Circel - Enteht da ein neuer Druckereikonzern? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.10.05 10:19:13 von
neuester Beitrag 11.06.06 13:32:10 von
neuester Beitrag 11.06.06 13:32:10 von
Beiträge: 43
ID: 1.013.952
ID: 1.013.952
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 3.295
Gesamt: 3.295
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 1 Stunde | 5692 | |
vor 1 Stunde | 3752 | |
heute 09:02 | 1918 | |
vor 1 Stunde | 1427 | |
vor 1 Stunde | 1052 | |
vor 1 Stunde | 971 | |
vor 1 Stunde | 910 | |
02.05.24, 18:44 | 827 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.489,59 | +0,25 | 339 | |||
2. | 2. | 162,97 | -1,32 | 124 | |||
3. | 3. | 10,140 | -4,88 | 115 | |||
4. | 4. | 4,2475 | -3,47 | 111 | |||
5. | 6. | 0,1970 | +0,51 | 60 | |||
6. | 5. | 6,8370 | -0,04 | 59 | |||
7. | 8. | 6,6450 | -1,10 | 55 | |||
8. | 9. | 8,4250 | -1,69 | 53 |
Der Bösrenmantel wird endlich mit Leben gefüllt.Heute früh kam folgende Meldung:
DGAP-Ad hoc: ARQUES Tochter Circel übernimmt Teil der französischen Staatsdruckerei
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Unternehmenskauf
ARQUES Tochter Circel übernimmt Teil der französischen Staatsdruckerei
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
ARQUES Tochter Circel übernimmt Teil der französischen Staatsdruckerei
Starnberg, 18. Oktober 2005 - Mit sofortiger Wirkung erwirbt die im
Freiverkehr gelistete Circel Grundstücks- und Vermögensverwaltung AG (ISIN
DE0006781008) 100% der Geschäftsanteile an der französischen Evry Rotatives
S.A.S. Circel ist eine 95%ige Tochter der Starnberger Beteiligungsholding
ARQUES Industries AG (ISIN DE0005156004). Evry Rotatives ist eine
Tochtergesellschaft der französischen Nationaldruckerei mit
Tätigkeitsschwerpunkt im Rollenoffsetdruck.
Die Gesellschaft wurde entsprechend der ARQUES Philosophie frei von
Bankverbindlichkeiten für einen symbolischen Kaufpreis übernommen und ist mit
ausreichend Working Capital ausgestattet. Zum Gesellschaftsvermögen gehört ein
moderner und lastenfreier Maschinenpark, der unter anderem mit zwei 64-
Seiten-Maschinen und einer vollautomatischen Nachbearbeitung ausgestattet ist.
Das Firmengrundstück im südlichen Stadtbereich von Paris umfasst knapp
100.000 m² und ist zu einem Restwert geleast.
Die Gesellschaft hat im 1. Halbjahr 2005 einen Umsatz von über EUR 13 Mio.
erzielt. Zu den Kunden gehören neben Ministerien und Gebietskörperschaften
auch Verlage und Industrieunternehmen. Die technischen Kapazitäten reichen für
über EUR 40 Mio. Umsatz.
Für das vierte Quartal plant ARQUES nach dem Erwerb von Sommer Fahrzeugbau und
der Evry Rotatives einen Bargain Purchase in Höhe von über EUR 15 Mio.
Kontakt:
ARQUES Industries AG
Investor Relations & Unternehmenskommunikation
Anke Lüdemann
Tel.: +49 (0) 8151/ 651 0
Email: luedemann@arques.de
ARQUES Industries AG
Münchner Str. 15a
82319 Starnberg
Deutschland
ISIN: DE0005156004 (SDAX)
WKN: 515600
Notiert: Geregelter Markt (Prime Standard) in Frankfurt; Freiverkehr in
Berlin-Bremen, München und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 18.10.2005
180659 Okt 05
DGAP-Ad hoc: ARQUES Tochter Circel übernimmt Teil der französischen Staatsdruckerei
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Unternehmenskauf
ARQUES Tochter Circel übernimmt Teil der französischen Staatsdruckerei
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
ARQUES Tochter Circel übernimmt Teil der französischen Staatsdruckerei
Starnberg, 18. Oktober 2005 - Mit sofortiger Wirkung erwirbt die im
Freiverkehr gelistete Circel Grundstücks- und Vermögensverwaltung AG (ISIN
DE0006781008) 100% der Geschäftsanteile an der französischen Evry Rotatives
S.A.S. Circel ist eine 95%ige Tochter der Starnberger Beteiligungsholding
ARQUES Industries AG (ISIN DE0005156004). Evry Rotatives ist eine
Tochtergesellschaft der französischen Nationaldruckerei mit
Tätigkeitsschwerpunkt im Rollenoffsetdruck.
Die Gesellschaft wurde entsprechend der ARQUES Philosophie frei von
Bankverbindlichkeiten für einen symbolischen Kaufpreis übernommen und ist mit
ausreichend Working Capital ausgestattet. Zum Gesellschaftsvermögen gehört ein
moderner und lastenfreier Maschinenpark, der unter anderem mit zwei 64-
Seiten-Maschinen und einer vollautomatischen Nachbearbeitung ausgestattet ist.
Das Firmengrundstück im südlichen Stadtbereich von Paris umfasst knapp
100.000 m² und ist zu einem Restwert geleast.
Die Gesellschaft hat im 1. Halbjahr 2005 einen Umsatz von über EUR 13 Mio.
erzielt. Zu den Kunden gehören neben Ministerien und Gebietskörperschaften
auch Verlage und Industrieunternehmen. Die technischen Kapazitäten reichen für
über EUR 40 Mio. Umsatz.
Für das vierte Quartal plant ARQUES nach dem Erwerb von Sommer Fahrzeugbau und
der Evry Rotatives einen Bargain Purchase in Höhe von über EUR 15 Mio.
Kontakt:
ARQUES Industries AG
Investor Relations & Unternehmenskommunikation
Anke Lüdemann
Tel.: +49 (0) 8151/ 651 0
Email: luedemann@arques.de
ARQUES Industries AG
Münchner Str. 15a
82319 Starnberg
Deutschland
ISIN: DE0005156004 (SDAX)
WKN: 515600
Notiert: Geregelter Markt (Prime Standard) in Frankfurt; Freiverkehr in
Berlin-Bremen, München und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 18.10.2005
180659 Okt 05
Neben der Adhoc gibt es noch eine ausführlich Pressemeldung von Arques. Insbesondere die Ausführungen zum "Druckereisegment" sind lesenswert!
DGAP-News: ARQUES übernimmt französisches Staatsunternehmen Evry Rotatives S.A.S.
Corporate-News übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
ARQUES übernimmt französisches Staatsunternehmen
Evry Rotatives S.A.S.
Französischer Finanzminister billigt Übernahme - ARQUES Strategie im
Rollenoffsetdruck nimmt weiter Formen an
Starnberg, 18. Oktober 2005 - Mit sofortiger Wirkung erwirbt die im
Freiverkehr gelistete Circel Grundstücks- und Vermögensverwaltung AG (ISIN
DE0006781008) 100% der Geschäftsanteile an der französischen Staatsdruckerei
Evry Rotatives S.A.S. Circel ist eine 95%ige Tochter der Starnberger
Beteiligungsholding ARQUES Industries AG (ISIN DE0005156004). Der Übernahme
haben sowohl die Belegschaft als auch der französische Finanzminister
zugestimmt. ARQUES (www.arques.de) setzt damit ihre Konsolidierungsbemühungen
im Bereich Rollenoffsetdruck in Europa fort. Die Gesellschaft hatte bisher die
Colordruck Pforzheim GmbH & Co. KG sowie die Johler Druck GmbH erworben. Mit
dem Erwerb der französischen Staatsdruckerei erfolgt ein erster Schritt in
Richtung Internationalisierung der Rollenoffsetaktivitäten in Europa. Die
Kapazitäten der ARQUES Druck-Beteiligungen können durch das französische
Unternehmen erheblich ausgeweitet werden. Zudem ist dem ARQUES Konzern als
einem von wenigen deutschen Konzernen die Übernahme eines französischen
Staatsbetriebes gelungen.
Evry Rotatives ist eine Tochtergesellschaft der französischen
Nationaldruckerei mit Schwerpunkt Rollenoffsetdruck. Die Gesellschaft hat im
1. Halbjahr 2005 einen Umsatz von über EUR 13 Mio. erzielt. Zu den Kunden
gehören neben Ministerien und Gebietskörperschaften auch Verlage und
Industrieunternehmen. Die technischen Kapazitäten reichen für über EUR 40 Mio.
Umsatz. Die Gesellschaft wurde entsprechend der ARQUES Philosophie frei von
Bankverbindlichkeiten für einen symbolischen Kaufpreis übernommen. Zum
Gesellschaftsvermögen gehört ein moderner und lastenfreier Maschinenpark, der
unter anderem mit zwei 64-Seiten-Maschinen und einer vollautomatischen
Nachbearbeitung ausgestattet ist. Das Firmengrundstück im südlichen
Stadtbereich von Paris umfasst knapp 100.000 m² und ist zu einem Restwert
geleast. Der Restwert liegt deutlich unter dem Verkehrswert. Die Gesellschaft
verfügt über ausreichend Working Capital und Barmittel.
"Unsere Planung im Druckereisegment der ARQUES Beteiligungen sieht nicht nur
eine deutliche Kapazitätserweiterung und eine Internationalisierung vor,
sondern wird auch durch eine neue Führungsstruktur mit erfahrenen Managern
begleitet", so Dr. Dr. Peter Löw, Vorstandsvorsitzender der ARQUES Industries
AG. "Wir glauben in diesem Markt erhebliches Wachstumspotenzial heben zu
können."
Im Rahmen der "Buy and build"-Strategie, die ARQUES im Druckereisektor
verfolgt, können Synergien zwischen den Einzelbetrieben genutzt, Abläufe
optimiert und Kosteneinsparungen erzielt werden. In den vergangenen Monaten
wurden bereits Geschäftsführung, Technik, Vertrieb und kaufmännische Leitung
der beiden bisherigen ARQUES Druckereien Colordruck und Johler Druck
zusammengelegt. Der Ausbau des operativen Geschäfts des ARQUES
Druckereisegments läuft auf Hochtouren. Die Führungsmannschaft wurde erweitert
und den ehrgeizigen Wachstumszielen angepasst. So konnte Jürgen Groth als
Vertriebsgeschäftsführer mit zehn Jahren Erfahrung bei Gruner + Jahr, Hamburg,
gewonnen werden. Mit der Übernahme von Bodo F. Schmischke (ehemals
Geschäftsführer der TSB Tiefdruck Schwann-Bagel, Düsseldorf) als
kaufmännischem Leiter Anfang Oktober gelang es, das notwendige
Konsolidierungs-Know-how zu verfestigen.
ARQUES Beteiligungen 2005
In diesem Jahr wurden bisher neun Akquisitionen im ARQUES Konzern erfolgreich
abgeschlossen. Der Übernahme von Johler Druck, des Rollladenherstellers SKS
Stakusit und der Jahnel-Kestermann Getriebewerke im April folgten im dritten
Quartal die Golf House-Gruppe, die Circel Grundstücks- und Vermögensverwaltung
AG, die Fotoagentur Colourpress.com sowie der italienische Klebebandproduzent
Evotape. Zuletzt kam im September der Fahrzeugbauer Sommer hinzu.
Für das vierte Quartal kann nach dem Erwerb von Sommer Fahrzeugbau und der
Evry Rotatives von einem Bargain Purchase in Höhe von über EUR 15 Mio.
ausgegangen werden.
Über ARQUES
Die ARQUES Industries AG, Starnberg, ist ein Turnaround-Spezialist, der sich
auf den Erwerb und die aktive Restrukturierung von Unternehmen in
Umbruchsituationen konzentriert, um sie mit einem eigenen Team und aus eigener
Kraft zu wettbewerbsfähigen und ertragsstarken Unternehmen zu entwickeln.
ARQUES revitalisiert das Wertschöpfungspotenzial seiner
Beteiligungsunternehmen zum Nutzen aller seiner Stakeholder unter Wahrnehmung
der damit verbundenen sozialen Verantwortung. ARQUES macht es sich zur
Aufgabe, unterbewertete Unternehmen mit bereits eingeschränkter
Überlebensfähigkeit, aber hohem Wertsteigerungspotenzial, zu identifizieren
und dabei komplexe Unternehmensstrukturen und Umbruchsituationen zu meistern.
Die Aktien der ARQUES Industries AG werden im Geregelten Markt (Prime
Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Symbol "AQU" (ISIN:
DE0005156004) gehandelt und notieren seit 19. September 2005 im SDAX.
Weitere Informationen:
Fotomaterial zu Evry Rotatives steht als Download unter
www.arques.de/Pressemeldungen zur Verfügung.
Kontakt:
ARQUES Industries AG
Investor Relations & Unternehmenskommunikation
Anke Lüdemann
Tel.: +49 (0) 8151/ 651 0
Email: luedemann@arques.de
DenkLeistung Kommunikationsmanagement
Monika Schlesinger
Tel.: +49 (0) 8141/ 53 97 02
Email: Monika.Schlesinger@t-online.de
Ende der Mitteilung (c)DGAP 18.10.2005
------------------------------------------------------------------------------
WKN: 515600 ; ISIN: DE0005156004; Index: SDAX
Notiert: Geregelter Markt (Prime Standard) in Frankfurt; Freiverkehr in
Berlin-Bremen, München und Stuttgart
180709 Okt 05
DGAP-News: ARQUES übernimmt französisches Staatsunternehmen Evry Rotatives S.A.S.
Corporate-News übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
ARQUES übernimmt französisches Staatsunternehmen
Evry Rotatives S.A.S.
Französischer Finanzminister billigt Übernahme - ARQUES Strategie im
Rollenoffsetdruck nimmt weiter Formen an
Starnberg, 18. Oktober 2005 - Mit sofortiger Wirkung erwirbt die im
Freiverkehr gelistete Circel Grundstücks- und Vermögensverwaltung AG (ISIN
DE0006781008) 100% der Geschäftsanteile an der französischen Staatsdruckerei
Evry Rotatives S.A.S. Circel ist eine 95%ige Tochter der Starnberger
Beteiligungsholding ARQUES Industries AG (ISIN DE0005156004). Der Übernahme
haben sowohl die Belegschaft als auch der französische Finanzminister
zugestimmt. ARQUES (www.arques.de) setzt damit ihre Konsolidierungsbemühungen
im Bereich Rollenoffsetdruck in Europa fort. Die Gesellschaft hatte bisher die
Colordruck Pforzheim GmbH & Co. KG sowie die Johler Druck GmbH erworben. Mit
dem Erwerb der französischen Staatsdruckerei erfolgt ein erster Schritt in
Richtung Internationalisierung der Rollenoffsetaktivitäten in Europa. Die
Kapazitäten der ARQUES Druck-Beteiligungen können durch das französische
Unternehmen erheblich ausgeweitet werden. Zudem ist dem ARQUES Konzern als
einem von wenigen deutschen Konzernen die Übernahme eines französischen
Staatsbetriebes gelungen.
Evry Rotatives ist eine Tochtergesellschaft der französischen
Nationaldruckerei mit Schwerpunkt Rollenoffsetdruck. Die Gesellschaft hat im
1. Halbjahr 2005 einen Umsatz von über EUR 13 Mio. erzielt. Zu den Kunden
gehören neben Ministerien und Gebietskörperschaften auch Verlage und
Industrieunternehmen. Die technischen Kapazitäten reichen für über EUR 40 Mio.
Umsatz. Die Gesellschaft wurde entsprechend der ARQUES Philosophie frei von
Bankverbindlichkeiten für einen symbolischen Kaufpreis übernommen. Zum
Gesellschaftsvermögen gehört ein moderner und lastenfreier Maschinenpark, der
unter anderem mit zwei 64-Seiten-Maschinen und einer vollautomatischen
Nachbearbeitung ausgestattet ist. Das Firmengrundstück im südlichen
Stadtbereich von Paris umfasst knapp 100.000 m² und ist zu einem Restwert
geleast. Der Restwert liegt deutlich unter dem Verkehrswert. Die Gesellschaft
verfügt über ausreichend Working Capital und Barmittel.
"Unsere Planung im Druckereisegment der ARQUES Beteiligungen sieht nicht nur
eine deutliche Kapazitätserweiterung und eine Internationalisierung vor,
sondern wird auch durch eine neue Führungsstruktur mit erfahrenen Managern
begleitet", so Dr. Dr. Peter Löw, Vorstandsvorsitzender der ARQUES Industries
AG. "Wir glauben in diesem Markt erhebliches Wachstumspotenzial heben zu
können."
Im Rahmen der "Buy and build"-Strategie, die ARQUES im Druckereisektor
verfolgt, können Synergien zwischen den Einzelbetrieben genutzt, Abläufe
optimiert und Kosteneinsparungen erzielt werden. In den vergangenen Monaten
wurden bereits Geschäftsführung, Technik, Vertrieb und kaufmännische Leitung
der beiden bisherigen ARQUES Druckereien Colordruck und Johler Druck
zusammengelegt. Der Ausbau des operativen Geschäfts des ARQUES
Druckereisegments läuft auf Hochtouren. Die Führungsmannschaft wurde erweitert
und den ehrgeizigen Wachstumszielen angepasst. So konnte Jürgen Groth als
Vertriebsgeschäftsführer mit zehn Jahren Erfahrung bei Gruner + Jahr, Hamburg,
gewonnen werden. Mit der Übernahme von Bodo F. Schmischke (ehemals
Geschäftsführer der TSB Tiefdruck Schwann-Bagel, Düsseldorf) als
kaufmännischem Leiter Anfang Oktober gelang es, das notwendige
Konsolidierungs-Know-how zu verfestigen.
ARQUES Beteiligungen 2005
In diesem Jahr wurden bisher neun Akquisitionen im ARQUES Konzern erfolgreich
abgeschlossen. Der Übernahme von Johler Druck, des Rollladenherstellers SKS
Stakusit und der Jahnel-Kestermann Getriebewerke im April folgten im dritten
Quartal die Golf House-Gruppe, die Circel Grundstücks- und Vermögensverwaltung
AG, die Fotoagentur Colourpress.com sowie der italienische Klebebandproduzent
Evotape. Zuletzt kam im September der Fahrzeugbauer Sommer hinzu.
