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    Fonds4you AGB - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.03.06 16:40:07 von
    neuester Beitrag 08.03.06 16:06:43 von
    Beiträge: 13
    ID: 1.045.235
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      Avatar
      schrieb am 06.03.06 16:40:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, durch das Forum bin ich vor einiger Zeit mal auf eine Änderung (?) in der AGB von Fonds4you aufmerksam geworden:

      "Gewährt FONDS4YOU dem Kunden Sonderkonditionen, z.B. Rabatte auf den Ausgabeaufschlag, sonstige Vergünstigungen oder Provisionsabgaben, so sind diese an FONDS4YOU zurückzugewähren , sofern der Kunde innerhalb von 24 Monaten nach Erhalt der Sonderkonditionen die erworbenen Fonds an einen Dritten überträgt bzw. das Betreuungsverhältnis kündigt oder an einen Dritten
      überträgt. Ein Fondsverkauf oder Fondstausch ist ausdrücklich von dieser Regel nicht betroffen, ist also jederzeit möglich."

      Ich verstehe leider so, daß das Depot noch 24 Monate nach dem letzten rabatierten Fondskauf bestehen bleiben muß?!

      Michael
      Avatar
      schrieb am 06.03.06 17:23:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      wo liegt das Problem?
      Avatar
      schrieb am 06.03.06 18:18:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      [posting]20.537.559 von bvmike am 06.03.06 16:40:07[/posting]na, ob diese AGB rechtlich Bestand hat ?

      Ist ja eine Knebelung

      die sollten umfirmieren:

      fonds4me :laugh:
      Avatar
      schrieb am 06.03.06 18:23:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Naja, von irgendwas wollen die halt auch leben. Die wollen mind. 2* die Bestandsvergütung haben, also insg. ca. 1% Provision.
      Man sieht, auch scheinbar umsonst ist nicht wirklich umsonst.
      Avatar
      schrieb am 07.03.06 13:15:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      Muß mal nachsehen, ob das ist den AGB, als ich das Depot eröffnet habe, auch drin war ...

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      schrieb am 07.03.06 17:22:39
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich verstehe leider so, daß das Depot noch 24 Monate nach dem letzten rabatierten Fondskauf bestehen bleiben muß?!

      Ist nicht so.
      Fonds können nach belieben gekauft, getauscht verkauft werden. Einzig die Übertragung auf eine "fremde" Bank oder anderen Vermittler ist eingeschränkt.

      Loyale Anleger betrifft diese Regel also überhaupt nicht.
      Die Regel musste deshalb bisher nicht angewandt werden.

      Jeder der etwas rechnen kann, dürfte verstehen, dass sich bei 100%iger Rabattierung, die Fondsvermittlung erst nach längerer Zeit amortisiert. Damit die 100%ige Rabattierung auch künftig lange Bestand hat, ist dies eine faire Regelung für beide Seiten.

      Wer dies nicht so sieht, sollte sich überlegen, ob er selbst umsonst für Dritte arbeiten würde.
      Avatar
      schrieb am 07.03.06 17:29:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      [posting]20.554.140 von bvmike am 07.03.06 13:15:31[/posting]@bvmike

      ...wenn Du damit

      "Fonds können nach belieben gekauft, getauscht verkauft werden. Einzig die Übertragung auf eine " fremde" Bank oder anderen Vermittler ist eingeschränkt."

      nen Problem hast,

      warum kaufst Du nicht gleich bei dem Institut, zu dem Du übertragen willst??
      Avatar
      schrieb am 07.03.06 17:35:26
      Beitrag Nr. 8 ()
      ich finde die regelung bei fonds4you sehr fair und bin als kunde rundum zufrieden.

      tina
      Avatar
      schrieb am 07.03.06 18:22:30
      Beitrag Nr. 9 ()
      [posting]20.558.485 von wksaul am 07.03.06 17:35:26[/posting]solche AGBs sind eine Frechheit und gehören vor ein Tribunal (mindestens Bafin) !
      Sie kontakarieren den Gedanken von Investmentfonds, die immer frei handelbar sein sollte, ohne Hürden.
      So einen Laden würde ich sofort verlassen.
      Avatar
      schrieb am 07.03.06 21:48:58
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich kann Euch nur die FondsDISCOUNT.de als Vermittler empfehlen: gehört zu wallstreet:online capital AG :cool:

      Die haben solche AGB´s nicht :cool:
      Avatar
      schrieb am 08.03.06 14:25:52
      Beitrag Nr. 11 ()
      Oh, Herr K. liest mit :)

      Finde ich interessant, daß die Klausel noch nie angewendet wurde - so mußte auch noch kein Gericht darüber befinden ...

      Ich halte es nicht für fair, mit 100% Rabatt auf den AA zu werben, und mit "... überträgt bzw. das Betreuungsverhältnis kündigt" eine Mindestlaufzeit zu verstecken.

      D.h. im Klartext, wenn ich das Depot innerhalb von 24 Monaten auflöse (aus welchen Gründen auch immer), muß ich die AAs nachzahlen - Überraschung :eek:
      Avatar
      schrieb am 08.03.06 14:31:24
      Beitrag Nr. 12 ()
      Vor allem wäre das für die ein Bombengeschäft, da die AA ja viel höher sind als die ca. 0.6-1%-ige Bestandsvergütung, die dann fehlen würde. Der Faktor liegt bei 3-9 und ob das noch als pauschalierter Schadensersatz oder Vertragsstrafe in AGB`s durchgeht ??
      Avatar
      schrieb am 08.03.06 16:06:43
      Beitrag Nr. 13 ()
      [posting]20.537.559 von bvmike am 06.03.06 16:40:07[/posting]man wird doch aber wohl noch verkaufen können und sich das Geld zurücküberweisen, oder nicht ?

      Das Depot kann dann ja stehenbleiben oder gibt es Depotgebühren ?


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