checkAd

    Frage an die Experten des Rechts (Geschmacksmuster) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.07.06 23:46:32 von
    neuester Beitrag 15.07.06 11:42:05 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.071.347
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 478
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 14.07.06 23:46:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,
      ich bin im Internet auf einen Hersteller (gewerblich) gestossen, der Holzhäuschen (für Kleintiere) in Handarbeit fertigt und vertreibt (ebay). Diese sind relativ einfach nachzubauen. Würde mir Ungemach drohen, wenn ich ebenfalls an die Originale angelehnte - jedoch leicht modifizierte Häuschen produzieren würde (ebenfalls gewerblich). Ich weiß nicht ob der Baumeister die Originale geschützt hat. Kann man das irgendwo in Erfahrung bringen. Oder belebt Konkurrenz das Geschäft. Näheres ggf. per eMail sonst wird der thread zu lang.

      Danke euch für die Hilfe

      Gruß Speedy1000
      Avatar
      schrieb am 15.07.06 08:47:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.601.734 von Speedy1000 am 14.07.06 23:46:32Hi Speedy,

      wenn diese Häuschen wirklich einen Geschmacksschutz eingetragen haben , kannst du diese auch nicht modifiziert nachbauen!
      Aber ich kann mir nicht vorstellen, das die geschützt sind--kannst Du aber über die Seite vom Deutschen Patentamt herausbekommen.
      Da gibt es einen Link zu Geschmacksmuster , und Du mußt den Namen des Herstellers oder die genaue Bezeichnung der Häuschen wissen!
      Diese Eintragung gilt meist für 10 Jahre und nur für Deutschland.
      Kostet zum Beispiel für einen aus Massivholz gefertigten Schreibtisch mit Kippfunktion ca. 10000 € als Eintragung für 10 Jahre!

      Also ich kann mir nicht vorstellen, das die Häuschen geschützt sind!

      Mainframe
      Avatar
      schrieb am 15.07.06 11:42:05
      Beitrag Nr. 3 ()


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Frage an die Experten des Rechts (Geschmacksmuster)