Für das vierte Quartal kann nach dem Erwerb von Sommer Fahrzeugbau und der
Evry Rotatives von einem Bargain Purchase in Höhe von über EUR 15 Mio.
ausgegangen werden.
Über ARQUES
Die ARQUES Industries AG, Starnberg, ist ein Turnaround-Spezialist, der sich
auf den Erwerb und die aktive Restrukturierung von Unternehmen in
Umbruchsituationen konzentriert, um sie mit einem eigenen Team und aus eigener
Kraft zu wettbewerbsfähigen und ertragsstarken Unternehmen zu entwickeln.
ARQUES revitalisiert das Wertschöpfungspotenzial seiner
Beteiligungsunternehmen zum Nutzen aller seiner Stakeholder unter Wahrnehmung
der damit verbundenen sozialen Verantwortung. ARQUES macht es sich zur
Aufgabe, unterbewertete Unternehmen mit bereits eingeschränkter
Überlebensfähigkeit, aber hohem Wertsteigerungspotenzial, zu identifizieren
und dabei komplexe Unternehmensstrukturen und Umbruchsituationen zu meistern.
Die Aktien der ARQUES Industries AG werden im Geregelten Markt (Prime
Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Symbol "AQU" (ISIN:
DE0005156004) gehandelt und notieren seit 19. September 2005 im SDAX.
Weitere Informationen:
Fotomaterial zu Evry Rotatives steht als Download unter
www.arques.de/Pressemeldungen zur Verfügung.
Kontakt:
ARQUES Industries AG
Investor Relations & Unternehmenskommunikation
Anke Lüdemann
Tel.: +49 (0) 8151/ 651 0
Email: luedemann@arques.de
DenkLeistung Kommunikationsmanagement
Monika Schlesinger
Tel.: +49 (0) 8141/ 53 97 02
Email: Monika.Schlesinger@t-online.de
Ende der Mitteilung (c)DGAP 18.10.2005
------------------------------------------------------------------------------
WKN: 515600 ; ISIN: DE0005156004; Index: SDAX
Notiert: Geregelter Markt (Prime Standard) in Frankfurt; Freiverkehr in
Berlin-Bremen, München und Stuttgart
180709 Okt 05
Naja... wenn nur Evry Rotatives S.A.S. eingebracht wird, dann ist Circel aber hoffnungslos überteuert....
In die Circel ist aber noch nichts eingebracht worden. Die Circel AG hat "gekauft", wenn ich den Beginn der Adhoc von heute morgen richtig interpretiere:
"Starnberg, 18. Oktober 2005 - Mit sofortiger Wirkung erwirbt die im
Freiverkehr gelistete Circel Grundstücks- und Vermögensverwaltung AG (ISIN
DE0006781008) 100% der Geschäftsanteile an der französischen Evry Rotatives
S.A.S....."
Die bei der Übernahme von Circel durch Arques geplante Einbringung einer Tochtergesellschaft könnte sich damit erledigt haben, oder eine solche steht noch an. In diesem Zusammenhang will ich nur das Stichwort "Druckereisegment" nennen...
"Starnberg, 18. Oktober 2005 - Mit sofortiger Wirkung erwirbt die im
Freiverkehr gelistete Circel Grundstücks- und Vermögensverwaltung AG (ISIN
DE0006781008) 100% der Geschäftsanteile an der französischen Evry Rotatives
S.A.S....."
Die bei der Übernahme von Circel durch Arques geplante Einbringung einer Tochtergesellschaft könnte sich damit erledigt haben, oder eine solche steht noch an. In diesem Zusammenhang will ich nur das Stichwort "Druckereisegment" nennen...
Richtig ... keine Einbringung sondern eine Übernahme. Nun ja, trotzdem ist Circel sehr stolz bewertet....
Laut der Pressemeldung von Arques wird durch die Neuerwerbungen incl. Evry Rotatives S.A.S. im 4. Quartal ein Bargain Purchase von insgesamt 15 Mio Euro erwartet. Der Bargain Purchase bezügl. Evry Rotatives S.A.S. fällt aber - wenn ich mich nicht täusche - direkt beim Erwerber Circel an. Wie hoch der Betrag nun ist, werden die zukünftigen Zahlen zeigen.
Die geben aber ganz schön Gas! Laut Arques-Homepage ist morgen eine Pressekonferenz angesetzt. Mal sehen, was da noch kommt
DGAP-News: ARQUES Tochter Circel kauft Nord Offset Druck GmbH
Corporate-News übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
ARQUES Tochter Circel kauft Nord Offset Druck GmbH
Vierte Druckerei erweitert das ARQUES Portfolio
Starnberg, 19. Oktober 2005 - Die Circel Grundstücks- und Vermögensverwaltung
AG (ISIN DE0006781008), eine 95%ige Tochter der Starnberger
Beteiligungsgesellschaft ARQUES Industries AG (ISIN DE0005156004), hat die
Nord Offset Druckerei aus Ellerbek bei Hamburg erworben. Damit baut ARQUES
sein Druckereisegment konsequent weiter aus. Erst gestern hatte Circel die
französische Evry Rotatives S.A.S., eine auf den Rollenoffsetdruck
spezialisierte Tochter der französischen Nationaldruckerei, übernommen. Nord
Offset wurde entsprechend der ARQUES Unternehmensphilosophie weit unter
Substanzwert erworben.
Zum ARQUES Konzern gehören zudem bereits die Colordruck Pforzheim GmbH & Co.
KG, eine der größten Rollenoffset-Druckereien Deutschlands, sowie die Johler
Druck GmbH aus Neumünster (Schleswig-Holstein). Durch die Neuakquisition von
Nord Offset soll der jährliche Umsatz in diesem Segment auf über EUR 100 Mio.
in 2006 ausgebaut werden.
Im Rahmen der "Buy and build"-Strategie, die ARQUES im Druckereisektor
verfolgt, können Synergien zwischen den Einzelbetrieben genutzt, Abläufe
optimiert und Kosteneinsparungen erzielt werden. In den vergangenen Monaten
wurden bereits Geschäftsführung, Technik, Vertrieb und kaufmännische Leitung
der beiden bisherigen ARQUES Druckereien Colordruck und Johler Druck
zusammengelegt. Der Ausbau des operativen Geschäfts des ARQUES
Druckereisegments läuft auf Hochtouren. Die Führungsmannschaft wurde erweitert
und den ehrgeizigen Wachstumszielen angepasst. So konnte Jürgen Groth als
Vertriebsgeschäftsführer mit zehn Jahren Erfahrung bei Gruner + Jahr, Hamburg,
gewonnen werden. Mit der Übernahme von Bodo F. Schmischke (ehemals
Geschäftsführer der TSB Tiefdruck Schwann-Bagel, Düsseldorf) als
kaufmännischem Leiter Anfang Oktober gelang es, das notwendige
Konsolidierungs-Know-how zu verfestigen.
Einen weiteren Pluspunkt der Nord Offset stellt die geografische Nähe zur
Johler Druck GmbH dar. Beide Druckereien liegen nur wenige Kilometer
voneinander entfernt, was Zeit und Kosten bei der Abwicklung gemeinsamer
Aufträge einspart. Für die Geschäftsführung der Nord Offset ist Bodo F.
Schmischke verantwortlich.
ARQUES hat Nord Offset, die einen Umsatz von rund EUR 12 Mio. im Jahr
erwirtschaftet, frei von Bankverbindlichkeiten erworben. Zu den Kunden gehören
unter anderem große Zeitschriftenverlage wie Gruner + Jahr.
Neben mehreren modernen Rollenoffset-Maschinen und einer kompletten Vorstufe
bietet Nord Offset als einzige Druckerei auf dem europäischen Festland den
Inline-Druck von UV-Lack im Rollenoffset-Druck an. Durch dieses Verfahren wird
eine zusätzliche Veredelung bei der Herstellung von Zeitschriften-Covern,
Beilagen, Anzeigen und Foldern möglich. Das gemeinsame Produktportfolio der
ARQUES Druckereien kann hierdurch weiter ausgebaut sowie der Maschinenpark
durch 8- bzw. 16-seitigen Rollenoffset ergänzt werden.
Über ARQUES
Die ARQUES Industries AG, Starnberg, ist ein Turnaround-Spezialist, der sich
auf den Erwerb und die aktive Restrukturierung von Unternehmen in
Umbruchsituationen konzentriert, um sie mit einem eigenen Team und aus eigener
Kraft zu wettbewerbsfähigen und ertragsstarken Unternehmen zu entwickeln.
ARQUES revitalisiert das Wertschöpfungspotenzial seiner
Beteiligungsunternehmen zum Nutzen aller seiner Stakeholder unter Wahrnehmung
der damit verbundenen sozialen Verantwortung. ARQUES macht es sich zur
Aufgabe, unterbewertete Unternehmen mit bereits eingeschränkter
Überlebensfähigkeit, aber hohem Wertsteigerungspotenzial, zu identifizieren
und dabei komplexe Unternehmensstrukturen und Umbruchsituationen zu meistern.
Die Aktien der ARQUES Industries AG werden im Geregelten Markt (Prime
Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Symbol "AQU" (ISIN:
DE0005156004) gehandelt und notieren seit 19. September 2005 im SDAX.
Kontakt:
ARQUES Industries AG
Investor Relations & Unternehmenskommunikation
Anke Lüdemann
Tel.: +49 (0) 8151/ 651 0
Email: luedemann@arques.de
DenkLeistung Kommunikationsmanagement
Monika Schlesinger
Tel.: +49 (0) 8141/ 53 97 02
Email: Monika.Schlesinger@t-online.de
Ende der Mitteilung (c)DGAP 19.10.2005
------------------------------------------------------------------------------
WKN: 515600 ; ISIN: DE0005156004; Index: SDAX
Notiert: Geregelter Markt (Prime Standard) in Frankfurt; Freiverkehr in
Berlin-Bremen, München und Stuttgart
190744 Okt 05
DGAP-News: ARQUES Tochter Circel kauft Nord Offset Druck GmbH
Corporate-News übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
ARQUES Tochter Circel kauft Nord Offset Druck GmbH
Vierte Druckerei erweitert das ARQUES Portfolio
Starnberg, 19. Oktober 2005 - Die Circel Grundstücks- und Vermögensverwaltung
AG (ISIN DE0006781008), eine 95%ige Tochter der Starnberger
Beteiligungsgesellschaft ARQUES Industries AG (ISIN DE0005156004), hat die
Nord Offset Druckerei aus Ellerbek bei Hamburg erworben. Damit baut ARQUES
sein Druckereisegment konsequent weiter aus. Erst gestern hatte Circel die
französische Evry Rotatives S.A.S., eine auf den Rollenoffsetdruck
spezialisierte Tochter der französischen Nationaldruckerei, übernommen. Nord
Offset wurde entsprechend der ARQUES Unternehmensphilosophie weit unter
Substanzwert erworben.
Zum ARQUES Konzern gehören zudem bereits die Colordruck Pforzheim GmbH & Co.
KG, eine der größten Rollenoffset-Druckereien Deutschlands, sowie die Johler
Druck GmbH aus Neumünster (Schleswig-Holstein). Durch die Neuakquisition von
Nord Offset soll der jährliche Umsatz in diesem Segment auf über EUR 100 Mio.
in 2006 ausgebaut werden.
Im Rahmen der "Buy and build"-Strategie, die ARQUES im Druckereisektor
verfolgt, können Synergien zwischen den Einzelbetrieben genutzt, Abläufe
optimiert und Kosteneinsparungen erzielt werden. In den vergangenen Monaten
wurden bereits Geschäftsführung, Technik, Vertrieb und kaufmännische Leitung
der beiden bisherigen ARQUES Druckereien Colordruck und Johler Druck
zusammengelegt. Der Ausbau des operativen Geschäfts des ARQUES
Druckereisegments läuft auf Hochtouren. Die Führungsmannschaft wurde erweitert
und den ehrgeizigen Wachstumszielen angepasst. So konnte Jürgen Groth als
Vertriebsgeschäftsführer mit zehn Jahren Erfahrung bei Gruner + Jahr, Hamburg,
gewonnen werden. Mit der Übernahme von Bodo F. Schmischke (ehemals
Geschäftsführer der TSB Tiefdruck Schwann-Bagel, Düsseldorf) als
kaufmännischem Leiter Anfang Oktober gelang es, das notwendige
Konsolidierungs-Know-how zu verfestigen.
Einen weiteren Pluspunkt der Nord Offset stellt die geografische Nähe zur
Johler Druck GmbH dar. Beide Druckereien liegen nur wenige Kilometer
voneinander entfernt, was Zeit und Kosten bei der Abwicklung gemeinsamer
Aufträge einspart. Für die Geschäftsführung der Nord Offset ist Bodo F.
Schmischke verantwortlich.
ARQUES hat Nord Offset, die einen Umsatz von rund EUR 12 Mio. im Jahr
erwirtschaftet, frei von Bankverbindlichkeiten erworben. Zu den Kunden gehören
unter anderem große Zeitschriftenverlage wie Gruner + Jahr.
Neben mehreren modernen Rollenoffset-Maschinen und einer kompletten Vorstufe
bietet Nord Offset als einzige Druckerei auf dem europäischen Festland den
Inline-Druck von UV-Lack im Rollenoffset-Druck an. Durch dieses Verfahren wird
eine zusätzliche Veredelung bei der Herstellung von Zeitschriften-Covern,
Beilagen, Anzeigen und Foldern möglich. Das gemeinsame Produktportfolio der
ARQUES Druckereien kann hierdurch weiter ausgebaut sowie der Maschinenpark
durch 8- bzw. 16-seitigen Rollenoffset ergänzt werden.
Über ARQUES
Die ARQUES Industries AG, Starnberg, ist ein Turnaround-Spezialist, der sich
auf den Erwerb und die aktive Restrukturierung von Unternehmen in
Umbruchsituationen konzentriert, um sie mit einem eigenen Team und aus eigener
Kraft zu wettbewerbsfähigen und ertragsstarken Unternehmen zu entwickeln.
ARQUES revitalisiert das Wertschöpfungspotenzial seiner
Beteiligungsunternehmen zum Nutzen aller seiner Stakeholder unter Wahrnehmung
der damit verbundenen sozialen Verantwortung. ARQUES macht es sich zur
Aufgabe, unterbewertete Unternehmen mit bereits eingeschränkter
Überlebensfähigkeit, aber hohem Wertsteigerungspotenzial, zu identifizieren
und dabei komplexe Unternehmensstrukturen und Umbruchsituationen zu meistern.
Die Aktien der ARQUES Industries AG werden im Geregelten Markt (Prime
Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Symbol "AQU" (ISIN:
DE0005156004) gehandelt und notieren seit 19. September 2005 im SDAX.
Kontakt:
ARQUES Industries AG
Investor Relations & Unternehmenskommunikation
Anke Lüdemann
Tel.: +49 (0) 8151/ 651 0
Email: luedemann@arques.de
DenkLeistung Kommunikationsmanagement
Monika Schlesinger
Tel.: +49 (0) 8141/ 53 97 02
Email: Monika.Schlesinger@t-online.de
Ende der Mitteilung (c)DGAP 19.10.2005
------------------------------------------------------------------------------
WKN: 515600 ; ISIN: DE0005156004; Index: SDAX
Notiert: Geregelter Markt (Prime Standard) in Frankfurt; Freiverkehr in
Berlin-Bremen, München und Stuttgart
190744 Okt 05
traue Arques auch nicht zu, etwas anderes zu tun ausser Gas zu geben....bei dem DreamTeam an Vorständen und GF (Zöllner&Löw)...
Circel wird denen die Shares haben noch sehr sehr viel Freude bereiten, sofern nicht doch noch ein Squeezeout erfolgt....
Das ist kein Push, sondern reine Überzeugung. Leider hab ich nicht so viel wie ich will...man kann ja nicht seine ganze Liquidität investieren....falls doch, würde ich es blind in Circle tun, wer die Hintergründe bisschen kennt, wird mir recht geben
Man beachte auch die Sätze " frei von Bankverbindlichkeiten erworben "; " einen Umsatz von rund EUR 12 Mio. im Jahr
erwirtschaftet"; "Die Gesellschaft hat im
1. Halbjahr 2005 einen Umsatz von über EUR 13 Mio. erzielt"; "Die Gesellschaft
verfügt über ausreichend Working Capital und Barmittel.";"Die Gesellschaft wurde entsprechend der ARQUES Philosophie frei von
Bankverbindlichkeiten für einen symbolischen Kaufpreis übernommen"
Daraus ergibt sich kurz....sogut wie nichts gezahlt, keine Schulden und hochgerechnet schon 38 Mio. Umsatz/Jahr generiert ohne weitere Tätigkeiten...von den übernommenen Werten mal gar nicht zu sprechen
und hier wird noch einiges rocken.....Augen zu machen und in 1-3 Jahren überraschen lassen...
Circel wird denen die Shares haben noch sehr sehr viel Freude bereiten, sofern nicht doch noch ein Squeezeout erfolgt....
Das ist kein Push, sondern reine Überzeugung. Leider hab ich nicht so viel wie ich will...man kann ja nicht seine ganze Liquidität investieren....falls doch, würde ich es blind in Circle tun, wer die Hintergründe bisschen kennt, wird mir recht geben
Man beachte auch die Sätze " frei von Bankverbindlichkeiten erworben "; " einen Umsatz von rund EUR 12 Mio. im Jahr
erwirtschaftet"; "Die Gesellschaft hat im
1. Halbjahr 2005 einen Umsatz von über EUR 13 Mio. erzielt"; "Die Gesellschaft
verfügt über ausreichend Working Capital und Barmittel.";"Die Gesellschaft wurde entsprechend der ARQUES Philosophie frei von
Bankverbindlichkeiten für einen symbolischen Kaufpreis übernommen"
Daraus ergibt sich kurz....sogut wie nichts gezahlt, keine Schulden und hochgerechnet schon 38 Mio. Umsatz/Jahr generiert ohne weitere Tätigkeiten...von den übernommenen Werten mal gar nicht zu sprechen
und hier wird noch einiges rocken.....Augen zu machen und in 1-3 Jahren überraschen lassen...
Circel hat jetzt eine Marktkapitalisierung von 70 Mio EUR.
ach ja....ich glaub 30 Mio aus Pensionsfonds sind ja auch noch da plus die 2 Aquisitionen bisher....die werden rocken...
