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    Kühnle, Kopp & Kausch - Mitstreiter gesucht! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.06.06 17:09:49 von
    neuester Beitrag 06.06.08 14:30:24 von
    Beiträge: 16
    ID: 1.068.387
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      Avatar
      schrieb am 28.06.06 17:09:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      möglicherweise befinden sich hier im Board auch Aktionäre der dem breiten Anlegerpublikum weitgehend unbekannten Ertragsperle Kühnle, Kopp & Kausch. Diese Gesellschaft befindet sich im Squeeze-Out-Verfahren und die Aktiennotierung wurde gestern eingestellt.

      Die bereits nachgebesserte Abfindung beträgt 30,50 Euro und liegt meines Erachtens immer noch deutlich unter dem fairen Wert, den ich auf 60 Euro taxiere. Liebhabern niedrig bewerteter Aktien empfehle ich einen Blick in den aktuellen Geschäftsbericht! Ich würde mich gerne mit anderen Aktionären zwecks Einleitung eines Spruchstellenverfahrens austauschen. Bei Interesse bitte hier posten oder Boardmail an mich.

      Gruß
      babbelino
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 17:30:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      Als Entschädigung bekommst Du einen Turbo-Zertifikat ;)
      Avatar
      schrieb am 20.07.06 11:56:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das ging schnell. Sicher wußte man das schon vorher. Jetzt interessiert natürlich der Preis.


      News - 20.07.06 11:35

      Siemens PG kauft Dampfturbinenbauer Kühnle, Kopp & Kausch

      MÜNCHEN (dpa-AFX) - Die Kraftwerk-Sparte des Siemens-Konzerns hat die Kühnle, Kopp & Kausch AG gekauft. Das teilte Siemens Power Generation (PG) am Donnerstag in München mit. Finanzielle Details wurden nicht bekannt. 'Mit Kühnle, Kopp & Kausch ergänzen wir unser Portfolio im Marktsegment industrieller Anwendungen im unteren Leistungsbereich', sagte Klaus Voges, Vorsitzender des Bereichsvorstands der Siemens Power Generation.

      Das Unternehmen entwickelt, fertigt und vertreibt Dampfturbinen bis zu einer Leistung von fünf Megawatt (MW) sowie Verdichter und Ventilatoren für industrielle Anwendungen. Das Unternehmen mit 1.400 Mitarbeitern erwirtschafte 2005 einen Umsatz von rund 270 Millionen Euro. Die Übernahme muss noch von den Kartellbehörden genehmigt werden./sf/fn

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 20.07.06 15:45:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi,

      was für eine Riesensauerei. Hier sind die Kleinaktionäre aufs Übelste aufs Kreuz gelegt worden. Nach meinen Infos ist beim Landgericht Frankenthal bereits ein Spruchstellenverfahren anhängig. Das wird noch sehr lustig werden.

      Gruß
      babbelino
      Avatar
      schrieb am 20.07.06 15:53:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.808.578 von babbelino am 20.07.06 15:45:43Ich kann mir vorstellen, dass sich das Gericht nicht ganz von dieser Sauerei freimachen wird. Insofern ist also noch einiges drin.

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      Avatar
      schrieb am 21.07.06 17:20:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi unicum,

      in der FAZ ist heute ein kleiner Beitrag zum Thema KKK auf S. 14 erschienen. Zitat:"Man erschließe sich vielmehr ein Wachstumssegment" Im Gutachten zum Squeeze-Out wurde kein Wachstum gepreist.

      Ich bin wirklich gespannt, wie diese Geschichte ausgehen wird.

      Gruß
      babbelino
      Avatar
      schrieb am 25.07.06 18:17:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.844.541 von babbelino am 21.07.06 17:20:33Das Interessante an der Übernahme von KKK ist die Tatsache, daß die Fa. Siemens sich seit einem geringen Zeitraum mit der Entwicklung von Turboladern beschäftigt und hierzu eine Fabrik für die entstehenden Serienprodukte hochziehen will.

