checkAd

    Fehler in Steuerbescheid - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.04.06 14:26:31 von
    neuester Beitrag 28.04.06 22:11:08 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.056.842
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 756
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 28.04.06 14:26:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Tag allerseits,

      Die Frage ist bestimmt schon mal aufgetaucht oder gehört zum Allgemeinwissen, habe aber beim Querlesen im Board auf die Schnelle nicht gefunden:

      wenn in einem Steuerbescheid ein Fehler zugunsten des Steuerpflichtigen gemacht wurde, muss man dann darauf reagieren und das richtigstellen ? (mal vorausgesetzt, dass man alles richtig angegeben hat, und der Fehler, aus welchen Gründen auch immer, beim Finanzamt liegt)

      Wenn mans nicht macht, kann das später noch korrigiert werden oder negativ ausgelegt werden (offensichtlicher Fehler, wurde nicht gemeldet blablabla..)


      Vielen Dank für eventuelle Kommentare oder Verweise

      Gruß kgv-switch
      Avatar
      schrieb am 28.04.06 14:36:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      bei einem Fehler des Finanzamtes (positiv für den Steuerpflichtigen) muß nichts unternommen werden. Der Bescheid kann jedoch vom Finanzamt solange er offen ist nach §129 AO berichtigt werden. Die zuviel erstatteten oder die zuwenig gezahlten Beträge müssen dann allerdings nachgezahlt werden. In der Regel wird der Fehler aber untergehen.
      Avatar
      schrieb am 28.04.06 14:46:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wie sieht das denn aus, wenn ich bereits eine Steuererklärung abgegeben habe, diese vom Finanzamt bearbeitet wurde und ich dann noch nachträglich eine vergessene Position absetzen möchte. Ist dies möglich oder wird der Nachtrag vom Finanzamt grundsätzlich abgelehnt???

      Danke........
      Avatar
      schrieb am 28.04.06 14:51:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zu #3: Innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat kann Einspruch eingelegt werden mit der Begründung, dass weitere Werbungskosten geltend zu machen sind.
      Avatar
      schrieb am 28.04.06 18:18:04
      Beitrag Nr. 5 ()
      zu #3 und #4:

      mein posting war vielleicht etwas missverständlich formuliert: ich will nichts zu meinem Vorteil nachreichen und habe auch nichts vergessen anzugeben. Alles was ich eingereicht habe ist 100% korrekt und vollständig.
      Im Steuerbescheid taucht dann aber aus Gründen, die ich nicht kenne, ein Fehler durch das Finanzamt auf, der sich zu meinen Gunsten auswirkt.
      Jetzt ist die Frage: was tun ?

      das posting von #2 scheint mir eher auf diese Situation zu passen...

      Gruß kgv-switch

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1865EUR 0,00 %
      Biotech-Innovation auf FDA-Kurs!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 28.04.06 19:42:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ kgv-switch

      wenn du ein braver Steuerbürger bist, kannst du natürlcih beim Finanzamt anrufen und den Bescheid ändern lassen. Dir passiert allerdings nichts, wenn du es so belässt.

      mfg
      shoagh12
      Avatar
      schrieb am 28.04.06 22:11:08
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zu #1: Du musst nichts unternehmen, Posting #2 trifft zu.
      Mein Posting #4 bezog sich auf Posting #3.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Fehler in Steuerbescheid