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U.S. Fish and Wildlife Service lehnt Antrag auf Aufnahme von Langschwanzmakaken in das Gesetz über gefährdete Arten ab

WASHINGTON, 8. Oktober 2024 /PRNewswire/ -- Am 7. Oktober 2024 lehnte der U.S. Fish and Wildlife Service („USFWS" oder „der Service") einen Antrag von People for the Ethical Treatment of Animals (PETA) und anderen Interessengruppen ab, Langschwanzmakaken (Macaca fascicularis) unter das Gesetz über gefährdete Arten (Endangered Species Act, ESA) aufzunehmen. 

Die Entscheidung schließt eine Überprüfung durch den USFWS ab, bei der die Behörde feststellte, dass der Antrag keine glaubwürdigen Informationen zur Unterstützung der Auswirkungen auf die angschwanzmakrelen-Populationen oder die Art als Ganzes aufgrund potenzieller Bedrohungen, entweder einzeln oder kumulativ, enthielt, sodass die Art möglicherweise auf die Liste gesetzt werden sollte.

Langschwanzmakaken werden weltweit in der biomedizinischen Forschung in großem Umfang eingesetzt, da sie dem Menschen sehr ähnlich sind. Sechs der 25 am häufigsten verwendeten verschreibungspflichtigen Medikamente wurden mit Hilfe von Langschwanzmakaken entwickelt.1 Die Forschung mit Langschwanzmakaken war entscheidend für Fortschritte in der regenerativen Medizin,2 Immunologie,3 Krebsforschung,4 Impfstoffentwicklung5 und Pharmakologie.6 Die National Institutes for Health (NIH) haben kürzlich eine Übersicht veröffentlicht, die die Bedeutung von Langschwanzmakaken für die biomedizinische Forschung bestätigt.

Die Entscheidung des USFWS folgt auf eine kürzlich getroffene Entscheidung der International Union for Conservation of Nature (IUCN), die Einstufung von Langschwanzmakrelen als „gefährdet" zu überdenken. Dies geschah als Reaktion auf eine Petition der National Association for Biomedical Research (NABR), in der die Einstufungsentscheidung der IUCN angefochten wurde.7 Die IUCN wies die Autoren, die eine Statusüberprüfung durchgeführt hatten (Hansen et al. 2022), an, ihre Bewertung neu zu bewerten, um die von der NABR in ihrer Petition aufgeworfenen wissenschaftlichen Fragen zu klären. 

Die Petition der NABR zeigte, dass der Bericht von Hansen et. al. aus dem Jahr 2022, den die IUCN als Grundlage für ihre Entscheidung, den Status des Langschwanzmakaken auf die Liste zu setzen, verwendete, die vorhandenen wissenschaftlichen Daten falsch darstellte. In einer separaten Petition von Dr. Hank Jenkins, die noch bei der IUCN anhängig ist, wird behauptet, dass die Autoren von Hansen et al. (2022) Interessenkonflikte haben, die eine weitere Untersuchung durch die IUCN erfordern.   

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PR Newswire (dt.)
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Verfasst von PR Newswire (dt.)
U.S. Fish and Wildlife Service lehnt Antrag auf Aufnahme von Langschwanzmakaken in das Gesetz über gefährdete Arten ab WASHINGTON, 8. Oktober 2024 /PRNewswire/ - Am 7. Oktober 2024 lehnte der U.S. Fish and Wildlife Service („USFWS" oder „der Service") einen Antrag von People for the Ethical Treatment of Animals (PETA) und anderen Interessengruppen ab, …