Die nächsten 10 Jahre - jetzt unter - SACHSENMILCH *A0DRXC* (Seite 21)
eröffnet am 19.03.06 23:18:24 von
neuester Beitrag 05.01.23 19:35:28 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 52.230.697 von Kalchas am 20.04.16 08:40:15Ich würde ja auch liebend gerne klagen, um meine Stücke zum inneren Wert an den Mann bringen zu können. Ich sehe jedoch wenig Chancen: Natürlich kann man argumentieren, dass in einer ad hoc, die kursbestimmend war, ein Delisting angekündigt wurde - aber in dieser ad hoc wurde eben auch kein Abfindungsangebot angekündigt. Daraus lässt sich m.E. keine Rechtsposition eines Käufers nach der ad hoc ableiten - so schmerzlich dies auch ist !
Nochmals: Mir persönlich ist das Klagerisiko viel zu hoch. Falls aber ein Aktionär und RA mitliest, wäre es toll, wenn er/sie Klage einreichen würde - zumindest seine Gebühren fallen dann in die eigene Tasche.
Zudem könnte er/sie Rechtsgeschichte schreiben. Der Fall wurde ja auch bereits in der Literatur diskutiert (Bayer, Walter, Rechtsschutz gegen Delisting nach der Übergangsregelung in § 52 Abs. 9 BörsG n.F. im Fall Sachsenmilch, AG 2016, R3-R4 ). Dort ist auch die Kanzlei Prof. Dr. Jochem Reichert SZA Mannheim erwähnt, über die ein Widerspruch gegen den Widerruf der Börsenzulassung eingelegt worden ist. Falls jemand hierüber Bescheid weiß, wäre ich über eine Mitteilung (gerne auch PM) dankbar.
Ich wäre auch dankbar, wenn jemand, der Mitglied bei DSW oder SdK ist, diese Angelegenheit mit den Verbänden bespräche. Ich selbst bin leider bei keinem der beiden Verbände Mitglied.
Ebenfalls wenn jemand hier ist, dessen Rechtsschutzversicherung einen solchen Fall übernehmen würde.
Leider weiß ich allerdings nicht, wie lange die Klagefrist noch läuft.
Nochmals: Mir persönlich ist das Klagerisiko viel zu hoch. Falls aber ein Aktionär und RA mitliest, wäre es toll, wenn er/sie Klage einreichen würde - zumindest seine Gebühren fallen dann in die eigene Tasche.
Zudem könnte er/sie Rechtsgeschichte schreiben. Der Fall wurde ja auch bereits in der Literatur diskutiert (Bayer, Walter, Rechtsschutz gegen Delisting nach der Übergangsregelung in § 52 Abs. 9 BörsG n.F. im Fall Sachsenmilch, AG 2016, R3-R4 ). Dort ist auch die Kanzlei Prof. Dr. Jochem Reichert SZA Mannheim erwähnt, über die ein Widerspruch gegen den Widerruf der Börsenzulassung eingelegt worden ist. Falls jemand hierüber Bescheid weiß, wäre ich über eine Mitteilung (gerne auch PM) dankbar.
Ich wäre auch dankbar, wenn jemand, der Mitglied bei DSW oder SdK ist, diese Angelegenheit mit den Verbänden bespräche. Ich selbst bin leider bei keinem der beiden Verbände Mitglied.
Ebenfalls wenn jemand hier ist, dessen Rechtsschutzversicherung einen solchen Fall übernehmen würde.
Leider weiß ich allerdings nicht, wie lange die Klagefrist noch läuft.
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.215.916 von gutdrauf9 am 18.04.16 18:14:19Materiell wird durch die Rücknahme des Antrags auf Delisting kein Aktionär geschädigt - im Gegenteil ! Die Aktie ist wieder fungibel.
Die Annahme ist falsch. Was ist denn z.B. mit demjenigen, der nach der Ankündigung gekauft hat und mit einem Abfindungsangebot bzw. Sruchverfahren gerechnet hat?
Die Annahme ist falsch. Was ist denn z.B. mit demjenigen, der nach der Ankündigung gekauft hat und mit einem Abfindungsangebot bzw. Sruchverfahren gerechnet hat?