      Mit der Aquisition von KKK hat Siemens den Urkern der ehemals größten und ältestens deutschen Turboladerfabrik, die durch das Penske Engagement in den 90er Jahren von der heutigen Borg Warner Turbosystem in Kichheimbolanden abgesprengt wurde, übernommen.

      Vermutlich wird aus KKK jetzt wieder unter der Regie von Siemens ein gewichtiger Turboladerproduzent, der die sich zunehmend anzeigende Explosion bei der Ottomotoren-Aufladung mit dem dadurch entstehenden riesigen Markt befriedigen wird. Der Umsatz wird damit wohl in den Milliarden-Bereich ansteigen.

      Ein phantastischer Schachzug von Siemens zum Nachteil der Kleinaktionäre ?

      E.S.T.
      Avatar
      schrieb am 31.07.06 14:23:17
      Beitrag Nr. 8 ()
      @babbelino
      Hast Du das Gutachten noch, bzw kann man das irgendwo runterladen?

      So was hab ich noch nicht erlebt, dass nach Festlegung des Squeeze-out Preises und Einigung auf eine wirklich mickrige Erhöhung mit einigen der wichtigsten Spruchstellen-Profis sich der Vorstand hinstellt und in seiner letzten ad hoc verkündet, dass die Annahmen für die nächsten Jahre wohl wesentlich zu niedrig angesetzt wurden. Das Ergebnis 2005 war ja sowieso schon erstklassig.

      Und keiner schreit auf.

      Mich würde das Gutachten interessieren und auch ob definitiv ein Spruchstellenverfahren eingeleitet worden ist.
      Avatar
      schrieb am 02.08.06 19:17:13
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Lukapat3

      Ich habe beim Landgericht Frankenthal angerufen. Unter dem Aktenzeichen 2HKO 121/06 AG ist ein Spruchstellenverfahren eingeleitet worden.

      Das Gutachten kannst Du meines Wissens leider nicht herunterladen. Ich habe ein gedrucktes Exemplar, dass ich aber auf jeden Fall behalten werde und nicht aus der Hand gebe. Ich würde Dir empfehlen, direkt bei Kühnle, Kopp und Kausch anzurufen. Wende Dich an den Justiziar, Herrn Hentze. Vielleicht kann er Dir helfen.

      Mich hat ehrlich gesagt auch gewundert, dass sich die Profis mit der vergleichsweise mauen Erhöhung begnügt haben. Zu ihrer Ehrenrettung muss man allerdings sagen, dass sie natürlich nicht wussten, wie gut das laufende Geschäftsjahr ausfallen wird.

      Nichtsdestotrotz ist der Fall KKK ein perfektes Beispiel dafür, was den Kleinaktionären droht, wenn sich die Lobby aus Anwälten und Investmentbanken bei der Regierung durchsetzen sollte und eine Modifizierung des laufenden Verfahrensablaufs durchsetzt. Ich bin zwar weiß Gott nicht linksorientiert, beobachte aber die Entwicklung hier mit wachsender Sorge.

      Gruß
      babbelino
      Avatar
      schrieb am 03.08.06 18:02:41
      Beitrag Nr. 10 ()
      @babbelino
      danke für die Auskunft. Ich hatte schon befürchtet, dass sich keiner mehr um ein Spruchstellenverfahren kümmert. Hätte mich geärgert....;)

      Ich nehme mal an, dass der Vorstand die ad hoc noch rausgebracht hat, um für Siemens klarzustellen, dass die dem Gutachten zugrundeliegenden Annahmen sicher nicht die Basis für die Kaufpreisfindung sein können. Es wäre heftig, wenn sich die "beklagte Partei" im Spruchstellenverfahren noch auf das Non-disclosure agreement berufen kann, wie es Siemens im Moment tut. We'll see.
      Avatar
      schrieb am 03.08.06 18:30:25
      Beitrag Nr. 11 ()
      Bin auch dabei. Krass war auch, dass die schöne dicke Dividende nicht gezahlt wurde, weil der SO noch kurz vor der HV eingetragen wurde (wobei das wohl eher Pech ist). Allerindgs glaube ich auch, dass Siemens (zu Recht) ca. da 2-3fache dessen bezahlt, wass die freien Aktionäre erhalten haben.

