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    Hartz IV schafft doch Arbeit... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.11.05 17:15:15 von
    neuester Beitrag 19.11.05 12:22:26 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.021.123
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      Avatar
      schrieb am 18.11.05 17:15:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      PANORAMA Nr. 661 vom 17.11.2005

      ...bei Richtern und Anwälten :laugh::laugh:

      „Unglaublich, aber wahr: Hartz IV schafft doch Arbeit. Und zwar im wahrsten Sinne des
      Wortes. Seit der Einführung der neuen Arbeitslosenregelungen nämlich klagen Richter an
      Sozialgerichten über eine massive Zunahme ihrer Beschäftigung. Allein in Niedersachsen
      bräuchte man anscheinend dringend 25 neue Richterstellen, um der neuen Klagewelle von
      Arbeitslosen Herr zu werden. Hartz IV kann also nicht nur Arbeit, sondern sogar
      Arbeitsplätze schaffen. Warum das so ist, zeigen Stefan Buchen und Christiane Justus.“
      90 Euro im Monat sind genug für Tanja und ihre beiden Kinder, wenn es nach dem
      Arbeitsamt gegangen wäre. Das Geld hätte nicht mal gereicht für Brot und Käse. Nur eine
      Klage vor Gericht konnte die Behördenwillkür stoppen. Statt 90 Euro stehen der Familie
      nämlich 340 Euro zu. Mehrmals ist Tanja zum Arbeitsamt gegangen, um sich zu wehren,
      ohne jeden Erfolg.
      O-Ton
      Tanja Soto Persigel:
      “Jede Frage, die ich gestellt habe, sei es, wie lange diese Bearbeitung dauert..., da wurde
      immer nur jeder dritte Satz so: ‚Kann ich Ihnen nicht sagen, keine Ahnung’.“
      Das Arbeitsamt Oberhausen reagiert einfach nicht. Erst als Tanja klagt, heißt es: tut uns
      Leid.
      O-Ton
      Annette Gleibs,
      „Arbeitsamt“ Oberhausen:
      „Ja klar, es ist ein Fehler passiert. Es ist ein Fehler passiert, der natürlich bedauerlich ist,
      keine Frage, aber der aufgrund des Zeitdrucks, unter dem die Kolleginnen und Kollegen
      arbeiten, durchaus auch verständlich ist.“
      Verständliche Fehler? In den Arbeitsämtern passiert das zuhauf. Die Folge: Zehntausende
      falsche Bescheide.
      O-Ton
      Jürgen Borchert,
      Richter am Landessozialgericht Hessen:
      „Wir haben es mit einer Verwaltung zu tun, die hier neu aus dem Boden gestampft wurde,
      die auf Mitarbeiter angewiesen war, die häufig nicht die Qualifikation mit sich bringen. Es
      handelt sich in vielen Fällen um Mitarbeiter, die früher bei der Post, der Telekom oder der
      Deutschen Bahn beschäftigt waren, und diese Menschen haben einfach nicht die Erfahrung
      im Umgang mit diesen schwierigen Sachverhalten, um die es da geht.“
      Maria und Fritz Boyungs sind taubstumm. Seit zwanzig Jahren wohnen sie im
      ostfriesischen Jever zur Miete. Den Garten haben sie selbst angelegt. Sie haben Anspruch
      auf Arbeitslosengeld II einschließlich Wohngeld. Aber das Arbeitsamt sagte: 381 Euro Miete
      sind zu viel, unangemessen viel.
      O-Ton
      Fritz und Maria Boyungs:
      „Also das Arbeitsamt hat halt gesagt, wir würden das Geld nicht bekommen, wir müssten
      Wohngeld beantragen, aber das wäre weniger und wir müssten halt dann in eine kleinere
      Wohnung umziehen. Und diese große Wohnung könnte nicht bezahlt werden, das Geld
      dafür würden wir nicht kriegen.“
      Das Sozialgericht Oldenburg hat die Behörde zur Zahlung der vollen Miete verdonnert:
      Behinderten sei es nicht zuzumuten, eine bereits seit 20 Jahren bewohnte Wohnung zu