Ist die Circel AG nun interessanter als die bereits stark gestiegene ARQUES Industries AG?
Aus Circel AG wird ARQUANA AG :
DGAP-News: Börsengang der ARQUES Druckholding bereits vollzogen
Corporate-News übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
Börsengang der ARQUES Druckholding bereits vollzogen
In der neuen Druckholding ARQUANA werden vier Beteiligungsfirmen konzentriert
Starnberg, 20. Oktober 2005 - Der Börsengang der neuen Druckholding ARQUANA
International Print & Media AG ist mit dem heutigen Tag vollzogen. Die vier
Druckbeteiligungen der ARQUES Industries AG (ISIN DE0005156004), von denen
zwei erst Anfang dieser Woche erworben wurden, sind in den Börsenmantel der im
Freiverkehr gelisteten 95%igen ARQUES Tochter Circel Grundstücks- und
Vermögensverwaltung AG (ISIN DE0006781008) eingebracht worden. Diese wird auf
der voraussichtlich am 2. Dezember 2005 stattfindenden Hauptversammlung in
ARQUANA International Print & Media AG umbenannt. Zum Vorstandsvorsitzenden
wird Dr. Friedrich-Carl Wachs ernannt.
ARQUANA verfügt nun über eine Umsatzkapazität von über EUR 100 Mio. Für das
Jahr 2006 ist der Wechsel in den Geregelten Markt (Prime Standard) geplant.
"Wir wollen aktiv an der Konsolidierung im Rollenoffsetmarkt teilnehmen und
mittelfristig europäischer Marktführer in diesem Bereich werden", so
kommentierte Dr. Dr. Peter Löw, Vorstandsvorsitzender der ARQUES Industries
AG, das Vorgehen des Turnaround-Spezialisten. Zur Finanzierung des weiteren
Wachstums soll auf der Hauptversammlung eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage
beschlossen werden. Derzeit laufen bereits konkrete Gespräche mit potenziellen
Investoren.
Die ARQUANA AG ( http://www.arquana.de ) vereint die umfassende Kompetenz der
vier bisher eigenständigen Druckereien unter einem Dach: die Colordruck
Pforzheim GmbH & Co KG, eine der größten Rollenoffsetdruckereien Deutschlands,
die Johler Druck GmbH, einen Spezialisten für drucktechnisch aufwändigere
Produkte und Finishing, sowie die Nord Offset Druck GmbH, einen Spezialisten
für den Druck von hochauflagigen Zeitschriften und Periodika wie z.B. dem
`Stern`. Das in Frankreich ansässige Unternehmen Evry Rotatives S.A.S. ergänzt
das Portfolio des neuen Druckkonzerns um eine hochmoderne Rotationsdruckerei.
Eine Vielzahl zusätzlicher Serviceleistungen wie etwa Lettershopservices
runden das Angebot ab.
Dezentral und wettbewerbsfähig
Dr. Friedrich-Carl Wachs, der neue Vorstandsvorsitzende der ARQUANA AG, ist
bereits seit über 15 Jahren in der Print- und Medienbranche tätig. Nach
verschiedenen Management-Positionen unter anderem bei Bertelsmann und dem
Heinrich Bauer Verlag wechselte er 2003 zur Premiere AG, wo er als Vorstand
für Strategie und Entwicklung maßgeblich an der Sanierung und dem späteren
Börsengang mitwirkte. "Ich freue mich auf diese neue Aufgabe und werde daran
arbeiten, dass unsere Mitarbeiter unseren Kunden in einem dezentralen System
wettbewerbsfähige Leistungen anbieten können, ohne dass der Kunde den Bezug zu
seinem regionalen Dienstleister verliert", so Dr. Friedrich-Carl Wachs,
"ARQUES hat bewiesen, das man mit unternehmerischem Denken, einem
professionellen Team und Schnelligkeit in einem umkämpften Markt ein neues und
gut aufgestelltes Unternehmen mit der nötigen kritischen Masse bauen kann."
Neben Wachs werden Jürgen Groth, Bodo F. Schmischke und Matthias Uebel in den
Vorstand der ARQUANA AG berufen. Groth war bisher bereits
Vertriebsgeschäftsführer der ARQUES Druckereien Colordruck Pforzheim und
Johler Druck, Neumünster, und in dieser Funktion für die Zusammenlegung des
Vertriebs beider Druckereien verantwortlich. Groth konnte vor seiner Tätigkeit
im ARQUES Konzern bereits zehn Jahre Branchenerfahrung bei Gruner + Jahr,
Hamburg, sammeln. Bodo F. Schmischke ist seit Anfang Oktober für die
kaufmännische Leitung des ARQUES Druckereisegments verantwortlich und bringt
aufgrund seiner früheren Tätigkeit als Geschäftsführer der TSB Tiefdruck
Schwann-Bagel, Düsseldorf, wertvolles Branchen-Know-how mit. Matthias Uebel
wird als vierter Vorstand für die strategische Planung der ARQUANA AG
verantwortlich sein. Seit 2005 ist Uebel im ARQUES Konzern für die operative
Sanierung der Beteiligungen mit Schwerpunkt Vertrieb und Business Development
tätig.
Über ARQUES
Die ARQUES Industries AG, Starnberg, ist ein Turnaround-Spezialist, der sich
auf den Erwerb und die aktive Restrukturierung von Unternehmen in
Umbruchsituationen konzentriert, um sie mit einem eigenen Team und aus eigener
Kraft zu wettbewerbsfähigen und ertragsstarken Unternehmen zu entwickeln.
ARQUES revitalisiert das Wertschöpfungspotenzial seiner
Beteiligungsunternehmen zum Nutzen aller seiner Stakeholder unter Wahrnehmung
der damit verbundenen sozialen Verantwortung. ARQUES macht es sich zur
Aufgabe, unterbewertete Unternehmen mit bereits eingeschränkter
Überlebensfähigkeit, aber hohem Wertsteigerungspotenzial, zu identifizieren
und dabei komplexe Unternehmensstrukturen und Umbruchsituationen zu meistern.
Die Aktien der ARQUES Industries AG werden im Geregelten Markt (Prime
Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Symbol "AQU" (ISIN:
DE0005156004) gehandelt und notieren seit 19. September 2005 im SDAX.
Kontakt:
ARQUES Industries AG
Investor Relations & Unternehmenskommunikation
Anke Lüdemann
Tel.: +49 (0) 8151/ 651 0
Email: luedemann@arques.de
DenkLeistung Kommunikationsmanagement
Monika Schlesinger
Tel.: +49 (0) 8141/ 53 97 02
Email: Monika.Schlesinger@t-online.de
Ende der Mitteilung (c)DGAP 20.10.2005
------------------------------------------------------------------------------
WKN: 515600 ; ISIN: DE0005156004; Index: SDAX
Notiert: Geregelter Markt (Prime Standard) in Frankfurt; Freiverkehr in
Berlin-Bremen, München und Stuttgart
201559 Okt 05
DGAP-News: Börsengang der ARQUES Druckholding bereits vollzogen
Corporate-News übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
Börsengang der ARQUES Druckholding bereits vollzogen
In der neuen Druckholding ARQUANA werden vier Beteiligungsfirmen konzentriert
Starnberg, 20. Oktober 2005 - Der Börsengang der neuen Druckholding ARQUANA
International Print & Media AG ist mit dem heutigen Tag vollzogen. Die vier
Druckbeteiligungen der ARQUES Industries AG (ISIN DE0005156004), von denen
zwei erst Anfang dieser Woche erworben wurden, sind in den Börsenmantel der im
Freiverkehr gelisteten 95%igen ARQUES Tochter Circel Grundstücks- und
Vermögensverwaltung AG (ISIN DE0006781008) eingebracht worden. Diese wird auf
der voraussichtlich am 2. Dezember 2005 stattfindenden Hauptversammlung in
ARQUANA International Print & Media AG umbenannt. Zum Vorstandsvorsitzenden
wird Dr. Friedrich-Carl Wachs ernannt.
ARQUANA verfügt nun über eine Umsatzkapazität von über EUR 100 Mio. Für das
Jahr 2006 ist der Wechsel in den Geregelten Markt (Prime Standard) geplant.
"Wir wollen aktiv an der Konsolidierung im Rollenoffsetmarkt teilnehmen und
mittelfristig europäischer Marktführer in diesem Bereich werden", so
kommentierte Dr. Dr. Peter Löw, Vorstandsvorsitzender der ARQUES Industries
AG, das Vorgehen des Turnaround-Spezialisten. Zur Finanzierung des weiteren
Wachstums soll auf der Hauptversammlung eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage
beschlossen werden. Derzeit laufen bereits konkrete Gespräche mit potenziellen
Investoren.
Die ARQUANA AG ( http://www.arquana.de ) vereint die umfassende Kompetenz der
vier bisher eigenständigen Druckereien unter einem Dach: die Colordruck
Pforzheim GmbH & Co KG, eine der größten Rollenoffsetdruckereien Deutschlands,
die Johler Druck GmbH, einen Spezialisten für drucktechnisch aufwändigere
Produkte und Finishing, sowie die Nord Offset Druck GmbH, einen Spezialisten
für den Druck von hochauflagigen Zeitschriften und Periodika wie z.B. dem
`Stern`. Das in Frankreich ansässige Unternehmen Evry Rotatives S.A.S. ergänzt
das Portfolio des neuen Druckkonzerns um eine hochmoderne Rotationsdruckerei.
Eine Vielzahl zusätzlicher Serviceleistungen wie etwa Lettershopservices
runden das Angebot ab.
Dezentral und wettbewerbsfähig
Dr. Friedrich-Carl Wachs, der neue Vorstandsvorsitzende der ARQUANA AG, ist
bereits seit über 15 Jahren in der Print- und Medienbranche tätig. Nach
verschiedenen Management-Positionen unter anderem bei Bertelsmann und dem
Heinrich Bauer Verlag wechselte er 2003 zur Premiere AG, wo er als Vorstand
für Strategie und Entwicklung maßgeblich an der Sanierung und dem späteren
Börsengang mitwirkte. "Ich freue mich auf diese neue Aufgabe und werde daran
arbeiten, dass unsere Mitarbeiter unseren Kunden in einem dezentralen System
wettbewerbsfähige Leistungen anbieten können, ohne dass der Kunde den Bezug zu
seinem regionalen Dienstleister verliert", so Dr. Friedrich-Carl Wachs,
"ARQUES hat bewiesen, das man mit unternehmerischem Denken, einem
professionellen Team und Schnelligkeit in einem umkämpften Markt ein neues und
gut aufgestelltes Unternehmen mit der nötigen kritischen Masse bauen kann."
Neben Wachs werden Jürgen Groth, Bodo F. Schmischke und Matthias Uebel in den
Vorstand der ARQUANA AG berufen. Groth war bisher bereits
Vertriebsgeschäftsführer der ARQUES Druckereien Colordruck Pforzheim und
Johler Druck, Neumünster, und in dieser Funktion für die Zusammenlegung des
Vertriebs beider Druckereien verantwortlich. Groth konnte vor seiner Tätigkeit
im ARQUES Konzern bereits zehn Jahre Branchenerfahrung bei Gruner + Jahr,
Hamburg, sammeln. Bodo F. Schmischke ist seit Anfang Oktober für die
kaufmännische Leitung des ARQUES Druckereisegments verantwortlich und bringt
aufgrund seiner früheren Tätigkeit als Geschäftsführer der TSB Tiefdruck
Schwann-Bagel, Düsseldorf, wertvolles Branchen-Know-how mit. Matthias Uebel
wird als vierter Vorstand für die strategische Planung der ARQUANA AG
verantwortlich sein. Seit 2005 ist Uebel im ARQUES Konzern für die operative
Sanierung der Beteiligungen mit Schwerpunkt Vertrieb und Business Development
tätig.
Über ARQUES
Die ARQUES Industries AG, Starnberg, ist ein Turnaround-Spezialist, der sich
auf den Erwerb und die aktive Restrukturierung von Unternehmen in
Umbruchsituationen konzentriert, um sie mit einem eigenen Team und aus eigener
Kraft zu wettbewerbsfähigen und ertragsstarken Unternehmen zu entwickeln.
ARQUES revitalisiert das Wertschöpfungspotenzial seiner
Beteiligungsunternehmen zum Nutzen aller seiner Stakeholder unter Wahrnehmung
der damit verbundenen sozialen Verantwortung. ARQUES macht es sich zur
Aufgabe, unterbewertete Unternehmen mit bereits eingeschränkter
Überlebensfähigkeit, aber hohem Wertsteigerungspotenzial, zu identifizieren
und dabei komplexe Unternehmensstrukturen und Umbruchsituationen zu meistern.
Die Aktien der ARQUES Industries AG werden im Geregelten Markt (Prime
Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Symbol "AQU" (ISIN:
DE0005156004) gehandelt und notieren seit 19. September 2005 im SDAX.
Kontakt:
ARQUES Industries AG
Investor Relations & Unternehmenskommunikation
Anke Lüdemann
Tel.: +49 (0) 8151/ 651 0
Email: luedemann@arques.de
DenkLeistung Kommunikationsmanagement
Monika Schlesinger
Tel.: +49 (0) 8141/ 53 97 02
Email: Monika.Schlesinger@t-online.de
Ende der Mitteilung (c)DGAP 20.10.2005
------------------------------------------------------------------------------
WKN: 515600 ; ISIN: DE0005156004; Index: SDAX
Notiert: Geregelter Markt (Prime Standard) in Frankfurt; Freiverkehr in
Berlin-Bremen, München und Stuttgart
201559 Okt 05
Naja, ich finde sie vor allem nicht billig. Eine MKAP von 70 Mio bei einem Umsatzpotential von 100 Mio ist für einen Druckereikonzern nicht unbedingt wenig....
Die sind echt fix! Die neue Homepage ist schon mit Inhalten gefüllt. Zur Bewertung: In Prinzip läßt sich erst etwas dazu sagen, wenn die ersten Zahlen kommen. Das Volumen des Umsatzes allein reicht da nicht aus, kann lediglich Orientierung sein. Entscheidender wäre da z.B. die Umsatzrendite.
Ich denke, die nächsten Monate werden noch einige Neuigkeiten bringen.
Ich denke, die nächsten Monate werden noch einige Neuigkeiten bringen.
ich tipp auf nen Split mit 50:1 nach der HV und ne TOP-Performance in den nächsten 3 Jahren z.B. so wie Arques oder besser
andere Meinungen??
andere Meinungen??
Die Umsatzrendite dürfte bei einem Druckereikonzern nicht umwerfend sein.
@westcliff:
Wie kommst Du denn zu Deiner Einschätzung? Kannst Du mir das an den vorliegenden Zahlen annähernd herleiten...
@westcliff:
Wie kommst Du denn zu Deiner Einschätzung? Kannst Du mir das an den vorliegenden Zahlen annähernd herleiten...
Hallo Westcliff,
da kannst Du Recht haben. Aber ein Kapitalsplitt um das fünfzigfache ist m.E. doch etwas zu hoch gegriffen. Zuerst müssen dafür Gewinne aus den zu "symbolischen" Preisen erworbenen Beteiligungen erzielt werden. Das bisher durch Firmenkäufe erzielte Umsatzvolumen wird sicher nur der Anfang einer Entwicklung -evtl. so wie bei der Arques AG- sein. Etwas Interessantes über die Circel AG habe ich unter www.arques.de gefunden:
Zu neuen Vorständen wurden die ARQUES Vorstände Dr. Dr. Peter Löw und Markus Zöllner bestellt. Es wird beabsichtigt, den Firmensitz von Rohrdorf nach Starnberg zu verlegen.
Die Gesellschaft wurde entsprechend der ARQUES Philosophie erworben. Sie ist frei von jeglichen Verbindlichkeiten und Rückstellungen, verfügt aber über eine hohe Liquidität. Die Marktkapitalisierung beträgt heute mehr als EUR 30 Mio. Durch die Übernahme von mehr als 95% der Aktien hat sich ARQUES die Möglichkeit eines Squeeze Out offen gehalten.
ARQUES plant, die Gesellschaft als Plattform für den Börsengang einer ihrer Tochterkonzerne noch in diesem Jahr einzusetzen. Die Vorbereitungen dazu haben bereits begonnen. Darüber, welche Geschäftsaktivitäten konkret eingebracht werden sollen, will der Vorstand noch keine Auskunft erteilen. Für die weitere Zukunft ist ein Wechsel in den Geregelten Markt geplant.
Daß die Circel AG sich wie die Arques entwickeln könnte, dafür spricht, daß der Sitz innerhalb Oberbayerns von Rohrdorf nach Starnberg verlegt werden soll. Außerdem sind nun die Arques-Vorstände gleichzeitig auch Vorstände bei der Circel AG.
Ich meine, man sollte hier kein Stück aus der Hand geben.
mfg
Kuhtip
da kannst Du Recht haben. Aber ein Kapitalsplitt um das fünfzigfache ist m.E. doch etwas zu hoch gegriffen. Zuerst müssen dafür Gewinne aus den zu "symbolischen" Preisen erworbenen Beteiligungen erzielt werden. Das bisher durch Firmenkäufe erzielte Umsatzvolumen wird sicher nur der Anfang einer Entwicklung -evtl. so wie bei der Arques AG- sein. Etwas Interessantes über die Circel AG habe ich unter www.arques.de gefunden:
Zu neuen Vorständen wurden die ARQUES Vorstände Dr. Dr. Peter Löw und Markus Zöllner bestellt. Es wird beabsichtigt, den Firmensitz von Rohrdorf nach Starnberg zu verlegen.
Die Gesellschaft wurde entsprechend der ARQUES Philosophie erworben. Sie ist frei von jeglichen Verbindlichkeiten und Rückstellungen, verfügt aber über eine hohe Liquidität. Die Marktkapitalisierung beträgt heute mehr als EUR 30 Mio. Durch die Übernahme von mehr als 95% der Aktien hat sich ARQUES die Möglichkeit eines Squeeze Out offen gehalten.
ARQUES plant, die Gesellschaft als Plattform für den Börsengang einer ihrer Tochterkonzerne noch in diesem Jahr einzusetzen. Die Vorbereitungen dazu haben bereits begonnen. Darüber, welche Geschäftsaktivitäten konkret eingebracht werden sollen, will der Vorstand noch keine Auskunft erteilen. Für die weitere Zukunft ist ein Wechsel in den Geregelten Markt geplant.
