Osnabrücker Anlagenbau OAB offenbau vor Wiederauferstehung (Seite 59)
eröffnet am 16.09.05 17:27:02 von
neuester Beitrag 16.12.23 12:37:33 von
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Ist das der Startschuss für die erwartete Revitalisierung?
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.785.191 von Pedrosilino am 06.10.15 14:13:12an ist einen Schritt weiter....
Quelle: www.handelsregisterbekanntmachungen.de
Amtsgericht Osnabrück Aktenzeichen: HRB 1027 Bekannt gemacht am: 27.11.2015 19:00 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:
Veränderungen
27.11.2015
HRB 1027: "OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft", Osnabrück, Hakenbusch 10, 49074 Osnabrück. Die Hauptversammlung vom 20.04.2015 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 2 (Grundkapital), § 9 Abs. 2 (Hauptversammlung), § 10 (Teilnahme an der Hauptversammlung) und § 12 Abs. 4 und 5 (Leitung der Hauptversammlung) beschlossen. Bestellt als Vorstand: Günther, Bernd, Hamburg, *18.12.1940. Nicht mehr Vorstand: Grimm, Kay, Langen-Sievern, *10.03.1969. Die Gesellschaft wird fortgesetzt.
Quelle: www.handelsregisterbekanntmachungen.de
Amtsgericht Osnabrück Aktenzeichen: HRB 1027 Bekannt gemacht am: 27.11.2015 19:00 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:
Veränderungen
27.11.2015
HRB 1027: "OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft", Osnabrück, Hakenbusch 10, 49074 Osnabrück. Die Hauptversammlung vom 20.04.2015 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 2 (Grundkapital), § 9 Abs. 2 (Hauptversammlung), § 10 (Teilnahme an der Hauptversammlung) und § 12 Abs. 4 und 5 (Leitung der Hauptversammlung) beschlossen. Bestellt als Vorstand: Günther, Bernd, Hamburg, *18.12.1940. Nicht mehr Vorstand: Grimm, Kay, Langen-Sievern, *10.03.1969. Die Gesellschaft wird fortgesetzt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.776.602 von honigbaer am 05.10.15 13:09:41
Deine Ausführungen sind ja hoch interessant und entsprechen - soweit sie stimmen - ja den dunkelsten Merkmalen, die durch stetige Anpassungen von AktG und WpHG verhindert
bzw. strafbewehrt werden sollten.
Wenn man das notwendige Zutrauen hat: Kann durchaus so sein, wie Du schilderst!
Aktionärs-Einzelinformationen?
Hallo honigbaer,Deine Ausführungen sind ja hoch interessant und entsprechen - soweit sie stimmen - ja den dunkelsten Merkmalen, die durch stetige Anpassungen von AktG und WpHG verhindert
bzw. strafbewehrt werden sollten.
Wenn man das notwendige Zutrauen hat: Kann durchaus so sein, wie Du schilderst!
Erst wird gemeckert, die Aktionärsstruktur müsse bekanntgemacht werden und die Informationssteuerung müsse alle Aktionäre gleichzeitig erreichen. Dann unterstellt, Herr Günther habe nur im Interesse geheimer Paketaktionäre zum Aktienkauf animiert. Der Weisheit letzter Schluss ist dann, dass die spannendsten Geheimnisse Herr Günther selbst hat und sie am Telefon ausplaudert.
Dabei werden einem doch bekanntlich am Telefon die meisten Bären aufgebunden.
Dabei werden einem doch bekanntlich am Telefon die meisten Bären aufgebunden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.762.760 von Collins01 am 02.10.15 16:28:16Hallo collins01
Frag doch mal bei B. Günther direkt an.
Frag doch mal bei B. Günther direkt an.
wie sieht es aus bei der OAB. Ich hoffe das neue Infos nur noch nicht bis zu mir durchgedrungen sind.Oder bestätigen sich meine Befürchtungen, dass der alte Fuchs B.Günther hat nur eine Luftnummer platzen lassen?
Wie seht ihr die Situation und die Aussichten??
Wie seht ihr die Situation und die Aussichten??
