Richtige Höhe Krankentagegeld PKV-Versicherter - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 04.10.05 23:43:34 von
neuester Beitrag 10.10.05 18:48:31 von
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Hallo Leute,
Angestellter - PKV-versichert
Wie hoch sollte eigentlich das Tagegeld abgesichert sein, wenn mann das gleiche Netto weiterhin haben möchte.
Bisher dachte ich immer, dass man das Nettoeinkommen und den vollen Beitrag für die PKV als Tagegeld ab dem 43. Tag der Krankheit versichert.
Den Beitrag für die Arbeitslosenversicherung führt die PKV-Gesellschaft ja automatisch ab.
Aber.... wie ist das mit der GRV? Wer zahlt hier den Beitrag weiter?
Sollte man diese 19,5% GRV-Beitrag in voller Höhe noch zusätzlich absichern, damit man dann freiwillig die GRV weiterzahlen kann, um keine Lücke z.B. wegen der Erwerbsminderungsrente zu haben. Ist das überhaupt zulässig und machen da die PKV-Unternehmen überhaupt mit????
Ist zdoch zumindest eine Interessante Frage, oder?
Naguli
Angestellter - PKV-versichert
Wie hoch sollte eigentlich das Tagegeld abgesichert sein, wenn mann das gleiche Netto weiterhin haben möchte.
Bisher dachte ich immer, dass man das Nettoeinkommen und den vollen Beitrag für die PKV als Tagegeld ab dem 43. Tag der Krankheit versichert.
Den Beitrag für die Arbeitslosenversicherung führt die PKV-Gesellschaft ja automatisch ab.
Aber.... wie ist das mit der GRV? Wer zahlt hier den Beitrag weiter?
Sollte man diese 19,5% GRV-Beitrag in voller Höhe noch zusätzlich absichern, damit man dann freiwillig die GRV weiterzahlen kann, um keine Lücke z.B. wegen der Erwerbsminderungsrente zu haben. Ist das überhaupt zulässig und machen da die PKV-Unternehmen überhaupt mit????
Ist zdoch zumindest eine Interessante Frage, oder?
Naguli
Hallo,
Absicherung Nettoeinkommen plus PKV AG-Anteil plus RV 80% vom Durchschnitt.
Ggf. den Durchschnittswert nehmen (Jahreseinkommen durch 12)
Aber Achtung - die Regelung des versicherbaren Nettoeinkommens in den MB/KT lesen!
Viele Grüße
Thorulf Müller
CreInPhan
Absicherung Nettoeinkommen plus PKV AG-Anteil plus RV 80% vom Durchschnitt.
Ggf. den Durchschnittswert nehmen (Jahreseinkommen durch 12)
Aber Achtung - die Regelung des versicherbaren Nettoeinkommens in den MB/KT lesen!
Viele Grüße
Thorulf Müller
CreInPhan
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