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    Juristischer "Durchbruch"  3695  1 Kommentar Steinhoff-Skandal: Verhilft erste deutsche Sammelklage Anlegern zu ihrem Recht?

    Rechtsanwälte sprechen im Fall Steinhoff von einem "Durchbruch": Das Landgericht Frankfurt hat den Weg frei gemacht für die erste deutsche Sammelklage gegen Steinhoff.

    Der Skandal um zweifelhafte Bilanzen beim Möbelhändler Steinhoff wird anscheinend zum juristischen Gegenstand einer Sammelklage beim Oberlandesgericht Frankfurt. Das Landgericht Frankfurt hat laut einer dpa-Meldung als erste Instanz "mehrere gleich gerichtete Schadenersatzklagen" von Steinhoff-Aktionären gebündelt. Diese sollen jetzt "zur Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen" der nächsthöheren Instanz vorgelegt werden.

    Der Vorlagebeschluss der Frankfurter Richter fußt auf dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. In den nächsten Wochen könnte ein Musterkläger bestimmt werden, so dass vielleicht noch in diesem Jahr ein Musterprozess vor dem Frankfurter Oberlandesgericht beginnen könnte.

    Justiz-Vertreter bestätigten entsprechende Informationen der Rechtsanwälte der Kanzlei Tilp, die Steinhoff-Aktionäre juristisch vertreten. Die Anwälte der Kanzlei Tilp sprechen von "einem Durchbruch". Die Anleger-Anwälte beschuldigen die niederländische Steinhoff International Holding, unzureichend über Unregelmäßigkeiten in ihren Bilanzen informiert zu haben.

    Die Tilp-Anwälte informierten darüber, dass sich Anleger ab sofort der deutschen Sammelklage anschließen können. Hierbei können Anleger eine eigene Klage erheben oder ihre Ansprüche anmelden. Hierfür muss eine Frist von sechs Monaten nach der Wahl des Musterklägers eingehalten werden.

    Quelle:

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    dpa





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