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.510.976 von honigbaer am 28.08.15 15:49:32Hallo Honigbaer,
eine öffentliche Übersicht einer meldepflichtigen OAB-Aktionärsstruktur ist mir nicht bekannt. Informationssteuerungen sind für Börsengesellschaften meldepflichtig.
"Großaktionäre" haben sich wahrscheinlich reicher gemacht, weil sie einen Teil ihres
Altpapiers einem bezahlten Recycling zugeführt haben!
eine öffentliche Übersicht einer meldepflichtigen OAB-Aktionärsstruktur ist mir nicht bekannt. Informationssteuerungen sind für Börsengesellschaften meldepflichtig.
"Großaktionäre" haben sich wahrscheinlich reicher gemacht, weil sie einen Teil ihres
Altpapiers einem bezahlten Recycling zugeführt haben!
Um zu dieser Einschätzung zu kommen, braucht es gar nicht allzuviel Misstrauen. Dagegen spricht aber, dass ja mögliche Paketaktionäre die Hauptversammlung zum Widerspruch hätten nutzen können. Ich kann auch nicht garantieren, dass die Absichten der HGL glaubhaft sind und zu Kapitalmaßnahmen führen werden. aber immerhin waren doch 40% der Aktien auf der HV vertreten und der Mantel scheint weitgehend frei von altlasten zu sein. Wenn es von aktionärsseite keine Blockade gibt, steht einer Mantelnutzung nicht grundsätzlich etwas im Weg und das Ganze ist nicht völlig unglaubwürdig.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.493.999 von honigbaer am 26.08.15 17:11:30
Die Veröffentlichung des "Fortführungsbeschlusses" war eine meldepflichtige "Insiderinformation" und war nicht "übereifrig" sondern hat genau das erreicht, was man wollte: Kurssteigerungen zu Gunsten "Altpapierbesitzer". Auch der Hinweis auf "evenutelle Verlustvorträge" gehört in die Kategoerie einer irreführenden Kaufempfehlung, auf die in der Meldung eines Unternehmens, das nicht erkennen ließ, ob sich OAB-Aktien im Eigenbesitz oder in nahe stehenden Beteiligungsunternehmen von Organmitgliedern befinden, gar nicht eingegangen wurde..
Zitat von honigbaer: Dass es jedenfalls zu früh ist, die Flinte ins Korn zuwerfen, zumal der Mantel vor einer Neuausrichtung sowieso weiterverkauft werden soll und es natürlich auch gar nicht ztu erwarten war, dass innerhalb weniger Wochen nach der HV schon eine Vollzugsmeldung diesbezüglich kommt. Selbst mit dem Frotführungsbeschluss war man ja schon eher übereifrig, man ist einfach noch nicht so weit.
Die Veröffentlichung des "Fortführungsbeschlusses" war eine meldepflichtige "Insiderinformation" und war nicht "übereifrig" sondern hat genau das erreicht, was man wollte: Kurssteigerungen zu Gunsten "Altpapierbesitzer". Auch der Hinweis auf "evenutelle Verlustvorträge" gehört in die Kategoerie einer irreführenden Kaufempfehlung, auf die in der Meldung eines Unternehmens, das nicht erkennen ließ, ob sich OAB-Aktien im Eigenbesitz oder in nahe stehenden Beteiligungsunternehmen von Organmitgliedern befinden, gar nicht eingegangen wurde..
Dass es jedenfalls zu früh ist, die Flinte ins Korn zuwerfen, zumal der Mantel vor einer Neuausrichtung sowieso weiterverkauft werden soll und es natürlich auch gar nicht ztu erwarten war, dass innerhalb weniger Wochen nach der HV schon eine Vollzugsmeldung diesbezüglich kommt. Selbst mit dem Frotführungsbeschluss war man ja schon eher übereifrig, man ist einfach noch nicht so weit.
23.11.23 · EQS Group AG · OAB Osnabruecker Anlagen- und Beteiligungs-AG |
12.09.23 · EQS Group AG · OAB Osnabruecker Anlagen- und Beteiligungs-AG |