Wie der aktuelle Niedergang der Automobilindustrie gestoppt werden kann
Deutsche Umwelthilfe legt 12-Punkte-Plan für Klimaschutz und Arbeitsplätze vor - Seite 5
alle Messprotokolle der realen Abgas- wie CO2-Emissionen der vom
Diesel-Abgasbetrug betroffenen Fahrzeuge veröffentlicht werden. Die
DUH klagt seit fast vier Jahren auf deren Offenlegung und hat in
allen Instanzen die Verfahren gewonnen. Das BMVI und KBA weigern sich
jedoch unter Hinweis auf die Dieselkonzerne, die Urteile umzusetzen.
3. Die deutschen Autokonzerne verpflichten sich noch vor Eröffnung
der IAA, an allen 11 Millionen Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 5+6
eine für die Besitzer kostenfreie Hardware-Nachrüstung durchzuführen.
Diese Fahrzeuge sind von Diesel-Fahrverboten im In- wie Ausland
befreit.
4. Die Autokonzerne verpflichten sich zur Einstellung der
Entwicklung bzw. einem Verkaufsstopp von besonders klimaschädigenden
SUV-Modellen.
Was die Bundesregierung im September im Klimakabinett beschließen
muss
5. Klares Signal an die Autokonzerne und Sicherstellung einer
ausreichenden Nachfrage: Keine Neuzulassung von reinen
Verbrenner-Pkws in Deutschland ab dem 1.1.2025.
6. Umstrukturierung des Kraftfahrt-Bundesamts: (Rück-)Übertragung
der Zuständigkeit für die Kontrollen zur Einhaltung von CO2- oder
Abgasvorschriften im realen Betrieb auf der Straße an das
Umweltbundesamt.
7. Verhängung von 5.000 Euro Ordnungsstrafe pro Betrugsdiesel
gegenüber allen in- wie ausländischen Herstellern bzw. Importeuren
und damit einhergehend auch Beendigung eines
Vertragsverletzungsverfahrens der EU.
8. Beendigung der Täuschung von aktuell über 3 Millionen
Fahrzeugkäufern, denen die CO2-Emissionen erst nach der Zulassung mit
dem Kfz-Steuerbescheid mitgeteilt werden.
9. Unmittelbar wirksame Anreize für die Automobilindustrie,
effiziente und attraktive batterieelektrische Fahrzeuge zu
entwickeln: Beendigung der Dieselkraftstoff-Subventionierung sowie
eine Änderung der Kfz-Steuer mit einer Bonus-Malus-Regelung
entsprechend der realen CO2-Emissionen.
10. Einführung eines Tempolimits von 120 km/h auf Autobahnen,
Tempo 80 außerorts und Regelgeschwindigkeit von 30 km/h in der Stadt,
um die Wettbewerbsfähigkeit von E-Fahrzeugen zu verbessern, aber
auch, um die Digitalisierung bezüglich teilautonomer
Fahrassistenzsysteme überhaupt erst zu erleichtern bzw. zu
ermöglichen.
11. Angesichts 60 Prozent gewerblicher Neuzulassungen in
Deutschland: Keine Absetzbarkeit von Dienstwagen, deren CO2-Ausstoß
höher ist als der jeweilige EU-Jahreszielwert. Bewertung insbesondere
der Plug-In-Hybride an ihrem CO2-Ausstoß mit leerer Batterie.
Was der Verbraucher tun kann
12. Um ein klares Signal an die Industrie zu senden und die
Automobilkonzerne zu unterstützen, die effiziente Elektrofahrzeuge
anbieten: Die DUH ruft Verbraucher zu einem 'Verbrenner-Fasten' auf,
d.h. keine neuen Fahrzeuge mit reinem Verbrennungsmotors mehr zu
kaufen. Idealerweise Verzicht auf einen Pkw und Nutzung von Bahn,
Bus, Straßenbahn und Fahrrad. Falls dennoch ein Pkw angeschafft
werden soll: Beschränkung auf Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb und
niedrigem Stromverbrauch oder den Neukauf so lange herauszögern, bis
ein geeignetes Fahrzeug mit alternativem Antrieb angeboten wird.
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
newsroom: http://www.presseportal.de/nr/22521
newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe
Entwicklung bzw. einem Verkaufsstopp von besonders klimaschädigenden
SUV-Modellen.
Was die Bundesregierung im September im Klimakabinett beschließen
muss
5. Klares Signal an die Autokonzerne und Sicherstellung einer
ausreichenden Nachfrage: Keine Neuzulassung von reinen
Verbrenner-Pkws in Deutschland ab dem 1.1.2025.
6. Umstrukturierung des Kraftfahrt-Bundesamts: (Rück-)Übertragung
der Zuständigkeit für die Kontrollen zur Einhaltung von CO2- oder
Abgasvorschriften im realen Betrieb auf der Straße an das
Umweltbundesamt.
7. Verhängung von 5.000 Euro Ordnungsstrafe pro Betrugsdiesel
gegenüber allen in- wie ausländischen Herstellern bzw. Importeuren
und damit einhergehend auch Beendigung eines
Vertragsverletzungsverfahrens der EU.
8. Beendigung der Täuschung von aktuell über 3 Millionen
Fahrzeugkäufern, denen die CO2-Emissionen erst nach der Zulassung mit
dem Kfz-Steuerbescheid mitgeteilt werden.
9. Unmittelbar wirksame Anreize für die Automobilindustrie,
effiziente und attraktive batterieelektrische Fahrzeuge zu
entwickeln: Beendigung der Dieselkraftstoff-Subventionierung sowie
eine Änderung der Kfz-Steuer mit einer Bonus-Malus-Regelung
entsprechend der realen CO2-Emissionen.
10. Einführung eines Tempolimits von 120 km/h auf Autobahnen,
Tempo 80 außerorts und Regelgeschwindigkeit von 30 km/h in der Stadt,
um die Wettbewerbsfähigkeit von E-Fahrzeugen zu verbessern, aber
auch, um die Digitalisierung bezüglich teilautonomer
Fahrassistenzsysteme überhaupt erst zu erleichtern bzw. zu
ermöglichen.
11. Angesichts 60 Prozent gewerblicher Neuzulassungen in
Deutschland: Keine Absetzbarkeit von Dienstwagen, deren CO2-Ausstoß
höher ist als der jeweilige EU-Jahreszielwert. Bewertung insbesondere
der Plug-In-Hybride an ihrem CO2-Ausstoß mit leerer Batterie.
Was der Verbraucher tun kann
12. Um ein klares Signal an die Industrie zu senden und die
Automobilkonzerne zu unterstützen, die effiziente Elektrofahrzeuge
anbieten: Die DUH ruft Verbraucher zu einem 'Verbrenner-Fasten' auf,
d.h. keine neuen Fahrzeuge mit reinem Verbrennungsmotors mehr zu
kaufen. Idealerweise Verzicht auf einen Pkw und Nutzung von Bahn,
Bus, Straßenbahn und Fahrrad. Falls dennoch ein Pkw angeschafft
werden soll: Beschränkung auf Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb und
niedrigem Stromverbrauch oder den Neukauf so lange herauszögern, bis
ein geeignetes Fahrzeug mit alternativem Antrieb angeboten wird.
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