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.215.478 von Kalchas am 18.04.16 17:29:10
gutdrauf9 schrieb am 20.02.16 11:45:27 Beitrag Nr. 3.859 (51.793.150)
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.788.620 von Kalchas am 19.02.16 16:33:29
Hallo Kalchas,
Du stellst eine interessante Frage.
Mir scheint klar, dass die Genehmigung des Delistings durch die Börse rechtswidrig war. Denn sie hätte nur erteilt werden können, wenn ein entsprechendes Angebot abgegeben worden wäre. Die Übergangsregelungen sehen nur vor, dass das Angebot nachgerecht werden kan. Da Müller offensichtlich kein Angebot machen wollte, wäre der Börse nichts anderes übrig geblieben, als die Entscheidung zum Delisting zu widerrufen (da stellt sich eine weitere interessante Frage, denn diese Entscheidung war ja bereits rechtskräftig; allerdings war sie rechtswidrig). Deshalb war unklar, wie sich die Börse verhalten wird / verhalten kann. Dies ist jetzt geklärt durch die Rücknahme des Antrags auf Delisting.
Es stellt sich aber auf der anderen Seite die Frage, ob eine (zwar rechtswidrige), aber rechtskräftig ergangene Entscheidung der Börse einfach dadurch wieder ad absurdum geführt werden kann, indem der ursprüngliche Antrag (der ja bereits rechtskräftig entschieden war) zurückgenommen wird. Dagegen wird aber kaum ein Aktionär Klage erheben - vielleicht nur ein RA, der Spaß an der Materie hat und Rechtsgeschichte schreiben will.
Materiell wird durch die Rücknahme des Antrags auf Delisting kein Aktionär geschädigt - im Gegenteil ! Die Aktie ist wieder fungibel. Trotzdem wird sich Müller über kurz oder lang etwas anderes einfallen lassen, um die Situation zu beenden.
-------------------------
Die entscheidende Fragen sind doch:
Welcher Aktionär / welche Schutzgemeinschaft nimmt das Klagerisiko gegen Müller und die Börse Frankfurt in Kauf? Welche Rechtsschutzversicherung würde die Kosten übernehmen?
Am besten wäre eine Klage sowohl gegen die Börse (wegen Rücknahme) als auch gegen Müller (wegen Weigerung, ein Übernahmeangebot zu unterbreiten). Bei der Klage gegen die Börse stellt sich allerdings die Klagebefugnis, denn die Rücknahme des Verwaltungsaktes hat ja keine negativen Auswirkungen auf einen Aktionär (für die Weigerung Müllers, ein Angebot zu unterbreiten, kann ja schließendlich nicht die Börse haftbar gemacht werden). M.E. Blieb der Börse kein anderer Weg als die Rücknahme. Aussichtsreicher ist hier schon eine Klage gegen Müller.
Aber: ich bin kein RA und nur juristischer Laie. Ich weiß auch nicht, ob die Klagefristen nicht bereits abgelaufen sind. Dennoch könnten interessierte Aktionäre, die Mitglied der DSW oder der SdK sind, ja bei diesen beiden Verbänden anfragen, ob sie eine Klage einreichen möchten.
Wer klagt gegen Müller ?
hier mal eine Kopie aus dem Threat Abfindungswerte:gutdrauf9 schrieb am 20.02.16 11:45:27 Beitrag Nr. 3.859 (51.793.150)
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.788.620 von Kalchas am 19.02.16 16:33:29
Hallo Kalchas,
Du stellst eine interessante Frage.
Mir scheint klar, dass die Genehmigung des Delistings durch die Börse rechtswidrig war. Denn sie hätte nur erteilt werden können, wenn ein entsprechendes Angebot abgegeben worden wäre. Die Übergangsregelungen sehen nur vor, dass das Angebot nachgerecht werden kan. Da Müller offensichtlich kein Angebot machen wollte, wäre der Börse nichts anderes übrig geblieben, als die Entscheidung zum Delisting zu widerrufen (da stellt sich eine weitere interessante Frage, denn diese Entscheidung war ja bereits rechtskräftig; allerdings war sie rechtswidrig). Deshalb war unklar, wie sich die Börse verhalten wird / verhalten kann. Dies ist jetzt geklärt durch die Rücknahme des Antrags auf Delisting.
