Geburtstagsparty für Ackermann
Kanzlerin Merkel muss Party-Dokumente offenlegen
Eine Geburtstagsparty sorgt für Ärger: Im April 2008 richtete Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Feier für den Chef der Deutschen Bank, Josef Ackermann, aus. Unter Berufung auf das
Informationsfreiheitsgesetz hatten der Verbraucherrechtler Thilo Bode und die Berliner Anwältin Katja Pink auf Einsicht diverser Dokumente zu dem Fest geklagt. Sie wollten damit etwaige
Verbindungen zwischen Politik und Finanzindustrie offen legen. Das zuständige Berliner Verwaltungsgericht zum Teil recht. Der schriftlichen Urteilsbegründung zufolge muss muss das Kanzleramt auch
unkenntlich gemachte Passagen in den Gästelisten herausgeben, zusätzlich zur Sitz- und Tischordnung.
Für Zündstoff könnte allerdings der Inhalt einer Referentenvorlage sorgen, in der die „Rolle der Deutschen Bank in der Finanzkrise“ vorbereitend für die Kanzlerin zusammengefasst worden war – vor
dem Fest. Der Referentenentwurf, der angeblich nur aus Versehen in die Akte geraten war, muss ebenfalls ausgehändigt werden. Nach Urteilszustellung haben jedoch die Parteien noch die Möglichkeit,
Berufung einzulegen.
Allein den Terminkalender Merkels erklärt das Gericht aufgrund von Sicherheitsbedenken bislang für tabu. Aus diesem Grund erwägen beide Kläger, in die nächste Instanz zu ziehen. Die Regierung prüft
derzeit das Urteil.