Speku-Besteuerung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.02.06 12:26:30 von
neuester Beitrag 28.02.06 09:53:03 von
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Habe folgende BM erhalten:
"Hallo Nataly,
ich habe eine wohl eher ungewöhliche Situation, und es wäre schon, wenn Du mir kurz ein paar Fragen dazu beantworten könntest.
Ich bin seit vielen Jahren an der Börse aktiv. Ich habe immer fast alles in Aktien angelegt, also kaum Zinsen bekommen, so daß der Freibetrag ausreíchte. Kapitalerträge habe ich daher nie angeben müssen.
Ich habe im Regelfall Aktiengewinne über die Spekulationsfrist laufen lassen, Verluste dagegen begrenzt. (Und nur im Rahmen dieser Verluste auch mal Teilgewinne in der Spekufrist realisiert).
Ich blieb als auch bei Spekulationssteurn immer unter der Freigrenze (meist sogar deutliche Verluste) (obwohl ich insgesamt gut verdient habe) und mußte nie was angeben.
Ich hätte Verluste angeben können, um Verlustvorträge zu erhalten, habe es aber nicht gemacht. Aus Bequemlichkeit (das waren zig Transaktionen pro Jahr (+ Staffelkäufe, Teilausführungen etc), und hätte vermutlich auch viele Rückfragen/Diskussionen gegeben) und auch weil es bei meiner Grundstrategie Gewinne laufen zu lassen letztlich nicht viel gebracht hätte.
Bis heute weiß das Finanzamt also nichts von Börsengeschäften, und ich habe mir auch nichts zu schulden kommen lassen.
Letztes Jahr habe ich zum ersten mal bei Kapitalerträgen den Freibetrag überschritten (insgesamt und vor allem den Anteil bei einer von zwei Banken), und die Bank hat eine entsprechende Meldung an das Finanzamt gemacht.
Das heißt ich muß das erstmalig in der Steuererklärung angeben. Und dann wohl von beiden Banken, auch wenn bei der anderen der Freibetrag unterschritten blieb, damit das Gesamtbild und die Gesamtsumme korrekt ist.
Jetzt die Fragen dazu:
1. Muß ich die Jahressteuerbescheinigungen der Banken beilegen, oder reicht es die Beträge anzugeben?
Wenn ich die beilege, sehen sie nämlich dort auch Dividenden, und wissen, daß ich auch mit Aktien handele.
2. Muß ich damit rechnen, daß ich dann aufgefordert werde, die Spekulationssteuerberechnung der Banken auch einzureichen?
Die wird entsprechend meiner Strategie wieder negativ sein, also an sich kein Problem.
Man wird aber daraus sehen, daß ich häufige Transaktionen und z.T. mit relativ hohen Summen (10.000 oder 20.000 EUR Positionen) durchführe.
3. Ist es wahrscheinlich, daß man mich dann auffordert, auch die Transaktionen der letzten Jahre aufzuschlüsseln?
4. Wenn ich dazu aufgefordert würde, und würde dann Verluste der letzten Jahre nachreichen, würden dann die Verluste noch anerkannt? Da ja das Finanzamt die Sache angeleiert hat?
Mein Ziel ist es eigentlich, möglichst keine Nachfragen zu provozieren, um lange Diskussionen zu vermeiden. Mir ist der Verlustvortrag nach wie vor nicht so wichtig.
Sollte ich aber letzlich um die Arbeit nicht drumrumkommen, wäre es natürlich ein gewisser Trost, wenn ich wenigstens durch einen dadurch erlangten Verlustvortrag potentiell davon profitieren würden."
"Hallo Nataly,
ich habe eine wohl eher ungewöhliche Situation, und es wäre schon, wenn Du mir kurz ein paar Fragen dazu beantworten könntest.
Ich bin seit vielen Jahren an der Börse aktiv. Ich habe immer fast alles in Aktien angelegt, also kaum Zinsen bekommen, so daß der Freibetrag ausreíchte. Kapitalerträge habe ich daher nie angeben müssen.
Ich habe im Regelfall Aktiengewinne über die Spekulationsfrist laufen lassen, Verluste dagegen begrenzt. (Und nur im Rahmen dieser Verluste auch mal Teilgewinne in der Spekufrist realisiert).
Ich blieb als auch bei Spekulationssteurn immer unter der Freigrenze (meist sogar deutliche Verluste) (obwohl ich insgesamt gut verdient habe) und mußte nie was angeben.