Es stellt sich aber auf der anderen Seite die Frage, ob eine (zwar rechtswidrige), aber rechtskräftig ergangene Entscheidung der Börse einfach dadurch wieder ad absurdum geführt werden kann, indem der ursprüngliche Antrag (der ja bereits rechtskräftig entschieden war) zurückgenommen wird. Dagegen wird aber kaum ein Aktionär Klage erheben - vielleicht nur ein RA, der Spaß an der Materie hat und Rechtsgeschichte schreiben will.
Materiell wird durch die Rücknahme des Antrags auf Delisting kein Aktionär geschädigt - im Gegenteil ! Die Aktie ist wieder fungibel. Trotzdem wird sich Müller über kurz oder lang etwas anderes einfallen lassen, um die Situation zu beenden.
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Die entscheidende Fragen sind doch:
Welcher Aktionär / welche Schutzgemeinschaft nimmt das Klagerisiko gegen Müller und die Börse Frankfurt in Kauf? Welche Rechtsschutzversicherung würde die Kosten übernehmen?
Am besten wäre eine Klage sowohl gegen die Börse (wegen Rücknahme) als auch gegen Müller (wegen Weigerung, ein Übernahmeangebot zu unterbreiten). Bei der Klage gegen die Börse stellt sich allerdings die Klagebefugnis, denn die Rücknahme des Verwaltungsaktes hat ja keine negativen Auswirkungen auf einen Aktionär (für die Weigerung Müllers, ein Angebot zu unterbreiten, kann ja schließendlich nicht die Börse haftbar gemacht werden). M.E. Blieb der Börse kein anderer Weg als die Rücknahme. Aussichtsreicher ist hier schon eine Klage gegen Müller.
Aber: ich bin kein RA und nur juristischer Laie. Ich weiß auch nicht, ob die Klagefristen nicht bereits abgelaufen sind. Dennoch könnten interessierte Aktionäre, die Mitglied der DSW oder der SdK sind, ja bei diesen beiden Verbänden anfragen, ob sie eine Klage einreichen möchten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.214.914 von gutdrauf9 am 18.04.16 16:44:35Die Frage ist auch die, wer eigentlich verklagt werden müsste.
Die Genehmigung stammt von der Börse Franfurt. Bei deren Prüfung war eigentlich klar, da der Gesetzesentwurf ja feststand, dass entweder ein Abfindungsangebot gemacht werden muss, und wenn dios nicht erfolgt, ein Spruchverfahren eingeleitet werden kann. Zu einem Angebot war Müller nicht bereit, dann sollte doch die andere Alternative, nämlich Spruchverfahren, ziehen. Ich verstehe nicht, warum sich da jetzt noch einmal die Börse Frankfurt dazwischen funkt.
Die Genehmigung stammt von der Börse Franfurt. Bei deren Prüfung war eigentlich klar, da der Gesetzesentwurf ja feststand, dass entweder ein Abfindungsangebot gemacht werden muss, und wenn dios nicht erfolgt, ein Spruchverfahren eingeleitet werden kann. Zu einem Angebot war Müller nicht bereit, dann sollte doch die andere Alternative, nämlich Spruchverfahren, ziehen. Ich verstehe nicht, warum sich da jetzt noch einmal die Börse Frankfurt dazwischen funkt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.214.287 von Kalchas am 18.04.16 15:52:58Das ist schon richtig, aber: ohne gerichtliche Klage wird Müller kein Spruchverfahren einleiten.
und damit ist die entscheidende Frage: findet sich hier ein Kläger?
und damit ist die entscheidende Frage: findet sich hier ein Kläger?
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.207.318 von deSade am 17.04.16 14:08:10Das Delisting wurde mit großem Tamtam angekünigt und von der Börse Frankfurt genehmigt.
Hier stellt sich doch die Frage, ob man einfach davon Abstand nehmen kann.
Wenn nicht, hieße die Konsequenz Spruchverfahren einleiten.
Hier stellt sich doch die Frage, ob man einfach davon Abstand nehmen kann.
Wenn nicht, hieße die Konsequenz Spruchverfahren einleiten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.981.218 von Ahnung? am 15.03.16 09:32:03Was daran verlockend sein,kannst Du dies mir einmal erklären.
Jetzt hast Du also vieleicht 10000€ real investiert unddann hoffst Du mit 5999€ Kasse machen zu können?