Daß die Circel AG sich wie die Arques entwickeln könnte, dafür spricht, daß der Sitz innerhalb Oberbayerns von Rohrdorf nach Starnberg verlegt werden soll. Außerdem sind nun die Arques-Vorstände gleichzeitig auch Vorstände bei der Circel AG.
Ich meine, man sollte hier kein Stück aus der Hand geben.
mfg
Kuhtip
Aus dem Münchener Merkur:
Arques schafft sich weitere Börsenwerte
Starnberger wachsen schneller als erwartet
München -
Peter Löw untertreibt gerne. "Vor einem Jahr hatten wir vom Drucken noch keine Ahnung", bekannte der Vorstandsvorsitzende der in Starnberg ansässigen Arques Industries AG. Nun aber will die Starnberger Beteiligungsgesellschaft eine neue Druckholding namens Arquana zu einem führenden europäischen Druck- und Medienunternehmen mit 500 Millionen Euro Umsatz schon 2008 aufbauen. Die Börsennotierung der Arquana ist bereits perfekt: Sie schlüpft in den Börsenmantel der Arques-Tochter Circel. Zwei von vier schon integrierten Druckunternehmen wurden erst Anfang dieser Woche erworben: Nord Offset und Evry Rotatives, eine Tochter der französischen Nationaldruckerei.
Aber nicht nur das: Arques, selbst im S-Dax geführt, schafft sich noch 2005 einen weiteren Börsenwert fürs Stahlgeschäft mit SKW (früher Degussa). Dazu dient der Börsenmantel Xerius. Druck und Stahl belegen zudem einen Strategiewandel: Mehr und mehr wird Stärke in bestimmten Geschäftsfeldern gesucht, während zunächst unterschiedlichste sanierungsbedürftige Firmen erworben wurden.
Angesichts der fast schon unheimlich schnellen Entwicklung bleibt Skepsis nicht aus. Doch Zweiflern begegnet Löw gelassen. Tatsächlich erhöht sich der Gewinn derzeit stärker als zunächst angekündigt. Das Ergebnis vor Abschreibungen, Ertragssteuern und Zinsen (Ebitda) hat sich bis September gegenüber der gleichen Vorjahreszeit von 5,7 Millionen auf 23 Millionen Euro verbessert - ein Wert, der eigentlich erst im ganzen Jahr erreicht werden sollte. Der Konzernumsatz ist gleichzeitig um 337 Prozent auf 283,6 Millionen Euro gestiegen. Und nicht zuletzt ist die Arques AG schuldenfrei. "Wir wollen uns", sagt Löw, "nicht gegenüber dritten Investoren rechtfertigen müssen."
nz
Arques schafft sich weitere Börsenwerte
Starnberger wachsen schneller als erwartet
München -
Peter Löw untertreibt gerne. "Vor einem Jahr hatten wir vom Drucken noch keine Ahnung", bekannte der Vorstandsvorsitzende der in Starnberg ansässigen Arques Industries AG. Nun aber will die Starnberger Beteiligungsgesellschaft eine neue Druckholding namens Arquana zu einem führenden europäischen Druck- und Medienunternehmen mit 500 Millionen Euro Umsatz schon 2008 aufbauen. Die Börsennotierung der Arquana ist bereits perfekt: Sie schlüpft in den Börsenmantel der Arques-Tochter Circel. Zwei von vier schon integrierten Druckunternehmen wurden erst Anfang dieser Woche erworben: Nord Offset und Evry Rotatives, eine Tochter der französischen Nationaldruckerei.
Aber nicht nur das: Arques, selbst im S-Dax geführt, schafft sich noch 2005 einen weiteren Börsenwert fürs Stahlgeschäft mit SKW (früher Degussa). Dazu dient der Börsenmantel Xerius. Druck und Stahl belegen zudem einen Strategiewandel: Mehr und mehr wird Stärke in bestimmten Geschäftsfeldern gesucht, während zunächst unterschiedlichste sanierungsbedürftige Firmen erworben wurden.
Angesichts der fast schon unheimlich schnellen Entwicklung bleibt Skepsis nicht aus. Doch Zweiflern begegnet Löw gelassen. Tatsächlich erhöht sich der Gewinn derzeit stärker als zunächst angekündigt. Das Ergebnis vor Abschreibungen, Ertragssteuern und Zinsen (Ebitda) hat sich bis September gegenüber der gleichen Vorjahreszeit von 5,7 Millionen auf 23 Millionen Euro verbessert - ein Wert, der eigentlich erst im ganzen Jahr erreicht werden sollte. Der Konzernumsatz ist gleichzeitig um 337 Prozent auf 283,6 Millionen Euro gestiegen. Und nicht zuletzt ist die Arques AG schuldenfrei. "Wir wollen uns", sagt Löw, "nicht gegenüber dritten Investoren rechtfertigen müssen."
nz
@ Kuhtipp: Wer lesen kann ist klar in Vorteil. Laut den Meldungen von gestern gibt es einen neuen Vorstand....
[posting]18.364.177 von KuhTip am 21.10.05 08:15:18[/posting]Schnitt 1:50 Warum ich darauf komme?
Schau dir mal den Anfang von Arques an und wie Arques entstanden ist Stichwort Salzschlierf transformation in Arques (100:1 oder mehr halte ich zu hoch, obwohl auch noch ne Variante)
Seit wann kann man bei einer Mantelspekulation (und was anderes ist das hier prinzipiell nicht) was mit Zahlen belegen?
Ausserdem interpretiere ich etwas, das ich gehört habe, ich hier aber sicherlich (aus verschiedenen Gründen) nicht posten werde.
Nenn es einfach meine persönliche Einschätzung oder Tipp
Entscheiden muß eh jeder selber was er macht.
Ich selbst hab leider nur ne kleine Stückzahl (mehr ist leider nicht), mir nützt das also nichts, wenn ich hier großartig pushen würde....nur mal so vorbeugend, bevor es heißt, das ich ein Pusher bin.
Das einzigste Risiko bei diesem Teil besteht im meinen Augen im der genannten Möglichkeit des SqueezeOut....wobei ich diese als relativ gering erachte.
Ich denke, das wird damit laufen "Zur Finanzierung des weiteren Wachstums soll auf der Hauptversammlung eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage beschlossen werden. Derzeit laufen bereits konkrete Gespräche mit potenziellen
Investoren."
eine meiner möglichen Szenarien sieht so aus:
Splitt 50:1 (damit die Sharezahl erhöht wird und der Kurs dann bei ca. 0,65ct)
dadurch genügend Shares, von denen ein Teil (ca. 20-40%) zu einem guten Preis (1€) im Rahmen der KE bei Investoren plaziert werden. Dadurch wird auch der Kurs schon mal angeschoben (und am freien Markt kann sich ein Investor nicht eindeken, da es ja nur 4,9% am Markt frei gibt...wenn er also investieren will, dann zahlt er auch den Euro, oder vielleicht auch mehr(Arques hat ja zwischenzeitlich auch einen guten Namen und entsprechendes Vertrauen)) Auch der Freefloat von 99999 Scheinen würde sich auf knapp 5 Millionen erhöhen, was dann dem Kurs weiteren Auftrieb geben könnte, da der Handel höher ist.
Ausserdem denke ich, das das nicht die letzte Firma in diesem Bereich war, die in die Drucksparte integriert wird....sicher nicht....da kommen noch mehr.
Eie gesagt, nur ein mögliches Szenario.....andere Meinungen????
Schau dir mal den Anfang von Arques an und wie Arques entstanden ist Stichwort Salzschlierf transformation in Arques (100:1 oder mehr halte ich zu hoch, obwohl auch noch ne Variante)
Seit wann kann man bei einer Mantelspekulation (und was anderes ist das hier prinzipiell nicht) was mit Zahlen belegen?
Ausserdem interpretiere ich etwas, das ich gehört habe, ich hier aber sicherlich (aus verschiedenen Gründen) nicht posten werde.
Nenn es einfach meine persönliche Einschätzung oder Tipp
Entscheiden muß eh jeder selber was er macht.
Ich selbst hab leider nur ne kleine Stückzahl (mehr ist leider nicht), mir nützt das also nichts, wenn ich hier großartig pushen würde....nur mal so vorbeugend, bevor es heißt, das ich ein Pusher bin.
Das einzigste Risiko bei diesem Teil besteht im meinen Augen im der genannten Möglichkeit des SqueezeOut....wobei ich diese als relativ gering erachte.
Ich denke, das wird damit laufen "Zur Finanzierung des weiteren Wachstums soll auf der Hauptversammlung eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage beschlossen werden. Derzeit laufen bereits konkrete Gespräche mit potenziellen
Investoren."
eine meiner möglichen Szenarien sieht so aus:
Splitt 50:1 (damit die Sharezahl erhöht wird und der Kurs dann bei ca. 0,65ct)
dadurch genügend Shares, von denen ein Teil (ca. 20-40%) zu einem guten Preis (1€) im Rahmen der KE bei Investoren plaziert werden. Dadurch wird auch der Kurs schon mal angeschoben (und am freien Markt kann sich ein Investor nicht eindeken, da es ja nur 4,9% am Markt frei gibt...wenn er also investieren will, dann zahlt er auch den Euro, oder vielleicht auch mehr(Arques hat ja zwischenzeitlich auch einen guten Namen und entsprechendes Vertrauen)) Auch der Freefloat von 99999 Scheinen würde sich auf knapp 5 Millionen erhöhen, was dann dem Kurs weiteren Auftrieb geben könnte, da der Handel höher ist.
Ausserdem denke ich, das das nicht die letzte Firma in diesem Bereich war, die in die Drucksparte integriert wird....sicher nicht....da kommen noch mehr.
Eie gesagt, nur ein mögliches Szenario.....andere Meinungen????
Schaut Euch mal lieber die Arques Beteiligung Xerius an. Die SKW Stahl Gruppe wird dort eingebracht. Die Aktie hat (abhängig von den Konditionen der Kapitalerhöhung) noch erhebliches Potential...
Ich sag doch: Die sind fixt! Soeben im elektr. Bundesanzeiger entschieden:
Circel Grundstücks- und Vermögensgesellschaft AG
Rohrdorf
WKN 678100
ISIN DE00006781008
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
der Circel Grundstücks- und Vermögensgesellschaft AG
Der Vorstand der Circel Grundstücks- und Vermögensgesellschaft AG lädt hiermit die Aktionäre der Circel Grundstücks- und Vermögensgesellschaft AG zur außerordentlichen Hauptversammlung am Freitag, 02. Dezember 2005 um 10.00 Uhr in die Hanns-Seidl-Stiftung, Lazarettstr. 33, 80636 München ein.
Die Hauptversammlung hat folgende Tagesordnung:
TOP 1
Beschlussfassung über eine Barkapitalerhöhung (Ordentliche Barkapitalerhöhung)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Bareinlagen erhöht von EUR 2.000.000,00 in bis zu drei Teilbeträgen bis spätestens 30.04.2006 um insgesamt bis zu EUR 1.000.000 auf bis zu EUR 3.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuen nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Die neuen Aktien werden zum Mindestbetrag von EUR 1,00 je Aktie ausgegeben.
b) Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die neuen Aktien den Aktionären im Verhältnis 2:1 angeboten werden.
c) Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots endet zwei Wochen nach Bekanntgabe des Bezugsrechtsangebots. Die Zeichnungsfrist beträgt gleichfalls zwei Wochen.
d) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Hierzu gehört insbesondere auch die Festsetzung des Bezugspreises unter Beachtung des festgesetzten Mindestausgabepreises. Der Vorstand ist zum Teilvollzug dieser Kapitalanlage dergestalt ermächtigt, dass er die Durchführung des durch Bareinlage zu erbringenden Betrages in mehreren Tranchen zum Handelsregister anmelden kann. Er ist insbesondere ermächtigt, die Bedingungen festzulegen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus sowie Dritte die nicht gezeichneten Aktien zum Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können.
e) Weiterhin soll der Vorstand ermächtigt werden, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit sich bei der Festlegung des Bezugsverhältnisses ein Spitzenbetrag ergibt; hierdurch wird ein glattes und handhabbares Bezugsverhältnis und die Verwertung von Spitzen ermöglicht.
f) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die entsprechenden Bestimmungen der gültigen Satzung entsprechend der Kapitalerhöhung anzupassen.
TOP 2
Beschlussfassung über neues genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2005)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 30. November 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu EUR 1.000.000 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2005). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen.
2. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe zu entscheiden sowie Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen.
3. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
a) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 4 AktG unterschreitet;
b) soweit der Ausschluss des Bezugsrechtes erforderlich ist, um den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen oder -darlehen oder Optionsscheinen, die von der Gesellschaft ausgegeben werden, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandelrechts oder nach Erfüllung der Wandlungspflicht zustehen würde;
c) sofern die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen oder Verschmelzungen zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen erfolgt;
d) für Spitzenbeträge.
TOP 3
Beschlussfassung über die Umfirmierung der Circel Grundstücks- und Vermögensgesellschaft AG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Circel Grundstücks- und Vermögensgesellschaft AG wird umfirmiert in:
ARQUANA International Print & Media AG
TOP 4
Beschlussfassung über die Sitzverlegung der Circel Grundstücks- und Vermögensgesellschaft AG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Circel Grundstücks- und Vermögensgesellschaft AG hat ihren Sitz in Starnberg.
TOP 5
Beschlussfassung über die Neufassung des Unternehmensgegenstandes der Circel Grundstücks- und Vermögensgesellschaft AG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Gegenstand des Unternehmens ist:
a) Beratung anderer oder verbundener Unternehmen mit Ausnahme der Rechts- und Steuerberatung
b) Der Erwerb von oder die Beteiligung jeder Art an mittelständischen Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Druck- und sonstigen Medienerzeugnissen
c) Das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von mittelständischen Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen, insbesondere aus dem Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Druck- und sonstigen Medienerzeugnissen
d) Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Grundeigentum unter Einschluss von Vermietung und Verpachtung
e) Die Verwaltung eigenen Vermögens
f) Die Erbringung sonstiger Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Herstellung und des Vertriebs von Druck- und sonstigen Medienerzeugnissen
TOP 6
Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Neufassung der Satzung zu beschließen:
Satzung
I.
Allgemeines
§ 1
Firma, Sitz, Geschäftsjahr
1. Die Firma der Gesellschaft lautet: ARQUANA International Print & Media AG
2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Starnberg.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2
Gegenstand des Unternehmens
1. Gegenstand des Unternehmens:
a) Beratung anderer oder verbundener Unternehmen mit Ausnahme der Rechts- und Steuerberatung
b) Der Erwerb von oder die Beteiligung jeder Art an mittelständischen Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Druck- und sonstigen Medienerzeugnissen
c) Das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von mittelständischen Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen, insbesondere aus dem Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Druck- und sonstigen Medienerzeugnissen
d) Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Grundeigentum unter Einschluss von Vermietung und Verpachtung
e) Die Verwaltung eigenen Vermögens
f) Die Erbringung sonstiger Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Herstellung und des Vertriebs von Druck- und sonstigen Medienerzeugnissen
2. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstande des Unternehmens dienen oder diesen ergänzen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen.
§ 3
Bekanntmachungen
Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.
§ 4
Kapital, Aktien
1. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt:
EURO 2.000.000
(in Worten: EURO zwei Millionen
2. Das Grundkapital ist eingeteilt in 2.000.000 Stückaktien ohne Nennwert. Die Aktien lauten auf den Inhaber.
3. Die Form der Aktienurkunden und der Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine bestimmt der Vorstand. Der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ist ausgeschlossen.
4. Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 30. November 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu EUR 1.000.000 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2005). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe zu entscheiden sowie Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
a) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 4 AktG unterschreitet;
b) soweit der Ausschluss des Bezugsrechtes erforderlich ist, um den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen oder -darlehen oder Optionsscheinen, die von der Gesellschaft ausgegeben werden, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandelrechts oder nach Erfüllung der Wandlungspflicht zustehen würde;
c) sofern die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen oder Verschmelzungen zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen erfolgt;
d) für Spitzenbeträge.
II.
Vorstand
§ 5
Zusammensetzung und Geschäftsordnung
1. Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern. Die genaue Zahl bestimmt der Aufsichtsrat. Sind mehrere Vorstandsmitglieder vorhanden, kann der Aufsichtsrat einen Vorsitzenden des Vorstandes und einen stellvertretenden Vorsitzenden ernennen.
2. Falls der Vorstand aus mehreren Personen besteht, werden alle Vorstandsbeschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
3. Das Verhältnis der Vorstände untereinander wird durch die Geschäftsordnung für den Vorstand bestimmt. Hierzu gibt sich der Vorstand durch einstimmigen Beschluss eine Geschäftsordnung, welche der Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedarf.
§ 6
Vertretung der Gesellschaft
1. Ist nur ein Vorstandsmitglied vorhanden, so vertritt dieses die Gesellschaft allein.
2. Sind mehrere Vorstandsmitglieder vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
3. Der Aufsichtsrat kann jederzeit jedem Vorstandsmitglied Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Er kann weiter jedem Vorstandsmitglied gestatten, die Gesellschaft auch bei Rechtsgeschäften mit einem Dritten als dessen Vertreter (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 2. Alternative BGB) zu vertreten.
4. Zustimmungspflichtige Rechtsgeschäfte des Vorstandes werden im Rahmen einer Geschäftsordnung durch den Aufsichtsrat bestimmt.
III.
Aufsichtsrat
§ 7
Zusammensetzung, Amtsdauer
1. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.
2. Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das erste Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Amtsdauer der Aufsichtsratsmitglieder, die während einer Wahlperiode bestellt werden, endet mit der Amtsdauer des gesamten Aufsichtsrates.
3. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann sein Amt jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand oder gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden mit einer Frist von zwei Wochen niederlegen.
4. Die Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds kann mit der einfachen Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Stimmen der Hauptversammlung erfolgen.
§ 8
Vorsitzender, Stellvertreter
1. Der Aufsichtsrat wählt im Anschluss an die Hauptversammlung, in der die Aufsichtsratsmitglieder gewählt worden sind, in einer ohne besondere Einberufung stattfindenden Sitzung aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Die Amtszeit des Vorsitzenden und des Stellvertreters entspricht, soweit bei der Wahl nicht eine kürzere Amtszeit bestimmt wird, ihrer Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats.
2. Scheidet der Vorsitzende oder Stellvertreter vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so hat der Aufsichtsrat eine Neuwahl für die restliche Amtszeit vorzunehmen.