Ich hätte Verluste angeben können, um Verlustvorträge zu erhalten, habe es aber nicht gemacht. Aus Bequemlichkeit (das waren zig Transaktionen pro Jahr (+ Staffelkäufe, Teilausführungen etc), und hätte vermutlich auch viele Rückfragen/Diskussionen gegeben) und auch weil es bei meiner Grundstrategie Gewinne laufen zu lassen letztlich nicht viel gebracht hätte.
Bis heute weiß das Finanzamt also nichts von Börsengeschäften, und ich habe mir auch nichts zu schulden kommen lassen.
Letztes Jahr habe ich zum ersten mal bei Kapitalerträgen den Freibetrag überschritten (insgesamt und vor allem den Anteil bei einer von zwei Banken), und die Bank hat eine entsprechende Meldung an das Finanzamt gemacht.
Das heißt ich muß das erstmalig in der Steuererklärung angeben. Und dann wohl von beiden Banken, auch wenn bei der anderen der Freibetrag unterschritten blieb, damit das Gesamtbild und die Gesamtsumme korrekt ist.
Jetzt die Fragen dazu:
1. Muß ich die Jahressteuerbescheinigungen der Banken beilegen, oder reicht es die Beträge anzugeben?
Wenn ich die beilege, sehen sie nämlich dort auch Dividenden, und wissen, daß ich auch mit Aktien handele.
2. Muß ich damit rechnen, daß ich dann aufgefordert werde, die Spekulationssteuerberechnung der Banken auch einzureichen?
Die wird entsprechend meiner Strategie wieder negativ sein, also an sich kein Problem.
Man wird aber daraus sehen, daß ich häufige Transaktionen und z.T. mit relativ hohen Summen (10.000 oder 20.000 EUR Positionen) durchführe.
3. Ist es wahrscheinlich, daß man mich dann auffordert, auch die Transaktionen der letzten Jahre aufzuschlüsseln?
4. Wenn ich dazu aufgefordert würde, und würde dann Verluste der letzten Jahre nachreichen, würden dann die Verluste noch anerkannt? Da ja das Finanzamt die Sache angeleiert hat?
Mein Ziel ist es eigentlich, möglichst keine Nachfragen zu provozieren, um lange Diskussionen zu vermeiden. Mir ist der Verlustvortrag nach wie vor nicht so wichtig.
Sollte ich aber letzlich um die Arbeit nicht drumrumkommen, wäre es natürlich ein gewisser Trost, wenn ich wenigstens durch einen dadurch erlangten Verlustvortrag potentiell davon profitieren würden."
wie schön für Dich
habe gestern auch eine BM erhalten
habe gestern auch eine BM erhalten
[posting]20.305.084 von pennyjoe am 21.02.06 13:13:15[/posting]leider bist du hier der dumme und merkst es nicht einmal
gehe ich recht in der Annahme , dass ich die Unterlagen nicht beibringen müsste , da eine Privatperson die nicht aufheben müsste ??
wenn ich sie hätte könnte ich sie denen geben , aber da man sich nicht soviel Arbeit machen will , das eventuell rauszusuchen , kann ich dann mit obergenannnter Begründung sagen , dass ich sie nicht mehr habe ??
sie können sich die Unterlagen doch bei der Bank holen , wenn ich kein schlechtes Gewissen habe , dann kann es mir doch egal sein , oder ???
wenn ich sie hätte könnte ich sie denen geben , aber da man sich nicht soviel Arbeit machen will , das eventuell rauszusuchen , kann ich dann mit obergenannnter Begründung sagen , dass ich sie nicht mehr habe ??
sie können sich die Unterlagen doch bei der Bank holen , wenn ich kein schlechtes Gewissen habe , dann kann es mir doch egal sein , oder ???
im internet kann ich leider keine angaben finden zu:
kurs der jeweils als anschaffungskosten anzusetzen war bei der abspaltung der aareal aktien in 2002 sowie der hypo real estate in 2003.
es waere super, wenn mir jemand weiterhelfen koennte.
danke!!!
kurs der jeweils als anschaffungskosten anzusetzen war bei der abspaltung der aareal aktien in 2002 sowie der hypo real estate in 2003.
es waere super, wenn mir jemand weiterhelfen koennte.
danke!!!
war denn niemand betroffen? und hat die abgespaltenen aktien - aareal bank und hypo real estate - innerhalb der spekulationsfrist verkauft?
danke nochmal fuer jedwede hilfe!
danke nochmal fuer jedwede hilfe!
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