Ja, nur wenn Müller will,aber wieso sollte er,er scheint mit den 11 Cent Dividende zufrieden zu sein.
Was mit dieser Aktie geschieht, wird von Müler diktiert,hat nichts mit "Markt" zu tun.
Nur, was wir Kleinstanleger an Handlungmöglichkeiten noch haben ,würde mich interessieren.
Gibt es Szenarien,die einen realistischen Börsenkurs schaffen würden--wie z.B. eine Übernahme von Sachsen milch....
Ansonsten,einfach zum Verkauf einstellen ,aberfür wieviel? Keine Ahnung.
was Müller macht ,ist für uns schon deprimierend.
Mit freundlichen Grüssen
n.
Jetzt hast Du also vieleicht 10000€ real investiert unddann hoffst Du mit 5999€ Kasse machen zu können?
Ja, nur wenn Müller will,aber wieso sollte er,er scheint mit den 11 Cent Dividende zufrieden zu sein.
Was mit dieser Aktie geschieht, wird von Müler diktiert,hat nichts mit "Markt" zu tun.
Nur, was wir Kleinstanleger an Handlungmöglichkeiten noch haben ,würde mich interessieren.
Gibt es Szenarien,die einen realistischen Börsenkurs schaffen würden--wie z.B. eine Übernahme von Sachsen milch....
Ansonsten,einfach zum Verkauf einstellen ,aberfür wieviel? Keine Ahnung.
was Müller macht ,ist für uns schon deprimierend.
Mit freundlichen Grüssen
n.
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.178.674 von Ahnung? am 13.04.16 13:00:23
1.) Wie hoch ist der Verlustvortrag bzw. wo kann ich dies nachlesen, meiner Meinung nach sollte der irgendwann auch mal aufgebraucht sein?
2.) NAV sollte bei 20000 Aktien, bei rund 6893 € sein?
3.) Aktionärsstruktur sollte bei
Sachsenmilch Anlagen Holding AG 85,54%
TML Invest S.á r.l. 5,44%
Theobald Müller 2,10%
Freefloat 6,92%
sein oder?
4,) Delisting ist erst mal vom Tisch, deshalb bleibt alles beim alten?
GrußdeSade
Hallo an alle Sachsenmilch-Aktionäre
Ich hab mal ein paar Fragen:1.) Wie hoch ist der Verlustvortrag bzw. wo kann ich dies nachlesen, meiner Meinung nach sollte der irgendwann auch mal aufgebraucht sein?
2.) NAV sollte bei 20000 Aktien, bei rund 6893 € sein?
3.) Aktionärsstruktur sollte bei
Sachsenmilch Anlagen Holding AG 85,54%
TML Invest S.á r.l. 5,44%
Theobald Müller 2,10%
Freefloat 6,92%
sein oder?
4,) Delisting ist erst mal vom Tisch, deshalb bleibt alles beim alten?
GrußdeSade
GB 2015 ist online:
http://www.sachsenmilchag.de/fileadmin/sachsenmilchag.de/doc…
Eigenkapital je Aktie bei 6.883 Euro. Gegenwert fast alles an Müller-Gesellschaften als Kredite ausgegeben. Aktienkurs dümpelt über 50 % unter dem Eigenkapital vor sich hin. Dazu kommen die festgestellten steuerlichen Verluste.
Ach ja, Dividende bleibt bei "sensationellen" 0,11 Euro je Aktie.
Werde Richtung Müller nochmals eine Mail verfassen, dass er meine Aktien für 5.999 Euro je Stück haben kann.
http://www.sachsenmilchag.de/fileadmin/sachsenmilchag.de/doc…
Eigenkapital je Aktie bei 6.883 Euro. Gegenwert fast alles an Müller-Gesellschaften als Kredite ausgegeben. Aktienkurs dümpelt über 50 % unter dem Eigenkapital vor sich hin. Dazu kommen die festgestellten steuerlichen Verluste.
Ach ja, Dividende bleibt bei "sensationellen" 0,11 Euro je Aktie.
Werde Richtung Müller nochmals eine Mail verfassen, dass er meine Aktien für 5.999 Euro je Stück haben kann.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.981.218 von Ahnung? am 15.03.16 09:32:03Die 15 Stück aus der Brief-Seite sind nun durchgehandelt. Kurs kann nun wieder steigen!