      Gruß Niko
      Avatar
      schrieb am 06.08.06 13:04:49
      Beitrag Nr. 12 ()
      Moin,

      interessant ist auch, was MAN anläßlich der Zahlen für Q2 zum Thema Turbomaschinen gesagt hat. In der FAZ vom 2.8 ist auf S.12 folgendes zu lesen: Allein für das kleinste der vier Geschäftssegmente, die Turomaschinen, kündigte Samuelsson rund 300 neue Stellen an. "Wir werden mehr als 50 Mio. Euro investieren, um die Fertigungskapazitäten in Deutschland und der Schweiz zu vergrößern", sahte er. Die Sparte profitiert von der starken Nachfrage vor allem aus der Mineralöl- und Energiewirtschaft und stellt einen wachsenden Anteil der Anlagen zur Gasverflüssigung fest.

      Turbomaschinen sind auch ein Geschäftsfeld von KKK.
      Avatar
      schrieb am 16.08.06 15:57:38
      Beitrag Nr. 13 ()
      Landgericht Frankenthal (Pfalz)

      Unter dem Aktenzeichen 2 HK.O 121/06 AktG ist ein Verfahren des Aktionärs der AG Kühnle, Kopp & Kausch mit Sitz in Frankenthal (Pfalz), Horst Dietmar Dries, Pappenheimer Straße 47, 90451 Nürnberg, gegen TurboGroup GmbH, Heßheimer Straße 2,
      67227 Frankenthal (Pfalz), vertreten durch den Geschäftsführer Günter E. Hering, anhängig.

      Zur Wahrung der Rechte der Antragsberechtigten, die nicht selbst Antragsteller sind, betreffend den Antrag auf Bestimmung einer angemessenen Barabfindung ist bestimmt worden:
      Rechtsanwalt Dr. Werner Hauser
      Kaiser-Wilhelm-Straße 6
      67059 Ludwigshafen am Rhein



      Frankenthal (Pfalz), den 31.07.2006

      Landgericht – 2. Kammer für Handelssachen –

      Thiel
      Vorsitzende Richterin am Landgericht
      Avatar
      schrieb am 06.06.08 11:58:09
      Beitrag Nr. 14 ()
      ...
      Avatar
      schrieb am 06.06.08 14:28:11
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hallo,

      ich weiß, viele von Euch wird es nicht betreffen. Diejenigen, die es betrifft, haben heute einen trifftigen Grund ein Faß aufzumachen. Bei Kühnle, Kopp & Kausch wurde das Spruchstellenverfahren durch einen Vergleich beendet (Text siehe unten). Der ursprüngliche Abfindungsbetrag wurde um 77% nachgebessert. Mit den insgesamt 54 Euro kommt man den von mir ursprünglich in Aussicht gestellten 60 Euro recht nahe.


      Viele Grüße
      Euer babbelino



      Siemens Aktiengesellschaft
      als Rechtsnachfolgerin der TurboGroup GmbH
      Berlin und München
      Bekanntmachung zum öffentlichen Pflichtangebot vom 7. April 2005
      an die Aktionäre der Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch, Frankenthal (Pfalz),
      die das Pflichtangebot angenommen haben

      über die Abwicklung der abschließenden freiwilligen Nachbesserung des
      Angebotspreises im Falle eines Squeeze-out (Ziffer 9 der Angebotsunterlage)
      – Aktien der Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch:
      ISIN DE 000 502 770 0 (Stammaktien)
      ISIN DE 000 502 773 4 (Vorzugsaktien)
      – Zum Verkauf eingereichte Aktien der Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch:
      ISIN DE 000 A0D 66X 7 (Eingereichte Stammstückaktien)
      ISIN DE 000 A0D 66Y 5 (Eingereichte Vorzugsstückaktien)

      Freiwillige Nachbesserung des Angebotspreises des Pflichtangebots gemäß Ziffer 9 der Angebotsunterlage