      verlassen. Den Beschluss erstritten hat Anwalt Alfred Kroll, ein führender Experte für
      Sozialrecht in Deutschland.
      O-Ton
      Alfred Kroll,
      Rechtsanwalt:
      „Ich habe zur Zeit, von Januar bis heute, über 600 Fälle. Und ich kann da nach wie vor
      kaum einen Bescheid erkennen, der nach Recht und Gesetz ergangen ist.“
      O-Ton
      John-Philip Hammersen,
      Bundesagentur für Arbeit:
      „Angesichts der unglaublichen Zahl von Fällen, mit denen wir es zu tun haben, mit denen
      es auch jeder einzelne Sachbearbeiter bei uns in den Agenturen und vor allem auch in den
      Arbeitsgemeinschaften zu tun hat, passieren solche Fehler leider immer wieder.“
      Überlastung ist aber nicht der alleinige Grund, meinen Richter. Sie vermuten auch
      Verwaltungshandeln nach Kassenlage.
      O-Ton
      Dr. Jürgen Borchert,
      Richter am Landessozialgericht Hessen:
      „Die Grundsituation beim Arbeitslosengeld II und der Sozialhilfe ist ja die, dass wir jetzt
      Träger in diesen Gesetzen haben, denen selbst die Schulden bis Oberkante Unterlippe
      stehen. Das heißt, sie gehen an den Vollzug dieses Gesetzes heran mit einem enormen
      Finanzdruck von Seiten ihrer Finanzaufsicht. Und das führt natürlich dazu, dass sie
      tendenziell eher zu Lasten der Leistungsberechtigten entscheiden.“
      Sparen um jeden Preis. Die Ursachen der Klageflut liegen aber häufig auch in den Hartz-
      Gesetzen selbst. Sie strotzen vor Fallen.
      Beispiel Sozialgesetzbuch 3, §37b. Die Idee: wer seinen Job verliert, soll sich rasch melden,
      sonst vermindert sich das Arbeitslosengeld.
      O-Ton
      Jürgen Brand,
      Präsident Landessozialgericht NRW:
      „Das ist eine Vorschrift, wonach der Arbeitslose sich unverzüglich, wenn er weiß, dass sein
      Arbeitsverhältnis beendet wird, bei der Arbeitsagentur melden muss. Das wissen aber die
      Arbeitslosen nicht. Und die Arbeitslosen fallen dann in dieses Loch, indem sie zu spät
      dahin gehen. Woher sollen sie es auch wissen? Und bekommen dann eine Minderung ihres
      Arbeitslosengeldes.“
      Uwe Waschull ist so ein Fall. Im vergangenen Jahr war der Maler ein paar Monate
      arbeitslos. Sein damaliger Arbeitgeber war unerwartet Pleite gegangen. 22 Jahre hatte er
      in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Aber das Arbeitsamt kürzte ihm die Stütze. Er
      habe sich zu spät arbeitslos gemeldet.
      O-Ton
      Uwe Waschull,
      Maler:
      „Meine Meinung ist, so kann man die Leute nur abzocken. Ich bin ja nun nicht der einzigste,
      mit dem sie das gemacht haben und mit dem sie das machen konnten, und das sind ja
      noch mal etliche Tausende, mit denen sie das gemacht haben und die darüber wegguckt
      haben.“
      Uwe Waschull hat nicht darüber weggeguckt. Er hat mit Erfolg um sein Recht und um sein
      Geld gekämpft, bis zum Bundessozialgericht. Ein mühsamer Weg.
      O-Ton
      Uwe Waschull,
      Maler:
      „Das ist traurig, dass man überhaupt durch so viele Instanzen gehen muss, um an sein
      Recht zu kommen.“
      Die Sozialrichter haben inzwischen diesen irrsinnigsten Paragraphen der
      Arbeitsmarktreform in der Luft zerrissen.
      § 37b sollte Personen bestrafen, die sich zu spät arbeitslos melden. In der Formulierung
      haben sich die Arbeitsmarktstrategen jedoch gründlich vergriffen. Statt von „zu spät“ zu
      reden, heißt es dort, Gekündigte sollen sich arbeitssuchend melden, frühestens drei
