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    EANS-Hauptversammlung  342  0 Kommentare HTI High Tech Industries AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - Seite 2



    Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals
    erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der nächsten
    Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten
    Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beigefügt werden.
    Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragsstellung
    Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens
    am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 09. August 2018,
    zugehen.

    Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals
    erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (§ 13
    Abs 2 AktG) Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass
    diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
    anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes
    oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich
    gemacht werden. Das Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am siebenten
    Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 21. August 2018, zugehen.

    Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung
    Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
    sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
    Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
    Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des
    Konzerns sowie die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

    Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
    unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
    verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
    Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie
    auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über
    mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich
    war.

    Wir bitten Sie, Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit
    bedürfen, zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft
    zu richten.

    Die Rechte der Aktionäre, die an die Innehabung von Aktien während eines
    bestimmten Zeitraumes geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der
    Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum erbracht wird;
    hierfür genügt bei Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG und bei
    Namensaktien die Eintragung im Aktienbuch. Weitergehende Informationen über die
    Rechte der Aktionäre, insbesondere gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG, finden sich
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    EANS-Hauptversammlung HTI High Tech Industries AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - Seite 2 - Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. - 01.08.2018 Einladung zur 20. ordentlichen Hauptversammlung …