      TurboGroup GmbH veröffentlichte am 7. April 2005 das öffentliche Pflichtangebot („Pflichtangebot“) an die Stammaktionäre und Vorzugsaktionäre der Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch („AG KK&K“), Frankenthal/Pfalz, Deutschland, zum Erwerb ihrer Stammstückaktien und Vorzugsstückaktien gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 23,01 je Stammstückaktie und EUR 21,52 je Vorzugsstückaktie. Nach Ablauf der Annahmefrist am 9. Mai 2005 wurde das Pflichtangebot abgewickelt. Die Angebotsunterlage sowie Pflichtveröffentlichungen zum Pflichtangebot sind unter www.siemens.com/faq-agkkk abrufbar.

      TurboGroup GmbH verpflichtete sich in Ziffer 9 der Angebotsunterlage des Pflichtangebots gegenüber den Stammaktionären und Vorzugsaktionären, die das Pflichtangebot angenommen haben, zur Zahlung einer Geldleistung in EUR in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen der Barabfindung nach §§ 327 a ff. AktG (einschließlich etwaiger Erhöhungen durch ein rechtskräftig oder im Wege eines Vergleichs abgeschlossenes Spruchverfahren) und dem Angebotspreis des Pflichtangebots jeweils pro Stammstückaktie bzw. Vorzugsstückaktie, die der jeweilige Stammaktionär bzw. Vorzugsaktionär nach Maßgabe des Pflichtangebots an TurboGroup GmbH verkauft und übereignet hat („Nachbesserungsbetrag“). Die in der Angebotsunterlage genannten Bedingungen sind inzwischen eingetreten.

      Die außerordentliche Hauptversammlung der AG KK&K vom 14. September 2005 hat auf Verlangen der Hauptaktionärin TurboGroup GmbH die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AG KK&K auf die Hauptaktionärin gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von EUR 24,66 für jede Stammstückaktie und in Höhe von EUR 24,87 für jede Vorzugsstückaktie beschlossen („Übertragungsbeschluss“).

      Gegen den Übertragungsbeschluss wurden in der Folge Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen zum Landgericht Frankenthal (Pfalz) erhoben. Diese Anfechtungsverfahren wurden im Wege eines Vergleichs einvernehmlich für erledigt erklärt („Anfechtungsvergleich“). Im Rahmen des Anfechtungsvergleichs wurde die Barabfindung pro Stamm- und Vorzugsstückaktie auf einheitlich EUR 30,50 erhöht. Der Übertragungsbeschluss wurde am 26. Juni 2006 in das Handelsregister eingetragen und die Barabfindung in Höhe von EUR 30,50 für jede Vorzugsstückaktie sowie für jede Stammstückaktie an alle ehemaligen Minderheitsaktionäre der AG KK&K ausbezahlt. Die Aktionäre der AG KK&K, die das Pflichtangebot im April 2005 angenommen und ihre Aktien übereignet hatten, haben zeitgleich den aus der Erhöhung der Barabfindung resultierenden Nachbesserungsbetrag in Höhe von EUR 7,49 je Stammaktie und EUR 8,98 je Vorzugsaktie erhalten.

      Gegen die Bestimmung der Barabfindung wurden im Wege des gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahrens Einwendungen vor dem Landgericht Frankenthal (Pfalz) erhoben. Die Parteien des Spruchverfahrens haben einen Prozessvergleich zur Beendigung des Rechtsstreits geschlossen („Prozessvergleich“). In diesem hat sich die Siemens Aktiengesellschaft als Rechtsnachfolgerin der TurboGroup GmbH verpflichtet, jedem nach § 327e Abs. 3 AktG aus der Gesellschaft ausgeschiedenen ehemaligen Minderheitsaktionär der AG KK&K, der nicht auf seine Rechte aus einem Spruchverfahren verzichtet hat, einen Erhöhungsbetrag von EUR 23,50 je Stammstückaktie bzw. je Vorzugsstückaktie („Erhöhungsbetrag“) auf die von der Hauptversammlung beschlossene und durch den Anfechtungsvergleich auf EUR 30,50 erhöhte Abfindung zu zahlen. Der bereits gezahlte Kaufpreis (in 2005) zzgl. der ersten Nachzahlung (in 2006) und der nunmehr zur Auszahlung anstehende, abschließende Erhöhungsbetrag ergeben zusammen einen Betrag von EUR 54,00 für jede Stamm- und Vorzugsstückaktie. Der Erhöhungsbetrag ist ab dem Tag der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister, d. h. ab dem 11. Juli 2006, mit zwei Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. zu verzinsen.