§ 9
Aufsichtsratsbeschlüsse
1. Aufsichtsratsbeschlüsse werden in Sitzungen gefasst.
2. Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates oder soweit die Arbeit des Vorstandes betroffen ist durch den Vorsitzenden des Vorstandes/Einzelvorstand mit einer Frist von 10 Tagen schriftlich einberufen. Bei der Berechnung der Frist werden der Tag der Absendung der Einladung und der Tag der Sitzung nicht mitgerechnet.
3. An den Aufsichtsratssitzungen kann ein Aufsichtsratsmitglied ausnahmsweise mit Zustimmung des Aufsichtsratsvorsitzenden auch dadurch teilnehmen, dass es eine schriftliche Stimmabgabe an den Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter übergibt. Mit Zustimmung des Vorsitzenden können Aufsichtsratsmitglieder auch per Telefon oder Videokonferenz an einer Sitzung des Aufsichtsrates teilnehmen.
4. Außerhalb von Sitzungen ist eine schriftliche, telegraphische, telefonische, fernschriftliche oder mit Hilfe sonstiger Mittel der Telekommunikation und Datenübertragung (insbesondere per Telefax oder elektronischer Stimmabgabe) durchgeführte Beschlussfassung zulässig, wenn der Aufsichtsratsvorsitzende dies für den Einzelfall bestimmt. Die zwingenden gesetzlichen Vorschriften über die Beschlussfassung des Aufsichtsrates bleiben hiervon unberührt.
5. Für Beschlussfassungen und Wahlen gilt grundsätzlich die einfache Mehrheit, wobei die Stimme des Vorsitzenden nicht besonders behandelt wird. Bei Stimmengleichheit gilt ein Beschlussvorschlag als abgelehnt.
6. Soweit nicht ausschließlich interne Organisationsfragen des Aufsichtsrates betroffen sind, hat jedes Vorstandsmitglied grundsätzlich ein Anwesenheitsrecht bei den Aufsichtsratssitzungen, es sei denn, dass der Aufsichtsrat im Einzelfall dies ausnahmsweise durch Beschluss anders entscheidet.
7. Der Aufsichtsrat gibt sich selbst eine Geschäftsordnung.
§ 10
Willenserklärungen des Aufsichtsrats
1. Willenserklärungen des Aufsichtsrats werden namens des Aufsichtsrats durch den Vorsitzenden oder, im Falle seiner Verhinderung, durch dessen Stellvertreter abgegeben.
2. Ständiger Vertreter des Aufsichtsrats gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber Gerichten und Behörden, sowie gegenüber dem Vorstand, ist der Vorsitzende oder, im Falle seiner Verhinderung, dessen Stellvertreter.
§ 11
Satzungsänderungen
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen.
§ 12
Auslagenersatz, Vergütung
1. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten den Ersatz ihrer notwendigen Auslagen.
2. Über die Höhe einer etwaigen Vergütung beschließt die Hauptversammlung. Die Hauptversammlung kann die Vergütung anlässlich der Wahl zum Aufsichtsrat für die gesamte Wahlperiode festlegen.
IV.
Hauptversammlung
§ 13
Ort und Einberufung
1. Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder an einem vom Aufsichtsratvorsitzenden zu bestimmenden Ort in Bayern statt.
2. Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand oder den Vorsitzenden des Aufsichtsrates einberufen.
3. Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt in der gesetzlich vorgesehenen Form und muss mindestens 30 Tage vor dem Tage der Hauptversammlung bzw. — soweit die Teilnahme von einer Anmeldung des Teilnehmers abhängig ist — 30 Tage vor dem letzten Anmeldetag unter Angabe der Tagesordnung erfolgen. Dabei werden der Tag der Absendung und der Tag der Hauptversammlung bzw. der letzte Anmeldetag nicht mitgerechnet.
§ 14
Teilnahme an der Hauptversammlung, Stimmrecht und Vollmacht
1. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind grundsätzlich sämtliche Aktionäre berechtigt. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht.
2. Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung bedarf der Textform. Sie muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. § 123 AktG, insbesondere die dort geregelte Anmeldefrist von sieben Tagen, bleibt unberührt.
3. Die Aktionäre müssen außerdem die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu bedarf es eines in Textform erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
4. Die Gesellschaft kann die Teilnahme an der Hauptversammlung auch mittels elektronischer oder anderer Medien zulassen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
5. Der Aktionär kann sich in der Hauptversammlung vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht gilt die gesetzlich vorgeschriebene Form. Vollmachten, die der Aktionär der Gesellschaft oder einem von ihr benannten Stimmrechtsvertreter zuleitet, können auch durch Telefax oder durch eine andere, in der Einladung zur Hauptversammlung näher bestimmte elektronische Form erteilt werden. Die Einzelheiten werden in der Einladung bekannt gemacht.
§ 15
Vorsitz
1. Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter. Ist sowohl der Vorsitzende als auch sein Stellvertreter verhindert, wird der Versammlungsleiter durch die Hauptversammlung gewählt.
2. Der Vorsitzende leitet die Versammlung. Er bestimmt die Reihenfolge, in der die Gegenstände der Tagesordnung verhandelt werden, sowie die Art und Reihenfolge der Abstimmungen. Er kann das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken; er kann insbesondere den zeitlichen Rahmen des Versammlungsverlaufs, der Aussprache zu den Tagesordnungspunkten sowie des einzelnen Rede- und Fragebeitrags angemessen fortsetzen.
§ 16
Beschlussfassung
1. Das Stimmrecht wird nach der Anzahl der Stückaktien ausgeübt. Das Stimmrecht beginnt mit der Leistung der gesetzlichen Mindesteinlage.
2. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden und stimmberechtigten Aktien gefasst, soweit diese Satzung oder das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit vorsehen. Im Falle der Stimmengleichheit gilt, ausgenommen bei Wahlen, ein Antrag als abgelehnt.
3. Sofern bei Wahlen im ersten Wahlgang die einfache Stimmenmehrheit nicht erreicht wird, findet eine Stichwahl zwischen den Personen statt, die die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
4. Die Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrates bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Stimmen.
5. Der Beschluss über die Auflösung der Gesellschaft bedarf einer Mehrheit von 80 vom Hundert des gesamten stimmberechtigten Grundkapitals, unabhängig von der Anwesenheit in der Hauptversammlung.
§ 17
Jahresabschluss und ordentliche Hauptversammlung
1. Der Vorstand hat in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres den Jahresabschluss und den Lagebericht für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen und, soweit gesetzlich vorgeschrieben, dem Abschlussprüfer vorzulegen. Nach Eingang des Prüfungsberichtes sind der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Prüfungsbericht und der Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinnes unverzüglich dem Aufsichtsrat vorzulegen.
2. Nach Eingang des Berichts des Aufsichtsrats über das Ergebnis seiner Prüfung hat der Vorstand unverzüglich die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen, die innerhalb der ersten acht Monate eines jeden Geschäftsjahres stattzufinden hat. Sie beschließt über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie über die Verwendung des Bilanzgewinnes und wählt den Abschlussprüfer.
3. Stellen Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest, so können sie Beträge bis zur Hälfte des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einstellen. Sie sind darüber hinaus ermächtigt, bis zu einem weiteren Viertel des Jahresüberschusses Beträge in andere Gewinnrücklagen einzustellen, solange die Gewinnrücklagen die Hälfte des Grundkapitals nicht übersteigen oder so weit, dass sie nach der Einstellung die Hälfte des Grundkapitals nicht übersteigen würden.
4. Stellt die Hauptversammlung den Jahresabschluss fest, so ist der fünfte Teil des Jahresüberschusses in die Gewinnrücklagen einzustellen, bis diese Rücklage den Betrag des Grundkapitals erreicht hat.
5. Bei der Berechnung des gemäß Abs. 3 und 4 in Gewinnrücklagen einzustellenden Teils des Jahresüberschusses sind vorweg Zuweisungen zur gesetzlichen Rücklage und Verlustvorträge abzuziehen.
6. Die Hauptversammlung beschließt über die Verwendung des sich aus dem festgestellten Jahresabschluss ergebenden Bilanzgewinns. Sie kann weitere Teile des Bilanzgewinns Gewinnrücklagen zuführen, sie kann diese Gewinne auch auf neue Rechnung vortragen oder unter die Aktionäre verteilen.
- Ende der Satzung -
TOP 7
Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 02. Dezember 2005. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 7 Abs. 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:
Dr. Dr. Peter Löw, Jurist, geb. am 21.10.1960
Markus Zöllner, Wirtschaftsingenieur, geb. am 25.04.1968
Dr. Stefan Gros, Kaufmann, geb. am 27.04.1964
Ersatzmitglied für den Fall des Ausscheidens eines der vorbenannten Aufsichtsratsmitglieder ist:
Dr. Martin Vorderwülbecke, Jurist, geb. am 02.09.1969
Die Bestellung erfolgt jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
TOP 8
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2005
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen
TOP 9
Berichte des Vorstandes:
Zu TOP 1:
Der Ausschluss des Bezugsrechtes für Spitzenbeträge bei der durchzuführenden Kapitalerhöhung ermöglicht die Ausnutzung der erbetenen Ermächtigung durch runde Beträge unter Beibehaltung eines glatten Bezugsrechts. Damit wird die technische Durchführung der Ausgabe neuer Aktien wesentlich erleichtert. Aus den vorstehenden Gründen ist die Bar-Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechtes notwendig.
Zu TOP 2:
Bericht des Vorstandes an die Hauptversammlung gemäß § 202 in Verbindung mit §§ 186 Abs. 3 Satz 4, Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG)
Die beantragte Ermächtigung dient, soweit sie eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zum Gegenstand hat, dem Erhalt und der Verbreiterung der Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft. Insbesondere vor dem Hintergrund des Zwecks der Gesellschaft und des Wunsches, weitere Investoren zu gewinnen sowie der unsicheren wirtschaftlichen Lage ist eine angemessene Kapitalausstattung wesentliche Grundlage der zukünftigen Geschäftstätigkeit.
Weiterhin möchte die Gesellschaft die Möglichkeit haben, Aktien zur Finanzierung von Akquisitionen einzusetzen. Da eine Kapitalerhöhung zur Durchführung einer Akquisition kurzfristig erfolgen muss, ist die Beschlussfassung darüber in der jährlichen ordentlichen Hauptversammlung keine Alternative zur Schaffung eines genehmigten Kapitals. Nur dadurch wird der Vorstand in die Lage versetzt, schnell und unkompliziert sich bietende Gelegenheiten zu Unternehmenserwerben im Interesse der Aktionäre wahrzunehmen, um so der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft zu entsprechen sowie ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Der Vorstand wird für mehrere Fälle ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.
Durch den Bezugsrechtsausschluss im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage innerhalb der 10%-Grenze des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG wird die Unternehmensfinanzierung durch Eigenkapitalaufnahme erleichtert. Die Gesellschaft erhält so die Möglichkeit, an den Kapitalmärkten flexibel und kostengünstig neues Kapital aufzunehmen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, strategische Investoren, institutionelle Anleger oder sonstige Aktionärsgruppen zu gewinnen. Eine Verwässerung des Wertes der bestehenden Aktien ist entsprechend den gesetzlichen Grenzen dahin gehend minimiert, dass der Ausgabepreis den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreiten darf.
Die Finanzierung über Schuldverschreibungen mit Options- und Wandlungsrechten sichert eine flexible Finanzierung der Gesellschaft. Die Absicherung der Bedienung und damit die Attraktivität der Finanzierungsform bedingen es, den Inhabern von Options- und Wandlungsrechten einen angemessenen Verwässerungsschutz zu gewähren. Ein angemessener Verwässerungsschutz kann erreicht werden, indem der Wandlungspreis gemindert und dem Inhaber der Wandelschuldverschreibung die Ermäßigung in bar ausgeglichen wird. Der Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre führt im Falle der Ausnutzung der Ermächtigung dazu, dass der Options- bzw. Wandlungspreis nicht gemindert werden müsste, um den Verwässerungsschutz für Inhaber von Options - oder Wandlungsrechen sicherzustellen.
Die Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen oder Verschmelzungen soll den Vorstand in die Lage versetzen, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Überlassung von Aktien an der Arquana AG erwerben zu können. In vielen Fällen besteht ein Interesse sowohl der Gesellschaft als auch der Veräußerer, die Gegenleistung für den Erwerb eines Unternehmens nicht in Geld, sondern in Aktien bereitzustellen. Aus Sicht der Gesellschaft ist die Gewährung von Aktien insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung eines Unternehmenserwerbs sinnvoll. Aber auch für den Veräußerer kann es häufig interessant sein, Aktien statt Bargeld zu erhalten. Um in diesem Fall nicht Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Unternehmen hinnehmen zu müssen, welche die Möglichkeit besitzen, eigene Aktien als Akquisitionswährung einzusetzen, soll auch die Arquana AG diese Möglichkeit nutzen können.
Der Ausschluss des Bezugsrechtes für Spitzenbeträge ermöglicht die Ausnutzung der erbetenen Ermächtigung durch runde Beträge unter Beibehaltung eines glatten Bezugsrechts. Damit wird die technische Durchführung der Ausgabe neuer Aktien wesentlich erleichtert. Aus den vorstehenden Gründen ist die Schaffung eines genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechtes notwendig. Die Einberufung einer Hauptversammlung für den Einzelfall wäre sowohl aus Zeit- als auch aus Kostengründen keine Alternative zu dem genehmigten Kapital.
Der Vorstand wird in jedem Fall der Ausgabe von Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts sorgfältig prüfen, ob dies jeweils im Interesse der Gesellschaft und damit ihrer Aktionäre liegt. Nur dann wird der Vorstand von der ihm eingeräumten Möglichkeit Gebrauch machen und in der nächsten Hauptversammlung über die Ausnutzung Bericht erstatten.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der Circel Grundstücks- und Vemögensverwaltungs AG c/o ARQUES Industries AG, Münchnerstr. 15a, 82319 Starnberg oder der nachfolgend genannten Bank (Hinterlegungsstelle) oder einem deutschen Notar während der üblichen Geschäftsstunden gemäß § 18 der gültigen Satzung bis spätestens 25. November 2005 hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.
Hinterlegungsstelle ist:
Bankhaus Gebrüder Martin AG
Kirchstr. 35
73033 Göppingen
Der Hinterlegung bei der genannten Hinterlegungsstelle wird dadurch genügt, dass die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden.
Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar ist die von diesem auszustellende Bescheinigung über die Hinterlegung spätestens am 28. November 2005 bei der Circel Grundstücks- und Vemögensverwaltungs AG c/o ARQUES Industries AG, Münchnerstr. 15a, 82319 Starnberg einzureichen.
Die auf Grund der Hinterlegung ausgehändigten Stimmrechtskarten dienen den Aktionären als Ausweis für die Ausübung des Stimmrechtes.
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können sich auch durch eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen Bevollmächtigten ihrer Wahl vertreten lassen.
Anfragen und Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung, Anfragen und eventuelle Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagespunkt gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:
Circel Grundstücks- und Vermögensverwaltung AG
Investor Relations – Hauptversammlung
Münchner Straße 15a
82319 Starnberg
Telefax: 08151 / 651 – 500
Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung, die rechtzeitig bis spätestens 18. November 2005 unter dieser Adresse eingegangen sind und eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden den Aktionären im Internet unter www.arquana.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Vorschläge werden nicht berücksichtigt.
Auf Wunsch wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift derjenigen Unterlagen, die auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen, zugesandt.
Starnberg, im Oktober 2005
Circel Grundstücks- und Vermögensverwaltung AG
Der Vorstand
Circel Grundstücks- und Vermögensgesellschaft AG
Rohrdorf
WKN 678100
ISIN DE00006781008
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
der Circel Grundstücks- und Vermögensgesellschaft AG
Der Vorstand der Circel Grundstücks- und Vermögensgesellschaft AG lädt hiermit die Aktionäre der Circel Grundstücks- und Vermögensgesellschaft AG zur außerordentlichen Hauptversammlung am Freitag, 02. Dezember 2005 um 10.00 Uhr in die Hanns-Seidl-Stiftung, Lazarettstr. 33, 80636 München ein.
Die Hauptversammlung hat folgende Tagesordnung:
TOP 1
Beschlussfassung über eine Barkapitalerhöhung (Ordentliche Barkapitalerhöhung)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Bareinlagen erhöht von EUR 2.000.000,00 in bis zu drei Teilbeträgen bis spätestens 30.04.2006 um insgesamt bis zu EUR 1.000.000 auf bis zu EUR 3.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuen nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Die neuen Aktien werden zum Mindestbetrag von EUR 1,00 je Aktie ausgegeben.
b) Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die neuen Aktien den Aktionären im Verhältnis 2:1 angeboten werden.
c) Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots endet zwei Wochen nach Bekanntgabe des Bezugsrechtsangebots. Die Zeichnungsfrist beträgt gleichfalls zwei Wochen.
d) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Hierzu gehört insbesondere auch die Festsetzung des Bezugspreises unter Beachtung des festgesetzten Mindestausgabepreises. Der Vorstand ist zum Teilvollzug dieser Kapitalanlage dergestalt ermächtigt, dass er die Durchführung des durch Bareinlage zu erbringenden Betrages in mehreren Tranchen zum Handelsregister anmelden kann. Er ist insbesondere ermächtigt, die Bedingungen festzulegen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus sowie Dritte die nicht gezeichneten Aktien zum Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können.
e) Weiterhin soll der Vorstand ermächtigt werden, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit sich bei der Festlegung des Bezugsverhältnisses ein Spitzenbetrag ergibt; hierdurch wird ein glattes und handhabbares Bezugsverhältnis und die Verwertung von Spitzen ermöglicht.
f) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die entsprechenden Bestimmungen der gültigen Satzung entsprechend der Kapitalerhöhung anzupassen.
TOP 2
Beschlussfassung über neues genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2005)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 30. November 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu EUR 1.000.000 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2005). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen.
2. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe zu entscheiden sowie Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen.
3. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
a) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 4 AktG unterschreitet;
b) soweit der Ausschluss des Bezugsrechtes erforderlich ist, um den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen oder -darlehen oder Optionsscheinen, die von der Gesellschaft ausgegeben werden, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandelrechts oder nach Erfüllung der Wandlungspflicht zustehen würde;
c) sofern die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen oder Verschmelzungen zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen erfolgt;
d) für Spitzenbeträge.
