Umzugskosten - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.12.05 20:37:54 von
neuester Beitrag 24.12.05 13:55:16 von
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Folgende Frage habe ich als BM erhalten:
"Hallo Nataly,
ich habe da mal eine Frage bezüglich der Steuererklärung.
Es geht um Umzugskosten(beruflich bedingter Umzug). Diese betragen ca. 2300 Euro. Lohnsteuer habe ich im Jahr 2005 leider nur ca. 1400 Euro gezahlt(bis Juni in Ausbildung gewesen). Meine Frage: Zahlt mir das Finanzamt die kompletten 2300 Euro Umzugskosten zurück( alle Kosten nachweisbar) oder nur die 1400 Euro??"
Antwort:
Es ist maximal mit einer Erstattung von 1400 EUR zu rechnen.
Im Voraus vielen Dank für deine Mühe.
"Hallo Nataly,
ich habe da mal eine Frage bezüglich der Steuererklärung.
Es geht um Umzugskosten(beruflich bedingter Umzug). Diese betragen ca. 2300 Euro. Lohnsteuer habe ich im Jahr 2005 leider nur ca. 1400 Euro gezahlt(bis Juni in Ausbildung gewesen). Meine Frage: Zahlt mir das Finanzamt die kompletten 2300 Euro Umzugskosten zurück( alle Kosten nachweisbar) oder nur die 1400 Euro??"
Antwort:
Es ist maximal mit einer Erstattung von 1400 EUR zu rechnen.
Im Voraus vielen Dank für deine Mühe.
Der Differenzbetrag (2300 - 1400 = 900) sollte vom FA als Verlustvortrag ausgewiesen werden. Er kann dann in 2006 geltend gemacht werden.
[posting]19.399.532 von o_mar am 23.12.05 21:19:27[/posting]o_mar, o_mar,
was schreibst Du bloß für einen Schwachsinn?
mz
was schreibst Du bloß für einen Schwachsinn?
mz
[posting]19.399.841 von mikezock am 23.12.05 22:17:53[/posting]naja, nicht unbedingt Schwachsinn ...
wenn die Werbungskosten das Jahresbrutto übersteigen,
dann wird die Differenz als Verlustvortrag ausgewiesen.
Für Bewerbungen Vorstellungsgespräche usw. kann da schon
ne Menge an Werbungskosten zusammengekommen sein. Wenn`s
eine berufliche Fortbildung war, ne ganze Ecke mehr.
Nataly, schick mir doch mal ne mail (über das Symbol neben meinem Nick) mit Eckdaten, vielleicht kann ich dir helfen.
(Kann aber bis nach den Feiertagen dauern )
Gruß
Frankenland
wenn die Werbungskosten das Jahresbrutto übersteigen,
dann wird die Differenz als Verlustvortrag ausgewiesen.
Für Bewerbungen Vorstellungsgespräche usw. kann da schon
ne Menge an Werbungskosten zusammengekommen sein. Wenn`s
eine berufliche Fortbildung war, ne ganze Ecke mehr.
Nataly, schick mir doch mal ne mail (über das Symbol neben meinem Nick) mit Eckdaten, vielleicht kann ich dir helfen.
(Kann aber bis nach den Feiertagen dauern )
Gruß
Frankenland
Das wär ja toll, wenn Werbungskosten zu 100% die Steuer mindern würden und nicht nur das zu versteuernde Einkommen
#3
Bekenne mich in Teilen schuldig. Hatte #1 nicht richtig gelesen bzw. falsch verstanden.
Frankenland hat mein voreiliges Statement präzisiert.
Bekenne mich in Teilen schuldig. Hatte #1 nicht richtig gelesen bzw. falsch verstanden.
Frankenland hat mein voreiliges Statement präzisiert.
Zu #4:
Ich brauche keine Hilfe. Hilfe brauchte der Absender der BM.
Ich brauche keine Hilfe. Hilfe brauchte der Absender der BM.
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