      Weiterer Nachbesserungsbetrag

      Aus den Bestimmungen der Ziffer 9 der Angebotsunterlage zum Pflichtangebot in Verbindung mit dem Prozessvergleich ergibt sich ein Zahlungsanspruch in Höhe des Erhöhungsbetrags von EUR 23,50 (in Worten: Euro dreiundzwanzig Eurocent fünfzig) zuzüglich der im vorstehenden Absatz genannten Zinsen pro Stamm- und Vorzugsstückaktie, die der Stamm- bzw. Vorzugsaktionär nach Maßgabe des Pflichtangebots im April 2005 an TurboGroup GmbH verkauft und übereignet hat („weiterer Nachbesserungsbetrag“).



      Abwicklung der Auszahlung des weiteren Nachbesserungsbetrags

      Die Aktionäre der AG KK&K, die das Pflichtangebot angenommen haben, haben hinsichtlich der Entgegennahme des weiteren Nachbesserungsbetrags nichts zu veranlassen, wenn sie seit der Abwicklung des Pflichtangebots ihre Bankverbindung weder geändert noch gekündigt haben. Die Auszahlung des weiteren Nachbesserungsbetrags erfolgt voraussichtlich am 3. Juni 2008 nach dem Stand der im Rahmen des Pflichtangebots zum Verkauf eingereichten Stamm- und Vorzugsstückaktien an die jeweiligen Depotbanken zur Gutschrift des weiteren Nachbesserungsbetrags an ihre Kunden. Die jeweilige Depotbank, die auch die Gutschrift des Angebotspreises des Pflichtangebots vorgenommen hat, verbucht sodann die Gutschrift des weiteren Nachbesserungsbetrags auf dem Konto des jeweiligen Aktionärs der AG KK&K, der das Pflichtangebot angenommen hat. Mit der Gutschrift bei der jeweiligen Depotbank hat die Siemens Aktiengesellschaft die Verpflichtung zur Zahlung des weiteren Nachbesserungsbetrags erfüllt. Es obliegt der jeweiligen Depotbank, die Geldleistung dem jeweiligen berechtigten Aktionär gutzuschreiben.

      Aktionäre der AG KK&K, die das Pflichtangebot angenommen haben, aber ihre Bankverbindung seit der Abwicklung des Pflichtangebots geändert oder gekündigt haben, werden gebeten, sich zunächst an ihre Depotbank zu wenden, die ihnen im Rahmen der Abwicklung des Pflichtangebots den Angebotspreis gutgeschrieben hat, und sich sodann mit dem Nachweis ihrer Berechtigung an die BHF-BANK Aktiengesellschaft, Abt. Kapitalveränderungen, Postfach, 60302 Frankfurt am Main, Telefax: +49 (0)69 718-6050, E-Mail: corporate-actions@bhf-bank.com als Zentralabwicklungsstelle zu wenden.

      Die Entgegennahme der freiwilligen weiteren Nachbesserung des Angebotspreises ist für die Aktionäre, die das Pflichtangebot angenommen haben, kosten- und spesenfrei.



      Veröffentlichung dieser Bekanntmachung

      Diese Bekanntmachung wird am 2. Juni 2008 im elektronischen Bundesanzeiger und am 3. Juni 2008 durch Abdruck in der Financial Times Deutschland sowie im Internet unter www.siemens.com/faq-agkkk in deutscher Sprache veröffentlicht.



      Berlin und München, im Juni 2008

      Siemens Aktiengesellschaft

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 06.06.08 14:30:24
      Beitrag Nr. 16 ()
      glückwunsch, hast echt vollig richtig gesehn alles... hab mich leider abschreckn lassn damals :(


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