      Monate vor der Arbeitslosigkeit.
      O-Ton
      Jürgen Brand,
      Präsident LSG Nordrhein-Westfalen:
      „Ja, dieses ‚frühestens’ ist natürlich skurril. Gemeint ist ‚spätestens’ drei Monate. Und da es
      ein Eingriffsgesetz ist, muss man das schon ernst nehmen. Das heißt, wir sollten judizieren
      mit ‚frühestens’.“
      PANORAMA:
      „Ist es korrekt, dass im Gesetz das Gegenteil von dem steht, was eigentlich gemeint war?“
      O-Ton
      Jürgen Brand,
      Präsident LSG Nordrhein-Westfalen:
      „Das ist richtig, das ist richtig.“
      PANORAMA:
      „Wie konnte es kommen, dass das Gegenteil in das Gesetz geflutscht ist, als das, was man
      eigentlich meinte?“
      O-Ton
      Gerd Andres,
      Staatssekretär Arbeitsministerium:
      „Das kann ich Ihnen nicht sagen, ob das die Begründung ist oder ob das der
      Zusammenhang ist, das weiß ich jetzt nicht.“
      O-Ton
      Jürgen Brand,
      Präsident Landessozialgericht NRW:
      „Es wundert mich, dass der Gesetzgeber das nicht gesehen hat. Aber bei der Frage des
      Paragraphen 37b hat der Gesetzgeber, so wie es ja auch in den Materialien steht, vor allem
      auf die zu erwartenden Einnahmen geschaut. Das sollte man nie machen.“
      In der Tat, die Hartz-Strategen wollten mit §37b Kasse machen: zusammen mit anderen
      Instrumenten der Arbeitsförderung sollte er 1,85 Milliarden Euro in die Staatskasse spülen.
      Das Ergebnis: ein Desaster. Statt Einnahmen: Tausende Gerichtsverfahren, die ausgehen zu
      Gunsten der Kläger.
      Die ungezügelte Raffgier des Staates treibt noch schönere Blüten. Für den Einzelnen ist es
      lohnend, sich zu wehren.
      Peter Ertel, Gleisbauer aus Leipzig, lebt in einer kleinen Mietwohnung. Vermögen hat er
      nicht. Seit zwei Jahren ist er arbeitslos. Aber vorher hat er gearbeitet und reichlich Steuern
      bezahlt. Deswegen bekam er im April eine Rückerstattung vom Finanzamt: 6.053 Euro, Geld
      das ihm gehört, Steuern, die er zu viel gezahlt hatte.
      O-Ton
      Peter Ertel:
      „Als ehrlicher Bürger musste ich das ja dem Arbeitsamt melden, sonst mache ich mich ja
      strafbar – da hab ich das angegeben und zwei Tage später wurde mir das ganz Geld
      gestrichen.“
      Absurde Logik. Peter Ertel wird das Arbeitslosengeld gestrichen, nur weil der Staat ihm vor
      zwei Jahren zu viel Steuern abgeknöpft hat. Ertel hat beim Sozialgericht Leipzig geklagt
      und Recht bekommen. Trotzdem zahlte das Arbeitsamt nicht. Ertels Anwalt sieht sich zu
      einem außergewöhnlichen Schritt veranlasst.
      O-Ton
      Sebastian Obermaier,
      Rechtsanwalt:
      „Ich habe die Zwangsvollstreckung beantragt. :laugh::laugh:
      Das heißt, ich habe mir überlegt, wie
      überhaupt vollstreckt wird. Es ist absolut unüblich gegen Behörden zu vollstrecken, aber es
      muss ja irgendwie gehen und dementsprechend habe ich eine Pfändung beantragt, und
      dann werden wir mal sehen, ob wir damit uns durchsetzen können.“
      Erst jetzt knickt die Behörde ein. Ein halbes Jahr nach der Streichung des
      Arbeitslosengeldes kündigt das Arbeitsamt Leipzig am vergangenen Freitag an: Es wurde
      veranlasst, dass Ihr Mandant monatlich 339,24 Euro erhält.
      O-Ton
      Peter Ertel:
      „Das ist wirklich eine Schande, dass man heutzutage vors Gericht gehen muss, um das
      Geld, was mir zusteht, zu erbetteln, das ist ja nichts wie betteln.“
      Bericht: Stefan Buchen, Christiane Justus
      Schnitt: Andrea Schröder-Jahn

