Fehler in Steuerbescheid - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.04.06 14:26:31 von
neuester Beitrag 28.04.06 22:11:08 von
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Guten Tag allerseits,
Die Frage ist bestimmt schon mal aufgetaucht oder gehört zum Allgemeinwissen, habe aber beim Querlesen im Board auf die Schnelle nicht gefunden:
wenn in einem Steuerbescheid ein Fehler zugunsten des Steuerpflichtigen gemacht wurde, muss man dann darauf reagieren und das richtigstellen ? (mal vorausgesetzt, dass man alles richtig angegeben hat, und der Fehler, aus welchen Gründen auch immer, beim Finanzamt liegt)
Wenn mans nicht macht, kann das später noch korrigiert werden oder negativ ausgelegt werden (offensichtlicher Fehler, wurde nicht gemeldet blablabla..)
Vielen Dank für eventuelle Kommentare oder Verweise
Gruß kgv-switch
Die Frage ist bestimmt schon mal aufgetaucht oder gehört zum Allgemeinwissen, habe aber beim Querlesen im Board auf die Schnelle nicht gefunden:
wenn in einem Steuerbescheid ein Fehler zugunsten des Steuerpflichtigen gemacht wurde, muss man dann darauf reagieren und das richtigstellen ? (mal vorausgesetzt, dass man alles richtig angegeben hat, und der Fehler, aus welchen Gründen auch immer, beim Finanzamt liegt)
Wenn mans nicht macht, kann das später noch korrigiert werden oder negativ ausgelegt werden (offensichtlicher Fehler, wurde nicht gemeldet blablabla..)
Vielen Dank für eventuelle Kommentare oder Verweise
Gruß kgv-switch
bei einem Fehler des Finanzamtes (positiv für den Steuerpflichtigen) muß nichts unternommen werden. Der Bescheid kann jedoch vom Finanzamt solange er offen ist nach §129 AO berichtigt werden. Die zuviel erstatteten oder die zuwenig gezahlten Beträge müssen dann allerdings nachgezahlt werden. In der Regel wird der Fehler aber untergehen.
Wie sieht das denn aus, wenn ich bereits eine Steuererklärung abgegeben habe, diese vom Finanzamt bearbeitet wurde und ich dann noch nachträglich eine vergessene Position absetzen möchte. Ist dies möglich oder wird der Nachtrag vom Finanzamt grundsätzlich abgelehnt???
Danke........
Danke........
Zu #3: Innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat kann Einspruch eingelegt werden mit der Begründung, dass weitere Werbungskosten geltend zu machen sind.
zu #3 und #4:
mein posting war vielleicht etwas missverständlich formuliert: ich will nichts zu meinem Vorteil nachreichen und habe auch nichts vergessen anzugeben. Alles was ich eingereicht habe ist 100% korrekt und vollständig.
Im Steuerbescheid taucht dann aber aus Gründen, die ich nicht kenne, ein Fehler durch das Finanzamt auf, der sich zu meinen Gunsten auswirkt.
Jetzt ist die Frage: was tun ?
das posting von #2 scheint mir eher auf diese Situation zu passen...
Gruß kgv-switch
mein posting war vielleicht etwas missverständlich formuliert: ich will nichts zu meinem Vorteil nachreichen und habe auch nichts vergessen anzugeben. Alles was ich eingereicht habe ist 100% korrekt und vollständig.
Im Steuerbescheid taucht dann aber aus Gründen, die ich nicht kenne, ein Fehler durch das Finanzamt auf, der sich zu meinen Gunsten auswirkt.
Jetzt ist die Frage: was tun ?
das posting von #2 scheint mir eher auf diese Situation zu passen...
Gruß kgv-switch
@ kgv-switch
wenn du ein braver Steuerbürger bist, kannst du natürlcih beim Finanzamt anrufen und den Bescheid ändern lassen. Dir passiert allerdings nichts, wenn du es so belässt.
mfg
shoagh12
wenn du ein braver Steuerbürger bist, kannst du natürlcih beim Finanzamt anrufen und den Bescheid ändern lassen. Dir passiert allerdings nichts, wenn du es so belässt.
mfg
shoagh12
Zu #1: Du musst nichts unternehmen, Posting #2 trifft zu.
Mein Posting #4 bezog sich auf Posting #3.
Mein Posting #4 bezog sich auf Posting #3.
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