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    Mainova WKN 655346 Übernahme - Älteste Beiträge zuerst (Seite 2)

    eröffnet am 10.04.10 12:33:06 von
    neuester Beitrag 27.04.24 09:56:34 von
    Beiträge: 67
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      schrieb am 08.11.11 15:32:09
      Beitrag Nr. 11 ()
      habe mir mal ein Stück zum Zugucken besorgt...
      Avatar
      schrieb am 19.05.12 08:39:43
      Beitrag Nr. 12 ()
      Noch wer aktiv hier...
      Avatar
      schrieb am 19.05.12 13:34:46
      Beitrag Nr. 13 ()
      Wirklich nix los -- vor ein paar Tagen sind zumindest mal ein paar (n.m.E. so 20 - 30) Stücke für 378.- gehandelt worden ...
      Avatar
      schrieb am 19.05.12 15:32:29
      Beitrag Nr. 14 ()
      Meinte hier in der Runde zu dem Wert..
      Avatar
      schrieb am 17.06.12 13:19:38
      Beitrag Nr. 15 ()
      15.06.2012 18:02

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Rückstellung Wasserkartellverfahren

      Das seit 10 Jahren laufende Wasserkartellverfahren wird voraussichtlich zum
      30.06.2012 durch einen Vergleich zwischen der Mainova AG und der
      Landeskartellbehörde vor dem OLG Frankfurt am Main beendet.

      Die Mainova AG hatte gegen die im Jahr 2007 gegen sie ergangene
      Preissenkungsverfügung der Landeskartellbehörde beim Oberlandesgericht
      (OLG) Frankfurt Beschwerde eingelegt. Auf Grund der Entscheidung des
      Bundesgerichtshofs (BGH) im Wasserpreisverfahren gegen den Wetzlarer
      Energieversorger enwag hatten sich die Chancen einer Entscheidung des
      Gerichtes zu Gunsten der Mainova AG ebenfalls verringert, so dass bereits
      im Jahresabschluss 2009 eine Risikovorsorge in Höhe von 51,25 Millionen
      Euro gebildet wurde.

      Der nun in Aussicht genommene Vergleich führt im Geschäftsjahr 2012 zu
      einer weiteren Ergebnisbelastung in Höhe von rund 25 Millionen Euro. Damit
      kann das für 2012 prognostizierte Ergebnis auf Vorjahresniveau nicht mehr
      erreicht werden.

      Insgesamt ergibt sich damit aus dem Wasserkartellverfahren für die Mainova
      bis einschließlich des Wirtschaftsjahres 2014 eine Belastung in Höhe von
      rund 76 Millionen Euro.

      Aufgrund der Vergleichsvereinbarung gesunkenen Wasserpreise wird das
      bereits ertragsschwache Wassergeschäft zukünftig defizitär sein.

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      schrieb am 18.06.12 11:49:57
      Beitrag Nr. 16 ()
      Gibt es bei Mainova einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und wenn ja, welche Parameter hat dieser?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.06.12 12:25:16
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.294.022 von straßenköter am 18.06.12 11:49:57Dividende beträgt 9,48 und kam zuletzt aus dem steuerlichen Einlagenkonto, ohne Steuerabzug
      Avatar
      schrieb am 18.06.12 13:28:12
      Beitrag Nr. 18 ()
      Aber gibt es einen BuG?
      Laut http://www.vzfk.de/spruchverfahren/anstehende-spruchverfahre…gibt es aber einen.
      Avatar
      schrieb am 17.08.12 23:25:13
      Beitrag Nr. 19 ()
      vzfk irrt, denn die diesjährige HV hatte nur den Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags mit einerm Tochterunternehmen der Mainova zum Gegenstand. Es besteht hier keine 100% Beteiligung und der Beschluss wurde angefochten, für die Mainova Aktien wird das aber ohne Bedeutung für Abfindung oder Ausgleichszahlung sein.

      Seit 01.01.2001 besteht allerdings tatsächlich ein Beherrschungsvertrag, der die Mainova AG zur Abführung des Gewinns an die Stadtwerke Frankfurt Holding verpflichtet. Die freien Aktionäre erhalten die Ausgleichszahlung in Höhe von 9,48 und haben das Recht, ihre Aktien dem Hauptaktionär für 172,00 Euro anzudienen. Laut Geschäftsbericht befanden sich zum 31.12.2011 noch 17.410 MAinova Aktien im Streubesitz, 0,31% des Grundkapitals. In einem Spruchverfahren vor dem Landgericht Frankfurt wurde 2012 die Abfindung auf 220,52 Euro angehoben, die Ausgleichszahlung auf 13,41 Euro, allerdings w8urde gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt, so dass das Verfahren vor dem OLG fortgesetzt wird.

      Zwar würde, wenn die Entscheidung Bestand hat, eine Nachzahlung von Ausgleichszahlungen erfolgen, allerdings kann sich das Verfahren noch hinziehen und der Abfindungsbetrag liegt weiterhin unterhalb des aktuellen Börsenkurses.
      Avatar
      schrieb am 15.03.13 20:24:12
      Beitrag Nr. 20 ()
      Mainova Aktiengesellschaft
      Frankfurt am Main
      Bekanntmachung

      Gemäß §§ 248a Satz 1, 149 Abs. 2 AktG geben wir bekannt, dass das Landgericht Frankfurt am Main durch Urteil vom 18.12.2012 (AZ: 3-05 O 96/12) über die Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen der Aktionäre Caterina Steeg, Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, vertreten durch deren Geschäftsführer, Herrn Karl-Walter Freitag, Hagen Crusius, als Minderjähriger vertreten durch Frau Karen und Herrn Rainer Crusius, und JKK Beteiligungs-GmbH, vertreten durch deren Geschäftsführer, Herrn Dipl.-Kfm. Jochen Knoesel, mit der Nebenintervenientin FCKW AG, vertreten durch deren Vorstand, Herrn Prof. Dr. Leonhard Knoll, gegen die Mainova Aktiengesellschaft entschieden hat.

      Der auf der Hauptversammlung vom 06.06.2012 gefasste Beschluss zum Tagesordnungspunkt 5 (Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungs- und Teilbeherrschungsvertrages zwischen der Mainova Aktiengesellschaft und der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH, Frankfurt am Main) wurde für nichtig erklärt. Die Mainova Aktiengesellschaft trägt die Kosten des Rechtsstreits.

      Da das Oberlandesgericht Frankfurt durch Beschluss vom 04.12.2012 (AZ: 3 AktG 3/12) im Freigabeverfahren festgestellt hat, dass die vorgenannten Klagen der Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister nicht entgegensteht und Mängel des Hauptversammlungsbeschlusses die Wirkung der Eintragung unberührt lassen, hat die Mainova Aktiengesellschaft auf die Einlegung der Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main verzichtet. Das Urteil ist daher rechtskräftig.

      Vereinbarungen, die mit der Verfahrensbeendigung im Zusammenhang stehen, wurden nicht getroffen.



      Frankfurt am Main, im Februar 2013

      Mainova Aktiengesellschaft

      Der Vorstand

      ebundesanzeiger vom 15.03.2013
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