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    Wie der aktuelle Niedergang der Automobilindustrie gestoppt werden kann  600  0 Kommentare Deutsche Umwelthilfe legt 12-Punkte-Plan für Klimaschutz und Arbeitsplätze vor - Seite 5


    alle Messprotokolle der realen Abgas- wie CO2-Emissionen der vom
    Diesel-Abgasbetrug betroffenen Fahrzeuge veröffentlicht werden. Die
    DUH klagt seit fast vier Jahren auf deren Offenlegung und hat in
    allen Instanzen die Verfahren gewonnen. Das BMVI und KBA weigern sich
    jedoch unter Hinweis auf die Dieselkonzerne, die Urteile umzusetzen.

    3. Die deutschen Autokonzerne verpflichten sich noch vor Eröffnung
    der IAA, an allen 11 Millionen Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 5+6
    eine für die Besitzer kostenfreie Hardware-Nachrüstung durchzuführen.
    Diese Fahrzeuge sind von Diesel-Fahrverboten im In- wie Ausland
    befreit.

    4. Die Autokonzerne verpflichten sich zur Einstellung der
    Entwicklung bzw. einem Verkaufsstopp von besonders klimaschädigenden
    SUV-Modellen.

    Was die Bundesregierung im September im Klimakabinett beschließen
    muss

    5. Klares Signal an die Autokonzerne und Sicherstellung einer
    ausreichenden Nachfrage: Keine Neuzulassung von reinen
    Verbrenner-Pkws in Deutschland ab dem 1.1.2025.

    6. Umstrukturierung des Kraftfahrt-Bundesamts: (Rück-)Übertragung
    der Zuständigkeit für die Kontrollen zur Einhaltung von CO2- oder
    Abgasvorschriften im realen Betrieb auf der Straße an das
    Umweltbundesamt.

    7. Verhängung von 5.000 Euro Ordnungsstrafe pro Betrugsdiesel
    gegenüber allen in- wie ausländischen Herstellern bzw. Importeuren
    und damit einhergehend auch Beendigung eines
    Vertragsverletzungsverfahrens der EU.

    8. Beendigung der Täuschung von aktuell über 3 Millionen
    Fahrzeugkäufern, denen die CO2-Emissionen erst nach der Zulassung mit
    dem Kfz-Steuerbescheid mitgeteilt werden.

    9. Unmittelbar wirksame Anreize für die Automobilindustrie,
    effiziente und attraktive batterieelektrische Fahrzeuge zu
    entwickeln: Beendigung der Dieselkraftstoff-Subventionierung sowie
    eine Änderung der Kfz-Steuer mit einer Bonus-Malus-Regelung
    entsprechend der realen CO2-Emissionen.

    10. Einführung eines Tempolimits von 120 km/h auf Autobahnen,
    Tempo 80 außerorts und Regelgeschwindigkeit von 30 km/h in der Stadt,
    um die Wettbewerbsfähigkeit von E-Fahrzeugen zu verbessern, aber
    auch, um die Digitalisierung bezüglich teilautonomer
    Fahrassistenzsysteme überhaupt erst zu erleichtern bzw. zu
    ermöglichen.

    11. Angesichts 60 Prozent gewerblicher Neuzulassungen in
    Deutschland: Keine Absetzbarkeit von Dienstwagen, deren CO2-Ausstoß
    höher ist als der jeweilige EU-Jahreszielwert. Bewertung insbesondere
    der Plug-In-Hybride an ihrem CO2-Ausstoß mit leerer Batterie.

    Was der Verbraucher tun kann

    12. Um ein klares Signal an die Industrie zu senden und die
    Automobilkonzerne zu unterstützen, die effiziente Elektrofahrzeuge
    anbieten: Die DUH ruft Verbraucher zu einem 'Verbrenner-Fasten' auf,
    d.h. keine neuen Fahrzeuge mit reinem Verbrennungsmotors mehr zu
    kaufen. Idealerweise Verzicht auf einen Pkw und Nutzung von Bahn,
    Bus, Straßenbahn und Fahrrad. Falls dennoch ein Pkw angeschafft
    werden soll: Beschränkung auf Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb und
    niedrigem Stromverbrauch oder den Neukauf so lange herauszögern, bis
    ein geeignetes Fahrzeug mit alternativem Antrieb angeboten wird.

    OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/22521
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

    Pressekontakt:
    Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
    0171 3649170, resch@duh.de

    Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
    0170 7686923, metz@duh.de

    DUH-Pressestelle:

    Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
    030 2400867-20, presse@duh.de

    www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
    www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe
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