      http://www.ndrtv.de/panorama/data/panorama_051117_hartz.pdf
      Avatar
      schrieb am 18.11.05 22:10:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Liegt vielleicht auch daran, das die Eineurojobber bei der Arbeitsheilanstalt den Job halt nur so gut machen wie sie können. :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 02:43:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      [posting]18.872.965 von Sprengli am 18.11.05 22:10:32[/posting]Hab ich hier glaub schon mal geschrieben:

      1€ / Std. ???

      Mann da würd ich mir echt den Arsch aufreissen...

      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 09:44:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Der Fisch stinkt vom Kopf her. Das ist bei jeder mieslaufenden Institution, bei jedem Pleiteunternehmen und bei jedem schlechtliegenden Privatier so.

      Lustig ist es ja nicht gerade, was so alles in Schilda passiert, doch man hat ja sonst nicht mehr allzuviel zu lachen. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 11:26:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      4,

      Du willst doch nicht die "Reform" schlechtreden?:laugh::laugh:

      Deutschlands "Elite" hat hier zugeschlagen. Danke Herr v.Pierer, Herr Berger, Herr Clement und dem Rest der coolen Gang.:cool:

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      schrieb am 19.11.05 11:31:17
      Beitrag Nr. 6 ()
      [posting]18.876.593 von derdieschnautzelangsamvollhat am 19.11.05 11:26:11[/posting]Ich verstehe die Kritik an dem Gesstez auch nicht.:O

      Jugendliche brauchen dank HArtz4 keine Autos anzünden. Denn sie bekommen zum feschen Freund oder zur hippen Freundin auch noch die perfekt eingerichtete Wohnung zum Gratistarif.

      Außerdem spart der Staat eine ganze Menge Geld ein, so daß wir recht bald schon einen verfassungsgemäßen Haushalt bekommen werden.

      Und die Zahl der Arbeitslosen ist auf fast schon auf null gesunken. Denn es gibt keine Arbeitslosen mehr.
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 11:35:10
      Beitrag Nr. 7 ()
      #5

      Es musste was passieren, ok.
      Es ist etwas passiert, oweh. ;)

      Vielleicht kann ich das Ziel, welches so klar und einfach zu erreichen schien, nicht sehen. :cool:

      Sehe ich es individuell, so wird gemogelt und gebogen, um Leistungen zu beziehen, wie nie zu vor.
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 12:18:16
      Beitrag Nr. 8 ()
      [posting]18.876.729 von Sprengli am 19.11.05 11:35:10[/posting]Sehe ich es individuell, so wird gemogelt und gebogen, um Leistungen zu beziehen, wie nie zu vor

      Das ist doch kein Mogeln und Biegen. Die Deutschen lernen endlich mal wieder, sich als Unternehmer zu betätigen.

      Wie beackere ich ein trächtiges Gewinnpotential mit maximalem Nutzen.

      Kein Wunder, daß die SPD schreit: Kentucky will .icken. (Insert "ch" for "."):laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 12:22:26
      Beitrag Nr. 9 ()
      [posting]18.875.405 von Sprengli am 19.11.05 09:44:29[/posting]Tja, schade, da hätte ich glatt Eintrittsgeld bezahlt um zusehen
      zu dürfen, wie der Gerichtsvollzieher mit der Pfändungsurkunde
      ins Arbeitsamt reinläuft...:laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:


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