TOP 3
Beschlussfassung über die Umfirmierung der Circel Grundstücks- und Vermögensgesellschaft AG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Circel Grundstücks- und Vermögensgesellschaft AG wird umfirmiert in:
ARQUANA International Print & Media AG
TOP 4
Beschlussfassung über die Sitzverlegung der Circel Grundstücks- und Vermögensgesellschaft AG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Circel Grundstücks- und Vermögensgesellschaft AG hat ihren Sitz in Starnberg.
TOP 5
Beschlussfassung über die Neufassung des Unternehmensgegenstandes der Circel Grundstücks- und Vermögensgesellschaft AG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Gegenstand des Unternehmens ist:
a) Beratung anderer oder verbundener Unternehmen mit Ausnahme der Rechts- und Steuerberatung
b) Der Erwerb von oder die Beteiligung jeder Art an mittelständischen Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Druck- und sonstigen Medienerzeugnissen
c) Das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von mittelständischen Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen, insbesondere aus dem Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Druck- und sonstigen Medienerzeugnissen
d) Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Grundeigentum unter Einschluss von Vermietung und Verpachtung
e) Die Verwaltung eigenen Vermögens
f) Die Erbringung sonstiger Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Herstellung und des Vertriebs von Druck- und sonstigen Medienerzeugnissen
TOP 6
Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Neufassung der Satzung zu beschließen:
Satzung
I.
Allgemeines
§ 1
Firma, Sitz, Geschäftsjahr
1. Die Firma der Gesellschaft lautet: ARQUANA International Print & Media AG
2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Starnberg.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2
Gegenstand des Unternehmens
1. Gegenstand des Unternehmens:
a) Beratung anderer oder verbundener Unternehmen mit Ausnahme der Rechts- und Steuerberatung
b) Der Erwerb von oder die Beteiligung jeder Art an mittelständischen Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Druck- und sonstigen Medienerzeugnissen
c) Das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von mittelständischen Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen, insbesondere aus dem Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Druck- und sonstigen Medienerzeugnissen
d) Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Grundeigentum unter Einschluss von Vermietung und Verpachtung
e) Die Verwaltung eigenen Vermögens
f) Die Erbringung sonstiger Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Herstellung und des Vertriebs von Druck- und sonstigen Medienerzeugnissen
2. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstande des Unternehmens dienen oder diesen ergänzen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen.
§ 3
Bekanntmachungen
Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.
§ 4
Kapital, Aktien
1. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt:
EURO 2.000.000
(in Worten: EURO zwei Millionen
2. Das Grundkapital ist eingeteilt in 2.000.000 Stückaktien ohne Nennwert. Die Aktien lauten auf den Inhaber.
3. Die Form der Aktienurkunden und der Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine bestimmt der Vorstand. Der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ist ausgeschlossen.
4. Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 30. November 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu EUR 1.000.000 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2005). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe zu entscheiden sowie Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
a) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 4 AktG unterschreitet;
b) soweit der Ausschluss des Bezugsrechtes erforderlich ist, um den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen oder -darlehen oder Optionsscheinen, die von der Gesellschaft ausgegeben werden, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandelrechts oder nach Erfüllung der Wandlungspflicht zustehen würde;
c) sofern die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen oder Verschmelzungen zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen erfolgt;
d) für Spitzenbeträge.
II.
Vorstand
§ 5
Zusammensetzung und Geschäftsordnung
1. Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern. Die genaue Zahl bestimmt der Aufsichtsrat. Sind mehrere Vorstandsmitglieder vorhanden, kann der Aufsichtsrat einen Vorsitzenden des Vorstandes und einen stellvertretenden Vorsitzenden ernennen.
2. Falls der Vorstand aus mehreren Personen besteht, werden alle Vorstandsbeschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
3. Das Verhältnis der Vorstände untereinander wird durch die Geschäftsordnung für den Vorstand bestimmt. Hierzu gibt sich der Vorstand durch einstimmigen Beschluss eine Geschäftsordnung, welche der Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedarf.
§ 6
Vertretung der Gesellschaft
1. Ist nur ein Vorstandsmitglied vorhanden, so vertritt dieses die Gesellschaft allein.
2. Sind mehrere Vorstandsmitglieder vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
3. Der Aufsichtsrat kann jederzeit jedem Vorstandsmitglied Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Er kann weiter jedem Vorstandsmitglied gestatten, die Gesellschaft auch bei Rechtsgeschäften mit einem Dritten als dessen Vertreter (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 2. Alternative BGB) zu vertreten.
4. Zustimmungspflichtige Rechtsgeschäfte des Vorstandes werden im Rahmen einer Geschäftsordnung durch den Aufsichtsrat bestimmt.
III.
Aufsichtsrat
§ 7
Zusammensetzung, Amtsdauer
1. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.
2. Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das erste Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Amtsdauer der Aufsichtsratsmitglieder, die während einer Wahlperiode bestellt werden, endet mit der Amtsdauer des gesamten Aufsichtsrates.
3. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann sein Amt jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand oder gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden mit einer Frist von zwei Wochen niederlegen.
4. Die Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds kann mit der einfachen Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Stimmen der Hauptversammlung erfolgen.
§ 8
Vorsitzender, Stellvertreter
1. Der Aufsichtsrat wählt im Anschluss an die Hauptversammlung, in der die Aufsichtsratsmitglieder gewählt worden sind, in einer ohne besondere Einberufung stattfindenden Sitzung aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Die Amtszeit des Vorsitzenden und des Stellvertreters entspricht, soweit bei der Wahl nicht eine kürzere Amtszeit bestimmt wird, ihrer Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats.
2. Scheidet der Vorsitzende oder Stellvertreter vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so hat der Aufsichtsrat eine Neuwahl für die restliche Amtszeit vorzunehmen.
§ 9
Aufsichtsratsbeschlüsse
1. Aufsichtsratsbeschlüsse werden in Sitzungen gefasst.
2. Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates oder soweit die Arbeit des Vorstandes betroffen ist durch den Vorsitzenden des Vorstandes/Einzelvorstand mit einer Frist von 10 Tagen schriftlich einberufen. Bei der Berechnung der Frist werden der Tag der Absendung der Einladung und der Tag der Sitzung nicht mitgerechnet.
3. An den Aufsichtsratssitzungen kann ein Aufsichtsratsmitglied ausnahmsweise mit Zustimmung des Aufsichtsratsvorsitzenden auch dadurch teilnehmen, dass es eine schriftliche Stimmabgabe an den Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter übergibt. Mit Zustimmung des Vorsitzenden können Aufsichtsratsmitglieder auch per Telefon oder Videokonferenz an einer Sitzung des Aufsichtsrates teilnehmen.
4. Außerhalb von Sitzungen ist eine schriftliche, telegraphische, telefonische, fernschriftliche oder mit Hilfe sonstiger Mittel der Telekommunikation und Datenübertragung (insbesondere per Telefax oder elektronischer Stimmabgabe) durchgeführte Beschlussfassung zulässig, wenn der Aufsichtsratsvorsitzende dies für den Einzelfall bestimmt. Die zwingenden gesetzlichen Vorschriften über die Beschlussfassung des Aufsichtsrates bleiben hiervon unberührt.
5. Für Beschlussfassungen und Wahlen gilt grundsätzlich die einfache Mehrheit, wobei die Stimme des Vorsitzenden nicht besonders behandelt wird. Bei Stimmengleichheit gilt ein Beschlussvorschlag als abgelehnt.
6. Soweit nicht ausschließlich interne Organisationsfragen des Aufsichtsrates betroffen sind, hat jedes Vorstandsmitglied grundsätzlich ein Anwesenheitsrecht bei den Aufsichtsratssitzungen, es sei denn, dass der Aufsichtsrat im Einzelfall dies ausnahmsweise durch Beschluss anders entscheidet.
7. Der Aufsichtsrat gibt sich selbst eine Geschäftsordnung.
§ 10
Willenserklärungen des Aufsichtsrats
1. Willenserklärungen des Aufsichtsrats werden namens des Aufsichtsrats durch den Vorsitzenden oder, im Falle seiner Verhinderung, durch dessen Stellvertreter abgegeben.
2. Ständiger Vertreter des Aufsichtsrats gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber Gerichten und Behörden, sowie gegenüber dem Vorstand, ist der Vorsitzende oder, im Falle seiner Verhinderung, dessen Stellvertreter.
§ 11
Satzungsänderungen
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen.
§ 12
Auslagenersatz, Vergütung
1. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten den Ersatz ihrer notwendigen Auslagen.
2. Über die Höhe einer etwaigen Vergütung beschließt die Hauptversammlung. Die Hauptversammlung kann die Vergütung anlässlich der Wahl zum Aufsichtsrat für die gesamte Wahlperiode festlegen.
IV.
Hauptversammlung
§ 13
Ort und Einberufung
1. Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder an einem vom Aufsichtsratvorsitzenden zu bestimmenden Ort in Bayern statt.
2. Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand oder den Vorsitzenden des Aufsichtsrates einberufen.
3. Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt in der gesetzlich vorgesehenen Form und muss mindestens 30 Tage vor dem Tage der Hauptversammlung bzw. — soweit die Teilnahme von einer Anmeldung des Teilnehmers abhängig ist — 30 Tage vor dem letzten Anmeldetag unter Angabe der Tagesordnung erfolgen. Dabei werden der Tag der Absendung und der Tag der Hauptversammlung bzw. der letzte Anmeldetag nicht mitgerechnet.
§ 14
Teilnahme an der Hauptversammlung, Stimmrecht und Vollmacht
1. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind grundsätzlich sämtliche Aktionäre berechtigt. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht.
2. Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung bedarf der Textform. Sie muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. § 123 AktG, insbesondere die dort geregelte Anmeldefrist von sieben Tagen, bleibt unberührt.
3. Die Aktionäre müssen außerdem die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu bedarf es eines in Textform erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
4. Die Gesellschaft kann die Teilnahme an der Hauptversammlung auch mittels elektronischer oder anderer Medien zulassen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
5. Der Aktionär kann sich in der Hauptversammlung vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht gilt die gesetzlich vorgeschriebene Form. Vollmachten, die der Aktionär der Gesellschaft oder einem von ihr benannten Stimmrechtsvertreter zuleitet, können auch durch Telefax oder durch eine andere, in der Einladung zur Hauptversammlung näher bestimmte elektronische Form erteilt werden. Die Einzelheiten werden in der Einladung bekannt gemacht.
§ 15
Vorsitz
1. Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter. Ist sowohl der Vorsitzende als auch sein Stellvertreter verhindert, wird der Versammlungsleiter durch die Hauptversammlung gewählt.
2. Der Vorsitzende leitet die Versammlung. Er bestimmt die Reihenfolge, in der die Gegenstände der Tagesordnung verhandelt werden, sowie die Art und Reihenfolge der Abstimmungen. Er kann das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken; er kann insbesondere den zeitlichen Rahmen des Versammlungsverlaufs, der Aussprache zu den Tagesordnungspunkten sowie des einzelnen Rede- und Fragebeitrags angemessen fortsetzen.
§ 16
Beschlussfassung
1. Das Stimmrecht wird nach der Anzahl der Stückaktien ausgeübt. Das Stimmrecht beginnt mit der Leistung der gesetzlichen Mindesteinlage.
2. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden und stimmberechtigten Aktien gefasst, soweit diese Satzung oder das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit vorsehen. Im Falle der Stimmengleichheit gilt, ausgenommen bei Wahlen, ein Antrag als abgelehnt.
3. Sofern bei Wahlen im ersten Wahlgang die einfache Stimmenmehrheit nicht erreicht wird, findet eine Stichwahl zwischen den Personen statt, die die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
4. Die Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrates bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Stimmen.
5. Der Beschluss über die Auflösung der Gesellschaft bedarf einer Mehrheit von 80 vom Hundert des gesamten stimmberechtigten Grundkapitals, unabhängig von der Anwesenheit in der Hauptversammlung.
§ 17
Jahresabschluss und ordentliche Hauptversammlung
1. Der Vorstand hat in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres den Jahresabschluss und den Lagebericht für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen und, soweit gesetzlich vorgeschrieben, dem Abschlussprüfer vorzulegen. Nach Eingang des Prüfungsberichtes sind der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Prüfungsbericht und der Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinnes unverzüglich dem Aufsichtsrat vorzulegen.
2. Nach Eingang des Berichts des Aufsichtsrats über das Ergebnis seiner Prüfung hat der Vorstand unverzüglich die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen, die innerhalb der ersten acht Monate eines jeden Geschäftsjahres stattzufinden hat. Sie beschließt über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie über die Verwendung des Bilanzgewinnes und wählt den Abschlussprüfer.
3. Stellen Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest, so können sie Beträge bis zur Hälfte des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einstellen. Sie sind darüber hinaus ermächtigt, bis zu einem weiteren Viertel des Jahresüberschusses Beträge in andere Gewinnrücklagen einzustellen, solange die Gewinnrücklagen die Hälfte des Grundkapitals nicht übersteigen oder so weit, dass sie nach der Einstellung die Hälfte des Grundkapitals nicht übersteigen würden.
4. Stellt die Hauptversammlung den Jahresabschluss fest, so ist der fünfte Teil des Jahresüberschusses in die Gewinnrücklagen einzustellen, bis diese Rücklage den Betrag des Grundkapitals erreicht hat.
5. Bei der Berechnung des gemäß Abs. 3 und 4 in Gewinnrücklagen einzustellenden Teils des Jahresüberschusses sind vorweg Zuweisungen zur gesetzlichen Rücklage und Verlustvorträge abzuziehen.
6. Die Hauptversammlung beschließt über die Verwendung des sich aus dem festgestellten Jahresabschluss ergebenden Bilanzgewinns. Sie kann weitere Teile des Bilanzgewinns Gewinnrücklagen zuführen, sie kann diese Gewinne auch auf neue Rechnung vortragen oder unter die Aktionäre verteilen.
- Ende der Satzung -
TOP 7
Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 02. Dezember 2005. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 7 Abs. 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:
Dr. Dr. Peter Löw, Jurist, geb. am 21.10.1960
Markus Zöllner, Wirtschaftsingenieur, geb. am 25.04.1968
Dr. Stefan Gros, Kaufmann, geb. am 27.04.1964
Ersatzmitglied für den Fall des Ausscheidens eines der vorbenannten Aufsichtsratsmitglieder ist:
Dr. Martin Vorderwülbecke, Jurist, geb. am 02.09.1969
Die Bestellung erfolgt jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
TOP 8
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2005
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen
TOP 9
Berichte des Vorstandes:
Zu TOP 1:
Der Ausschluss des Bezugsrechtes für Spitzenbeträge bei der durchzuführenden Kapitalerhöhung ermöglicht die Ausnutzung der erbetenen Ermächtigung durch runde Beträge unter Beibehaltung eines glatten Bezugsrechts. Damit wird die technische Durchführung der Ausgabe neuer Aktien wesentlich erleichtert. Aus den vorstehenden Gründen ist die Bar-Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechtes notwendig.
Zu TOP 2:
Bericht des Vorstandes an die Hauptversammlung gemäß § 202 in Verbindung mit §§ 186 Abs. 3 Satz 4, Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG)
Die beantragte Ermächtigung dient, soweit sie eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zum Gegenstand hat, dem Erhalt und der Verbreiterung der Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft. Insbesondere vor dem Hintergrund des Zwecks der Gesellschaft und des Wunsches, weitere Investoren zu gewinnen sowie der unsicheren wirtschaftlichen Lage ist eine angemessene Kapitalausstattung wesentliche Grundlage der zukünftigen Geschäftstätigkeit.
Weiterhin möchte die Gesellschaft die Möglichkeit haben, Aktien zur Finanzierung von Akquisitionen einzusetzen. Da eine Kapitalerhöhung zur Durchführung einer Akquisition kurzfristig erfolgen muss, ist die Beschlussfassung darüber in der jährlichen ordentlichen Hauptversammlung keine Alternative zur Schaffung eines genehmigten Kapitals. Nur dadurch wird der Vorstand in die Lage versetzt, schnell und unkompliziert sich bietende Gelegenheiten zu Unternehmenserwerben im Interesse der Aktionäre wahrzunehmen, um so der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft zu entsprechen sowie ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Der Vorstand wird für mehrere Fälle ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.
Durch den Bezugsrechtsausschluss im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage innerhalb der 10%-Grenze des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG wird die Unternehmensfinanzierung durch Eigenkapitalaufnahme erleichtert. Die Gesellschaft erhält so die Möglichkeit, an den Kapitalmärkten flexibel und kostengünstig neues Kapital aufzunehmen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, strategische Investoren, institutionelle Anleger oder sonstige Aktionärsgruppen zu gewinnen. Eine Verwässerung des Wertes der bestehenden Aktien ist entsprechend den gesetzlichen Grenzen dahin gehend minimiert, dass der Ausgabepreis den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreiten darf.
Die Finanzierung über Schuldverschreibungen mit Options- und Wandlungsrechten sichert eine flexible Finanzierung der Gesellschaft. Die Absicherung der Bedienung und damit die Attraktivität der Finanzierungsform bedingen es, den Inhabern von Options- und Wandlungsrechten einen angemessenen Verwässerungsschutz zu gewähren. Ein angemessener Verwässerungsschutz kann erreicht werden, indem der Wandlungspreis gemindert und dem Inhaber der Wandelschuldverschreibung die Ermäßigung in bar ausgeglichen wird. Der Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre führt im Falle der Ausnutzung der Ermächtigung dazu, dass der Options- bzw. Wandlungspreis nicht gemindert werden müsste, um den Verwässerungsschutz für Inhaber von Options - oder Wandlungsrechen sicherzustellen.
Die Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen oder Verschmelzungen soll den Vorstand in die Lage versetzen, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Überlassung von Aktien an der Arquana AG erwerben zu können. In vielen Fällen besteht ein Interesse sowohl der Gesellschaft als auch der Veräußerer, die Gegenleistung für den Erwerb eines Unternehmens nicht in Geld, sondern in Aktien bereitzustellen. Aus Sicht der Gesellschaft ist die Gewährung von Aktien insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung eines Unternehmenserwerbs sinnvoll. Aber auch für den Veräußerer kann es häufig interessant sein, Aktien statt Bargeld zu erhalten. Um in diesem Fall nicht Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Unternehmen hinnehmen zu müssen, welche die Möglichkeit besitzen, eigene Aktien als Akquisitionswährung einzusetzen, soll auch die Arquana AG diese Möglichkeit nutzen können.
