn ich das auch👍
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