Der Ausschluss des Bezugsrechtes für Spitzenbeträge ermöglicht die Ausnutzung der erbetenen Ermächtigung durch runde Beträge unter Beibehaltung eines glatten Bezugsrechts. Damit wird die technische Durchführung der Ausgabe neuer Aktien wesentlich erleichtert. Aus den vorstehenden Gründen ist die Schaffung eines genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechtes notwendig. Die Einberufung einer Hauptversammlung für den Einzelfall wäre sowohl aus Zeit- als auch aus Kostengründen keine Alternative zu dem genehmigten Kapital.
Der Vorstand wird in jedem Fall der Ausgabe von Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts sorgfältig prüfen, ob dies jeweils im Interesse der Gesellschaft und damit ihrer Aktionäre liegt. Nur dann wird der Vorstand von der ihm eingeräumten Möglichkeit Gebrauch machen und in der nächsten Hauptversammlung über die Ausnutzung Bericht erstatten.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der Circel Grundstücks- und Vemögensverwaltungs AG c/o ARQUES Industries AG, Münchnerstr. 15a, 82319 Starnberg oder der nachfolgend genannten Bank (Hinterlegungsstelle) oder einem deutschen Notar während der üblichen Geschäftsstunden gemäß § 18 der gültigen Satzung bis spätestens 25. November 2005 hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.
Hinterlegungsstelle ist:
Bankhaus Gebrüder Martin AG
Kirchstr. 35
73033 Göppingen
Der Hinterlegung bei der genannten Hinterlegungsstelle wird dadurch genügt, dass die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden.
Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar ist die von diesem auszustellende Bescheinigung über die Hinterlegung spätestens am 28. November 2005 bei der Circel Grundstücks- und Vemögensverwaltungs AG c/o ARQUES Industries AG, Münchnerstr. 15a, 82319 Starnberg einzureichen.
Die auf Grund der Hinterlegung ausgehändigten Stimmrechtskarten dienen den Aktionären als Ausweis für die Ausübung des Stimmrechtes.
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können sich auch durch eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen Bevollmächtigten ihrer Wahl vertreten lassen.
Anfragen und Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung, Anfragen und eventuelle Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagespunkt gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:
Circel Grundstücks- und Vermögensverwaltung AG
Investor Relations – Hauptversammlung
Münchner Straße 15a
82319 Starnberg
Telefax: 08151 / 651 – 500
Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung, die rechtzeitig bis spätestens 18. November 2005 unter dieser Adresse eingegangen sind und eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden den Aktionären im Internet unter www.arquana.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Vorschläge werden nicht berücksichtigt.
Auf Wunsch wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift derjenigen Unterlagen, die auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen, zugesandt.
Starnberg, im Oktober 2005
Circel Grundstücks- und Vermögensverwaltung AG
Der Vorstand
ups: Fahler in erster Zeile des vorangegangenen Postings. Es sollte natürlich nicht "entschieden" sondern "erschienen" lauten.
Sorry
p.S. Die Kapitalerhöhung hält sich doch in Grenzen, oder?
Sorry
p.S. Die Kapitalerhöhung hält sich doch in Grenzen, oder?
tja, ich denke, das wird wohl doch so kommen wie ich heute morgen sagte mit dem 50:1 Split....sonst könnten ja die neuen Aktien nicht zu 1€ herausgegeben werden...die verschenken ja nichts wenn wir jetzt bei 36€ stehen Es sind ja nennwertlose Stückaktien...das heißt ja, das man Splitten könnte....ach wie find ich das gut...hoffentlich kommt das auch so...passen würde es
[posting]18.369.821 von Muckelius am 21.10.05 15:29:19[/posting]Für meine These spricht auch folgendes:
Zu TOP 2:
Bericht des Vorstandes an die Hauptversammlung gemäß § 202 in Verbindung mit §§ 186 Abs. 3 Satz 4, Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG)
Die beantragte Ermächtigung dient, soweit sie eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zum Gegenstand hat, dem Erhalt und der Verbreiterung der Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft. Insbesondere vor dem Hintergrund des Zwecks der Gesellschaft und des Wunsches, weitere Investoren zu gewinnen sowie der unsicheren wirtschaftlichen Lage ist eine angemessene Kapitalausstattung wesentliche Grundlage der zukünftigen Geschäftstätigkeit.
Weiterhin möchte die Gesellschaft die Möglichkeit haben, Aktien zur Finanzierung von Akquisitionen einzusetzen. Da eine Kapitalerhöhung zur Durchführung einer Akquisition kurzfristig erfolgen muss, ist die Beschlussfassung darüber in der jährlichen ordentlichen Hauptversammlung keine Alternative zur Schaffung eines genehmigten Kapitals. Nur dadurch wird der Vorstand in die Lage versetzt, schnell und unkompliziert sich bietende Gelegenheiten zu Unternehmenserwerben im Interesse der Aktionäre wahrzunehmen, um so der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft zu entsprechen sowie ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Der Vorstand wird für mehrere Fälle ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.
Durch den Bezugsrechtsausschluss im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage innerhalb der 10%-Grenze des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG wird die Unternehmensfinanzierung durch Eigenkapitalaufnahme erleichtert. Die Gesellschaft erhält so die Möglichkeit, an den Kapitalmärkten flexibel und kostengünstig neues Kapital aufzunehmen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, strategische Investoren, institutionelle Anleger oder sonstige Aktionärsgruppen zu gewinnen. Eine Verwässerung des Wertes der bestehenden Aktien ist entsprechend den gesetzlichen Grenzen dahin gehend minimiert, dass der Ausgabepreis den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreiten darf.
Zu TOP 2:
Bericht des Vorstandes an die Hauptversammlung gemäß § 202 in Verbindung mit §§ 186 Abs. 3 Satz 4, Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG)
Die beantragte Ermächtigung dient, soweit sie eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zum Gegenstand hat, dem Erhalt und der Verbreiterung der Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft. Insbesondere vor dem Hintergrund des Zwecks der Gesellschaft und des Wunsches, weitere Investoren zu gewinnen sowie der unsicheren wirtschaftlichen Lage ist eine angemessene Kapitalausstattung wesentliche Grundlage der zukünftigen Geschäftstätigkeit.
Weiterhin möchte die Gesellschaft die Möglichkeit haben, Aktien zur Finanzierung von Akquisitionen einzusetzen. Da eine Kapitalerhöhung zur Durchführung einer Akquisition kurzfristig erfolgen muss, ist die Beschlussfassung darüber in der jährlichen ordentlichen Hauptversammlung keine Alternative zur Schaffung eines genehmigten Kapitals. Nur dadurch wird der Vorstand in die Lage versetzt, schnell und unkompliziert sich bietende Gelegenheiten zu Unternehmenserwerben im Interesse der Aktionäre wahrzunehmen, um so der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft zu entsprechen sowie ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Der Vorstand wird für mehrere Fälle ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.
Durch den Bezugsrechtsausschluss im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage innerhalb der 10%-Grenze des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG wird die Unternehmensfinanzierung durch Eigenkapitalaufnahme erleichtert. Die Gesellschaft erhält so die Möglichkeit, an den Kapitalmärkten flexibel und kostengünstig neues Kapital aufzunehmen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, strategische Investoren, institutionelle Anleger oder sonstige Aktionärsgruppen zu gewinnen. Eine Verwässerung des Wertes der bestehenden Aktien ist entsprechend den gesetzlichen Grenzen dahin gehend minimiert, dass der Ausgabepreis den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreiten darf.
Wo steht bitte, dass die Aktien zum Preis von 1 Euro ausgegeben werden? 1 Euro ist der gesetzliche Mindestpreis. Etwas tiefer in der tagesordnung zur HV steht Folgendes:
d) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Hierzu gehört insbesondere auch die Festsetzung des Bezugspreises unter Beachtung des festgesetzten Mindestausgabepreises.
d) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Hierzu gehört insbesondere auch die Festsetzung des Bezugspreises unter Beachtung des festgesetzten Mindestausgabepreises.
und damit scheint ja auch der offengehaltene SqueezeOut vom Tisch:
Die beantragte Ermächtigung dient, soweit sie eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zum Gegenstand hat, dem Erhalt und der Verbreiterung der Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft. Insbesondere vor dem Hintergrund des Zwecks der Gesellschaft und des Wunsches, weitere Investoren zu gewinnen sowie der unsicheren wirtschaftlichen Lage ist eine angemessene Kapitalausstattung wesentliche Grundlage der zukünftigen Geschäftstätigkeit.
Gefällt mir
Die beantragte Ermächtigung dient, soweit sie eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zum Gegenstand hat, dem Erhalt und der Verbreiterung der Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft. Insbesondere vor dem Hintergrund des Zwecks der Gesellschaft und des Wunsches, weitere Investoren zu gewinnen sowie der unsicheren wirtschaftlichen Lage ist eine angemessene Kapitalausstattung wesentliche Grundlage der zukünftigen Geschäftstätigkeit.
Gefällt mir
p.s. Ein Aktiensplit müsste auch von der Hauptversammlung beschlossen werden. In der Tagesordnung lese ich nichts davon.
[posting]18.371.464 von Muckelius am 21.10.05 17:10:22[/posting]da geb ich dir recht...das würde dagegen sprechen...
aber warten wir es doch einfach ab...ich sag ja auch nur, das das meine Theorie ist....
rührt daher, weil es bei Arques auch so gelaufen ist...warum soll ein Erfolgsrezept nicht wiederholt werden???
Ausserdem....Aktien über 100 € sind auch vielen zu teuer....auch 36€ schon...ein Split ändert nichts am Wert, macht das Teil aber besser handelbar und optisch günstiger...für ein NEUES Unternehmen, was es ja ist sicherlich von Vorteil, oder würdest du ein unbekanntes Unternehmen zu einem Prei von 36€ kaufen???
aber warten wir es doch einfach ab...ich sag ja auch nur, das das meine Theorie ist....
rührt daher, weil es bei Arques auch so gelaufen ist...warum soll ein Erfolgsrezept nicht wiederholt werden???
Ausserdem....Aktien über 100 € sind auch vielen zu teuer....auch 36€ schon...ein Split ändert nichts am Wert, macht das Teil aber besser handelbar und optisch günstiger...für ein NEUES Unternehmen, was es ja ist sicherlich von Vorteil, oder würdest du ein unbekanntes Unternehmen zu einem Prei von 36€ kaufen???
[posting]18.371.500 von Muckelius am 21.10.05 17:12:50[/posting]das weiß ich eben nicht so 100%, ob das immer beschlossen werden muß.
Ev. kann das auch der Aufsichtsrat mit dem Vorstand zusammen beschließen?.....müsste man mal recherchieren
Vielleicht geht das auch, sonst müsste man ja jedesmal eine HV einberufen, wenn es Markttechnisch sinnvoll erscheint zu splitten...
Vielleicht kommt noch ein Nachtrag...
Wiegesagt ich weiß es nicht genau...nur eine Theorie von mir, die von der Arques-Story abgeleitet ist und ja Erfolg brachte....
Warten wirs ab....
Ev. kann das auch der Aufsichtsrat mit dem Vorstand zusammen beschließen?.....müsste man mal recherchieren
Vielleicht geht das auch, sonst müsste man ja jedesmal eine HV einberufen, wenn es Markttechnisch sinnvoll erscheint zu splitten...
Vielleicht kommt noch ein Nachtrag...
Wiegesagt ich weiß es nicht genau...nur eine Theorie von mir, die von der Arques-Story abgeleitet ist und ja Erfolg brachte....
Warten wirs ab....
Kurs bei 42 Euro, da wollen sich noch einige eindecken!
Ob die Aktie (zu?) teuer ist, hängt auch davon ab, wieviel Circel/Arquana für die übernommenen Beteiligungen bezahlt hat bzw. wie hoch die Kaufpreisverbindlichkeiten sind.
Ist darüber etwas bekannt? Gibt es aktuelle veröffentlichte Zahlen der company, die darüber etwas aussagen?
Gruß
avia
Ist darüber etwas bekannt? Gibt es aktuelle veröffentlichte Zahlen der company, die darüber etwas aussagen?
Gruß
avia
@ avia. Laut adhoc ist zumindest die französische Druckerei zu einem "symbolischen Kaufpreis" erworden worden. Wie das mit der anderen Beteiligung ist, weiß ich nicht.
ich sag mal...günstig...wie alle Übernahmen von Arques und wo die mitmischen
DGAP-News: ARQUES: Ausweitung der Druckereiaktivitäten auf Österreich
Corporate-News übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
Ausweitung der Druckereiaktivitäten auf Österreich
ARQUES erwirbt österreichischen Rollenoffsetdrucker Sochor Group GmbH -
Internationalisierung schreitet zügig voran
Starnberg, 21. November 2005 - Durch notarielle Urkunde vom 18. November 2005
hat die Starnberger Beteiligungsgesellschaft ARQUES Industries AG (ISIN
DE0005156004) 100% der Anteile an der Sochor Group GmbH, Zell am See,
Österreich, erworben. Damit setzt ARQUES die angekündigte
Internationalisierung im Rollenoffsetbereich fort. Sochor soll an die
börsennotierte ARQUANA International Print & Media AG (ISIN DE0006781008)
übertragen werden. ARQUANA ist eine Tochtergesellschaft der ARQUES Industries
AG, die bis zur Hauptversammlung am 2. Dezember 2005 unter dem Namen Circel
Grundstücks- und Vermögensverwaltung firmiert.
Die Sochor Group ist eine der größten Rollenoffsetdruckereien Österreichs. In
2004 erzielte sie einen Umsatz in Höhe von EUR 33 Mio. Die Gesellschaft ist
technisch auf dem neuesten Stand und verfügt über sämtliche
Betriebsgrundstücke im Eigenbestand. Die Sochor Group ist von entscheidender
strategischer Bedeutung für die Expansion in die Schweiz und die Erschließung
der östlichen Märkte. In beide Regionen bestehen bereits intensive
Kundenbeziehungen.
Der Kaufpreis gliedert sich in verschiedene Komponenten. EUR 0,5 Mio. wurden
sofort fällig und sind bereits bezahlt, weitere bis zu EUR 0,5 Mio. werden als
Earn out bei der Erfüllung festgelegter Milestones fällig. Darüber hinaus
erhalten die Verkäufer als zusätzliche Kaufpreiskomponente 75.000 Aktien an
der ARQUANA International Print & Media AG zu Verkehrswerten. Damit ist es
erstmals gelungen, einen großen Teil des Kaufpreises über die Begebung von
Aktien der ARQUANA International Print & Media AG abzubilden. Der Vorstand
bewertet dies auch als einen Nachweis der Werthaltigkeit der ARQUANA
Beteiligungen.
Durch die Akquisition der Sochor Group ist ARQUES in Zusammenhang mit ihrer
Tochter ARQUANA nunmehr einer der führenden Druckspezialisten im
Rollenoffsetbereich mit Sitz in Deutschland. Zu den operativen Gesellschaften
gehören neben der Colordruck Pforzheim GmbH & Co. KG die Johler Druck GmbH in
Neumünster, die Nord Offset Druck GmbH in Ellerbek und die zuletzt von der
Imprimerie Nationale S.A. erworbene Evry Rotatives S.A.S. in Paris. Der für
2006 geplante Jahresumsatz der Druckaktivitäten steigt durch die Transaktion
auf mehr als EUR 130 Mio.
Auf Holdingebene überschreitet der konsolidierte und annualisierte
Jahresumsatz der ARQUES Industries AG jetzt deutlich die 500-Mio.-Euro-Umsatz-
Grenze. Dadurch ist es ARQUES gelungen, auch das letzte für 2005 gesteckte
Ziel deutlich und vorzeitig zu übertreffen. An den für 2006 geplanten
Umsatzzielen hält ARQUES daher fest.
Für die letzten Wochen des Jahres rechnet der Vorstand mit anhaltend lebhafter
Akquisitionstätigkeit.
Über ARQUES
Die ARQUES Industries AG, Starnberg, ist ein Turnaround-Spezialist, der sich
auf den Erwerb und die aktive Restrukturierung von Unternehmen in
Umbruchsituationen konzentriert, um sie mit einem eigenen Team und aus eigener
Kraft zu wettbewerbsfähigen und ertragsstarken Unternehmen zu entwickeln.
ARQUES revitalisiert das Wertschöpfungspotenzial seiner
Beteiligungsunternehmen zum Nutzen aller seiner Stakeholder unter Wahrnehmung
der damit verbundenen sozialen Verantwortung. ARQUES macht es sich zur
Aufgabe, unterbewertete Unternehmen mit bereits eingeschränkter
Überlebensfähigkeit, aber hohem Wertsteigerungspotenzial, zu identifizieren
und dabei komplexe Unternehmensstrukturen und Umbruchsituationen zu meistern.
Die Aktien der ARQUES Industries AG werden im Geregelten Markt (Prime
Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Symbol "AQU" (ISIN:
DE0005156004) gehandelt und notieren seit 19. September 2005 im SDAX.
Kontakt:
ARQUES Industries AG
Investor Relations & Unternehmenskommunikation
Anke Lüdemann, CEFA/CIIA
Tel.: +49 (0) 8151/ 651 0
Email: luedemann@arques.de
DenkLeistung Kommunikationsmanagement
Monika Schlesinger
Tel.: +49 (0) 8141/ 53 97 02
Email: Monika.Schlesinger@t-online.de
Ende der Mitteilung (c)DGAP 21.11.2005
------------------------------------------------------------------------------
WKN: 515600 ; ISIN: DE0005156004; Index: SDAX
Notiert: Geregelter Markt (Prime Standard) in Frankfurt; Freiverkehr in
Berlin-Bremen, München und Stuttgart
210700 Nov 05
Corporate-News übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
Ausweitung der Druckereiaktivitäten auf Österreich
ARQUES erwirbt österreichischen Rollenoffsetdrucker Sochor Group GmbH -
Internationalisierung schreitet zügig voran
Starnberg, 21. November 2005 - Durch notarielle Urkunde vom 18. November 2005
hat die Starnberger Beteiligungsgesellschaft ARQUES Industries AG (ISIN
DE0005156004) 100% der Anteile an der Sochor Group GmbH, Zell am See,
Österreich, erworben. Damit setzt ARQUES die angekündigte
Internationalisierung im Rollenoffsetbereich fort. Sochor soll an die
börsennotierte ARQUANA International Print & Media AG (ISIN DE0006781008)
übertragen werden. ARQUANA ist eine Tochtergesellschaft der ARQUES Industries
AG, die bis zur Hauptversammlung am 2. Dezember 2005 unter dem Namen Circel
Grundstücks- und Vermögensverwaltung firmiert.
Die Sochor Group ist eine der größten Rollenoffsetdruckereien Österreichs. In
2004 erzielte sie einen Umsatz in Höhe von EUR 33 Mio. Die Gesellschaft ist
technisch auf dem neuesten Stand und verfügt über sämtliche
Betriebsgrundstücke im Eigenbestand. Die Sochor Group ist von entscheidender
strategischer Bedeutung für die Expansion in die Schweiz und die Erschließung
der östlichen Märkte. In beide Regionen bestehen bereits intensive
Kundenbeziehungen.
Der Kaufpreis gliedert sich in verschiedene Komponenten. EUR 0,5 Mio. wurden
sofort fällig und sind bereits bezahlt, weitere bis zu EUR 0,5 Mio. werden als
Earn out bei der Erfüllung festgelegter Milestones fällig. Darüber hinaus
erhalten die Verkäufer als zusätzliche Kaufpreiskomponente 75.000 Aktien an
der ARQUANA International Print & Media AG zu Verkehrswerten. Damit ist es
erstmals gelungen, einen großen Teil des Kaufpreises über die Begebung von
Aktien der ARQUANA International Print & Media AG abzubilden. Der Vorstand
bewertet dies auch als einen Nachweis der Werthaltigkeit der ARQUANA
Beteiligungen.
Durch die Akquisition der Sochor Group ist ARQUES in Zusammenhang mit ihrer
Tochter ARQUANA nunmehr einer der führenden Druckspezialisten im
Rollenoffsetbereich mit Sitz in Deutschland. Zu den operativen Gesellschaften
gehören neben der Colordruck Pforzheim GmbH & Co. KG die Johler Druck GmbH in
Neumünster, die Nord Offset Druck GmbH in Ellerbek und die zuletzt von der
Imprimerie Nationale S.A. erworbene Evry Rotatives S.A.S. in Paris. Der für
2006 geplante Jahresumsatz der Druckaktivitäten steigt durch die Transaktion
auf mehr als EUR 130 Mio.
Auf Holdingebene überschreitet der konsolidierte und annualisierte
Jahresumsatz der ARQUES Industries AG jetzt deutlich die 500-Mio.-Euro-Umsatz-
Grenze. Dadurch ist es ARQUES gelungen, auch das letzte für 2005 gesteckte
Ziel deutlich und vorzeitig zu übertreffen. An den für 2006 geplanten
Umsatzzielen hält ARQUES daher fest.
Für die letzten Wochen des Jahres rechnet der Vorstand mit anhaltend lebhafter
Akquisitionstätigkeit.
Über ARQUES
Die ARQUES Industries AG, Starnberg, ist ein Turnaround-Spezialist, der sich
auf den Erwerb und die aktive Restrukturierung von Unternehmen in
Umbruchsituationen konzentriert, um sie mit einem eigenen Team und aus eigener
Kraft zu wettbewerbsfähigen und ertragsstarken Unternehmen zu entwickeln.
ARQUES revitalisiert das Wertschöpfungspotenzial seiner
Beteiligungsunternehmen zum Nutzen aller seiner Stakeholder unter Wahrnehmung
der damit verbundenen sozialen Verantwortung. ARQUES macht es sich zur
Aufgabe, unterbewertete Unternehmen mit bereits eingeschränkter
Überlebensfähigkeit, aber hohem Wertsteigerungspotenzial, zu identifizieren
und dabei komplexe Unternehmensstrukturen und Umbruchsituationen zu meistern.
Die Aktien der ARQUES Industries AG werden im Geregelten Markt (Prime
Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Symbol "AQU" (ISIN:
DE0005156004) gehandelt und notieren seit 19. September 2005 im SDAX.
Kontakt:
ARQUES Industries AG
Investor Relations & Unternehmenskommunikation
Anke Lüdemann, CEFA/CIIA
Tel.: +49 (0) 8151/ 651 0
Email: luedemann@arques.de
DenkLeistung Kommunikationsmanagement
Monika Schlesinger
Tel.: +49 (0) 8141/ 53 97 02
Email: Monika.Schlesinger@t-online.de
Ende der Mitteilung (c)DGAP 21.11.2005
------------------------------------------------------------------------------
WKN: 515600 ; ISIN: DE0005156004; Index: SDAX
Notiert: Geregelter Markt (Prime Standard) in Frankfurt; Freiverkehr in
Berlin-Bremen, München und Stuttgart
210700 Nov 05
Endlich einige gehandelte Stücke (Kurs gleich +20%). Wenn die Aktie bei jeder Meldung die kommt so reagiert, sehen wir irgendwann die 100 Euro Aber jetz mal im Ernst: 133 Mio Umsatzpotential hat Arquana mit der heutigen Übernahme. Mittelfristig(2008) sollen es 500 Mio Umsatz werden (siehe Posting #18)! Da kommt also noch Einiges! Ich bin froh, dass ich in diesen Wert schon invesiert bin.
nachdem der gesamte Freefloat max. 99 999 Aktien beträgt, ist das kein Wunder, das der Kurs mit ein paar Scheinen das fliegen lernt
P.S.
Gesamtanzahl Aktien = 2 000 000 (vor der HV)
KE um 1 000 000 Aktien wird auf der HV beschlossen (aber vielleicht auch noch nicht gleich durchgeführt)
Arquesanteil 95,1 % = 1 900 001 Aktien
ergibt Freefloat 99 999 Aktien
Marktkapitalisierung ca. 76 Mio €
eingebrachter Umsatz der 5 Druckfirmen bisher ca. 130 Mio/Jahr
noch vorhandenes Kapital müsste ca. 30 Mio aus dem Pensionsfonds sein
Top Management und Mutterfirma
kurz zusammengefasst wird das viel Freude für die Investierten geben
P.S.
Gesamtanzahl Aktien = 2 000 000 (vor der HV)
KE um 1 000 000 Aktien wird auf der HV beschlossen (aber vielleicht auch noch nicht gleich durchgeführt)
Arquesanteil 95,1 % = 1 900 001 Aktien
ergibt Freefloat 99 999 Aktien
Marktkapitalisierung ca. 76 Mio €
eingebrachter Umsatz der 5 Druckfirmen bisher ca. 130 Mio/Jahr
noch vorhandenes Kapital müsste ca. 30 Mio aus dem Pensionsfonds sein
Top Management und Mutterfirma
kurz zusammengefasst wird das viel Freude für die Investierten geben
Hier das schon bekannte etwas ausführlicher:
Von der Arquana/Circel Homepage:
Zell am See, 23. November 2005
Sochor Group tritt ARQUANA International Print & Media AG bei
Traditionsdruckerei aus Zell am See sieht Chancen in internationaler Druckgruppe
Die in Familienbesitz befindliche Sochor Group GmbH mit Sitz in Zell am See (Österreich) gibt bekannt, dass die ARQUANA International Print & Media AG am 18. November 2005 sämtliche Geschäftsanteile übernommen hat. Im Gegenzug haben die bisherigen Gesellschafter einen Barkaufpreis erhalten und 75.000 Aktien an der ARQUANA übernommen. ARQUANA firmiert bisher noch als Circel Grundstücks- und Vermögensverwaltung AG.
Über die Gründe für den Verkauf sagte die geschäftsführende Gesellschafterin Dr. Sylvia Sochor (2. von l.):
„Sochor Group ist in Österreich eine der größten Rollenoffsetdruckereien. Diese Branche durchläuft einen starken Konzentrationsprozess. Wir haben deshalb gerne das Angebot der international tätigen und börsennotierten ARQUANA AG angenommen, die bereits vier große Rollenoffsetdruckereien vereinigt. So kann Sochor prints future weiter von Zell am See aus mit modernster Technik nahe beim Kunden erfolgreich sein.“
ARQUANA Vorstandsvorsitzender Dr. Friedrich-Carl Wachs (l.) sagte:
„Sochor Group ist bis weit nach Deutschland als ein technisch topmoderner Fachbetrieb mit besonderen Qualitätsansprüchen bekannt. Wir sind stolz, die Familiengesellschafter von unserem Konzept überzeugt zu haben. Die Gesellschaft wird, durch die Finanzkraft unseres Konzerns gestärkt, nunmehr noch erfolgreicher arbeiten. Frau Dr. Sochor wird als Geschäftsführerin im Unternehmen verbleiben und ihren Arbeitsschwerpunkt im Vertrieb und Marketing haben. Als weiterer Geschäftsführer wurde Herr Bodo F. Schmischke, Chief Operating Officer der ARQUANA, bestellt.“
Zu Sochor Group:
Sochor Group GmbH (www.sochor-group.com) wurde gegründet im Jahre 1919. Das Unternehmen beschäftigt derzeit 172 Mitarbeiter (drei Auszubildende). Das Unternehmen verfügt über eine voll ausgerüstete Druckvorstufe sowie einen Bogenoffsetbereich (4- bis 6-Farben-Maschinen, 70/100, S/W-Druck-Möglichkeit), zwei hochmoderne 24-Seiten-Rotationsmaschinen (5 Doppeldruckwerke) – auch Tandem-Betrieb mit 48 Seiten A4 möglich. Die Maschinen sind voll ausgestattet für die Fertigung von Sonderproduktionen wie Lackwerk, Perforierwerk, Planoauslage, Pre-Folder und vieles mehr. Zudem verfügt Socher über eine 16-Seiten-5-Farben-Rotationsmaschine mit Sonderaggregaten (alle vom Hersteller Heidelberg Harris). Ferner hat das Unternehmen eine komplett industriell ausgestattete Buchbinderei mit angeschlossenem Logistik-Zentrum.
Zu ARQUANA:
Das im Münchner Freiverkehr (ISIN DE0006781008) notierte Unternehmen (bis zum 2.12.2005 noch als Circel Grundstücks- und Vermögensverwaltung AG) strebt an, im Jahr 2008 EUR 500 Mio. Umsatz vor allem im Rotationsoffsetdruck in Europa zu erreichen.
Kontakt:
Sochor Group GmbH
Frau Dr. Sylvia Sochor,
Tel. +43 (0) 664/ 1825205
ARQUES Industries AG
Investor Relations & Unternehmenskommunikation
Anke Lüdemann
Tel.: +49 (0) 8151/ 651 0
Email: luedemann@arques.de
Von der Arquana/Circel Homepage:
Zell am See, 23. November 2005
Sochor Group tritt ARQUANA International Print & Media AG bei
Traditionsdruckerei aus Zell am See sieht Chancen in internationaler Druckgruppe
Die in Familienbesitz befindliche Sochor Group GmbH mit Sitz in Zell am See (Österreich) gibt bekannt, dass die ARQUANA International Print & Media AG am 18. November 2005 sämtliche Geschäftsanteile übernommen hat. Im Gegenzug haben die bisherigen Gesellschafter einen Barkaufpreis erhalten und 75.000 Aktien an der ARQUANA übernommen. ARQUANA firmiert bisher noch als Circel Grundstücks- und Vermögensverwaltung AG.
Über die Gründe für den Verkauf sagte die geschäftsführende Gesellschafterin Dr. Sylvia Sochor (2. von l.):
„Sochor Group ist in Österreich eine der größten Rollenoffsetdruckereien. Diese Branche durchläuft einen starken Konzentrationsprozess. Wir haben deshalb gerne das Angebot der international tätigen und börsennotierten ARQUANA AG angenommen, die bereits vier große Rollenoffsetdruckereien vereinigt. So kann Sochor prints future weiter von Zell am See aus mit modernster Technik nahe beim Kunden erfolgreich sein.“
ARQUANA Vorstandsvorsitzender Dr. Friedrich-Carl Wachs (l.) sagte:
„Sochor Group ist bis weit nach Deutschland als ein technisch topmoderner Fachbetrieb mit besonderen Qualitätsansprüchen bekannt. Wir sind stolz, die Familiengesellschafter von unserem Konzept überzeugt zu haben. Die Gesellschaft wird, durch die Finanzkraft unseres Konzerns gestärkt, nunmehr noch erfolgreicher arbeiten. Frau Dr. Sochor wird als Geschäftsführerin im Unternehmen verbleiben und ihren Arbeitsschwerpunkt im Vertrieb und Marketing haben. Als weiterer Geschäftsführer wurde Herr Bodo F. Schmischke, Chief Operating Officer der ARQUANA, bestellt.“
Zu Sochor Group:
Sochor Group GmbH (www.sochor-group.com) wurde gegründet im Jahre 1919. Das Unternehmen beschäftigt derzeit 172 Mitarbeiter (drei Auszubildende). Das Unternehmen verfügt über eine voll ausgerüstete Druckvorstufe sowie einen Bogenoffsetbereich (4- bis 6-Farben-Maschinen, 70/100, S/W-Druck-Möglichkeit), zwei hochmoderne 24-Seiten-Rotationsmaschinen (5 Doppeldruckwerke) – auch Tandem-Betrieb mit 48 Seiten A4 möglich. Die Maschinen sind voll ausgestattet für die Fertigung von Sonderproduktionen wie Lackwerk, Perforierwerk, Planoauslage, Pre-Folder und vieles mehr. Zudem verfügt Socher über eine 16-Seiten-5-Farben-Rotationsmaschine mit Sonderaggregaten (alle vom Hersteller Heidelberg Harris). Ferner hat das Unternehmen eine komplett industriell ausgestattete Buchbinderei mit angeschlossenem Logistik-Zentrum.
Zu ARQUANA:
Das im Münchner Freiverkehr (ISIN DE0006781008) notierte Unternehmen (bis zum 2.12.2005 noch als Circel Grundstücks- und Vermögensverwaltung AG) strebt an, im Jahr 2008 EUR 500 Mio. Umsatz vor allem im Rotationsoffsetdruck in Europa zu erreichen.
Kontakt:
Sochor Group GmbH
Frau Dr. Sylvia Sochor,
Tel. +43 (0) 664/ 1825205
ARQUES Industries AG
Investor Relations & Unternehmenskommunikation
Anke Lüdemann
Tel.: +49 (0) 8151/ 651 0
Email: luedemann@arques.de
Arquana scheint ein ganz grosses Rad zu drehen. Der Vorstands-Chef Friedrich-Carl Wachs hat angekündigt, dass sein Unternehmen bis 2008 zu den "Top 5" in Europa gehören soll. Siehe
http://www.yeald.de/Yeald/a/40061/interview_mit_arquana-chef…
Das klingt auf den ersten Blick nach Größenwahn, aber auf den zweiten Blick ist das gar nicht so abwegig. Arquana gehört schon jetzt zu den Großen der Branche, und offenbar wird fleissig weitergekauft. Ausserdem haben sich die Verhältnisse in der deutschen Druckindustrie nachhaltig gebessert. Siehe
http://de.today.reuters.com/news/newsArticle.aspx?type=compa…
Die jüngsten Zahlen von Schlott, Heidelberg und anderen Playern der Druckindustrie zeigen, dass die optimistische Einschätzung des Bundesverbandes nicht ganz falsch sein kann. Und wenn sie richtig ist, wird die Arquana AG davon auf jeden Fall profitieren, zumal sie ihre Tochterfirmen billig einkauft.
http://www.yeald.de/Yeald/a/40061/interview_mit_arquana-chef…
Das klingt auf den ersten Blick nach Größenwahn, aber auf den zweiten Blick ist das gar nicht so abwegig. Arquana gehört schon jetzt zu den Großen der Branche, und offenbar wird fleissig weitergekauft. Ausserdem haben sich die Verhältnisse in der deutschen Druckindustrie nachhaltig gebessert. Siehe
http://de.today.reuters.com/news/newsArticle.aspx?type=compa…
Die jüngsten Zahlen von Schlott, Heidelberg und anderen Playern der Druckindustrie zeigen, dass die optimistische Einschätzung des Bundesverbandes nicht ganz falsch sein kann. Und wenn sie richtig ist, wird die Arquana AG davon auf jeden Fall profitieren, zumal sie ihre Tochterfirmen billig einkauft.
Hmmm...also ich sehe auch bei 500 Mio als Umsatzziel für 2008 keine überragende Perspektive für den Circel/Arquana-Kurs. Die Mkap beträgt ja aktuell knapp 70 Mio und die Margen im Druckerei-Business sind nicht gerade berauschend.
@ rtq
Du hast recht, die Margen im Druckerei-Segment sind normalerweise eher bescheiden. Allerdings hat Arquana einen ganz anderen Ansatz und andere Rahmenbedingungen als "normale" Betriebe in der Branche, da man die Firmen der Holding seher billig zusammengekauft hat. Ausserdem musste man das Kapital für die Akquisitionen nicht teuer leihen, sondern hat es günstig über die Börse bekommen. So hat es mir jedenfalls ein Bekannter erzählt, der aus der Branche stammt.
Du hast recht, die Margen im Druckerei-Segment sind normalerweise eher bescheiden. Allerdings hat Arquana einen ganz anderen Ansatz und andere Rahmenbedingungen als "normale" Betriebe in der Branche, da man die Firmen der Holding seher billig zusammengekauft hat. Ausserdem musste man das Kapital für die Akquisitionen nicht teuer leihen, sondern hat es günstig über die Börse bekommen. So hat es mir jedenfalls ein Bekannter erzählt, der aus der Branche stammt.
Wie war denn der Kursverlauf von 10/2005 bis heute?
Die Kursfeststellung für Arquana beginnt in 03/2006.
Gruß
hm
Die Kursfeststellung für Arquana beginnt in 03/2006.
Gruß
hm
@ hundertmark.
Da die "Vorgängergesellschaft" von Arquana, Circel nur am Börsenplatz München gehandelt wurde, muss man hier nach hist. Kuresen suchen:
Da die "Vorgängergesellschaft" von Arquana, Circel nur am Börsenplatz München gehandelt wurde, muss man hier nach hist. Kuresen suchen:
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
340 | ||
138 | ||
114 | ||
110 | ||
67 | ||
59 | ||
57 | ||
53 | ||
50 | ||
41 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
40 | ||
40 | ||
31 | ||
25 | ||
24 | ||
24 | ||
21 | ||
20 | ||
18 | ||
17 |